AU-Bescheinigung nicht ausreichend?

Begonnen von MichaC, 13:37:32 Mo. 03.Februar 2014

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

MichaC

Hallo,

ich habe länger vom Jobcenter keine Einladungen/sonstige Schreiben bekommen, nun als "Förmliche Zustellung" (= gelber Umschlag mit Datum/Uhrzeit der Zustellung) eine ganz normale erste Einladung. Finde ich etwas übertrieben und Verschwendung von Steuergeldern.

In dieser Einladung wird, wie hier schon öfters diskutiert, behauptet das eine AU-Bescheinigung nicht mehr ausreicht, Kosten für eine Bescheinigung den Termin nicht wahrzunehmen werden bis 5,63 erstattet.

Gibt es aktuelle Erfahrungen oder Entscheidungen dazu?

Beide Sachen sind auf jeden Fall vollkommen unangemessen. Tatsächlich habe ich noch niemals einen Termin verpasst, letzter AU-Schein während eines Termins war vor ca 5 - 6 Jahren. AU bedeutet m.M. nach dass man keine Termine wahrzunehmen hat (!), in einem älteren Beitrag wird gesagt, dass für den Weg zum Jobcentertermin bei AU kein Versicherungsschutz besteht.

Insofern könnte vielleicht eine strafrechtliche Prüfung interessant werden, erst mal höre ich mir brav + gelassen an, was der Herr (neuer) Sachbearbeiter zu sagen hat. Ich werde es hier weitergeben.
Gruß

dagobert

Zitat von: MichaC am 13:37:32 Mo. 03.Februar 2014
In dieser Einladung wird, wie hier schon öfters diskutiert, behauptet das eine AU-Bescheinigung nicht mehr ausreicht, Kosten für eine Bescheinigung den Termin nicht wahrzunehmen werden bis 5,63 erstattet.
Wenn die so ein Ding haben wollen, müssen sie auch die vollen Kosten übernehmen. Je nach JC ist dazu aber erstmal ein Gerichtsverfahren nötig.  kotz
ZitatGibt es aktuelle Erfahrungen oder Entscheidungen dazu?
Nicht daß ich wüsste.
ZitatBeide Sachen sind auf jeden Fall vollkommen unangemessen. Tatsächlich habe ich noch niemals einen Termin verpasst, letzter AU-Schein während eines Termins war vor ca 5 - 6 Jahren. AU bedeutet m.M. nach dass man keine Termine wahrzunehmen hat (!),
Frag doch mal nach was das soll. Verweise auf das entsprechende BSG-Urteil (B 4 AS 27/10 R), in dem lediglich über einen Einzelfall entschieden wurde (wo der LB mehrmals nicht zu Terminen erschienen war), und verweise auf die Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflicht der Behörde nach §§ 13-15 SGB1. Ob du eine wirklich aufschlussreiche Antwort bekommst bezweifle ich, aber immerhin hat dein JC dann wenigstens was zu tun.  >:D
Zitatin einem älteren Beitrag wird gesagt, dass für den Weg zum Jobcentertermin bei AU kein Versicherungsschutz besteht.
Wäre mir neu. Womit wurde das begründet?
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

MichaC

Danke für die ersten Hinweise! Theoretisch ist zum jetzigen Zeitpunkt, vor dem persönlichen Gespräch mit SB, ja auch durchaus ein Fehler denkbar, falsche Checkbox angewählt o.ä.

Ansonsten vollkommen richtig: Für beides (Form der Einladung, AU) will ich auf jeden Fall eine plausible, persönliche ("mein Fall") + natürlich schriftliche Begründung haben, inc. Erklärung der konkreten Angemessenheit. Ich habe zwar keine Langweile, stells mir aber durchaus auch spannend vor!

