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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Arbeitslos & Spass dabei => Thema gestartet von: Montreal am 12:38:50 Sa. 09.Februar 2019

Titel: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 12:38:50 Sa. 09.Februar 2019
Hey Leute, ich benötige mal eure Hilfe. 🙄
Ich habe eine 4 Monatige Zwangsmaßnahme bekommen.
Wie komme ich da gut raus bzw. was wären die Folgen, wenn ich die ohne Grund ablehne!?

Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.
😊
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 13:53:17 Sa. 09.Februar 2019
Also ein bißchen mehr Infos bräuchten wir da schon!
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 14:48:02 Sa. 09.Februar 2019
😅 Sorry, kenn mich nicht so aus damit. Was brauchst du denn für Informationen?

Lieben Gruß
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 15:37:26 Sa. 09.Februar 2019
Ist das eine Zuweisung vom JC?
Wenn ja, auf welche §§ berufen die sich im Anschreiben?
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 16:07:42 Sa. 09.Februar 2019
Es ist eine Zuweisung in eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45 Abs. 1 S. 1 sgb 3 und ja, von der Agentur für Arbeit
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 16:18:46 Sa. 09.Februar 2019
Zitatund ja, von der Agentur für Arbeit
Also nicht Jobcenter?
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 16:20:27 Sa. 09.Februar 2019
Jap, Agentur für Arbeit...
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 16:55:07 Sa. 09.Februar 2019
Ich kenne mich mit diesem Maßnahmenscheiß nur im JC -Bereich aus. Bei der BA läuft das anders. Da gibt es ja keine Sanktionen sondern Sperrzeiten.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Onkel Tom am 17:04:58 Sa. 09.Februar 2019
Wurde dazu die Teilnahme an dieser "Arschtrittmasnahme"  in einer Eingliederungsvereinbarung
(EGV) festgehalten und unterschrieben ?
Weiter, hast Du beim Masnahmenträger dazu was unterschreiben müssen ?

Hast Du was unterschrieben, hilft nur noch die AU oder die Aufdeckung von Misständen in dem
Laden, wo du "frisiert" wirst Bewerbungen zu schreiben..

@Rudolf

Zwichen ALG 1 und ALG 2 ist die Art von Bestrafung der einzige Unterschied geworden.
Der § 45 SGB 3 trifft ALG 1 sowie ALG 2 Bezieher_innen gleichermaßen..

Ist Montreal frisch erwerbslos geworden, kann ihn so eine Masnahme als "Sofortangebot"
aufgedrückt worden sein.. Gerade sone Masnahmen werden Frischerwerbslosen gern
verpasst.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 17:27:14 Sa. 09.Februar 2019
Stimmt, EGV gibts im ALG I ja mittlerweile auch schon.
Und beim Maßnahmeträger nichts unterschreiben!
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: BGS am 17:50:23 Sa. 09.Februar 2019
Zitat von: Rudolf Rocker am 17:27:14 Sa. 09.Februar 2019
Stimmt, EGV gibts im ALG I ja mittlerweile auch schon.
Und beim Maßnahmeträger nichts unterschreiben!

Stimmt. Die Massnahmeindustrie will schliesslich auch leben... .

MfG

BGS
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 20:17:08 Sa. 09.Februar 2019
Hey ihr, unterschreiben habe ich beim Träger nichts. Nur zum Anfang bei der Agentur für Arbeit den normalen Standard Mist, aber ob das mit drinnen war, weiß ich leider nicht mehr genau. Bin jetzt ca 5 Monate arbeitslos.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 20:23:11 Sa. 09.Februar 2019
Das ist auch das erste mal jetzt nach 5 Monaten, dass ich sawas bekomme. Vorher hat mein Vermittler kein einziges mal nachgefragt und ich musste nichts melden, dass ich mich irgendwo beworben habe usw.
Das ist doch eigentlich auch nicht normal, oder!? 🙄
Und was ist, wenn mann sagt, man hätte diese Einladung nie bekommen? (zwecks Brief kam nicht an)
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 10:49:24 So. 10.Februar 2019
ZitatUnd was ist, wenn mann sagt, man hätte diese Einladung nie bekommen? (zwecks Brief kam nicht an)
Kann man machen, aber dann kommt die nächste Einladung und irgendwann wird es dann unglaubwürdig, wenn der nächste und übernächste Brief auch nicht ankommen.

ZitatHey ihr, unterschreiben habe ich beim Träger nichts. Nur zum Anfang bei der Agentur für Arbeit den normalen Standard Mist, aber ob das mit drinnen war, weiß ich leider nicht mehr genau. Bin jetzt ca 5 Monate arbeitslos.
War da eine Eingliederungsvereinbarung mit dabei?
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 12:04:23 So. 10.Februar 2019
Ja, es war eine Eingliederung Vereinbarung dabei... Aber dabei dachte ich mir ja nichts. War ja ganz normal für mich... 🤔
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: counselor am 12:11:56 So. 10.Februar 2019
Damit hast Du Dir ein Eigentor geschossen. Erfüllst Du die EGV nicht, dann droht eine Sperrzeit.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 12:27:57 So. 10.Februar 2019
Naja, was hätte ich denn machen können?
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Onkel Tom am 13:08:05 So. 10.Februar 2019
Noch ist das Baby nicht in den Brunnen gefallen.. Bei ALG-1 handelt es sich um
Versicherungsleistungen (Finanziert durch deine Arbeitslosenversicherung) und
eine EGV beruht (noch) auf freiwilliger Natur..

Jetzt kommt es genau darauf an, wie diese EGV im Deteil formuliert ist. Oft ist es
so, das EGV-Formulierungen Formfehler bis hin zu Sittenwidrigkeiten oder gar
arglistiger Vertragstäuschungen beinhalten..

Fraglich, wie lange sie gültig ist, bis auf weiteres ?
Weiter, wie deine Verpflichtungen genau ausschauen und wie dir die AfA
Unterstützung verspricht..

