Die Oberzyniker der Arschagentur: Durch kaputtes auto in Existenznot und Sperre!

Begonnen von schwarzrot, 07:29:26 Di. 13.März 2012

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schwarzrot

ZitatJobverlust
Räderlos in Existenznot

Ist für einen Job ein Auto nötig, muss der Arbeitnehmer eben für eines sorgen, findet Lübecks Arbeitsagentur. Und sperrt einem, der das nicht konnte, die Mittel.


HAMBURG | taz Als wäre der Verlust des Arbeitsplatzes nicht schon genug gewesen: Weil er ihn ,,grob fahrlässig" selbst herbeigeführt habe, sperrte die Agentur für Arbeit in Lübeck dem Busfahrer Thomas Münster* das Arbeitslosengeld. Zu tun hatte das Ganze ausgerechnet mit Münsters Pkw: Den brauchte der 55-Jährige, um früh am Morgen aus seinem Wohnort Schönwalde nach Lübeck zu gelangen, wo er bei einem Verkehrsbetrieb arbeitete. Denn in Schönwalde gibt es keinen Bahnhof – und den ersten Linienbus in die Kleinstadt fuhr Münster täglich selbst.

Als sein Wagen den Dienst versagte, steckte Münster mitten in einem Privatinsolvenzverfahren, für einen neuen war kein Geld da. Nachdem er alle Urlaubs- und Überstundentage geltend gemacht hatte, schloss Münster mit dem Verkehrsbetrieb einen Aufhebungsvertrag ohne Abfindung – um einer Kündigung wegen nicht erbrachter Arbeitsleistung zuvorzukommen, die wohl vor jedem Arbeitsgericht Bestand gehabt hätte.

Die Arbeitsagentur verhängte eine zwölfwöchige Sperre und minderte die Bezugsdauer des ,,Arbeitslosengeldes I" um 135 Tage. Münster klagt nun vor dem Sozialgericht. Ein Termin ist nicht in Sicht, sagt sein Anwalt Christian Helmke – ,,wegen Überlastung des Gerichts".

In ihrer Klage-Erwiderung schreibt die Arbeitsagentur, ein Arbeitnehmer habe dafür Sorge zu tragen, dass er ,,über ein fahrfähiges Auto verfügt". Das wisse ,,in Schönberg jeder arbeitswillige Arbeitnehmer". Der Agentur sei durchaus klar, dass Münster seinen Arbeitsplatz außerhalb der Kernarbeitszeiten nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen könne – daher erwarte sie, ,,dass er über ein funktionsfähiges Auto verfügt". So offen zeige die Arbeitsagentur ,,selten ihre zynische Einstellung", sagt Anwalt Helmke: ,,Wenn du kein Geld für ein neues Auto hast, bekommst du auch kein Geld zum Überleben."

...
http://taz.de/Jobverlust/!89505/

(Die taz ist mal wieder ganz schlau: Durch verwendung nicht erlauber zeichen in der url ('!'), funktioniert der link nicht (und ich such jetzt nicht den ASCII-URL-code raus) also url selbst kopieren und im browser eingeben, wer den ganzen artikel lesen möchte...)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Pfiffi

Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Rudolf Rocker


Auferstanden

Umkehrschluss
Selbst wenn man die neoliberale Argumentation der ,,Arbeit macht frei- Verwahranstalt"
1 zu 1 akzeptieren würde, dass ein Auto als unbedingtes Gut zur Erbringung der
Arbeitsleistung Vorrang habe,
hätte beauftragte Scherken beauftragter Verwahranstalten im Förder- und Forderwahn
benanntes Auto in Vorleistung bereitstellen müssen, es war der Argentur für Menschenverachtung
wie beschrieben ja bekannt.

...Deutschland, welche Irrfahrt nimmst du

schwarzrot

Gar nicht so schlecht, die idee von @Auferstanden.

