"Sozialhilfe?Kündigen Sie doch erstmal Ihre Altersvorso

Begonnen von nikurangi, 17:27:25 Mo. 05.April 2004

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nikurangi

"Sozialhilfe?Kündigen Sie doch erstmal Ihre Altersvorsorge!"

...diese Aussage erhielt ich beim meinem letzten Besuch beim Sozialamt!

Da es sehr schwierig ist, sich durch alle Paragraphen zu kämpfen, hoffe ich in diesem Forum eine Antwort auf meine Frage zu finden:

Nach dem Abschluss meines Studiums fand ich nicht übergangslos einen Job und landete zwangsläufig beim Sozialamt. Der Erstantrag ist in Arbeit und könnte auch bewilligt werden, wenn da nicht meine Rentenversicherung wäre, die ich vor etlichen Jahren abschloss als ich selbständig war.

Nun soll ich diese Versicherung (die Berufsunfähigkeit beinhaltet) kündigen und den Rückkaufswert von ca. 3300 Euro erstmal aufbrauchen.
Eingezahlt habe ich aber bereits mehr als 20.000 Euro...

Mit 31 die Rente verprassen - darf DAS wahr sein???
Gibt es Wege um diese unglaublich bescheuerte Regelung herum?

Bin für alle Hinweise sehr dankbar!!!

milo

Hi !

ich versuche mal zu helfen bis Grissom, unser Spezialist für's Sozialamt reinschaut ! @GRISSOM: HILFE !!! :D

Wie du gerade lernst, ist es unserer Gesellschaft unter gewissen Umständen nicht gerne oder zu gerne gesehen (je nachdem von welcher Seite betrachtet), wenn man vorsorgt. Grundsätzlich ist es so, dass das Sozialamt genau so wie die AA (bei ALHi-Antrag) dich zwingen kann erst mal die Vorsorge "aufzuessen".  Leider wird es wohl kaum eine Riester-Rente sein, die du als Rentenversicherung angelegt hast, da dürfen sie nämlich definitif nicht dran gehen.

Bei allen anderen Rentenvorsorgeformen gibt es bisher - so weit mir bekannt, ausser es hat sich in der letzten Woche was getan - kein endgültiges Urteil. Du kannst versuchen dagegen zu klagen, ist aber wohl ziemlich aussichtslos, da die Gesetzgebung gerade im Sozialhilfebereich knallhart ist.

Nähere und weitere Auskünfte gibt dann Grissom ... ;)

Gruß, Milo

Hajo

Hier erst x einiges im allgemeinen. Ich sehe x nach Urteile nach und setze den § 14 in die Urteilsrubrik des Forums. Der folgende Beitrag ist aus "soziales Köln"

Grüßli Hajo

Rentenversicherung

"Als Hilfe zum Lebensunterhalt können auch die Kosten übernommen werden, die erforderlich sind, um die Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine angemessene Alterssicherung ... zu erfüllen" (§ 14 BSHG).
 
Erfüllen Sie die Wartezeit?

Wenn Sie die Wartezeit nicht erfüllen, kann das Sozialamt die Versicherungsbeiträge übernehmen, bis Sie die Voraussetzungen für einen Anspruch erfüllen.

Die Wartezeit ist die Mindestzeit, die Sie der entsprechenden Versicherung angehört haben müssen, damit Sie Ihre Altersrente beantragen können. Die Wartezeit beim Altersruhegeld der Arbeiter- und Angestelltenversicherung beträgt 60 Monate.

Je näher Sie mit Ihren Versicherungszeiten (Zeiten, in denen Sie beitragspflichtig beschäftigt waren) der Wartezeit kommen, desto stärker wird das Ermessen des Sozialamts eingeschränkt.