Es gibt auch Textbausteine, die Gesetzestext aus dem SGB zum Nachteil des
Erwerbslosen (verstümmelt) wiedergeben und somit eine Verschärfung des
H4-Syndrom darstellen.. Anbei liebäugel ich bei sowas gern mit den § 119 oder
§123 BGB, um eine bereits "freiwillig" unterzeichnete EGV wieder los zu werden.

M.s.G. Tom
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 14:19:09 So. 10.Februar 2019
Zitat von: Montreal am 12:04:23 So. 10.Februar 2019
Ja, es war eine Eingliederung Vereinbarung dabei... Aber dabei dachte ich mir ja nichts. War ja ganz normal für mich... 🤔
So geht es den Meisten! Ich hab meine erste EGV auch klaglos unterschrieben!
Viele dieser Vereinbarungen sind rechtswidrig. Dazu müsste man allerdings den Inhalt genau kennen.
Die Zuweisung in eine Maßnahme ist jetzt aber ein eigenständiger Verwaltungsakt, den wir mal unabhängig von der EGV betrachten müssen. Im vorliegenden Fall hätte es sowieso keinen Einfluss auf die Zuweisung, weil auch ein Widerspruch und Klage gegen die EGV keine aufschiebende Wirkung auf die Maßnahme haben.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Onkel Tom am 15:14:54 So. 10.Februar 2019
Wenn in dieser EGV die Bereitschaft zur einer Teilnahme an einer Masnahme
zementiert ist, kommt mann um einen Angriff (Kündigung) der EGV nicht drumherum.

Die EGV kann eine rechtliche Grundlage zu einer Zuweisung "stabillisieren"..
Bezüglich EGV, die bereits "freiwillig" abgesegnet ist, hilft die Konzentration
alleinig auf das SGB nur gaaanz schlecht weiter, zumal die RA-Abteilungen der
AfA / JC schon die richtigen Textbausteine parat haben, um einen einseitigen
Rücktritt vom "Vertrag" zu verhindern..

Deswegen liebäugel ich anbei mit dem BGB..

Um eine bereits gültige EGV knacken zu können, kommt es darauf an, wie sie
zustande gekommen ist und wie sie auf den Erwerbslosen zugeschnitten ist..

Es mussen also ein "wichtiger Grund" verklausuliert werden, die EGV in einen
Dissenz zu bekommen.

Die Zuweisung selbst, wird mit "nix beim Masnahmenträger unterzeichnen,
insbesondere eine Datenschutzerklärung" inklusive Widerspruch gegen die
Zuweisung selbst u.s.w. gewuppt.

@Montreal.. Was meinst Du dazu ? Wie ist der Ärger zustande gekommen ?

Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 15:43:57 So. 10.Februar 2019
ZitatWenn in dieser EGV die Bereitschaft zur einer Teilnahme an einer Masnahme zementiert ist, kommt mann um einen Angriff (Kündigung) der EGV nicht drumherum.
Man kann auch ohne EGV eine Zuweisung in eine Maßnahme bekommen, die EGV (egal ob freiwillig unterschrieben oder per Verwaltungsakt) gibt nur der BA zusätzlichen Spielraum.
Für die Zuweisung selber spielt die EGV aber keine große Rolle mehr, weil diese ein eigenständiger Verwaltungsakt ist und ebefalls weil die EGV zum jetzigen Zeitpunkt rechtsgültig ist und ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Glaub mir Onkel Tom, das habe ich alles schon ausgetestet und vertraue hier lieber meinem Anwalt!
Aus der Maßnahme gebracht hat mich letztendlich eine rechtswidrige Datenschutzerklärung, deren Unterschrift ich verweigert habe in Verbindung mit dem Umstand, das mir der Maßnahmeträger keine Fahrtkosten erstatten wollte, wenn ich die Erklärung nicht unterschreibe!
Eine andere Hausnummer ist es allerdings, wenn die Teilnahme an einer Maßnahme auschließlich in einer EGV vereinbart ist. Das ist aber hier nicht der Fall wenn ich das richtig verstanden habe?
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Onkel Tom am 16:20:20 So. 10.Februar 2019
Ja, wir schnacken gerade aneinander etwas vorbei, zumal wir von Montreal noch
nicht ausreichend Infos haben, um zu schauen, welcher Lösungsweg in Frage
käme..

Lass uns doch bitte erstmal weiteres dazu vom Montreal erfahren  ;)
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 17:08:11 So. 10.Februar 2019
Naja, das es eine Zuweisung ist wissen wir ja schon!
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 19:40:23 So. 10.Februar 2019
Hey, vielen Dank für eure tolle Unterstützung! Kann man hier irgendwie Anhänge hochladen? Dann kann ich euch das schreiben zeigen. Hab leider keine Ahnung vom Amt!
😥
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 21:15:26 So. 10.Februar 2019
Das mit dem Hochladen ist hier ein bißchen kompliziert.
Du kannst das ganze beim einscannen als Fotodatei (.jpg oder sowas) abspeichern und dann mit einem Bilderhoster hochladen.
Denke bitte dran, die persönlichen Daten zu anonymisieren.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 21:21:01 So. 10.Februar 2019
Sowas wie Dropbox zum Beispiel?
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Onkel Tom am 23:33:00 So. 10.Februar 2019
Bei Win müsste es mit Fotofiltre auch gehen.. Bei der annonymisierung bitte
die entsprechenden Worte manuell verwischen/schwärzen. Automatisierte
Pixel-Manipulationen wie z.B. die Benutzung der Stempelfunktion können
durch andere Soft rückgängig gemacht werden..

https://www.heise.de/download/product/photofiltre-18850

Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 08:01:34 Mo. 11.Februar 2019


Ich habe es jetzt mal mit Dropbox probiert. Hoffe es klappt bei euch. 🙄
https://www.dropbox.com/s/cfwhq4r0w6kd0kv/20190210_193508.jpg?dl=0

https://www.dropbox.com/s/esdhivxlri6stwf/20190210_193545.jpg?dl=0
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Onkel Tom am 09:10:50 Mo. 11.Februar 2019
Jo, die Einsicht in die EGV hat gefunzt..

