schutzausrüstung beim EEJ

Begonnen von bonum, 14:07:49 Sa. 13.Mai 2006

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bonum

sorry ich habe da nochmals eine frage:
wer stellt mir im regelfall schutzkleidung (sicherheitsschuhe und regenkleidung(bin ja nur im freien) zur verfügung?
denn immerhin stellt meine "arbeit" ja eine wertschöpfung dar.
trotzdem bin ich denen nicht einmal ein paar sicherheitsschuhe zur verfügung. die BRAUCHE ich zwar für die arbeit. totzdem wird mir gesagt das ich über den bauhof(die gemeinde) NICHT versichert bin.
was ist , wenn wirklich mal etwas passiert?.
bekommst du 7€ bei ZAF : arbeite nur für 7€ !!
hast du ein prekäres arbeitsverhältniss, liefere prekäre arbeit ab !
betrügt man dich bei ZAF...betrüge.... !!
www.zeitarbeitstreff.de
si vis pacem, para bellum !!

ToTo

Du bekommst eine Aufwandsentschädigung mit der du solche Dinge anschaffen mußt, wenn sie verlangt werden.
Gruß ToTo

Wilddieb Stuelpner

Obwohl die 1-Euro-Arbeitsgelegenheit kein sozialpflichtversichertes Arbeitsverhältnis ist, bist Du auch über den "Arbeitgeber" bei einer Berufsgenossenschaft unfallversichert.

Der Unfallschutz besteht nach § 8 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung

Quelle: arbeitsrecht.de: Arbeitsgelegenheiten: Mitwirkungsrecht des Betriebsrats

Evtl. wenn es sich um einen öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsträger handelt bist Du beim Kommunalen Schadensausgleich - KSA unfallversichert, sofern es sowas in Bayern gibt. Nur lt. Escher machen die im Schadensfall Probleme und lassen den Geschädigten am ausgestreckten Arm verhungern.

Arbeitsschutz

Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung sind die Vorschriften über den Arbeitsschutz anwendbar. Das betrifft das gesamte öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzrecht einschließlich des Arbeitszeitgesetzes und der Unfallverhütungsvorschriften. Soweit Arbeitsschutzkleidung erforderlich ist, hat diese der Dritte zu bezahlen 37). Auch § 618 BGB ist anwendbar, der dem Dienstverpflichteten einen Anspruch auf Schutzmaßnahmen einräumt. Der öffentlich-rechtliche Arbeitsschutz stellt den Mindestschutz dar 38 ). Wird der erforderliche Schutz nicht gewährleistet, hat der Dienstverpflichtete u. U. ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB, § 17 Abs. 2 ArbSchG. 39)

37 ) BAG v. 21. 8. 1985 – 7 AZR 199/83, AP BGB § 618 Nr. 19; zum Abwälzungsverbot hinsichtlich der Kosten des Arbeitsschutzes § 3 Abs. 3 ArbSchG.
38 ) BAG v. 17. 2. 1998 – 9 AZR 84/97, AP BGB § 618 Nr. 26 = AuR 1998, 121, 459.
39 ) Vgl. BAG v. 19. 2. 1997 – 5 AZR 982/94, AP BGB § 618 Nr. 24 = AuR 1997, 120, 289.

AP = Zeitschrift "Arbeitsrechtliche Praxis"

Quelle: Tacheles: Tacheles Online-Redaktion, Harald Thomé, Dr. Bertram Zwanziger: Rechtliche Rahmenbedingungen für "Ein-Euro-Jobs"

Die Tacheles Online-Redaktion bedankt sich bei Dr. Bertram Zwanziger, Richter am Bundesarbeitsgericht und bei der Redaktion von Arbeit und Recht (AuR), wo der Aufsatz in Heft 1/2005 erschienen ist, für die Veröffentlichungserlaubnis.


LabourNet Germany Bochum: ,,1-Euro-JobberInnen" sind gegen Arbeitsunfälle versichert! - Kleine Handlungshilfe zu Unfallversicherung und Arbeitsschutz


LabouNet.de: Hartz IV und 1-€-Jobs

LabourNet.de:
Anonyme Umfrage zum Arbeitsamt und zu 1-Euro-Jobs

LabourNet Germany Bochum

Tacheles: Presseinformation des ver.di - Erwerbslosenausschuss im Bezirk Mittelhessen - ,,1-Euro-Jobs" verdrängen reguläre Arbeitsplätze!

Tacheles: Utz Krahmer und Helga Spindler, Rechtliche Maßstäbe für die Erbringung von Arbeitsgelegenheiten für Arbeitssuchende nach § 16 Abs. 3 SGB II

Tacheles e.V. Wuppertal


Unfallanzeigeformular der Bundesagentur für Arbeit

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