Mal wieder eines besseren belehrt worden....

Begonnen von Codeman, 13:30:21 Di. 19.Mai 2009

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Codeman

So,

ich muss etwas weiter ausholen,aber ich hoffe trotzdem,dass ich es kurz zusammenfassen kann.Gestern ging mir mein Schwerbehindertenausweis verloren,also musste ich heute zum Versorgungsamt um mir einen neuen ausstellen lassen.Während ich da so sass fiel meine Augen auf eine interessante Broschüre des BMAS

"SGB IX - Reha und Teilhabe behinderter Menschen inkl. Fragen und Antworten zur Praxis"

Habe ich mir also das Ding geschnappt und eingesteckt.Wieder zu Hause angekommen,fiel mein Blick auf Seite 18 der Broschüre,wo steht:

"Auf eines können sie sich verlassen: Alle Entscheidungen der Rehaträger werden schnell getroffen..."

Wenn das da steht,dann muss das ja stimmen.Weiter steht da: " Und so setzt das Gesetz auf Tempo: §14 SGB IX regelt das ein Leistungsträger spätestens 2 Wochen nach Antragseingang geklärt haben muss,ob er für Leistung zuständig sei.Schon nach einer weiteren Woche wird über die Leistung dann auch entschieden,wenn der Antrag nicht unverzüglich an einen anderen Leistungsträger weitergeleitet wurde...."

Da habe ich mir gedacht,dass werden wir mal sehen.Mein Antrag bei der Rentenversicherung liegt schon seit 3 Monaten rum.Also rufe ich mal das Bürgertelefon des BMAS an um mich zu beschweren und nachzufragen,wieso es ein Gesetz gibt,wenn sich keiner dran hällt..

Sinngemäss das Gespräch:

*situartion geschildert*...Seit 3 Monaten warte ich schon auf ne Entscheidung.Was raten sie mir jetzt ?

Telefon: Ja da kann man nix machen
Ich: Wie da kann man nix machen ?
Telefon: Sie könnten frühestens nach 6 Monaten eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben
Ich: Sie meinen wohl ich kann nach 6 Monaten eine Untätigkeitsklage einreichen.Ne Dienstaufsichtsbeschwerde kann ich jederzeit schreiben.
Telefon: ....
Ich: Erklären sie mal warum es ein Gesetz gibt,wenn sich sowieso keiner dran hällt
Telefon: Das weiss ich nicht.
Ich: Sehen sie,ich auch nicht.Schönen tag noch.Aufgelegt.

So nun dachte ich mir,wirste mal die Situartion nen Typen im BMAS erklären und dann sollen die mir mal erklären,wieso sie Gesetze machen,wenn sich eh keiner dran hällt...

Ich: Ja guten tag herr Schell,sagen sie .. *situartion geschildert*.... jetzt erklären sie mir mal,wieso machen sie gesetze wenn ich sich keiner dran hällt ?
Hr. Schell: Ja das is ne gute Frage,keine ahnung.
Ich: Dann sagen sie mir mal,was ich jetzt machen soll.wie komme ich zu meinen recht...
Hr Schell: Ja also das geht ja so nicht.Das Ministerium ist ja nicht nicht dafür da.Wir können da ja nicht einfach intervenieren.Sonst ruft hier noch jeder an und will das und das haben....
Ich: Sie weichen aus...
Hr Schell: ...
Ich: Ich sehe sie sind auch nicht willens mir zu helfen.

Nachdem ich schmunzelnd den Telefonhörer aufgelegt habe,rief ich nochmal die DRV Berlin-Brandenburg an.Mein Bescheid wurde gestern erstellt und kommt in den nächsten tagen bei mir an....
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Codeman

so der schwachsinn geht in die nächste runde.heute kam der bescheid der rentenversicherung:

ZitatSehr geehrter Herr X,

auf Ihren Antrag vom 20.02.2009 stellen wir Ihnen Leistungen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Aussicht.

Grundsätzlich erklären wir uns bereit, einen Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber zu leisten (welchen arbeitgeber ? - anmerkung Codeman).Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber die zum Erreichen der vollen Leistungsfähigkeit notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten am Arbeitsplatz vermittelt oder einen Ihrem leistungsvermögen angemessenen Dauerarbeitsplatz bietet.

Sollte ein abschließender Vermittlungsvorschlag nicht bis zum 31.05.2011 vorliegen,wird unsere Zusage durch Fristablauf unwirksam.

