Urteil: Drogeriemarktkette muss Betriebsrat PC zur Verfügung stellen

Begonnen von Kater, 13:11:55 Fr. 17.Oktober 2008

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Kater

ZitatUrteil: Drogeriemarktkette muss Betriebsrat PC zur Verfügung stellen

Köln (AP) Das Landesarbeitsgericht Köln hat eine Drogeriemarktkette dazu verpflichtet, ihrem Betriebsrat einen Computer zur Verfügung zu stellen. Bisher hatte der für 30 Filialen zuständige siebenköpfige Betriebsrat dem Gericht zufolge mit einer elektrischen Schreibmaschine mit Korrekturband arbeiten müssen.

Zur Begründung erklärten die Richter, der Betriebsrat habe in großem Umfang Schriftstücke zu erstellen, was ohne PC ein Vielfaches an Zeit in Anspruch nehme. Auch sei eine Auswertung von Überstunden nur mit einem Computer ohne unvertretbar hohen Zeitaufwand machbar. Zudem hätten die Verkaufsleiter, die in allen wichtigen Angelegenheiten Ansprechpartner des Betriebsrats gewesen seien, auf Büros zurückgreifen können, die mit Technik heutigen Standards voll ausgestattet seien.

(Aktenzeichen: Landesarbeitsgericht Köln 7 TaBV 25/07)

http://de.news.yahoo.com/1/20081017/tde-verbraucher-service-urteil-drogeriem-3fc80be.html

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