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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Infos + Urteile für Erwerbslose + Arbeitende => Arbeitsrecht => Thema gestartet von: Frauenpower am 16:23:29 Mi. 18.Januar 2023

Titel: Urteil: Man muss in seiner Freizeit dienstlich per SMS nicht erreichbar sein
Beitrag von: Frauenpower am 16:23:29 Mi. 18.Januar 2023
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/urteil-dienstliche-sms-101.html

ZitatWer in seiner freien Zeit dienstliche SMS erhält, muss diese nicht lesen. Zu diesem Urteil kam das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein im Fall eines Notfallsanitäters. Das Recht auf Nichterreichbarkeit diene auch dem Gesundheitsschutz.
Titel: Aw: Urteil: Man muss in seiner Freizeit dienstlich per SMS nicht erreichbar sein
Beitrag von: dagobert am 16:39:00 Mi. 18.Januar 2023
siehe auch:
ZitatLAG Thüringen: Keine private Handynummer für Arbeitgeber
https://forum.chefduzen.de/index.php?topic=329465.msg340778#msg340778