Bei Umzug in teurere Wohnung gleich von Anfang an keine volle Mietübernahme?

Begonnen von nightliner, 13:08:20 Mo. 08.August 2011

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nightliner

Hallo,
habe über Freunde von einer günstigen Wohnung erfahren, die frei wird, und unter der Hand, also ohne offiziell ausgeschrieben ausgeschrieben zu werden, vergeben werden wird.

Ich hätte da Chancen, es handelt sich allerdings um eine 2-Zimmer Wohnung, auf die ich wahrscheinlich eigentlich offiziell keinen Anspruch hätte.
Die Miete wäre auch sehr günstig, warm 430 Euro, ich hätte 15 qm mehr, mehr Miete zu jetzt, wären nur 50 Euro.

So wie ich es schon einmal gelesen habe, wenn man eine teurere Wohnung hat, als nach den Richtlinien des Amts zulässig ist, dann wird die erst einmal für ein halbes Jahr bezahlt, und danach fängt dann der Ärger an, von wegen, dass es einem ggf. vom Regelsatz abgezogen wird.

Ist dass auch so, wenn man während des Leistungsbezugs, also wie in meinem Falle umziehen würde?
Oder zahlen die dann gleich nicht die neue Miete, bzw. ziehen die einem dann gleich den Differenzbetrag von der vorherigen Miete, zur neuen Miete ab?

Oder müssen die einem erst einmal den Maximalbetrag den es für eine Person gibt zahlen?

Es wäre in der gleichen Stadt, also die neue Wohnung, ist mir klar, dass ich Umzugskosten usw. nicht bezahlt bekomme.
Ich würde in der momentanen Situation in der ich bin, an sich so was auch nicht machen, aber die genannte Wohnung ist wirklich sehr billig, bezogen auf den qm Preis, und wenn ich hoffentlich demnächst dann mal wieder einen Job habe, dann wäre dass schon durchaus bezahlbar.


hanni reloaded

Zitat von: nightliner am 13:08:20 Mo. 08.August 2011

So wie ich es schon einmal gelesen habe, wenn man eine teurere Wohnung hat, als nach den Richtlinien des Amts zulässig ist, dann wird die erst einmal für ein halbes Jahr bezahlt, und danach fängt dann der Ärger an, von wegen, dass es einem ggf. vom Regelsatz abgezogen wird.

Ist dass auch so, wenn man während des Leistungsbezugs, also wie in meinem Falle umziehen würde?
Oder zahlen die dann gleich nicht die neue Miete, bzw. ziehen die einem dann gleich den Differenzbetrag von der vorherigen Miete, zur neuen Miete ab?

Oder müssen die einem erst einmal den Maximalbetrag den es für eine Person gibt zahlen?




du kriegst nur die bisherige Miete erstattet

ZitatSGB II
§ 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung
(1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.
Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt

nightliner

Hhmm, ok, das ist natürlich Mist, ein bisschen befürchtet hatte ich es schon.

Nochmal ein  halbes Jahr Gnadenfrist wäre schon nicht schlecht gewesen, man hofft ja immer, dass man bis dahin vielleicht was findet usw.


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