Statt nun rumzusitzen sollte der anwalt lieber antrag nach § 53 SGBIII stellen (man beachte, es steht dort nicht mal was von darlehen, hach ist das putzig! Da fällt ihnen ihre durchknaller-argumentation aber wieder auf die füsse. Und sicher wird der dorf-nahverkehr seinen einzigen busfahrer gerne wiederhaben wollen.).  ;D
Zitat§ 53 Mobilitätshilfen

(1) Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist.

(2) Die Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung umfassen

1. Leistungen für den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung (Übergangsbeihilfe),
2. Leistungen für Arbeitskleidung und Arbeitsgerät (Ausrüstungsbeihilfe),
3. bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die Übernahme der Kosten für
a) die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle (Reisekostenbeihilfe),
b) tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Fahrkostenbeihilfe),
c) eine getrennte Haushaltsführung (Trennungskostenbeihilfe),
d) einen Umzug (Umzugskostenbeihilfe).
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0305300

Ist jemand bei der taz registriert und hat lust das denen als ergänzung zu posten?  ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Kurvalski

ZitatIn ihrer Klage-Erwiderung schreibt die Arbeitsagentur, ein Arbeitnehmer habe dafür Sorge zu tragen, dass er ,,über ein fahrfähiges Auto verfügt". Das wisse ,,in Schönberg jeder arbeitswillige Arbeitnehmer". Der Agentur sei durchaus klar, dass Münster seinen Arbeitsplatz außerhalb der Kernarbeitszeiten nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen könne – daher erwarte sie, ,,dass er über ein funktionsfähiges Auto verfügt".

Geht's noch oder was  :evil:

Dieser Zynismus ist mit Worten kaum zu beschreiben,
Menschenverachtung in Reinkukltur  >:(

Gruss
Kurvalski


Fight against Capitalism

Rudolf Rocker

ZitatDie Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung umfassen

Da steht bei Aufnahme einer Beschäftigung! Aber er hatte doch Arbeit!
Aber jetzt könnte er es natürlich wieder beantragen! ;D

Für die Beschaffung eines Pkw stellt unser JC max. 1000 € zur Verfügung!

Lefat

Zitat(1) Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden

Er war beides nicht !

arbeitslos braucht keine erklärung !

Zitatvon Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende
sind menschen , die quasi in der kündigungsfrist sind , aber selbstredend sich da auch arbeitssuchend gemeldet haben ! 

das problem ist ,das er einen aufhebungsvertrag unterschrieben hat ! besser wäre gewesen sich kündigen zu lassen !
da müsste meiner meinung nach das MOBCENTER nachweisen , das er hätte anders zur arbeitsstelle hätte kommen können !

davon ab halte ich die aussage des schmarotzerpacks für höchst kritisch und schließe mich da @Auferstanden an !
ein ordentliches gericht sollte das auch so sehen , aber ich sehe keine ordentlichen gerichte mehr ,die auf basis des grundgesetzes und des normalen menschenverstandes arbeiten !!!!!!

Es ist immer wieder erstaunlich, dass ein Jahr der Arbeitslosigkeit einen ehemaligen Leistungsträger zu einem bildungsfernen Asozialen verkommen läßt..so zumindest die landläufige Meinung.

Nick N.

Abgesehen davon, dass ich den Verantwortlichen die Pest an den Hals wünsche...

@schwarzrot
habe mich selber vor kurzem mit "sozialgesetzbuch.de" in eine peinliche Lage gebracht, sonst wär mir nie aufgefallen, dass die nicht so wirklich aktuell sind:
vergleiche einerseits
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/53-56.html
und andererseits
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0305300
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/___53_bis_55.html
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/53_bis_55.html
Der Paragraph ist komplett weggefallen, und nicht erst gestern.
Satyagraha

schwarzrot

Zitat von: Nick N. am 01:20:24 Do. 15.März 2012
habe mich selber vor kurzem mit "sozialgesetzbuch.de" in eine peinliche Lage gebracht, sonst wär mir nie aufgefallen, dass die nicht so wirklich aktuell sind:
vergleiche einerseits
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/53-56.html
und andererseits
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0305300
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/___53_bis_55.html
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/53_bis_55.html
Der Paragraph ist komplett weggefallen, und nicht erst gestern.
Danke für die info.

