Mitwirkungspflichten...

Begonnen von Kisi, 20:50:20 Mo. 05.Januar 2009

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Kisi

Moin ,
ich lese hier grade über die Mitwirkungspflichten in dem neuen Gesetz.Der §56,dasteht unter anderem:

Die Argentur für Arbeit ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, so ist der Argentur für Arbeit eineneue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Die Bescheinigungen müssen einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, dass dem Träger der Krankenversicherung unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den BEFUND und die voraussichtliche Dauer derArbeitsunfähigkeit übersand wird.

Kann mir jemand sagen, was das bedeutet? Muß man dann jetzt  seinen ärztlichen Befund veröffentlichen ,oder was?
kisi

jobless0815

Zitat von: Kisi am 20:50:20 Mo. 05.Januar 2009
Moin ,
ich lese hier grade über die Mitwirkungspflichten in dem neuen Gesetz.Der §56,dasteht unter anderem:

Die Argentur für Arbeit ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, so ist der Argentur für Arbeit eineneue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Die Bescheinigungen müssen einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, dass dem Träger der Krankenversicherung unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den BEFUND und die voraussichtliche Dauer derArbeitsunfähigkeit übersand wird.

Kann mir jemand sagen, was das bedeutet? Muß man dann jetzt  seinen ärztlichen Befund veröffentlichen ,oder was?
kisi


Habe grade im Netz recherchiert: diese gesetzlichen Bestimmungen sind meiner Meiung nach nicht neu.
Mir war der Passus aber auch noch nicht bekannt: da bei Bezug von Arbeitslosengeld die BA bzw. oder ARGE
der Träger für die Krankenvesircherungsbeiträge ist, würde deine Vermutung, dass der Arzt der Behörde den befund mitteilt
eigentlich richtig. ... ? Hm, wüsste aber nicht, dass mein Arzt der BA jemals Diagnosen übermittelt hat, werde
ihn aber nochmal darauf ansprechen.

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