Versicherungsschutz auf dem Weg zum JC: Es gibt die (nicht belegte) Meinung, dass der Weg zum JC das selbe ist wie der Weg zur Arbeit, letzteres ist bei einer AU definitiv nicht versichert. Anrufe bei der Krankenkasse und Berufsgenossenschaft erbrachten überforderte Gesprächspartner, ein eindeutiges "JA, versichert" gab es aber eben nicht.

schwarzrot

Hi MichaC.
Das problem ist, dass sie das BSG-urteil verallgemeinern: Da hatte ein 'ganz schlauer'-betroffener, statt zum ärztlichen dienst zu erscheinen, immer nur AUs vorgelegt.
Dies ist ein (bedauerliches) einzelfallurteil.
Auch schlimm ist, dass viele SBs diese 'wegeunfähigkeit'squatsch inzwischen standartmässig als textbaustein einbauen, Obwohl es sogar eine anderslautende HEGA-anweisung gibt.

Wie du schon richtig schreibst, sollte das 'job'center begründen können, wenn und warum sie in deinem speziellen fall eine WUB verlangen.

Das machst du schon ganz richtig: Den SB immer viel fragen zu seinen VAs, die antworten schriftlich verlangen und dann abklopfen, ob er sich ev. dabei ne rechtliche flanke gibt.
Antwortet er nicht, auch gut! Dann verstösst er gegen §13-15 SGBI.  ;D

Für leute, die sich vom jobcenter nicht verarschen lassen wollen: Mutig sein (vor allem, wenn man bisher allen 'ladungen' nachgekommen ist) und nach vorherigem auskunftsersuchen an den SB schauen, ob er sich ne sanktion traut.
Klar das ist was für mutige, ohne (sippenhaft-)familienanbindung.

ZitatEin wichtiger Grund liegt allgemein vor, wenn dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ein Erscheinen unmöglich ist oder so erschwert wird, dass ein anderes Verhalten bei einer Abwägung seiner Interessen gegenüber den Interessen der Allgemeinheit unzumutbar erscheint.

Die Beweislast hierfür trägt der Leistungsempfänger.

Bei einer Erkrankung kommt es nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) darauf an, ob der Betroffene krankheitsbedingt daran gehindert war, den Meldetermin wahrzunehmen.

Als Nachweis für die Unfähigkeit, aus gesundheitlichen Gründen beim Leistungsträger zu erscheinen, kommt regelmäßig die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Betracht.

Arbeitsunfähigkeit ist nach der Rechtsprechung des BSG jedoch nicht in jedem Fall gleichbedeutend mit einer krankheitsbedingten Unfähigkeit, zu einem Meldetermin zu erscheinen.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/der-hinweis-des-jobcenters-dass-eine.html

ZitatArbeit und Soziales/Antwort - 05.06.2013
Berlin: (hib/CHE) Eine nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich ein wichtiger Grund für das Versäumen eines Melde- oder sonstigen Termins bei den Jobcentern. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13637) auf eine Kleine Anfrage (17/13296) der Fraktion Die Linke, in der diese sich nach der Praxis der Krankmeldungen bei Erwerbslosigkeit erkundigt hatte. Arbeitsunfähigkeit sei jedoch nicht gleichbedeutend mit einer krankheitsbedingten Unfähigkeit, zu einem Meldetermin zu erscheinen. Nach vorheriger Aufforderung des Jobcenters kann vom SGB-II-Leistungsberechtigten auch ein ärztliches Attest für die Unmöglichkeit des Erscheinens zu einem Meldetermin verlangt werden, führt die Regierung in der Antwort aus.
http://www.bundestag.de/presse/hib/2013_06/2013_300/03.html

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/136/1713637.pdf

http://hartz.info/index.php?topic=52736.375

Und das, ob du bei einer vorladung ins 'JC' während AU überhaupt versichtert bist, solltest du ihn auch (mit bitte um schriftliche erklärung) fragen.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Onkel Tom

Ja, das Verlangen nach einem ärzlichem Attest und die generalisierte Unterwanderung
wird immer problematischer.

Ich habe derzeit diesbezüglich Ärger und muss nun mein Kriegsbeil ausbuddeln, da SB
statt einlenkt, sich noch darüber freut, das sie mich mit solch menschenverachtender
Züge auf die Palme bringen könnte.