Vermutlich sind die auch nicht wirklich weggefallen, sondern verstecken sich nun irgendwo anders, ein bischen besser verklausuliert? Ich vermute mal §45- § 46? Oder hast du da genauere infos?
SGBIII ist meine schwache seite, ganz klar, wer hat sowas denn heute schon noch...  ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Jupp, §45 SGB III dürfte das sein.

http://dejure.org/gesetze/SGB_III/45.html


ZitatDie Agentur für Arbeit entscheidet über den Umfang der zu erbringenden Leistungen;

Das ist wirklich nur noch wischiwaschi und alles "kann"!

Im §53 war wenigstens noch genau geregelt was gefördert werden kann.
Jetzt ist das offenbar alles Ermessenssache der einzelnen BA/ JCs, wenn ich das so richtig verstanden habe!

Noch mehr Fallgruben auf dem Weg in den 1. Arbeitsmarkt.

Wenn der SB also großspurig erzählt, das mensch einen Zuschuß für die Beschaffung eines Pkws, Umzugskosten oder Zuschuss für eine Zweitwohnung (Trennungskostenbeihilfe) bekommt, sollte mensch sich das gleich schriftlich geben lassen (inklusive der Höhe der Kosten)!

Wenn sich der SB dann weigert einem das schriflich zu geben (so wie bei mir) merkt mensch schnell das der nur geblufft hat!

Nick N.

Wenn mir in Bezug auf das SGB was auffällt, dann sag ich das, aber ich kenn mich auch nur ganz punktuell aus.

Grundsätzlich ist es mir sehr wichtig, davon im Kopf unabhängig zu bleiben, weil gerade das SGB nicht den geringsten Anspruch auf Kontakt zur Realität erhebt, und die Dienstanweisungen sind noch schlimmer, und das stets zu unseren Lasten.

Ob an dem Verhalten der Behörde was faul ist oder nicht, das sagt einem im Zweifelsfall die Betrachtung der Realität, der Auswirkungen dessen, was das JC macht, und der Massstab des SGB ist dafür völlig ungeeignet. Das kann einem so leicht hintenüberfallen, wenn man sich viel damit befasst (und trotzdem muss man das ja).

Ich mach es für mich so: Ich argumentiere beim JC nie mit dem SGB, sondern mit Argumenten (möglichst wasserdichten natürlich), die aus der konkreten Situation kommen, immer mit der realen Integration im Hinterkopf, nicht mit dem, was sich das JC darunter vorstellt. Natürlich "spicke" ich im SGB, wo Spielräume sind, in die ich genau hineinargumentier, zum Beispiel "wichtiger Grund" etc., aber das heisst nicht, dass ich das SGB oder einzelne Paragraphen explizit nenne, und das wiederum hat zur Folge, dass ich nicht darauf festgenagelt werden kann, dort, wo es ungünstig ist.
Denn das SGB ist obendrein total widersprüchlich, und wenn man sich zu doll drauf einlässt, dann hat man sich festgelegt.

Drum hab ich zwar zufällig mitgekriegt, dass mit sozialgesetzbuch.de Vorsicht angebracht ist, heisst aber nicht, dass ichs konkret besser weiss. Sorry.
Satyagraha

Strombolli

Die Dienstanweisung lautet: "Wir sind pleite, wie Griechenland, sagen es aber niemanden. Im Gegentum: Alles ist bei uns Bestens! - heisst die Devise die überall durchzuhalten ist! Und alles was an Kosten für das stillhaltende Wahlvieh, besonders im Sozial-, Gesundheits-, Bildungs- und Rentenbereich vermeidbar ist, wird nicht gezahlt!"  :evil:

Tschuldigung fürs OT, aber jetzt gehts mir wieder besser
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

Rudolf Rocker

Strombi, Du sollst nicht immer so klein schreiben! Sonst muss ich das immer kopieren in Word einfügen und vergrößern! ;D

Tiefrot

Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

Rudolf Rocker

Huii! Danke für den Tipp!
Wieder was neues gelernt!