Sollten danach leistungen zur teilhabe am Arbeitsleben notwendig werden, kann ggf. eine erneute Zusage für einen Eingliederungszuschuss erteilt werden.Sofern sie selbst einen Arbeitsplatz finden (ha ! na wie denn,ohne ausbildung und dazu noch schwerbehindert - Anmerkung: Codeman) bitten wir um entsprechende Nachricht.

Wir bitten sie,sich intensiv um einen geeigneten Arbeitsplatz zu bemühen (haha - siehe oben.Laut reha-bericht darf ich nicht mehr unter hitzeeinwirkung + nachts arbeiten - ziemlich schlechte Voraussetzungen als Bäcker + Konditor).Gleichzeitig haben wir die für sie zuständige Agentur f. Arbeit gebeten Ihre Bemühungen im Rahmen der Arbeitsvermittlung zu unterstützen (Anmerk.: Die sind gar nicht für mich zuständig,weil ich Hartz4 beziehe und leistungen nach dem SGB II erhalte - die agentur f. arbeit sich allerdings nur um fälle nach dem SGB III kümmert).Hierzu ist es erforderlich das sie sich arbeitslos oder Arbeit suchend melden und regelmäßig der Arbeitsvermittlung der Agentur f. Arbeit zur Verfügung stehen.

MfG

Ihre Deutsche Rentenversicherung

Auch wenn es vielleicht niemanden interessiert.

Zitat Reha-Entlassungsbericht

ZitatSozialmedizinische Beurteilung: Der Patient kam formell arbeitsunfähig zur Aufnahme und wurde arbeitsunfähig entlassen.Es besteht perspektivsch ab dem 02/09 ein Leistungsvermögen von 6 Std. und mehr pro tag für leichte bis mittelschwere körperliche Arbeiten auf dem allgemeinen arbeitsmarkt.

Vermieden werden sollten: schwere körperliche arbeiten mit heben und tragen über 10kg.überkopfarbeiten.arbeiten die mit starken erschütterungen einher gehen,längere einseitige Körperhaltung,hitzeexposition sowie arbeiten in ungünstiger arbeitsweise wie liege oder hockarbeiten.vorraussetzung ist metastasen und rezidivfreiheit.

Für die letzte berufliche Tätigkeit als Konditor besteht eine erhebliche Leistungseinschränkung.Die Leistungsfähigkeit für diesen Beruf beträgt weniger als 3 Std. pro Tag.

So da habe ich es schwarz auf weiss.Ich kann also in diesem beruf nicht mehr arbeiten.Nun bieten die mir nen Eingliederungszuschuss an.Ich brauche aber keinen Eingliederungszuschuss,weil ich nicht mal mehr nen Beruf habe,den ich ausführen könnte,wo dieser Zuschuss wirksam werden könnte.Es ist doch nur noch zum kotzen...

Jetzt geht das übliche Spiel los - Widerspruch und Klage - ich kenne es ja nicht anders von seiten der Arbeitsagentur.
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

jobless0815

Hallo Codeman,

die verlangen doch nicht, das du als Bäcker arbeiten sollst oder habe
ich da was überlesen?

"Geeigneter Arbeitsplatz".. nun, das würde ich so deuten, dass du vor dem Hintergrund
deiner Erkrankung dir nur das raussuchst, was du machen KANNST.

Die Alternative wäre eine Umschulung und da du ja wohl noch recht jung bist, wäre das wohl
auch die adäquate Variante.

Was sagen die darüber?

Codeman

Hallo jobless,

ich lese das so,dass die mir lediglich nen Eingliederungszuschuss für den AG zahlen würden.Ich sehe da steht nix von beruflicher Neuorientierung,die allerdings laut meinen Reha-Bericht absolut vorrangig wäre.Denn wie daraus hervorgeht,besteht als Konditor (Bäcker is ja faktisch das selbe) keine Eignung mehr.

Ich bin leider nicht in der Lage etwas herauszulesen.Auch bin ich nicht willens dazu.Da steht lediglich was von nen Eingliederungszuschuss.Werde natürlich entsprechend in Widerspruch gehen,so lange bis ich einen entsprechenden Bescheid erhalte.Alles andere wäre erbsenzählerei.ich muss ja davon ausgehen,dass die DRV weiss,dass ein Verwaltungsakt hinreichend bestimmt sein muss.Von daher bleibt mir nur zu lesen und zu verstehen,dass diese mir nur nen Eingliederungszuschuss gewähren wollen.

Umschulung sehe ich auch als die einzig vernünftige Variante.