Dazu habe ich folgende Beschwerdezeilen eingereicht..

Zitat

...
Weiter erkennen Sie ein Fernbleiben zum besagten Termin nur durch ein Schreiben
meines behandelnden Arztes an, das zusätzlich einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
deutlich machen soll, das ich aus gesundheitlichen Gründen nicht erscheinen könne.

Anbei fühle ich mich nicht nur diskriminiert und in meinen Grundrechten verletzt !

Sie verlangen von mir, das ich mein Arzt zu einer Handlung belästige, die mit 5,36
Euro Kostenerstattung vom Zeitaufwand her beleidigend ist und weiter mein Arzt
unterschwellig unterstellt, das er Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wohlwollend,
statt der Diagnose bezogen ausstellen würde.
...


Auf die Antwort warte ich noch, was mir bereits zugesagt wurde.

Ich sglaube, das der Missbrauch des Urteil von den JC`s nicht mit dem SGB, sondern
mit StGB und folglicher Haftung wie z.B. Schadensersatzverpflichtung gegenüber der
Krankenkasse - RV begegnet werden kann.
Lass Dich nicht verhartzen !

MichaC

Hallo,

über das Thema gibt es ja doch einiges nachzulesen, bisher aber ohne (von mir gefundene) konkrete Handlungsanweisung. Etwas wundert mich dass der Begriff "Wegeunfähigkeit" selbst wenig beachtet wird, geht dieser doch nach meiner Auffassung völlig am Thema vorbei.

Sinn einer AU ist die möglichst umfassende und schnelle Wiederherstellung der Gesundheit, was negativ und positiv beeinflusst werden kann, z.B. durchaus auch durch einen Behördentermin. Ob der Erkrankte laufen kann hat damit ja gar nichts zu tun.
Oder: Wenn man nicht mehr laufen kann musste das Jobcenter ja eigentlich eine Pflege-/Versorgungskraft bezahlen, schließlich kann der "Wegeunfähige" ja auch nicht zum Supermarkt...

Interessant finde ich die Idee aus einem anderen Forum, im Jobcenter zusammen zu brechen und nen Krankenwagen zu holen - wer übernimmt die Kosten?
(Edit: Dumme Idee, sorry!)

Morgen ist der Termin mit dem SB, ich werde berichten!

Onkel Tom

Deine Ansicht teile ich gern.

Das Wort "Wegeunfähigkeitsbescheinigung" oder "Bettlägerichsbescheinigung" sind erfundende
Bezeichnungen der BA, die es im ärztlichem Wortschatz so nicht gibt.
Eine "Verordnung zur Bettruhe" oder "bleiben Sie zuause" sind Dinge, die in der Sprechstunde
fallen.Die BA hat sich bereits lächerlich und unbeliebt bei Ärzten gemacht.
Deswegen heißt es heutzutage eher Attest.

Bevor das Urteil dazu gefällt wurde, hat das JC damit gespielt, Unverständnismäßigkeiten in die
Arztbranche zu bringen.

Vorteil dessen für die BA war, den Erwerbslosen beim Doc so zu instrumentallisieren, das
entweder der Patient nicht mehr ernst zu nehmen sei oder der Doc zur Abwimmelungstaktik
motiviert wird. "Schlechte Karten für den Erwerbslosen ist alles, was sich für die BA rechnet".

Es steckt nicht nur rechtlich und von der Logik her betrachtet Widersprüchlichkeiten dahinter, die
den Erwerbslosen fast sicher auf das Verlierertrapez plaziert. Zudem wird es in Form schmutziger
Psychologie dem Erwerbslosen und seinem Doc vermittelt, des Status einer AU unschmackhaft
und wirkungslos zu suggerieren. (Was eigentlich völliger Quatsch und kürzer gefasst eine
Diskrimminierung ist).