Leider habe ich darin nichts gefunden, wie man diese EGV angreifen könnte..
SB hat ausgeschlafen formuliert und um den Stress los zu werden, könnte m.E.
nur noch AU für Entspannung sorgen..

Ich hoffe, dir passierte sowas nur ein Mal und nächster Versuch eines EGV-
Abschluss nie sofort unterzeichnen, sondern zwecks Bedenkzeit (14 Tage)
mit nach Hause nehmen und eher auf eine EGV-VA ankommen lassen.

Der Weg des Widerspruch zur Teilnahme wird durch die EGV massiv erschwert.
(Fast Aussichtslos..)

Der Bewerbungsterrorkurs ist in der EGV als Türöffner (§45) zementiert..
Um ohne AU raus zu kommen, ginge nur noch mit Aufdeckung von Misständen
und anpupsen bei der BA-Prüfstelle..

Doch dazu ist handschriftliches Teilnahme-Tagebuch sowie weitere mögliche
Doku notwendig..

:-\
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 09:20:04 Mo. 11.Februar 2019
Ok, vielen Dank trotzdem für alles. Was passiert denn, wenn ich sowas beim nächsten mal nicht unterschreiben will!?

Ich tue dann erstmal so, dass ich diesen Brief nie bekommen habe und dann versuche ich es mit einer AU. Die Eingliederung ist ja auch nur befristet gewesen. Habt ihr evt noch Tipps zwecks AU?
Ich muss leider daheim bleiben, zwecks meines Kindes. Das mussten wir aus der Kita nehmen. Aber in zwei / drei Monaten, haben wir eine bessere Kita. Bis dahin, muss ich irgendwie mich leider drücken von den ganzen Angeboten des JC. 😣

Lieben Gruß
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 09:59:02 Mo. 11.Februar 2019
ZitatDer Bewerbungsterrorkurs ist in der EGV als Türöffner (§45) zementiert.. Um ohne AU raus zu kommen, ginge nur noch mit Aufdeckung von Misständen und anpupsen bei der BA-Prüfstelle..
Was schreibst du da für einen Unsinn, Onkel Tom? In der EGV steht nichts dazu, das Montreal  an irgendeiner Maßnahme teilnehmen muss! Da steht nur, das die sowas fördern, wenn es von Montreal beantragt wird (siehe letzter Satz in dem Absatz).
Das ist also keineswegs eine "versteckte Zuweisung", wie man sie öfter mal in JC- EGVen findet, sondern lediglich ein Hinweis darauf, das so etwas gefördert wird von der BA.
Beim Maßnahmeträger würde ich nichts unterschreiben, sondern alles erst mal zum Überprüfen mit nach Hause nehmen. Unseriöse Maßnahmeträger (also fast alle) mögen das gar nicht. Oft finden sich in den Verträgen, Hausordnungen und Datenschutzerkärungen fragwürdige Dinge, die man lieber nicht unterschreiben sollte.

Montreal, kannst du die Zuweisung auch hier einstellen?
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 10:07:56 Mo. 11.Februar 2019
ZitatIch muss leider daheim bleiben, zwecks meines Kindes. Das mussten wir aus der Kita nehmen. Aber in zwei / drei Monaten, haben wir eine bessere Kita. Bis dahin, muss ich irgendwie mich leider drücken von den ganzen Angeboten des JC.
Hab ich grade erst gelesen! Damit hast du ja eigentlich schon einen wichtigen Grund, nicht an der Maßnahme teilzunehmen. Kann aber sein das die BA dann auf die dumme Idee kommt, eine Kinderbetreuung für die Zeit organisieren zu wollen.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 12:16:44 Mo. 11.Februar 2019
Hey, die Zuweisung lade ich heute Abend hoch.
Und klar, ist der Grund sehr wichtig, nur dann würde ich den Anspruch auf Alg verlieren, weil ich dann nicht vermittelbar wäre, weil die unterbringenung des Kindes nicht gesichert wäre. 😣 Und dann gibt es in solchen Fällen, leider absolut keine Unterstützung vom Staat.
Ich musste meinen Job dafür ja leider aufgeben. 😑
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 13:41:02 Mo. 11.Februar 2019
Ja, das ist eine verzwickte Situation! Das scheint im ALG I- Bereich nur für erkrankte Kinder geregelt zu sein.
Die Nummer funktioniert da scheinbar nicht.
Bleibt im Grunde nur noch die Möglichkeit, den Maßnahmeträger so zu nerven, das er keinen Bock mehr auf deine Teilnahme hat.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: dagobert am 16:00:26 Mo. 11.Februar 2019
Zitat von: Rudolf Rocker am 09:59:02 Mo. 11.Februar 2019Beim Maßnahmeträger würde ich nichts unterschreiben, sondern alles erst mal zum Überprüfen mit nach Hause nehmen. Unseriöse Maßnahmeträger (also fast alle) mögen das gar nicht. Oft finden sich in den Verträgen, Hausordnungen und Datenschutzerkärungen fragwürdige Dinge, die man lieber nicht unterschreiben sollte.
Datenschutzvereinbarungen sind ohnehin freiwillig, kann man gar nicht oft genug drauf hinweisen.

Die EGV ist nichtig. Der "klassische" Fall: Bewerbungsverpflichtung ohne Kostenregelung.
Für die Maßnahme spielt das aber keine Rolle.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 16:30:02 Mo. 11.Februar 2019
ZitatDatenschutzvereinbarungen sind ohnehin freiwillig, kann man gar nicht oft genug drauf hinweisen.
Das stimmt. Der Maßnahmeträger bei dem ich damals antreten sollte hat da aber einen riesen Staatsakt drauß gemacht und mir die Fahrkosten verweigert, solange ich das nicht unterschreibe!
Das Verhalten des MT war dann sogar der Teamleiterin des JC zuviel und ich habe die Maßnahme abgebrochen ohne eine Sanktion dafür zu bekommen.

