Alkoholkrankheit + Betriebsarzt

Begonnen von Wernichtsweissmussallesgl, 20:51:31 Do. 25.Juni 2015

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Wernichtsweissmussallesgl

Der Betriebsarzt wünscht eine Blutprobe von mir, zweck CDT bestimmung.
UM mich uneingeschränkt arbeitsfähig zu schreiben soll ich zur Blutprobe kommen. um die CDT werte zu ermitteln.
Das sind Alkoholabstinenzwerte. Natürlich trinke ich abends mal meine Bierchen, zur Arbeit aber immer 0,NIX.
Soll ich dahingehen?
Was mache ich jetzt?
Kann die Betriebsärztin mich komplett arbeitsunfähig schreiben?





Troll

Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

Sunlight

Zitat* Sind Alkohol- und Drogentests am Arbeitsplatz erlaubt?
Unabhängig von einem konkreten Anlassfall möchte ein Arbeitgeber erheben,
ob seine Arbeitnehmer z. B. illegale Substanzen konsumieren.
Generell stellen sämtliche Drogentests (Alko-, Harn-, Speichel- und Bluttests)
einen Eingriff in die persönliche Freiheit des Arbeitnehmers dar. Derartige Tests
(z. B. bei Einstellungs-, Lehrlings- oder arbeitsmedizinischen Untersuchungen)
sind an die Freiwilligkeit und die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitnehmers
gebunden, wobei eine Ablehnung keinerlei Konsequenzen nach sich ziehen darf
(kein Entlassungsgrund).
Ausnahme: Tests sind nur dann verpflichtend, wenn sich der AN in seinem Arbeitsvertrag
freiwillig dazu verpflichtet hat oder spezifische gesetzliche oder
behördliche Anordnungen bestehen. Eine Verweigerung in diesen Fällen kann
eine Entlassung nach sich ziehen.

ZitatDER UMGANG IM KONKRETEN ANLASSFALL
(Der Arbeitnehmer steht im Verdacht,während der Arbeit nicht
nüchtern bzw. sichtlich beeinträchtigt zu sein)
§ 15 Abs. 4 ASchG regelt, dass sich Arbeitnehmer nicht durch Alkohol, Arzneimittel
oder Suchtgift in einen Zustand versetzen dürfen, in dem sie sich selbst oder
andere Personen gefährden können.
Zusätzlich sind von den Betrieben jene Arbeitsstellen genauer zu definieren, in
denen sich aus der Art der Tätigkeit eigene strengere Regeln ergeben (z.B.
Berufskraftfahrer, Buslenker, Piloten,...).
Ein Mitarbeiter kann daher durch seine Beeinträchtigung infolge von Alkohol/
Drogenkonsum entweder sich selbst oder andere gefährden, gegen betriebsinterne
Ordnungsvorschriften (generelles Konsumverbot) oder gegen Regelungen
aufgrund eines spezifischen Tätigkeitsfeldes (spezifisches Konsumverbot) verstoßen
haben.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, den Umgang im Anlassfall mittels eigener
Betriebsvereinbarung zu regeln. Die genaue Vorgehensweise ist dann sowohl
für den Vorgesetzten als auch für die Mitarbeiter klar vorgegeben und muss
nicht erst im Einzelfall überlegt werden.
Zitat
* Kann für bestimmte Arbeitsplätze ein spezielles
Konsumverbot verhängt werden?
Besteht in einem Unternehmen kein allgemeines Konsumverbot, so können all
jene Arbeitsstellen, für die absolute Nüchternheit notwendig ist (z. B. Staplerfahrer,
Maschinenführer, etc.), definiert und ein spezielles Konsumverbot aus
Sicherheitsgründen ausgesprochen werden.


www.praevention.at/upload/products/AlkArbeitsplatz.pdf


Kommt also auf verschiedene Faktoren an ...  Was steht im Arbeitsvertrag? Gilt in der Firma für den Arbeitsplatz ein generelles Alkoholverbot?
Gab es einen Anlass für die Untersuchung beim Betriebsarzt, Abmahnung, Auffälligkeit?