Das Urteil betrachte ich als Unfall ursächlich Betrachtungsweise von Personen nach ihrer
gegenwärtig ökonomischer Verwertbarkeit.
Blöd un Co haben da ja reichlich Vorarbeit geleistet, das nicht alle Menschen vor Gericht gleich
gesehen werden. "Im Interesse der Allgemeinheit hat der Erwerbslose, das zu fressen".
Sorry, für diese Töne, aber genau so wird nicht gesprochen, aber gehandelt.

Derzeit schaue ich diesbezüglich über den Tellerrand, wie dies eingedämmt werden kann.

Ich vermute, das die Krankenkassen sich darüber freuen würden, wenn entstandene Kosten durch
den Missbrauch des Urteils auf das Jobcenter oder BA übertragen werden können.
Doch dazu ist eine ausfühliche Dokumentation und das entsprechend richtige Ausfüllen des Unfall-
fragebogen der richtige Anfang.

"Umfallen, damit der Notdoc kommt" halte ich für sehr gewagt und könnte sich auch als Schuss
nach hinten entpuppen, fals die Diagnostik den Raum nicht hergibt. Ratzfatz ist Mensch dann als
Simulannt abgestempelt. Anbei kommt es sehr darauf an, was mann nun hat.

Nachdem ich mir vom SB auf dem Vorladungsschreiben bestätigen lasse, das ich erschienen bin,
kann ich auch meine Sachen wieder einpacken und das Inhaltliche zum Gespräch auf das nächste
Mal verschieben. Macht ja auch wirklich kein Sinn, etwas unter starken Schmerzen oder sich
verkneifender Diarröh zu verhandeln.

Menschenverachtend, das SB`s solche Situationen von Erwerbslosen überhaupt ausnutzen.

Trotz allem, gutes Geingen ;-)
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

ZitatInteressant finde ich die Idee aus einem anderen Forum, im Jobcenter zusammen zu brechen und nen Krankenwagen zu holen - wer übernimmt die Kosten?

Wenn Du im JC zusammernbrichst kommt ein Rettungswagen und kein Krankenwagen! Das mal am Rande.
Und für die Kosten kommt die KK auf. Mir ist kein Urteil bekannt, das etwas anderes behaupten würde.
Ich halte auch absolut nichts davon, irgendwelche "Zusammenbrüche" zu imitieren, und damit irgendwelche Rettungsmittel zu blockieren, die an anderer Stelle bei echten Notfällen grade dringend benötigt werden.
Dann kotz dem SB lieber kräftig auf den Schreibtisch! ;D


Ich hatte vor ein paar Jahren auch mal eine Einladung während ich im Krankenhaus lag. Ich war komplett bewegungsunfähig und hab nicht mal die 10 Meter bis zum Klo geschafft. Das JC hat das nicht interessiert und ich sollte gefälligst zu dem Termin kommen.

Mein Anwalt hat dann das JC dazu aufgefordert, schriftlich zu bestätigen, das sie für sämtliche Kosten eines Krankentransportes vom KH zum JC und wieder zurück aufkommen würden.

Plötzlich hatte sich das mit dem Termin erledigt!

Dearhunter

Es gibt aber nun mal beide Seiten der AU bezüglich "Terminunfähigkeit".

Es gibt ein anderes Urteil, nach der ein Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig geschrieben war, dennoch an einem Bewerbungsgespräch bei einer anderen Firma teilnehmen durfte, die "alte" Firma wollte dafür kündigen.

Der Kern ist die Verallgemeinerung von Einzelfällen zugunsten des Job-Centers .. das kann man ja mal versuchen ...
Und natürlich die Beweislage ... im oben genannten Fall hätte die alte Firma nachweisen müssen, dass dies die Genesung beeinträchtigt hat. Das Jobcenter dreht quasi die Beweislast um, ich halte DAS für den richtigen Ansatzpunkt, das Jobcenter müsste nachweisen, dass die Genesung NICHT gefährdet ist.

Oder sehe ich das falsch?