Darüber schweigen sie sich allerdings aus.Sie wollen mir lediglich diesen eingliederungszuschuss zugestehen.
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Wilddieb Stuelpner

Zitat von: Codeman am 13:30:21 Di. 19.Mai 2009
... Wenn das da steht,dann muss das ja stimmen.Weiter steht da: " Und so setzt das Gesetz auf Tempo: §14 SGB IX regelt das ein Leistungsträger spätestens 2 Wochen nach Antragseingang geklärt haben muss,ob er für Leistung zuständig sei.Schon nach einer weiteren Woche wird über die Leistung dann auch entschieden,wenn der Antrag nicht unverzüglich an einen anderen Leistungsträger weitergeleitet wurde...."

Was soll angeblich helfen?

Die Medien!!! Schaltet man die ein, dann hat das einen Haken. Sie können nur in diesem Einzelfall Druck gegen das Amt erzeugen, aber grundsätzlich nicht ständig und für alle Antragsteller. Also bleiben solche Aktionen nur der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein. Gegen die Bürokratie ist trotz verbesserter Rechtsvorschriften kein Kraut gewachsen.


Asterix erobert Rom - Das Haus, das Verrückte macht - Passierschein A 38


Ein Eingliederungszuschuß ist lediglich das Schmiergeld - Bakschisch auch genannt - für einen Unternehmer, der gnädigerweise willens ist, Dich zu beschäftigten. Damit zahlt der Steuerzahler den Eingliederungszuschuß als Differenz zum angemessenen orts- oder tarifüblichen Lohn und der Unternehmer wird mit diesen Zuschuß berechtigt, legalisiert Dumping- bzw. Hungerlöhne zu zahlen. Im Prinzip das Aufstockerprinzip, daß wir auch bei den Kombilöhnen oder Alg II finden. Das Kind hat nur einen anderen Namen.

Der Eingliederungszuschuß wird während einer Einarbeitungszeit Stück um Stück abgeschmolzen, so daß der Unternehmer eines Tages den orts- oder tarifüblichen Lohn in voller Höhe und allein zahlen soll. So die Theorie. Allein die Praxis ist das Kriterium für die Wahrheit, die so aussieht:

Das wird aber nie eintreten, weil dann die Kündigung ausgesprochen wird. Der Ringelpietz geht für den Unternehmer mit dem Eingliederungszuschuß wieder von vorn los und Du sitzt anstelle eines neuen Behinderten, der Deinen Arbeitsplatz eingenommen hat, wieder auf der Straße. Das ist der Sinn von Eingliederungszuschüssen unter kapitalistischen Ausbeutungsbedingungen. Dem zu fördernden Behinderten ist auf Dauer in keiner Weise geholfen. Er kommt sich be- und ausgenutzt, verarscht vor.

Wenn man eine berufliche Neuorientierung erwartet, dann sollte die Rehastelle der ARGE, mit der gesetzlichen Rentenversicherung, den Integrationsämtern bzw. Integrationsfachdiensten zusammenarbeiten, um gebündelt schnelle Arbeitslösungen für den Behinderten zu schaffen. Das bleibt allerdings ewig ein Wunschtraum.

Früher nannte man das Hauptfürsorgestellen. Anstelle von Integrationsämtern spricht man hier und da auch von Kommunalen Sozialverbänden.

Du kannst Dich noch an die Berufsförderungswerke wenden, um Hilfe bei der beruflichen Neuorientierung zu erhalten. Am Ende des Wikipedia-Artikels findest Du weiterführende Links. Soweit ich weiß, kommt deren zu betreuendes Menschenmaterial aus den Opfern von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Der eigentliche Träger sind die Unfallversicherungen und damit die Berufsgenossenschaften. Probieren kann man es doch mal, von dieser Ecke Hilfe sich zu holen.

Es gibt darüber hinaus noch regionale Förderprojekte:

- Initiative "Jobs ohne Barrieren"
- als Ablösung der Initiative "Jobs ohne Barrieren" - Programm "Job 4000" oder
- für ältere Jobsuchende Initiative 50plus

Bei den Projekten haben wir das Problem, daß es die nur solange gibt wie sie öffentlich finanziert und gefördert werden. Werden die Mittel gestrichen, hat es sich dann auch wieder erledigt.

jobless0815

Zitat von: Codeman am 21:29:58 Mi. 20.Mai 2009

...
Umschulung sehe ich auch als die einzig vernünftige Variante.

Darüber schweigen sie sich allerdings aus.Sie wollen mir lediglich diesen eingliederungszuschuss zugestehen.

Schon mal überlegt einen Fachannwalt für Sozialversicherungsrecht (Nicht einfach zu finden, ich weiß) zu konsultieren
oder einen privaten Rentenberater (letzere sollte sich im Umgag mit den Behörden auskennen, diese Berater langen
manchmal leider ziemlich zu was die Honorierung betrifft, muss man vorher abchecken).

