Bescheidene frage wegen Bewilligungszeitraum !

Begonnen von slaveconan, 15:56:51 Mi. 30.Januar 2013

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slaveconan

Also hab da mal ne frage, weiß jemand wie es ist,
ich wurde im November erwerbslos und hatte alles eingereicht und bekam dann 2bewilligungsbescheide für 12/2012 bis 30.4/2013 und einen weiteren von 1.5.2013 bis 31.10.2013 !
Aber dann sollte ich anfang Januar nen Kontoauszug vorlegen, und nun bekam ich einen neuen bescheid von bzw. für 12.2012 bis 30.4.2013, meine frage ist jetzt nun was ist jetzt mit dem von 1.5.2013 bis 31.10.2013, bleibt er noch bestehen oder muss ich dann bis zum 30.4. nen neuen antrag abgeben?

Rudolf Rocker


Codeman

Hallo,

wenn der Bescheid 05/13 bis 10/13 nicht aufgehoben wird oder abgeändert wird, dann bleibt dieser bestandskräftig und die Zahlung muss geleistet werden.
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

slaveconan

ALG II !
Nein wurde nicht aufgehoben oder sonst was, bekam ja nur nen neuen bescheid vom 12.2012 bis 30.4.2013, also da in den änderungsbescheid ist nur was vom1.12.2012 bis 20.4.2013 die rede.  Also vom 1.5.2013 bis 31.10.2013 ist nirgndswo die rede.

Rudolf Rocker

Wundert mich ein bißchen.
Normalerweise gibt es Bescheide doch nur für ein halbes Jahr und danach muss ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden.

slaveconan

tja mich wundert es ja auch ! Trotzdem werde ich demnächst mal etwa um mitte Febriuar bis mitte März mal der sache nachgehen, bzw. da mal antanzen beim JC, will mich sowieso mal schlau machen, da ich bald verreisen werde

Codeman

In einigen Jobcentern kenne ich das auch @ Rudolf

Als ich damals ALG I bezogen habe und aufgestockt habe mit ALG II, wurde auch gleich für 1 Jahr bewilligt.

Frag mich nicht wieso *schulterzuck*
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Rudolf Rocker

Zitat
Als ich damals ALG I bezogen habe und aufgestockt habe mit ALG II, wurde auch gleich für 1 Jahr bewilligt.

Komisch! Ich dachte immer, das wäre bundeseinheitlich geregelt!

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