DH

dagobert

Zitat von: MichaC am 13:32:29 Mo. 10.Februar 2014
Oder: Wenn man nicht mehr laufen kann musste das Jobcenter ja eigentlich eine Pflege-/Versorgungskraft bezahlen, schließlich kann der "Wegeunfähige" ja auch nicht zum Supermarkt...
Nein, das JC hat damit nix zu tun. Wenn du eine Haushaltshilfe brauchst ist das ein Fall für deine KK.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Zitat von: Dearhunter am 17:30:27 Mo. 10.Februar 2014
...
Der Kern ist die Verallgemeinerung von Einzelfällen zugunsten des Job-Centers .. das kann man ja mal versuchen ...
Und natürlich die Beweislage ... im oben genannten Fall hätte die alte Firma nachweisen müssen, dass dies die Genesung beeinträchtigt hat. Das Jobcenter dreht quasi die Beweislast um, ich halte DAS für den richtigen Ansatzpunkt, das Jobcenter müsste nachweisen, dass die Genesung NICHT gefährdet ist.

Oder sehe ich das falsch?


DH

Nö, Die Beweislast ist in dem Fall auf den Erwerbslosen verschoben (Arge-Extrawurscht)  >:(

Die Beweislast des Erwerbslosen macht die Sache schwierig. Den SB in dem Fall der fahrlässigen
Körperverletzung bei der KK an zu schwärzen macht Sinn, da sie dann für den Schaden aufkommen
müssen. KK freut sich und SB bekommt Kratzer..

Doch um dieses Ziel zu erreichen, ist eine heftige und lückenlos fehlerfreie Vorgehensweise erforderlich

Möchtest Du dem SB damit stilllegen, muss der Vorsatz bewiesen werden und zu einer klaren Verurteilung
wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Verbindung mit Nötigung kommen.

Das funzt auch nur dann, wenn dem vorher SB bewusst war (ärztliche Bestätigung / Attest / Gutachten etc.),
das dem Erwerbslosen das auf Trapp halten unzumatbar ist. Im Nachhinein zu sagen " Ich kann nicht dies oder
das" ist ein Fehler, wo Du alles weitere abhaken kannst, kommst meistens nicht mit durch..

Meiner SB wurde nun bewusst (auch wenn sie grundsätzlich Erwerbslosen nix glaubt), das meine
Bewegungsfreiheit massiv eingeschränkt ist. Ich habe dies schriftlich versichert und das hat dann
auch rechtlich Relevanz. Hätte ich hier was vorgegaukelt, hätte ich mich des Meineides strafbar gemacht.

Nun ist der Punkt gekommen, wo SB selbstverantwortlich entscheidet. Passiert nun was, um ein
Termin unter Sanktionsandrohung (§309-SGB-3) zu folgen, ist sie drann.
Aber wie wir das ja so kennen, spielen SB`s mit dem Feuer gern und wenn sie anbei merken, das der
Erwerbslose sich rechtlich korrekt wehrt, ziehen sie den Schwanz ein..

Schach patt oder so ähnlich..  kotz

Ich hab jetzt Wolle und Stricknadeln zusammen, aber die richtigen Maschen zu basteln ?

Es wäre schön, wenn das Urteil geknackt werden könnte, aber da bin ich überfordert  ::)
Lass Dich nicht verhartzen !

Dearhunter

Das kann ich insoweit nachvollziehen.

Das bedeutet aber auch, dass du quasi zugestehst, dass eine AU ohne zusätzliche Indizien (hier: Persönliche Versicherung der Bewegungseinschränkung, anderes ist natürlich möglich) keine Terminuntauglichkeit begründet.

OK, ist die Praxis, und dein Vorgehen erscheint sehr sinnvoll und zielführend, klar, kann man weiterempfehlen.

Ich persönlich würde mich eben nicht auf Bettlägerigkeitsbescheinigung konzentrieren, sondern auf Termninunfähigkeit bzw. darauf, dass auch psychische Belastungen eine Genesung verzögern können. Dem langjährigen Hausarzt kann man das (vermutlich) sehr gut vermitteln.