ZitatFür die Maßnahme spielt das aber keine Rolle.
Sehe ich auch so. Um eine Zuweisung zu erlassen brauchen die keine EGV.

ZitatDie EGV ist nichtig. Der "klassische" Fall: Bewerbungsverpflichtung ohne Kostenregelung.
Ist mir auch aufgefallen, aber ich dachte mir, das es da bei ALG I evtl. eine andere Rechtsgrundlage gibt.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: dagobert am 16:43:49 Mo. 11.Februar 2019
Zitat von: Rudolf Rocker am 16:30:02 Mo. 11.Februar 2019
ZitatDatenschutzvereinbarungen sind ohnehin freiwillig, kann man gar nicht oft genug drauf hinweisen.
Das stimmt. Der Maßnahmeträger bei dem ich damals antreten sollte hat da aber einen riesen Staatsakt drauß gemacht und mir die Fahrkosten verweigert, solange ich das nicht unterschreibe!
Das Verhalten des MT war dann sogar der Teamleiterin des JC zuviel und ich habe die Maßnahme abgebrochen ohne eine Sanktion dafür zu bekommen.
Bei solchen Erpessungsversuchen sollte grundsätzlich eine Beschwerde an den zuständigen Landesdatenschützer gehen.
Je mehr Beschwerden dort eingehen, umso größer wird das Risiko für den MT, dass er einen Bussgeldbescheid kassiert.

Zitat von: Rudolf Rocker am 16:30:02 Mo. 11.Februar 2019
ZitatDie EGV ist nichtig. Der "klassische" Fall: Bewerbungsverpflichtung ohne Kostenregelung.
Ist mir auch aufgefallen, aber ich dachte mir, das es da bei ALG I evtl. eine andere Rechtsgrundlage gibt.
Das sind auch im SGB III öffentlich-rechtliche Verträge:
https://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/portal/t/1223/page/bsjrsprod.psml?doc.hl=1&doc.id=KSRE131630213&documentnumber=3&numberofresults=10&doctyp=juris-r&showdoccase=1&doc.part=K&paramfromHL=true#focuspoint
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 16:50:20 Mo. 11.Februar 2019
@dagobert:
Zitat2. Enthält eine solche Eingliederungsvereinbarung keine Zusage einer angemessenen Gegenleistung seitens der Arbeitsagentur für individuell bestimmte Eigenbemühungen des Arbeitslosen zu Bewerbungsaktivitäten und deren Nachweis, fehlt es regelmäßig an einer Grundlage für eine Sperrzeitentscheidung.
Heißt das im Umkehrschluss, das sie eine Sperrzeit verhängen können, wenn man sich weigert eine "korrekte EGV" zu uterschreiben?
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: dagobert am 16:57:15 Mo. 11.Februar 2019
Nein, das heißt dass die im verhandelten Fall vorliegende EGV keine Grundlage für eine Sperrzeitentscheidung wegen einer Pflichtverletzung sein konnte.

Wenn du auf den Reiter "Langtext" gehst, findest du unter Rz 17 das hier:
Zitatbb) Eine Rechtsfolge nach § 159 SGB III - also eine Sanktion wegen nicht ausreichenden Nachweises von Eigenbemühungen - kann die Bestimmung einer ausschließlich in einer Eingliederungsvereinbarung nach dem SGB III festgelegten Pflicht jedoch nur nach sich ziehen, wenn die Nachweisobliegenheit wirksam vereinbart wurde (vgl zum SGB II bereits BSG vom 23.6.2016 - B 14 AS 30/15 R - SozR 4-4200 § 15 Nr 5 RdNr 15 mwN, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen). Dies ist hier nicht der Fall, weil die Eingliederungsvereinbarung vom 28.8.2014 - trotz Vorliegens der insofern geforderten formellen Wirksamkeitsvoraussetzungen (vgl hierzu BSG vom 6.12.2012 - B 11 AL 15/11 R - BSGE 112, 241 ff = SozR 4-1300 § 59 Nr 1; vgl zur Eingliederungsvereinbarung nach dem SGB II: BSG vom 23.6.2016 - B 14 AS 30/15 R - SozR 4-4200 § 15 Nr 5 - zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen) - nach den Grundsätzen des öffentlich-rechtlichen Vertrags nichtig war.
B 14 AS 30/15 R ist das entsprechende Urteil zum SGB II.

Und unter Rz 23:
ZitatDie Festlegung einer unzulässigen Gegenleistung ist hier darin zu sehen, dass sich die Beklagte von der Klägerin mit der Androhung einer Sperrzeit verbundene Obliegenheiten in Form von Bewerbungsaktivitäten hat versprechen lassen, ohne hiermit individuelle, konkrete und verbindliche Unterstützungsleistungen zu verbinden. Da es insgesamt an der Vereinbarung einer Gegenleistung der Beklagten zur Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses aus dem Vermittlungsbudget im Verhältnis zu den hierzu festgelegten Eigenbemühungen der Klägerin um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse fehlt, liegt bereits aus diesem Grund eine Nichtigkeit nach § 58 Abs 2 Nr 4 SGB X vor.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 17:30:26 Mo. 11.Februar 2019
Ahh, jetzt ja! Danke dagobert!
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 19:02:39 Mo. 11.Februar 2019
Hey, hier ist die Zuweisung.

https://www.dropbox.com/s/fduzersvkclk77s/20190211_185704.jpg?dl=0

https://www.dropbox.com/s/131m29gmamjw7vx/Dokument%202_3.jpg?dl=0
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 19:31:01 Mo. 11.Februar 2019
Meiner Meinung nach legen die die Mitwirkungspflichten sehr großzügig zu ihren Gunsten aus und scheinen mir nicht durch das SGB I gedeckt.
Vielleicht hat dagobert da noch ein paar Infos in seinem Geldspeicher?
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: dagobert am 01:11:25 Di. 12.Februar 2019
Am besten gegen die Zuweisung direkt Widerspruch einlegen.


