Soll ich folgende Maßnahme machen und wie das mit den Fahrtkosten regeln?

Begonnen von meilenweilt, 12:41:28 So. 17.Oktober 2010

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meilenweilt

Hallo,

ab dem 25. Oktober mache ich wahrscheinlich für 4 Monate eine Maßnahme.

Die Inhalte der Maßnahme habe ich hier mal verlinkt. Habe diese Bildungsempfehlung am Freitag von dem Maßnahmeleiter erhalten. Unterschrieben meinerseits ist übrigens noch nichts, also kann ich theorethisch noch einen Rückzieher
machen:

http://www.bilder-hochladen.net/files/esv3-i-jpg.html

Diese Maßnahme habe ich mir letztendlich selbst ausgesucht (auch, wenn sie nicht 1 zu 1 meinem Vorschlag entspricht), da ich ja einen Gegenvorschlag zu einer anderen Maßnahme ausgearbeitet habe, deren Entstehungsgeschichte hier auch im Forum verewigt ist:

http://www.chefduzen.de/index.php/topic,22421.0.html

Die Maßnahme läuft dann so ab, dass ich dort vor dem PC sitze und halt über das Internet mit einem Programm, die Sachen lerne, die da in den Modulen in der von mir hochgeladenen Bildungsempfehlung enthalten sind. E-learning nennt sich das wohl.

Ich kann zwar nicht genau sagen, wieviel das Ganze mir nun im nachhinein bringen wird (bewerbe mich im Bürobereich), aber der Maßnahmeleiter war sehr freundlch. Die Leute, die dort auch dieses "e-learning" machen, haben mir bestätigt, dass man hier gut klarkommt und eine Menge Spaß miteinander hat.

So weit, so gut. Morgen muss ich diese Bildungsempfehlung erstmal meiner Sachbearbeiterin geben, die dann letztendlich entscheidet, ob sie mir einen Bildungsgutschein gibt bzw. ob ich diese Maßnahme so überhaupt machen darf.

Davon gehe ich mal aus, aber ich werde dann sicher auch eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben müssen, in der auch Schadensersatzforderungen und ähnliches enthalten sein werden.

Sie hat beim letzten Gespräch schon mehrere Male gedroht, dass ich Schadensersatz zahlen muss, falls ich diese Maßnahme abbrechen sollte. Ihr liegt noch sauer im Magen, dass ich die Maßnahme von vor 4 Wochen nicht mitgemacht habe und vor einem Jahr eine Sinnlosmaßnahme abbrechen musste, weil ich eine dauerhafte Entzündung im Kopf hatte.

Also was tun? Wenn ich die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreibe, dann kann ich die Maßnahme wohl vergessen und darf mich dann spätestens Anfang 2011 auf irgendeine Sinnlosmaßnahme freuen, der ich mich dann wohl nicht mehr so einfach entziehen kann. Dahingehend soll es für 2011 ja Gesetzesänderungen zu Lasten der ALG2-Empfänger geben.

Wie würdet ihr euch da entscheiden, EGV unterschreiben oder nicht und was haltet ihr grundsätzlich von meiner Maßnahme? Die Schadensersatzsache bereitet mir halt ein wenig Bauchschmerzen.


So, jetzt noch ganz kurz zu den Fahrtkosten. Ich werde mit dem Bus zur Maßnahme fahren. Soll ich mir da Tageskarten, Wochenkarten oder Monatskarten kaufen? Wird alles erstattet oder nur das, was wirklich am billigsten wäre, also quasi die Monatskarte?

Wenn ich mir die Monatskarte hole, soll ich das Geld dann vorher auslegen oder vorher beantragen? Wird ein bißchen knapp, in einer Woche soll die Maßnahme ja anfangen, bis dahin werde ich wohl noch keine Fahrtkosten haben.

Wo finde ich einen Fahrtkostenantrag im Internet?

Pfiffi

Was willst Du denn selbst?

Willst Du diese "Massnahme" machen, dann wirst Du eine EGV sicher unterschreiben müssen, zumindest gerade wegen der Schadenersatzgeschichte, die m.E. dann von Deiner Seite aus, bei wirklichem Abbruch der Massnahme als Betrug gewertet werden kann, den wie sollst Du aus den Grundsicherungsleistungen heraus diese Massnahme bezahlen.

Fahrgeld müsstest Du sicher vor Ort klären wie dies gehandhabt wird.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

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