Die Übernahme freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung ist ferner angemessen, wenn Sie voraussichtlich im Rentenalter eine Rente unter dem Sozialhilfebedarf haben (Kosten der Unterkunft minus Wohngeld - OVG Saarlouis vom 27.07.1989, FEVS 42, 126; ebenso VGH Ba-Wü 22.11.1995, info also 1996, 132). Dasselbe gilt für Beiträge zu einer
Lebensversicherung

... als Vermögen

Einerseits wird immer mehr Eigenvorsorge fürs Alter verlangt, andererseits sind Lebensversicherungen für das Sozialamt Vermögen, das grundsätzlich verwertet werden muß, sofern es die Vermögensfreibeträge übersteigt.

Mögliche Ausnahmen:
 
1) Lebensversicherung als Altersversorgung.
Die Arbeitsämter akzeptieren in der Arbeitslosenhilfe eine Lebensversicherung, die einer angemessenen Alterssicherung dient, als geschütztes Vermögen (Arbeitslosenprojekt TuWas, Leitfaden für Arbeitslose, Frankfurt 1998, 178f.), wenn das Ende des Vertrags sich Ihrem 60. Lebensjahr annähert. Angemessen ist eine Summe bis 120.000 DM, bei Selbständigen ohne Prüfung bis 300.000 DM.
Bei Selbständigen, denen neben der Lebensversicherung keine andere Alterssicherung bleibt, müßte die Lebensversicherung auch in der Sozialhilfe als Vermögen geschützt sein. Es wäre widersinnig, einerseits die Absetzbarkeit der Beiträge vom Einkommen anzuerkennen (siehe unten), aber die Verwertung als Vermögen zu verlangen.
 
2) Verwertung nur unter Verlust
(Härtefall nach § 88, Abs. 3 BSHG)

Die Bundesanstalt für Arbeit verlangt eine Verwertung nicht, wenn der Rückkaufwert mehr als 10% unter den eingezahlten Beträgen liegt.
Was für ArbeitslosenhilfebezieherInnen zutrifft, könnte auch für SozialhilfebezieherInnen gelten.

Der VGH Baden-Württemberg sieht es dagegen erst als Härte an, eine Lebensversicherung aufzulösen, bei der man weniger als die Hälfte des eingezahlten Betrages zurückbekommt (IDAS 3/1995, I.2.10). Die pensionsberechtigten Richter des OVG Münster verlangen sogar einen Rückkauf, wenn der Rückkaufwert unter der Hälfte der eingezahlten Beträge liegt (19.11.1993, FEVS 1995, 58 ff.).

Es ist auch möglich, die Sozialhilfe auf -> Darlehensbasis (§ 89 BSHG) bis zur Höhe des Rückkaufwerts zu zahlen, wenn die Verwertung der Lebensversicherung eine Härte ist.
 
... Versicherungsbeiträge

auch für private Versicherungen sind vom ->Einkommen abzusetzen, wenn sie "nach Grund und Höhe angemessen sind" (§ 76, Abs. 2 Nr. 3 BSHG). Dazu zählen Beiträge zu Lebensversicherungen, die als Alterssicherung (in Form einer Erlebensversicherung) dienen. Voraussetzung ist, daß eine Pflichtversicherung (-> Rentenversicherung) nicht besteht oder nicht ausreicht, um im Alter unabhängig von Sozialhilfe zu leben (VGH Hessen FEVS 737, 316).

Beiträge "können" auch vom Einkommen absetzbar sein, wenn die Lebensversicherung als Sterbegeldversicherung gedacht ist (§ 14 BSHG - OVG Münster 13.11.1979, FEVS 28, 412)

Beiträge für eine Lebensversicherung, die nur der Vermögensbildung dient, werden grundsätzlich nicht anerkannt (BVerwG NDV 1989, 205).
 
... Vertragsauflösung

Nach Angaben des Bundes der Versicherten kann jemand, der eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, innerhalb von zwölf Monaten den Vertrag widerrufen, wenn vor Abschluß des Vertrags keine Verbraucherinformation erfolgt ist. Dazu sind aber die Versicherungskonzerne laut Europäischem Versicherungsrecht verpflichtet. Beiträge und Zinsen müssen voll zurückerstattet werden, wenn diese Begründung angeführt wird.
 