Der Träger muss sich mit seinen Forderungen auf das Zumutbare beschränken, das steht in der Zuweisung leider nicht so drin.
Klassisches Beispiel: "Spring aus dem Fenster."  ;D
Nach der Zuweisung müsstest du das machen ...

Das mit der "aktiven Mitwirkung an der Maßnahme" ist zu unbestimmt - was ist noch aktiv und was nicht mehr?

Wichtig:
Rechtsfolgenbewehrte Arbeitsangebote müssen von der Behörde kommen, der Maßnahmeträger darf das nicht bzw. nur ohne RFB! Die AfA ignoriert hier die BSG-Rechtsprechung.
---> BSG-Urteil vom 03.05.2001 - B 11 AL 80/00 R


Dem Zugriff des MT auf deine VerBis-Daten sofort nachweislich widersprechen, für sowas haben die erstmal bei dir um Erlaubnis zu fragen.
Auch den Maßnahmeträger darauf hinweisen, dass eine solche Erlaubnis nicht vorliegt.
---> Art 6+7 DS-GVO.
Machen die Zicken, weist du mal freundlich auf Art. 83 DS-GVO hin (Bußgeldvorschriften).
Ggf. auch den BfDi informieren.

Wichtig:
Eine solche Erlaubnis kann nicht von der AfA angeordnet werden und darf auch nicht mit Sperrzeitandrohungen erzwungen werden - in beiden Fällen wäre die Einwilligung nicht wirksam (§ 51 Abs. 4 BDSG, alternativ Art. 7 DS-GVO und Erwägungsgründe 42+43).


Zur AU-Bescheinigung siehe auch § 311 SGB III.

Was bedeutet "selektiver Zugriff" eigentlich konkret? An welche Daten kommt der MT heran, an welche nicht?
Den AfA-SB mal schön mit seiner Auskunftspflicht nach §15 SGB I konfrontieren. Mach ihm Arbeit.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 11:41:35 Di. 12.Februar 2019
Die Maßnahmeträger tun gerne so, als hätten sie die gleichen Befugnisse, wie die BA oder JC und drohen dann mit SGB- Paragrafen. Davon sollte man sich nicht beeindrucken lassen.
Immer schriftlich nach der Rechtsgrundlage fragen, da kommen die MT immer ins schwimmen.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 22:37:56 Mi. 13.Februar 2019
Hey, mit welchem Grund, kann ich denn dagegen sofort Wiederspruch einlegen?

Viele liebe Grüße
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: dagobert am 19:07:43 Do. 14.Februar 2019
Schreib einfach "Die Zuweisung enthält rechtswidrige Inhalte."
Die Mitarbeiter in der Widerspruchsstelle wollen auch was zu tun haben.  ;)
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 21:48:34 Fr. 15.Februar 2019
Ok, hast du evt ein paar kurze Beispiele und warum (aber nur ganz kurz) 🙄

Vielen lieben Dank
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: dagobert am 14:43:06 Sa. 16.Februar 2019
Steht doch alles schon oben ...  ???
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 12:19:02 Sa. 23.Februar 2019
https://www.dropbox.com/s/0588znezwfaae89/20190223_121415.jpg?dl=0

Hey, ich habe den Termin jetzt nicht wahr genommen und möchte es auf (den Brief ie erhalten) erläutern.
Mit der Anhörung war sie jetzt ja ziemlich fix :)
Oben ist sie. Aber dürfen die mir auch verdacht vorsorglich jetzt schon das Alg streichen? Das ist ja sehr krass!

Lieben Gruß und und schönens Wochenende euch noch.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: counselor am 12:39:56 Sa. 23.Februar 2019
Vor Abschluss des Verfahrens über den Eintritt einer Sperrzeit durch entsprechenden Bescheid dürfen die das Alg1 nicht streichen.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: dagobert am 21:31:27 Sa. 23.Februar 2019
Zitat von: Montreal am 12:19:02 Sa. 23.Februar 2019Aber dürfen die mir auch verdacht vorsorglich jetzt schon das Alg streichen?
Wegen einer möglichen Sperrzeit im März schon das Alg für Februar zu streichen ist arg unverhältnismäßig, völlig überzogen.
Außerdem gibt § 331 SGB III das auch nicht her, da der Bescheid in diesem Fall eben gerade nicht "mit Wirkung für die Vergangenheit" zurückzunehmen ist.

Da wäre zu überlegen direkt am Montag beim SG zu erscheinen und eine EA zu beantragen.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 21:36:10 Sa. 23.Februar 2019
Hey, kurze blöde Frage an dich.
SG & EA heißt?  :-\ Sorry...
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: dagobert am 21:38:34 Sa. 23.Februar 2019
SG = Sozialgericht
EA = Einstweilige Anordnung
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 21:49:27 Sa. 23.Februar 2019
Puh, das ist ja echt harter Stoff!
Fühle mich gerade richtig verarscht von der Agentur für Arbeit. Das können die doch nicht mit einem machen! Ich sehe das auch als meine Versicherungsleistungen an. Ich habe schließlich ja auch etliche Jahre dafür bezahlt.
Krass alles! Ich überlege auch deinen Rat anzunehmen und am Montag direkt dahin zu gehen. Kannst du mir da noch Tipps geben, wie ich da was machen kann/soll? 🙄