DH

schwarzrot

Zitat von: Onkel Tom am 21:42:00 Di. 11.Februar 2014
Nö, Die Beweislast ist in dem Fall auf den Erwerbslosen verschoben (Arge-Extrawurscht)  >:(
Das hätten die SB oft gerne, praktisch sieht das aber (vor gericht) schnell anders aus:
Laut urteil, HEGA-anweisung und erklärung der bundesregierung ist klar geregelt, dass eine anforderung einer WUB nur in speziellen einzelfällen gerechtfertigt ist. Darauf kann man bauen. Die chancen vor gericht halte ich im normalfall und wenn das 'JC' nicht konkret begründen kann, warum eine WUB in konkretem fall gefordert wird, für recht gut.

Das hilft natürlich nicht in den fällen, in denen betroffene aus angst lieber eine WUB beibringen, bzw. bei sanktion wg. nichtvorlage WUB nicht klagen.  :(
Zitat
Die Beweislast des Erwerbslosen macht die Sache schwierig. Den SB in dem Fall der fahrlässigen
Körperverletzung bei der KK an zu schwärzen macht Sinn, da sie dann für den Schaden aufkommen
müssen. KK freut sich und SB bekommt Kratzer..

Doch um dieses Ziel zu erreichen, ist eine heftige und lückenlos fehlerfreie Vorgehensweise erforderlich

Möchtest Du dem SB damit stilllegen, muss der Vorsatz bewiesen werden und zu einer klaren Verurteilung
wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Verbindung mit Nötigung kommen.
Falls das bei dir klappt, bitte ne dicke info im forum. Ich halte den versuch, dem SB vorsatz nachzuweisen, für sehr schwer.
(Ich hatte mal einen anwalt gesucht, der bei schriftlicher drohung des SBs mit §60/66, falls eine zugeschickte EGV nicht unterzeichnet wird, der gegen den SB wg. nötigung vorgeht: Voller fehlschlag! Anwalt hielt das nicht für aussichtsreich.)
Zitat

Ich habe dies schriftlich versichert und das hat dann
auch rechtlich Relevanz. Hätte ich hier was vorgegaukelt, hätte ich mich des Meineides strafbar gemacht.
Quark.
Ich warne davor, mit rechtlichen begriffen um sich zuschmeissen, wenn man diese nicht versteht: Meineid ist was ganz anderes.
Meineid ist, wenn man (vor allem vor gericht!) 'an eides statt': also einer verschärfung einer normalen aussage, die unwahrheit behauptet, dies ist mit empflindichen strafen versehen.

Ohne vereidigung (vor gericht!) wäre das höchstens eine 'uneidliche falschaussage', vor dem SB gibt es nicht mal das.

Ausserdem gibt es den ermittlungsgrundsatz, der SB muss sich nicht nach dem richten, was du behauptest, sondern im zweifel selbst ermitteln.

Strafbar wäre eine falschaussage da zwar auch, aber nicht wegen 'meineids', sondern wg. den 'mitwirkungspflichten' §60-65 SGBI, bzw üble nachrede, beleidigung, sozialbetrug etc..

Bitte das nicht durcheinander bringen, sonst schiesst man sich spätestens vor gericht ein dickes eigentor.
Zitat
Es wäre schön, wenn das Urteil geknackt werden könnte, aber da bin ich überfordert  ::)
Das urteil ist schon 'geknackt', das hindert die SB aber nicht davon, weiterhin diesen WUB-quark zu verlangen: Man kanns ja mal versuchen und solange sie in kein regress/schlimmeres kommen, ist das fürs 'JC' leider eine win-win-situation.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Onkel Tom

Ja, ich gestehe ein, das ich zu meiner Strategie "leicht" muffelnde Kompromisse
eingehen muss.
Jedoch sehe ich das nicht ganz so problematisch, da dieser Zwang zum Kompromiss
aus dem Urteil schon herausleuchtet. Nicht direkt, sondern eher aus dem, wie die
JC`s dies zu ihrem Vorteil (aus)nutzen.

