Kann die Arge mich wegen Abbruch des Bundesfreiwilligendienstes sanktionieren?

Begonnen von meilenweilt, 12:23:33 Mo. 20.Juni 2011

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meilenweilt

Ich ringe momentan mit mir, ob ich mich für den Bundesfreiwilligendienst bewerben soll oder nicht. Allein die läppischen 60 Euro mehr im Monat, die ich dann für die Ausübung einer Vollzeitstelle bekommen würde, sprechen schon recht deutlich dagegen.

Ist es eigentlich richtig, dass das Jobcenter es mir rein rechtlich nicht verweigern kann, wenn ich einen Bundesfreiwilligendienst antreten möchte und ich auf jeden Fall mein Hartz4 + die mickrigen 60 Euro monatlich kriege, egal ob es dem Jobcenter nun passt oder nicht?

Ist es außerdem richtig, dass ich den Bundesfreiwilligendienst jederzeit bzw. mit den üblichen Kündigungsfristen abbrechen kann, ohne das das Jobcenter das Recht hat mich dann zu sanktionieren?

Da ich etwas im sozialen Bereich machen möchte und nicht garantieren kann, dass mir das auch liegt, möchte ich den Bundesfreiwilligendienst auch sanktionslos wieder abbrechen können.

Sollte das nicht möglich sein, kommt der Bundesfreiwilligendienst definitiv nicht für mich in Frage.

Wie ist das eigentlich beim FSJ geregelt? Wenn ein Hartz4-Empfänger ein FSJ abbricht, wird er dann sanktioniert? Falls ja, dann sollte das doch auch für den Bundesfreiwilligendienst gelten, oder?

Eivisskat

Zitat von: meilenweilt am 12:23:33 Mo. 20.Juni 2011
Ich ringe momentan mit mir, ob ich mich für den Bundesfreiwilligendienst bewerben soll oder nicht. Allein die läppischen 60 Euro mehr im Monat, die ich dann für die Ausübung einer Vollzeitstelle bekommen würde, sprechen schon recht deutlich dagegen.

Ist es eigentlich richtig, dass das Jobcenter es mir rein rechtlich nicht verweigern kann, wenn ich einen Bundesfreiwilligendienst antreten möchte und ich auf jeden Fall mein Hartz4 + die mickrigen 60 Euro monatlich kriege, egal ob es dem Jobcenter nun passt oder nicht?


Es scheint vom Alter abhängig zu sein...und bestimmt muß man sich für eine bestimmte Zeit schon festlegen.


Zitat
Kann ein Freiwilliger während des Freiwilligendienstes den Hartz IV Regelsatz beziehen?

Die Antwort scheint eindeutig: Freiwilligen nach dem BFDG stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, denn beim Freiwilligendienst handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um ein Rechtsverhältnis anderer Art. Doch Arbeitslosengeld II kann nicht nur beziehen, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Auf Verfügbarkeit kommt es beim Anspruch auf ALG 2 nicht an. GWD-ler, Zivis, FSJ-ler und auch Freiwillige nach dem künftigen Bundesfreiwilligendienstgesetz können aufstockend ALG 2 bekommen, wenn deren Sach- und Geldleistungen den Unterhalt nicht decken.

In Punkt 10.22 der Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit wird ein Jugendfreiwilligendienst sogar als wichtiger Grund akzeptiert, der es rechtfertigt, dass keine Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme aufgenommen werden muss.

Dies gilt dann allerdings nicht uneingeschränkt, wenn es sich um ältere ALG 2 Empfänger handelt. Diese müssen grundsätzlich vorrangig arbeiten. Bei Jugendliche, die das Freiwilligenjahr als Überbrückung zwischen Schule und Ausbildung/Studium nutzen wollen, ist das jedoch anders, wie oben dargelegt.

weiter: http://www.bundes-freiwilligendienst.de/hartz-iv-arbeitslosengeld-ii-sgb.html


Als Ehrenamtlicher bei freien Trägern kann mensch allerdings imho mehr dazu verdienen als nur 60€. Ich meine, da liegt (lag?) der Satz bei 170€ anrechnungsfreier Zuverdienst.

Mit den neuen H4-Gesetzen hat sich allerdings imho dabei etwas geändert. Die freien Träger wie Diakonie, AWO usw. wissen da aber bestimmt gut Bescheid...


Rudolf Rocker

Hat mensch denn überhaupt noch Anspruch auf H4 bei einem FSJ/ BFD?

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