Vielen Dank für alles schon einmal!
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: ManOfConstantSorrow am 22:00:48 Sa. 23.Februar 2019
(https://media3.giphy.com/media/6PT4Z3wTSoc2k/giphy.gif?cid=3640f6095c71b401484e2f59673e8357)
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 22:03:02 Sa. 23.Februar 2019
Hmm... Ist das dein Tipp oder wie darf ich das wahr nehmen?  8)
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: dagobert am 22:33:29 Sa. 23.Februar 2019
Zitat von: Montreal am 21:49:27 Sa. 23.Februar 2019Ich überlege auch deinen Rat anzunehmen und am Montag direkt dahin zu gehen. Kannst du mir da noch Tipps geben, wie ich da was machen kann/soll?
Argumentation wie oben.
Bewilligungsbescheid und dieses AfA-Schreiben mitnehmen, damit zur Rechtsantragsstelle.
Die helfen dir dann auch bei der Formulierung des Antrags.
Eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinn dürfen die dir aber nicht geben.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 23:28:49 Sa. 23.Februar 2019
Ok, puh ich bin immer noch echt sprachlos.  >:(
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: dagobert am 23:56:10 Sa. 23.Februar 2019
Das haben die vermutlich auch so beabsichtigt: Maximalen Druck erzeugen.

Und denk dran: Im Eilverfahren geht es nicht um die Sperrzeit, sondern allein um die vorläufige Leistungseinstellung.

Zitat von: dagobert am 21:31:27 Sa. 23.Februar 2019
Zitat von: Montreal am 12:19:02 Sa. 23.Februar 2019Aber dürfen die mir auch verdacht vorsorglich jetzt schon das Alg streichen?
Wegen einer möglichen Sperrzeit im März schon das Alg für Februar zu streichen ist arg unverhältnismäßig, völlig überzogen.
Außerdem gibt § 331 SGB III das auch nicht her, da der Bescheid in diesem Fall eben gerade nicht "mit Wirkung für die Vergangenheit" zurückzunehmen ist.

SGB III:
Zitat§ 331 Vorläufige Zahlungseinstellung

(1) Die Agentur für Arbeit kann die Zahlung einer laufenden Leistung ohne Erteilung eines Bescheides vorläufig einstellen, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhält, die kraft Gesetzes zum Ruhen oder zum Wegfall des Anspruchs führen und wenn der Bescheid, aus dem sich der Anspruch ergibt, deshalb mit Wirkung für die Vergangenheit aufzuheben ist. Soweit die Kenntnis nicht auf Angaben der Person beruht, die die laufende Leistung erhält, sind ihr unverzüglich die vorläufige Einstellung der Leistung sowie die dafür maßgeblichen Gründe mitzuteilen, und es ist ihr Gelegenheit zu geben, sich zu äußern.

(2) Die Agentur für Arbeit hat eine vorläufig eingestellte laufende Leistung unverzüglich nachzuzahlen, soweit der Bescheid, aus dem sich der Anspruch ergibt, zwei Monate nach der vorläufigen Einstellung der Zahlung nicht mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben ist.
Das rotmarkierte trifft in deinem Fall nicht zu, da die Sperrzeit - sofern berechtigt -  laut dem Schreiben der AfA erst im März laufen würde.
Die Leistungseinstellung für Februar ist meiner Ansicht nach reine Schikane, zumal die angebliche Überzahlung frei efunden ist. Eine Sperrzeit im März wäre von den Leistungen für März abzuziehen.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 13:03:11 So. 24.Februar 2019
Ok, gut und danke für alles. Ich werde morgen früh gleich zum Gericht und einen Eilantrag stellen. Zwecks Zahlungs ei stellung.

Lieben Gruß
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 19:51:34 So. 24.Februar 2019
Antrag auf einsweilige Anordnung um die Aufhebung der vorläufige Leistungseinstellung zu beantragen.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 10:14:48 Mo. 25.Februar 2019
Danke!
Antrag ist gestellt und selbst die nette Dame die den Antrag aufgenommen hat, war sichtlich verwirrt von dieser Maßnahme. 🤨
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: dagobert am 11:56:27 Mo. 25.Februar 2019
Dann drück ich dir mal die Daumen, dass das schnell geht.
Bis Monatsende ist ja nicht mehr lang hin.


Ach so: Die Anhörung solltest du trotzdem noch beantworten, falls noch nicht geschehen.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 11:59:04 Mo. 25.Februar 2019
Ja danke!
Und klar beantworte ich die noch, aber da lass ich mir schön Zeit, die Frist ist ja lang genug. 😉

Ich halte euch auf dem laufenden.
Lieben Gruß
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 14:17:14 Mo. 25.Februar 2019
Ich schließe mich beim Daumendrücken an!
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 12:36:57 Di. 05.März 2019
Hey Ihr, tja was für ein toller Rechtsstaat! Mein Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass alles rechtens ist und warum ich mich noch nicht bei der Agentur gemeldet habe. Das Gericht möchte auch wissen, warum ich die Maßnahme (die mich ja nie erreicht hatte) nicht angetreten bin. Bei der Antragstellung, hab ich das auch erwähnt, nur die nette Dame, bei der ich den Antrag gestellt hatte, sagte zu mir, dass ist nicht wichtig, darum geht es ja in erster Hinsicht nicht. Ganz toll! Ich gebe jetzt Stellung beim Gericht, dass ich ja nie eine Zuweisung bekommen habe. Und dem Amt antwortete ich das selbe.

Mittlerweile, glaube ich eher nicht mehr an das Gesetz.
Ziemlich krass alles.

Lieben Gruß
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: dagobert am 01:28:59 Mi. 06.März 2019
War das wirklich der Beschluss vom Gericht oder nur die Stellungnahme vom Amt?
Du wärst nicht der erste der das verwechselt.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 08:19:19 Mi. 06.März 2019
Hey und ja der Eilantrag wurde abgelehnt und das soziale Gericht möchte auch eine Stellungnahme, warum ich die Maßnahme nicht angetreten habe.