Es ist ja schon eine echte Herausforderung sich damit konstruktiv zu befassen, weil
die Logik der Umsetzung des Urteils den Erwerbslosen in ein Kreis laufen lässt, so wie
sich die Katz in ihren eigenen Schwanz beißt.

Es hat berechtigten Grund, das sich viele, die sich mit Erwerbslosenselbsthilfe befassen,
ihr Hirn darüber quälen, wie der Teufelskreis von "Anlass, Begründung und Legitimierung
menschenrechtsverletzender Folgen" aufgebrochen werden kann.

Ds Problem bekomme ich auch, durch andere Betroffene mit und komme zu dem Eindruck,
das nur Aussicht auf Erfolg sichtbar wird, wenn der Schaden zu körperlichen Gebrechen,
wie z.B. Knochenbruch, bersten von OP-Narbe etc. geführt hat.

Auf Ebene von Gemütserkrankung zu begründen, halte ich für sehr schwer, da die Medizin
nicht eindeutig sicherstellen kann (oder auch will), das das JC unausweichlich der
Verursacher der Erkrankung ist.

Hier endet der Kampf um sich selbst meist in einer Schach-Patt-Situation. Für den Betroffenen
ist das m.E. im interesse seiner Gesundheit besser als alles weitere, aber das sich dadurch
für andere was ändert, sehe ich nicht und es bleibt bei den "bedauerlichen Einzelfällen", was
die Allgemeinheit sogar als Kollateralschaden frisst und verdrängend zulässt. (Hauptsache
mich betrifft es nicht..)

P.s. Bei einer AU vom Facharzt ist das JC etwas vorsichtiger. Warum das so ist ?
Wahrscheinlich spielt da auch der Grad von "Fachkompetenz" und seiner Anerkennung
in der Gesellschaft eine Rolle.

;)

@schwarzrot

Ok, ich werde über Deine Ansichten nachdenken.
Habe heute die Reaktion meiner Beschwerde vom JC bekommen und komme wohl ohne
Anwalt nicht weiter, da gerade Deine Ansätze zu klären sind.

Das mit dem "versichere" mag Quatsch sein, aber komisch kommt es mir schon vor, das
SB mit solcher Formulierung in Verunsicherung gerät.
Wenn ich diese Tonlage anwende, kommt kein saloppes "Ihre Schutzbehauptung" zurück.

Villeicht ist es auch nur ein unterschwelliges Zauberwort, den Sesselbelüfter_innen in ihren
Wahn selbst verschreckt.. Keine Ahnung, aber ich stelle damit auch dar, das ich für die
Aussage sogar meine Finger heben würde.

  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

MichaC

So, Termin mit neuem SB hat stattgefunden. Meine deutliche Nachfrage wg. "Förmliche Zustellung" (Porto ca. 5 €) und dem Textabschnitt in der Einladung über die "nicht ausreichende normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung":
SB macht dies bei allen "Neuen" so, will sie erstmal kennenlernen, nimmt die Beschwerde/Anmerkung/Kritik war, stimmte mir zu dass ein Amt/Behörde keine neuen Begriffe erfinden darf ("normale AU-Bescheinigung" -> es gibt nicht "die normale" und die "die nicht normale", ähnlich wie Sonne, Mond und Sterne ;-), der Textabschnitt wäre eine Dienstanweisung.

Hm, immer noch völlig unangemessen und sehr fragwürdig. Allerdings verlief das weitere Gespräch tatsächlich konstruktiv, höflich und sachlich, eine neue Einladung ist nun ohne den Textabschnitt zur AU.
Bei mir ist nun erst mal kein Handlungsbedarf, ein grundsätzliches Vorgehen gegen diese Unverschämtheit halte ich aber für notwendig, diesen/meinen SB nun aber mit Beschwerden einzudecken erscheint mir nicht der richtige Weg.

Andere haben konkret + aktuell das Problem (@ Rudolf Rocker: JC-Termin während Krankenhausaufenthalt...Unglaublich!), falls konkrete Unterstützung (Berlin) gewünscht wird - Bitte eine Nachricht!