Information
Bund der Versicherten,
PF 1106, 24558 Henstedt-Ulzburg,
Tel. 04193/ 4220, Fax: 94221

Hajo

um feststellen zu können, inwieweit die Versicherung zum Schonvermögen bzw. nicht anrechenbarem Vermögen gehören könnte...-

>>>Nun soll ich diese Versicherung (die Berufsunfähigkeit beinhaltet) kündigen und den Rückkaufswert von ca. 3300 Euro erstmal aufbrauchen.
Eingezahlt habe ich aber bereits mehr als 20.000 Euro... <<<

Kapitallebensversicherung mit Zusätze z.B. Berufsunfähigkeitsrente ???

Oder was für Versicherung ???  Bitte KONKRETE Antwort !!!

Grüßli Hajo

nikurangi

Erstmal vielen Dank für die bisherige Resonanz - ich werde mir alle Beiträge in Ruhe zu Gemüte führen!

Nun noch kurz ein paar Details zu meiner Rentenversicherung
(entnommen aus dem aktuellen Versicherungsschein).
Da steht:
- Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und  dynamischer Anpassung von Beiträge und Leistungen,
- abgeschlossen im Juni 1998 (also 70 Monate schon eingezahlt),
- 2032 kann ich entscheiden ob ich eine lebenslange Rente oder eine Kapitalabfindung möchte,
- sollte ich ableben bekommen meine Angehörigen die Versicherung ausgezahlt

Läßt sich damit was anfangen?

milo

Hi !

hört sich nach Kapitallebensversicherung mit BU an, die wirst du wohl leider  nach dem augenblicklichen Stand der Dinge kündigen müssen. Wärst du jetzt kurz vor der Rente, dürfte sie dir auch nicht mehr weggenommen werden, weil unzumutbar. In den Augen bist du noch jung und kannst ja wieder ansparen :evil:
Es sieht also schlecht aus :(

Warum kannst du denn auch keine ALHi beantragen, da könnte man leichter was machen ... ??? ;)

Gruß, Milo

Hajo

Hallochen Milo,

sehe ich nicht so. Recht ändert sich auch durch die Rechtsprechung, und hier sehe ich eine Chance, allerdings ist es ein Experiment, an dem einer meiner juristischen Freunde (in Stendal) Spass hätte (nehme ich zumindest an).

Also Widerspruch einlegen - das übliche abführen (hat jede/r im Kopf.

Aber darüber hinausgehend mit einer weiteren "unbilligen Härte"  argumentieren:

Begründung:

"Ab 01.2005 setzt die Arbeitslosenhilfe II ein, hier ist der Bereich der einmaligen Hilfen Pauschalisiert, dies alleine ist allerdings nicht der Inhalt...- Vielmehr sind die Kreisfreien Städte und Komunen gehalten, Hilfeempfänger schnellst möglich in Erwerbsarbeit zu bringen.  Und genau dies ist es...- >als willfähiger Hilfeempfänger< geiere ich doch genau darauf, denn ich habe nur den Lebensinhalt malochen zu gehen.  Da ich annehme, das ich ab Anfang 2005 auf d. Verwaltungswege Erwerbsarbeit erhalten werde, ich dann wieder in d. Lage bin meine Altersversicherung weiter zu zahlen...- wäre es eine unbillige Härte wenn ich meine Versicherung auflösen müßte. Darüber hinaus ist diese auch wegen eines Rentenverlustes wichtig...- würde ich durech die Auflösung doch im Alter wiederum in d. Armut gelangen usw. usf."