Lieben Gruß
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Onkel Tom am 11:03:57 Mi. 06.März 2019
Zitat von: Montreal am 12:36:57 Di. 05.März 2019
...
Das Gericht möchte auch wissen, warum ich die Maßnahme (die mich ja nie erreicht hatte) nicht angetreten bin.
...

Wenn das zum Erfolg führt, ist das ok. Jedoch kannst Du damit rechnen, das der nächste Versuch
einer Zwangsmasnahme per förmlicher Postzustellung (gelber Briefumschlag) erfolgt..
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: dagobert am 14:23:49 Mi. 06.März 2019
Zitat von: Montreal am 08:19:19 Mi. 06.März 2019Hey und ja der Eilantrag wurde abgelehnt und das soziale Gericht möchte auch eine Stellungnahme, warum ich die Maßnahme nicht angetreten habe.
Dann war das nicht der Beschluss, sondern ein Schreiben der AfA an das Gericht, welches dir zur Stellungnahme übersandt wurde.

Schau mal genau nach: Das sind zwei Schreiben, mit unterschiedlichen Briefköpfen.
Oben drauf ein kurzes Anschreiben des Gerichts, dahinter ein Schreiben der AfA an das Gericht für dich zur Kenntnisnahme.


Zitat von: Onkel Tom am 11:03:57 Mi. 06.März 2019Jedoch kannst Du damit rechnen, das der nächste Versuch einer Zwangsmasnahme per förmlicher Postzustellung (gelber Briefumschlag) erfolgt.
Ja, davon ist auszugehen.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: dagobert am 03:16:46 Fr. 08.März 2019
Zitat von: Montreal am 08:19:19 Mi. 06.März 2019Hey und ja der Eilantrag wurde abgelehnt und das soziale Gericht möchte auch eine Stellungnahme, warum ich die Maßnahme nicht angetreten habe.
Das kann so nicht stimmen, irgendwas hast du da missverstanden.

Wurde der Antrag abgelehnt, dann ist das Verfahren beendet - und das SG fordert keine Stellungnahme mehr an, weil Verfahren beendet.

Oder andersrum:
Fordert das SG eine Stellungahme an, dann läuft das Verfahren noch. In dem Fall kann das fragliche Schreiben nicht der Beschluss gewesen sein, denn damit wäre das Verfahren beendet, siehe oben.

Wenn du dir nicht sicher bist, lad den Kram mal hoch.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 21:00:30 Fr. 08.März 2019
Guten Abend, sorry dass ich nicht so fix antworten kann. Mein kleiner ist momentan krank.
Also, ich habe mir nochmal alles ganz in Ruhe angeschaut und ja, das SG möchte erstmal eine Stellungnahme von mir haben. Der Rest ist von der Agentur (im Schreiben) also alles doch erst einmal in Ordnung.

Viele liebe Grüße und ein schönes Wochenende an Euch und so wie ich mich kenne, werde ich morgen wieder Post im Briefkasten haben (pünktlich zum Wochenende)

Ich melde mich wieder und danke nochmal fürs wach rütteln  ;D
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 22:07:51 Sa. 23.März 2019
Guten Abend liebe Leute, es geht in die nächste Runde. 😊

Erstmal habe ich nach der Anhörung beim SG & bei der Agentur für Arbeit, keine sperre bekommen und mein Geld wurde mir auch sofort wieder überwiesen. Also alles in Ordnung erstmal. Danke für die tolle Unterstützung von euch!

Jetzt geht es weiter.
Ich habe am 10.03. online Urlaub eingereicht (Ende April für zwei Wochen in Deutschland mit der Familie) und am 14.03. online eine Antwort bekommen, mit der Ablehnung des Urlaubes.
*Sehr geehrter...
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir haben Ihre Veränderungsmitteilung geprüft. Da Hinderungsgründe vorliegen, kann diese leider nicht genehmigt werden. Wir werden Sie zeitnah hierzu kontaktieren*

Heute 13 Tage später, habe ich dann eine neue Zuweisung bekommen. (ohne einschreiben, wieder ein ganz normaler biref) die am 03.04. Starten soll.

Jetzt zu meinen Fragen, können die mir den Urlaub verweigern, nur weil da evtl vielleicht eine Maßnahme ansteht!?
Und was ist, wenn ich mich einfach wieder auf dumm stelle und sage, auch diesen Brief habe ich nie bekommen!?
Weil wenn ich das machen würde und von mir aus alles wieder von vorne beginnt, mit Geld erstmal stoppen und prüfen ob eine Sperrzeit Eintritt. Was ja nicht schlimm ist, weil es erst Anfang des Monats wäre.
Wenn dann wieder diese Anhörung kommt und ich die fristen zum Antworten einhalte. Dann wäre mein Eingliederungsvertrag zu Ende (12.04) und dann dürfte ich doch solche Maßnahmen nicht mehr zugeteilt bekommen, oder? 🤔

Habt noch ein schönes Wochenende und ich freue mich wieder auf eure Antworten. 🙂

Bye

Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Onkel Tom am 00:16:03 So. 24.März 2019
Moin..

In der letzten Runde hast Du ja auch etwas per Post nicht bekommen..
Das dies wieder passiert, kommt nicht so gut, weil Du anbei gefordert bist, postalisch erreichbar zu sein und das
"Zuweisungen" in Serie nicht dein Briefkasten erreichen wird dann nicht mehr geglaubt.

Könntest den Antrag auf Ortsabwesenheit noch mal schriftlich nachweisbar stellen..
Wenn Bewerbungen noch offen stehen, stünde dem der Ortsabwesenheit im Wege und kann versagt werden.
Da sie dich mit neuem Mist "beglücken" wollen, ebenso..

Kannst Du die Zuweisung anonymisiert über ein Bildhoster hoch laden ?
Bitte die letzte gültige EGV / EGV-VA / EGV-Fortschreibung auch sichtbar machen.

Erstmal abklopfen, in wie weit "Vertragliche Grundlagen" schon bereits zemmentiert oder aktuallisiert sind.

