vom ALG1 in Hartz4, verschiedene Fragen

Begonnen von afr, 14:29:37 So. 29.Juni 2014

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

afr

Hallo
Ich rutschte am Freitag vom ALG1 in Hartz4, also bin ich Donnerstag zum Jobcenter (westlich von Stuttgart), dort wollte man mir nach Abfrage "Ham sie ne Lebensversicherung, wenn ja, wieviel eingezahlt? Aha, ca. 15000 EUR (über 20 Jahre verteilt). Sie haben SICHER keinerlei Anspruch, gehen Sie weg", Erst nach Anfrage "kann ich das schriftlich haben", wurden mir Antragspapiere gereicht. Da wollte jemand rechtzeitig zum WM daheim sein...

Nun meine Fragen:
a) bzgl. Lebensversicherung: die läuft vertraglich bis 65. Lebensjahr. Soll/muss ich da "nachträglich einen Verwertungsausschluss nach § 168 Abs. 3 VVG zu seiner Lebensversicherung" (Quelle http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/schutz-der-lebensversicherung-vor-hartz-iv-9001420.php ) vereinbaren? Ich bin Anfang 40,.
b) Abgabefrist der relevanten Papiere, u.a. Kontoauszüge, Vermieterbescheinung, etc: Ich hab einen Termin zur Antragsabgabe am Donnerstag, 7:30. Was wenn mir das zeitlich nicht reicht?
c) Was ist, wenn Vorstellungsgespräche mit Amtsterminen kollidieren? Reicht Mailausdruck der Einladung?
d) Kleinigkeit wegen Datenschutz: Beim Kontoauszug etc. wurden Kopien angefordert (also nicht kurzzeitige Vorlage der Originale), "die können sie gratis zwei Stockwerke" drunter machen. Ist das zulässig?

Gibts sonst noch was zu beachten? Auto habe ich nicht, kein Wohneigentum, keine Aktien (nur Genossenschaftanteile).

Danke & Ciao

Tiefrot

Der einfachste und sicherste Weg: Alles, was als Geldwert geht, weg. Vermeidet auch ärgertechnische Fragen. Willkommen bei den Vogelfreien.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

schwarzrot

Hmm Tiefrot, dafür dass du hier schon sehr lange mitliesst, war das aber eine ziemlich schlechte antwort, weil sie nicht weiterhilft und teilweise sogar falsch ist: Wir sollten schon die paar kleinen rechte, die wir in HartzIV+++ noch haben, im hinterkopf behalten.  :)

->zu a):
ZitatVermögens-Grundfreibetrag

Jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person und deren Partnerin oder Partner steht jeweils ein Grundfreibetrag von 150,00 € je vollendetem Lebensjahr zu, mindestens aber jeweils 3.100,00 €. Jedem minderjährigen leistungsberechtigten Kind steht ein Grundfreibetrag von 3.100,00 € zu. Jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende leistungsberechtigte Person erhält zusätzlich einen Freibetrag von pauschal 750,00 €. Dieser ist für notwendige Anschaffungen vorgesehen.
Private Altersvorsorge

Zusätzlich zu dem Vermögens-Grundfreibetrag steht jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ein Freibetrag in Höhe von 750,00 € je vollendetem Lebensjahr für die Private Altersvorsorge zu. Voraussetzung ist allerdings, dass die Verwertung der Anlage vor Eintritt in den Ruhestand vertraglich unwiderruflich ausgeschlossen ist. Auch ein Rückkauf, eine Kündigung oder eine Beleihung darf nicht möglich sein. Ein Ausschluss der Verwertung vor dem 60. Lebensjahr reicht aus.
Betriebliche Altersvorsorge

Frei sind auch Betriebsrenten, wenn sie ausschließlich arbeitgeberfinanziert sind und eine Verfügung vor dem Eintritt des Versorgungsfalles ausgeschlossen ist.