Danke + solidarische Grüße!

Onkel Tom

Hmm, diesen Menschenverachtenden Vorladungspassus schon nur dafür
einzusetzen, ist ja genau so verlogen, wie das blau vom Himmel zu lamentieren.
So, wie ich die Sachlage verstanden habe, muss, wie Schwarzrot schon schrieb
ein besonderer Grund dafür vorliegen !

Nur um sicher zu stellen, den Kunden kennen zu lernen, reicht meines Erachten nicht.

Wenn der Betroffene eine (längere) Zeit krank geschrieben war, folgen solche
Textbausteine. Eine vorausgegangene AU-Zeit wird gern vom SB als Anlass solcher
Vorlagungsformen angewannt.

Im Falle von Widerspruch und Klage sind die SB`s mit der Begründung, das der
Erwerbslose zuvor AU waren, narrenfrei raus.

Generalisiert auf dieser Schiene zu fahren, wäre noch derber, wie bei mir der Fall
ist und da sollte Erwerbsloser erst recht sich mit solchen fadenscheingen
Bedründungen nicht zufrieden geben !!

Meine Baustelle soll die Verhältnismäßigkeit normieren, das heißt, das der SB nicht
einfach damit nach gutdünken rumspielen darf.

Es wäre für uns alle Leser_Innen schön, wenn Du nochmals schriftlich dannach
fragst. Eine schriftliche Antwort dazu wäre interesannt. Ok, herzlichen Glückwunsch,
das Dir nun nicht der Hintern brennt, aber denke bitte auch an die anderen, die ähnliche
Probleme haben.. Danke :-)

Meine Baustelle führe ich zu Ende, auch dann, wenn SB begriffen hat, das sie mich
nicht veräppeln kann. Anbei habe ich drei Sektoren, die bearbeitet werden müssen.
Ein Sektor habe ich schon komplett als Erfolg auf Tasche. Ein weiterer ist strittig und
wurde durch Parteiarbeit vorab begradigt und wird nun durch Umwege vereitelt.
Da muss noch mal nachgearbeitet werden.

Der Sektor um den es hier geht, ist die härteste Nuß und habe das noch nicht in
trockenen Tüchern.

Meine Baustelle ist noch nicht reif für Veröffentlichungen, aber wenn dem so ist,
sitzt das auch so, das SB in Erklärungsnot gerät.

Schaun wa mal, wat sich wuppen lässt  ;D
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

Das sind Textbausteine!
Hatte ich bei mir auch schon in der Vorladung Einladung drinn.

Onkel Tom

Klar sind das Textbausteine, die durch Auswahlhäckchien vom SB ausgewählt
werden.

Meine Letzte Einladung besteht aus 4 Seiten, in der SB und Teamleitung peinlich
drauf geachtet hat, das die Form eindeutig und ihres Erachten "Rechtssicher"
erscheint. Macht nix, gibt einen, so wie man in den Wald ruft zurück..

Passus, Betriebsystem und Maschienerie hin und her. Letztendlich entscheidet
SB, wie sie ihren Ermessensspielraum nutzt. Der Bereich befindet sich in
Grauzonen von geht und geht nicht.

Ach ja, wenn Mensch im Krankenhaus liegt, kurz Mitteilung zum SB, und jemand
für weiteres im Sinne § 13 Abs. 1 SGB X bevollmächtigen und nach KK-Aufenthalt
eine Bestätigung "Herr/Frau befand sich von x bis y in Stationärer Behandlung".
geben lassen. Eine AU ist bei stationärer Behandlung nicht erforderlich, auch
wenn SB nix kapieren will.

Das reicht, um Sanktionen ab zu wehren oder bereits entstandene Schäden
erstattet zu bekommen.
Anbei bitte "Amtshaftung" nicht übersehen, was z.B. Übernahme von Kosten
beinhaltet, die durch das Handeln des SB entstanden sind (Überziehungszins etc..)

M.s.G. Tom
Lass Dich nicht verhartzen !

  • Chefduzen Spendenbutton