Wenn jemand anders den Job übernimmt, entlastet dich das. Der-/diejenige sollte natürlich ihr Handwerk verstehen.

Wilddieb Stuelpner

Zitat von: jobless0815 am 10:55:11 So. 24.Mai 2009
... Schon mal überlegt einen Fachanwalt für Sozialversicherungsrecht (Nicht einfach zu finden, ich weiß) zu konsultieren
oder einen privaten Rentenberater (letzere sollte sich im Umgag mit den Behörden auskennen, diese Berater langen
manchmal leider ziemlich zu was die Honorierung betrifft, muss man vorher abchecken).

Wenn jemand anders den Job übernimmt, entlastet dich das. Der-/diejenige sollte natürlich ihr Handwerk verstehen.

Beispiele von Streitfällen mit der gesetzlichen Rentenversicherung (Bund) - ehemals  BfA

Berliner Zeitung vom 09.08.1999: OMBUDSMANN - Rentenversicherung kassierte doppelt

Fachanwalt für Sozialrecht schwer zu finden?

Tacheles Adressverzeichnis

Wir begrüßen Sie auf dem Tacheles-Adressverzeichnis.
Hier finden Sie Rechtsanwälte, Beratungsstellen, Erwerbslosen- und Sozialinitiativen, die Beratung und Unterstützung zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht mit den Schwerpunkten Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Arbeitslosenrecht nach dem SGB III oder allgemeine Existenzsicherung anbieten.

Ebenfalls finden Sie hier Organisationen oder Personen, die Ihnen beim Gang zur Behörde Beistand und Schutz als Ämterbegleitung anbieten.

Rentenberater?

Ombudsmann - Neutraler Vermittler zwischen Parteien

Beschwerdestelle

Der Bürgerservice für Verbraucherbeschwerden überprüft alle Eingaben, die sich auf Versicherungsverhältnisse mit privaten Versicherungsunternehmen beziehen, die unter Bundesaufsicht stehen. Kontaktaufnahme per Post:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Referat Q 24,
Graurheindorfer Str. 108,
53117 Bonn,
Tel.: 0228-41 08 77 77,
Fax: 0228-41 08 76 58.

Ergebnis: kostenlose Überprüfung der Beschwerde - allerdings ohne rechtliche Verbindlichkeit. Dennoch ändern Versicherungen häufig ihre erste Entscheidung oder regeln kulant.

Außergerichtlicher Streitschlichter für die privaten Kranken- und Pflegeversicherungen ist Arno Surminski, Krankenversicherungsexperte und Schriftsteller. Beschwerden sind zu richten an:

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung,
Leipziger Str. 104,
10117 Berlin,
Tel.: 0180-255 04 44.

Der Ombudsmann bearbeitet Beschwerden nicht, wenn die gleiche Streitfrage bereits von einem Gericht, einer Schiedsstelle oder dem Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht behandelt wird oder wurde.

Bundesversicherungsamt

Ist zuständig für die gesetzlichen Versicherungen (Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung). Eingaben an

Bundesversicherungsamt,
Villemombler Straße 76,
53123 Bonn,
Tel.: 0228-61 90,
Fax: 0228-619 18 80.

Bundesverband der Rentenberater e.V.
Hohenstaufenring 17
50674 Köln
Postfach 26 01 50
50514 Köln
Tel:     0221 - 240 66 42
Fax:    0221 - 240 69 46
E-Mail:info@rentenberater.de

Regionale Vertreter des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.

jobless0815


Schön aufgelistet, bin aber nicht sicher ob das im konkreten Einzelfall immer weiterhilft.

Das Schwierige ist, eine GUTEN (hätt eich betonen können, ok) Fachanwalt
für Sozialversicherunsgrecht zu finden,  das Gleiche gilt für einen Rentenberater.

Und auf der Pampa ist es entsprechend schwierig, obgleich das für Codeman wohl
in dem Fall nicht erheblich ist, wennn ich nicht irre.

Nachteil beim Obudsmann und anderen allgemeine Beratungsstellen: viele Anfragen von verschiedenen
Seiten. Da wartet man ggfs. solange wie bei der DRV ohnhin.

Wenns wichtig ist, is tes schon ganz gut, wenn jemand sich nachdrücklich per Auftrag
(und Bezahlung) für eie persönlich einsetzt, so meine Erfahrung.