Als Beispiel, ein LKW-Fahrer, der ein Alkoholverbot im Arbeitsvertrag stehen hat, weil er gefährliche Stoffe fährt, wird sich daran halten.
Auf Wunsch des Arbeitgebers eine Kontrolle, eine betriebsärztliche Untersuchung nicht verweigern.

Rudolf Rocker

@sunlight:
Dein Link verweist auf eine österreichische Homepage und behandelt somit die Rechtslage In Österreich.
In Deutschland sieht es ein bißchen anders aus und es gibt sehrwohl Pflichtuntersuchungen.
z.B. die von der BG vorgeschriebenen Untersuchungen für Arbeiten in Gefahrenbereichen. Wenn Du eine solche Untersuchung ablehnst darfst Du den Job nicht mehr aussüben!


http://www.boeckler.de/pdf/mbf_as_mediz_2007.pdf

Kuddel

In einigen Jobs gibt es regelmäßige gesundheitliche Untersuchungen zur Berufstauglichkeit. Dazu gehören nicht nur Sehtests, sondern auch die Blutwerte. Wenn die Leberwerte einen bestimmten Wert überschritten haben, kann es zu einer Beendigung der Tätigkeit führen. Städtische Busfahrer werden dann nicht mehr am Steuer sitzen, sondern als Kontrolleur oder in einem Bürojob eingesetzt.

Ich kenne einen Taxifahrer, der ein starker Trinker ist (aber immer 100% nüchtern am Steuer). Der lebt vor einem anstehenden Gesundheitscheck mehrere Wochen abstinent. Die Leberwerte sinken dann auf ein normales Niveau. In seiner Akte gibt es somit keine Auffälligkeiten.

Sunlight

Zitat,,Das Verlangen der Einwilligung in eine Routineuntersuchung, die klären soll, ob Alkohol- oder Drogenabhängigkeit vorliegt, ist regelmäßig unzulässig. Zwar hat der Arbeitgeber ein an sich berechtigtes Interesse daran, nur solche Arbeitnehmer zu beschäftigen, die nicht auf-grund Alkohol- oder Drogenmissbrauchs im Betrieb eine Gefahr für sich und andere darstel-len. Das grundgesetzlich geschützte Persönlichkeitsrecht und das durch eine Blutentnahme betroffene Recht auf körperliche Unversehrtheit erfordern allerdings, dass ein Drogentest nur dann verlangt werden kann, wenn bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung eine ernsthaf-te Besorgnis begründet ist, dass eine Abhängigkeit des Arbeitnehmers vorliegt." (BAG-Urteil vom 12.8.1999 – 2 AZR 55/98)


http://www.boeckler.de/pdf/mbf_as_mediz_2007.pdf

;D Gilt bei der Art von Test generell, weil Persönlichkeitsrecht.! Von daher unerheblich und wir reden hier wohl auch nur von dem
Test an sich.

ZitatWernichtsweissmussallesgl
Der Betriebsarzt wünscht eine Blutprobe von mir, zweck CDT bestimmung.

Da hat das BAG eine Meinung zu gehabt! Arbeitsmedizinische Untersuchung sind in verschiedenen Berufe heute ein Pflichtprogramm.
Hätte ich dazu schreiben sollen. Aber mir ging es ganz speziell um den Alkohol u. Drogentest. Der ist nur dann erlaubt, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, oder wenn es für die Arbeit vorgeschrieben ist generell.

PS:

Deutsches Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit

http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/


Wernichtsweissmussallesgl

Danke um die Antworten.
War heute bei der Blutprobe und bei erhöhten Werten haben wir vereinbart, das ganze in 3 Monaten zu wiederholen.Da kann ich mich dann darauf Einstellen.
Nochmals danke für die Mühe.
Wernichtsweissmussallesglauben


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