Liebe Grüßlis Hajo

milo

hallo Hajo !

die "unbillige Härte" hatte ich im Hinterkopf, hatte sie aber eher in Zusammenhang mit ALHi gebracht. Und: alle Verfahren, die mir bekannt sind in Zusammenhang mit LV's hängen meist noch in der Schwebe seit den neuesten "Gesetzesspässen" ...

Du hast natürlich recht, dass man es darauf ankommen lassen soll ... ;) Dein Argumentationsansatz hat "was" :)

Das ist doch alles schizophrener Schwachsinn, den "die" vor sich hinverabschieden :evil:

Liebe Grüße, Milo

Farnmausi

Hallo nik...sorry,

ich habe inzwischen zwei Klagen aus dem gleichen Grund laufen. Fakt ist; legst du keine Klage ein, ist das Geld unwideruflich futsch. Mit einem endgültigen Urteil des Bundesverfassunggerichtes wird frühestens nächstes Jahr gerechnet. Die Aussichten´sind gut , aber nur via Klage (eigene Ansprüche)zu sichern. Kannst mich gerne per mail anschreiben; in dem Bereich bin ich ein Fachidiot...trauriggrins
Träume nicht vom Leben - lebe deinen Traum

nikurangi

hi,

find ich echt`klasse, dass ihr euch mit diesen Themen auskennt, herumschlagt und Wissen weitergebt!!!
Für 1 Monat habe ich einen netten Halbtagsjob gefunden und warte gerade auf den Bescheid vom Sozialamt. In einem Monat werde ich dort wohl wieder auf der Matte stehen und bis dahin möchte ich die Fronten geklärt haben.

@Milo: Arbeitslosenhilfe kann ich nicht beantragen, da ich in meiner 3jährigen Studienzeit immer "nur" als studentische Aushilfe gearbeitet und nicht in die Arbeitslosenkasse eingezahlt habe. Das Arbeitsamt ist für mich also nicht zuständig - sagte man mir.
Das hat man nun davon - seit 15 Jahren zahl ich da ein und dann aufgrund des Studiums 3 Jahre mal nicht...

@Hajo: Dein Vorschlag klingt wirklich gut, Widerspruch werde ich sowieso einlegen - dat kann ja nicht mit rechten Dingen zugehen. Bin gespannt was dabei rauskommt!

@ Farnmausi: Sehr interessant! Würde Dir gerne Mailen - kann Deine Adresse nur nirgends finden...

Farnmausi

Träume nicht vom Leben - lebe deinen Traum

nikurangi

so, nun habe ich es schwarz auf weiß:

"Ihrem Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz kann leider nicht stattgegeben werden."

"Sie verfügen über folgendes Vermögen:
Lebensversicherung - Rückkaufswert = 3331 €
PKW im Wert von 300 €

...Bei den aufgeführten Anlagen handelt es sich um ungeschütztes Vermögen
...Der Einsatz der Vermögensanlagen stellt auch keine besondere Härte
...Die Vermögensfreigrenze wird somit um 2352 € überschritten."


Letztes Jahr wurde mir wenigstens für 2 Monate in denen ich arbeitslos war ein Darlehn gewährt, um die Miete und einen kleinen Teil der Lebenshaltungskosten zahlen zu können - und auch da besaß ich das selbe Auto und war im Besitz dieser verhängnisvollen Versicherung.

Das soll einer verstehen!?!

Ich bin wütend, sprachlos und enttäuscht.
Nun habe ich 1 Monat Zeit um Widerspruch einzulegen - und den werde ich genau dafür auch nutzen!

Also: Daumendrücken!

Nochmal Danke für Eure Unterstützung!
Grüße aus Kiel,
nikurangi

Hajo

Ich habe genau zu diesem Thema etwas gefunden, muß nur schauen wo, bis morgen Vormittag - kann jetzt nicht.

Grüßli Hajo

Hajo

Schau x in die Urteilsrubrik...  unter dem heutigen Datum - kann sein das noch etwas nachkommt, bin noch am suchen.

Grüßli Hajo

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