Irgendwie ging das auch mal mit Mausrad drücken und drehen, oder sowas!

Lefat

Zitat[Strg +] vergrößerts beim Feuerfuchs hinreichend.

Bei Opera gibts dafür unten rechts einen Schieberegler , auch sehr praktisch ! ;)
Es ist immer wieder erstaunlich, dass ein Jahr der Arbeitslosigkeit einen ehemaligen Leistungsträger zu einem bildungsfernen Asozialen verkommen läßt..so zumindest die landläufige Meinung.

Isnogud

auch beim scrollrad drehen musst Du die strg-Taste gedrückt halten. Dann funzt es.
wer bei Regen Sonnenmilch kauft, weiß, das der Stuhl ein Baum war.

Pinnswin

Zitat... Nachdem er alle Urlaubs- und Überstundentage geltend gemacht hatte, schloss Münster mit dem Verkehrsbetrieb einen Aufhebungsvertrag ohne Abfindung – um einer Kündigung wegen nicht erbrachter Arbeitsleistung zuvorzukommen, ...

Wenn ich in einem Betrieb arbeite und aus welchen Gründen auch immer,
nicht mehr kann, wie wäre es mit dem ein Bla-Bla-Aufhebungsvertrag.
Wenns möglich ist. Dann wäre es von Herrn Münster doch fesch gewesen,
als Grund nicht das kaputte Auto anzugeben.
Bzw. dem Jobcenter keinen Grund anzusagen.
Gekündigt - fertig.
Wenns gut läuft setzt einem der AG frei, wegen Betriebs-Interna...
wird nicht gebraucht.. bla-bla... frei, und das geht FloppCenter nix an.


Deutschland ist nun mal leider so - der Ehrliche ist IMMER der Dumme.
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

dejavu

Das Jobcenter Lübeck zählte schon immer zur Speerspitze der Sozial-Hooligans:
Dumm, aggressiv und zynisch.
Man erinnere sich, das waren die mit den Zahnbürsten...
Leiharbeit und Werkvertragsmißbrauch verbieten! Weg mit dem Dreck!

Auferstanden

am Rande erwähnt, jenseits alternativer Handlungsspielräume zugunsten des Betroffenen bei der Kündigung

hätte man nicht auch eine Forderung der nicht erbrachten Leistung über eine Abwicklung der schon
erbrachter Überstunden ( hier wurde lediglich bei der "Endabwicklung" darauf bedacht) das
ganze Schmierentheater zugunsten aller Beteiligten regeln können...?

Aber ich vergaß, dass pervertierte Arbeitsrecht gab hier keinerlei Spielräume


Ruby

Aufhebungsverträge sind ein absolutes No-Go für den Arbeitnehmer. Davor warnen die Anwälte schon seit 30 Jahren.
Mit der Unterschrift dessen hat man sich zum Verlierer gemacht.

Außerdem hätte ich meinen Arbeitgeber rotzfrech nach einem Arbeitnehmer Darlehen eben fürs Auto gefragt.

Was will man da dann noch helfen?

VORHER informieren!!!!!!

Auferstanden

... nicht ganz
ein Aufhebungsvertrag ( n.d. Propezeit) ist für einen AN dann annehmbar, wenn aus diesem schriftlich eindeutig
und unmittelbar hervorgeht, dass die vertraglich vereinbarte Aufhebung alternativlos, beispielsweise, eine aus betrieblich-organisatorischen
Gründen bedingte Kündigung vorsieht, eine alternative Versetzung nicht ermöglicht, und eine vertragliche Kündigungsfrist beinhaltet.
Hier kann keine Sperrzeit v. s. der Verwahranstalten erhoben werden

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