Anosten: kopiere ich mir deine Fleißarbeiten, man weiß ja nie, wozu sie dienen kann:-)

Und Codeman hat jetzt ggfs. die Qual der Wahl;-)

Codeman

So,

Widerspruch steht

ZitatWiderspruch zu Ihrem Bescheid vom 18.05.2009


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen oben genannten Bescheid ein.

Grundsätzlich muss ich zu Beginn leider die Verletzung des § 14 SGB IX rügen, wonach eine Bescheidung meines Antrages innerhalb von 3 Wochen, nach Antragseingang, zu geschehen hätte. Dies ist nicht geschehen.

Weiter ist es für mich nicht nachvollziehbar, wieso Sie mir einen Eingliederungszuschuss leisten wollen. Ich habe schließlich etwas völlig anderes, nämlich eine Umschulung beantragt, da ich laut Reha-Bericht, der Ihnen auch vorliegt, in meinen erlernten Beruf nicht mehr einsatzfähig bin. Grade vor diesem Hintergrund ist ein Eingliederungszuschuss erst recht höchst zweifelhaft. Denn ein Eingliederungszuschuss setzt voraus, dass ich in meinen erlernten Beruf erwerbsfähig bin.

Grade dies steht ja massiv in Zweifel. Ich erlaube mir die sozialmedizinische Stellungnahme zu zitieren:

Zitat
Sozialmedizinische Beurteilung: Der Patient kam formell arbeitsunfähig zur Aufnahme, während des Aufenthaltes bestand Arbeitsunfähigkeit, Herr X wurde formell arbeitsunfähig entlassen. Es besteht perspektivisch ab dem, 02/09 ein Leistungsvermögen von 6 Std. und mehr pro Tag für leichte bis mittelschwere körperliche Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Vermieden werden sollten: schwere körperliche arbeiten mit Heben und tragen über 10kg.überkopfarbeiten.arbeiten die mit starken Erschütterungen verbunden sind, längere einseitige Körperhaltung, Hitzeexposition sowie arbeiten in ungünstiger Arbeitshaltung  wie Liege - oder Hockarbeiten. Vorraussetzung ist Metastasen und Rezidivfreiheit.

Für die letzte berufliche Tätigkeit als Konditor besteht eine erhebliche Leistungseinschränkung. Die Leistungsfähigkeit für diesen Beruf beträgt weniger als 3 Std. pro Tag.
Zitat Ende
Ich erlaube mir festzustellen, dass eine Leistungsfähigkeit von weniger als 3 Std. pro Tag als nicht mehr erwerbsfähig gilt (§43 Abs. 2 SGB VI) Ich brauche also eine neue berufliche Zukunft, da ich sonst auf absehbare Zeit Erwerbsminderungsrente beziehen würde. Daher nützt mir allerdings der Eingliederungszuschuss nix. Ich möchte in Zukunft eine qualifizierte Tätigkeit verrichten, dazu ist eine entsprechende Ausbildung zwingende Grundlage.
Wie Sie sicherlich auch gelesen haben, wurde im Reha-Zentrum Lübben eine Allergie gegen Mehl festgestellt. Dies hat durch eine chronische Ekzemsbildung an den Händen bemerkbar gemacht. Dieses Ekzem wurde im Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes Berlin als Behinderung anerkannt. Schon alleine dadurch ist meine Erwerbsfähigkeit in diesem Beruf nicht mehr gegeben. (s. Bescheid Versorgungsamt Anlage)
Auch soll ich starke Hitzeentwicklungen vermeiden. Diese Hitzeentwicklungen sind allerdings fester Bestandteil dieses Berufbildes. Auch das Heben und Tragen von Mehlsäcken (50kg) und Zuckersäcken (50kg) ist für mich nicht mehr zu bewältigen und doch fester Bestandteil.
Bereits im Mai 2008 wurde von Seiten der Agentur f. Arbeit in einem medizinischen Gutachten, meine Erwerbsfähigkeit als Konditor als sehr eingeschränkt bewertet. (s. Anlage.
Ich erlaube mir auch hieraus zu zitieren:
Zitat:
Frage: Welche der Belastungsfaktoren im beschriebenen Anforderungsprofil müssten vermieden werden, damit die zuletzt ausgeübte Tätigkeit weiter verrichtet werden kann?
Antwort: Bei chronischen Wirbelsäulenbeschwerden, akut auch Beschwerden im linken Knie, ist die Ausübung des erlernten Berufes auf Dauer möglicherweise nicht zumutbar.
Zitat Ende

Ich hoffe das Sie sich meiner Argumentation anschließen und mir eine Umschulung bewilligen.

Mit freundlichen Grüßen
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

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