Stand10.04.2013
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Grundsicherung/Freibetraege/index.htm

b) Du kannst Dokumente nachreichen,besonders wenn du dafür eine gute begründung hast, auch wenn die sachbearbeiter das nicht so gerne haben und daher versuchen dich abzuwimmeln, oder die bearbeitung zu verzögern.

c) vorstellungsgespräche gelten als 'wichtiger grund', das amt will ja (eigentlich), dass du möglichst schnell wieder aus dem 'leistungsbezug' verschwindest.
Allerdings ist es sinnvoll, wenn du einen termin im amt wegen 'wichtigem grund' nicht wahrnehmen kannst, diesen rechtzeitig zu verschieben (falls möglich).

d) bitte lesen:
http://www.bfdi.bund.de/DE/Themen/Arbeit/BA/FAQ/Artikel/Kontoauszuege.html?nn=2506554
Zitat...

Nach der Einsicht in die Auszüge genügt dem Jobcenter regelmäßig der Vermerk in der von ihm geführten Akte, dass die Auszüge vorgelegen und keine Auswirkung auf den Leistungsanspruch haben. Eine Speicherung einzelner Buchungen oder Auszüge (§ 67 Absatz 6 Satz 2 Nr. 1 SGB X) kommt nur dann in Betracht, wenn sich aus den Unterlagen ein weiterer Ermittlungsbedarf oder eine Änderung in der Leistungshöhe ergibt.

e) -niemals alleine zum amt: Begleitung nach §13 Abs.4 SGB10 nutzen

-immer aufpassen, dass man dinge beweisen kann, besonders die abgabe von unterlagen schriftlich bestätigen lassen.
Sonst behaupten sie u.u., sie hätten dies oder jenes nicht bekommen.

-SBs erzählen viel blödsinn und weisen dich kaum auf deine rechte hin, daher solltest du immer versuchen, die paar wichtigen gesetzestexte zu wissen und zu verstehen, um den gröbsten schwachfug von denen nicht auf den leim zu gehen.

-der SB ist nicht dein freund, versuch viel zu fragen aber möglichst wenig zu sagen. Nichts sofort unterschreiben, alles immer erstmal zur prüfung mitnehmen.

-immer an die drei W'-fragen denken:
Wo, in welchem gesetz steht das?
Warum sind sie der meinung, dies trifft in meinem fall zu?
Würden sie mir das schriftlich geben? (den kennst du ja schon. Prima!  ;) )

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

mousekiller

Kontoauszüge generell nur zur Einsicht. Sie sollen dir die rechtliche Grundlage beibringen, wenn sie diese zur Akte nehmen wollen.
Gleiches gilt für Ausweise aller Art: Ankucken ja, Anfassen nein.
Für deine Lebensversicherung schreib am Besten deine Versicherung an, die sollen dir "zur Vorlage bei der Bundesagentur" eine Bescheinigung über Wertstellung der Versicherung ausstellen. Die Versicherungen wissen schon, welche Angaben dafür notwendig sind und machen so etwas kostenfrei. Alternativ kannst du natürlich auch direkt in deiner Versicherungsagentur vorsprechen.
Bescheinigung des Vermieters ist nicht notwendig, wenn du den Mietvertrag vorlegst. Falls dir daran gelegen ist, dass dein Vermieter nicht mitbekommt, dass du jetzt ALG2 beziehst.

Abgabefrist: Wenn du Fremdbescheinigungen anfordern mußt, liegt das nicht mehr in deiner Hand, wenn du die Frist nicht einhalten kannst. Immer mit der Ruhe. Ansonsten die Ratschläge von Schwarzrot beherzigen.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

afr

Danke & Ciao.

An Fremdbescheinigungen konnte ich alles vorlegen, bis auf den gelben Vermieterzettel, hab aber Mietvertrag und letzte Nebenkostenabrechung vorlegt. Mal sehen, was "die Brüder" daraus machen.

  • Chefduzen Spendenbutton