Eventuell wird es Zeit, den EGV-Konstruckt zu Fall zu bringen, dann anbei gegen die Masnahme anstinken.

EGV-Gedöns und Angebot zur Masnahme oder Zuweisung zur Masnahme sind meistens eng verlobt. :-<

Je nach dem kann das auch ganz schön ausarten, um eine Masnahme sanktionsfrei los zu werden und hier ein
Link zu einem Thread, der beschreibt, über den "unglücklich" verlaufenden Erstbesuch bei einem Masnahmen-
Träger hinaus.. 10 spannende Seiten, kreativ konstrucktiv und auch noch mit etwas Humor..  Ist durch gekommen ;D

https://www.elo-forum.org/threads/egv-va-der-zu-massnahme-zwingen-will-wurde-erlassen-nachdem-zu-viele-fragen-gestellt-wurden-ich-bitte-um-rat.201281/

Hüstel.. Mit dem Mobcenter kommuniziert mensch am besten nur schriftlich (per Einreichung und Eingangsbestätigung
auf Duplikat..) Gerade jetzt, sich gegen eine Sinnlosmasnahme zu stellen, sollte man Dialoge in seiner eigenen
Mobcenter-Akte nachvollziehen können..

;)
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 09:44:36 So. 24.März 2019
ZitatMit dem Mobcenter kommuniziert mensch am besten nur schriftlich
Hier geht es um die Bundesagentur gegen Arbeit. Für die gilt der Ratschlag aber gleichermaßen!
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 20:55:21 So. 24.März 2019
https://www.dropbox.com/sh/wldma7q7h4rsths/AADDPHTMMN7NCGSs3Lb-zKUCa?dl=0

Hey, hier sind die ganzen Briefe nochmal.

Ich finde es halt trotzdem sehr komisch, dass wieder ein normaler Brief kam und nicht wie alle gesagt haben ein einschreiben. Mein SB ist aber auch nicht der hellste. Das habe ich in meine Gespräche damals schon mitbekommen. Was übrigens immer noch das einzige gewesen war in über 6 Monaten 😅

Aber sagen wir mal, ich mache es wieder so, dass der Brief wieder nicht an kam (die Post ist damit ja auch gerade zufällig in den Schlagzeilen) danach ist meine EGV ja vorbei. Kann ich dann trotzdem noch so ein Quatsch bekommen?

Viele liebe Grüße 🤗
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 21:33:42 So. 24.März 2019
Onkel Tom hatte es oben schon geschrieben:
Die "Brief kam nicht an"- Sache kann man einmal machen. Beim zweiten mal wird es dann unglaubwürdig, auch für das SG.

Zitat...danach ist meine EGV ja vorbei. Kann ich dann trotzdem noch so ein Quatsch bekommen?
Na klar! Zuweisungen zu Maßnahmen gehen auch ohne EGV.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 21:53:39 So. 24.März 2019
https://www.dropbox.com/s/ejyq4u3gicytu4q/20190324_214955.jpg?dl=0

Das habe ich übrigens auch noch kommentarlos dazu bekommen und ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was ich damit anfangen soll! Es gibt keine fristen bzw überhaupt irgendwelche Infos darüber ob und wohin ich das schicken sollte... 🤔
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 08:55:14 Mo. 25.März 2019
Würde ich erst mal nicht unterschreiben.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Onkel Tom am 08:56:36 Mo. 25.März 2019
Igitt.. Ein halbes Jahr Fitz-Job-Konzept.. Noch schlimmer wie die Mikroben..

Die EGV kann so bestehen bleiben, da sie im Zweifelsfall tatsächlich ausläuft.. Ansonsten zur
Sicherheit nachträglich kündigen, falls SB sich weiter auf die EGV stützt. (119 oder 123 BGB).

Gegen die Zuweisung kannst Du ein Widerspruch beim JC sowie die aufschiebene Wirkung beim
SG einreichen. Da dies was dauert, müsstest Du den Erstbesuch bei Fitz überstehen..

Jo, wird um eine Sperre zu vermeiden wird das wohl eine Nummer a la User Widerporst oder
Du könntest die gelbe Fahne hissen. Gehst Du hin, nix unterschreiben aber alles an Unterlagen
einsacken. Kein USB-Sick als angenommen quittieren ! Und dann mal schauen, was man
wuppen kann  ;)

Wie ist denn deine Vorgeschichte ? Hat deine SB zu deinen Bewerbungsbemühungen oder zur
Bewerbungsmappe was zu meckern ?

Frage sie doch mal schriftlich nach Auskunft im Sinne des § 14 SGB 1,  warum SB dich ständig
in solchen Bewerbungstrainings parken will. Damit sind in der ersten Runden schon 3 Schreiben
fällig.. Diese bitte kopieren und Duplikate als Eingegangen stempeln und signieren lassen.

Zuvorkommend sollte dein Bewerbungskonzept ausgeschlafen sein, um zu überzeugen, das die
teilnahme bei Fitz überflüssig ist und somit nicht im Interesse der Algemeinheit sein kann.
(Steuerverschwendung)
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 20:34:39 Mo. 25.März 2019
Hey, meine Bewerbungen sind definitiv top und benötigen keinerlei Unterstützung.
Zur Vorgeschichte, kann ich wenig sagen. Ich hatte bei meinem SB mein erst Gespräch und damit war es das auch schon. Er hat mich fast 6 Monate in Ruhe gelassen und es wollte auch nie irgendeiner meine Bewerbungs Bemühungen sehen. Das ist ja dass komische.

Da ich leider wirklich nicht am ersten Tag der Maßnahme kann, würde ich mich erst einmal zwei Wochen krank schreiben lassen und dann zum ersten Tag hingehen und dann werde ich ja weiter sehen.
Oder was meint ihr?

Lieben Gruß
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 21:49:45 Mo. 25.März 2019
ZitatHey, meine Bewerbungen sind definitiv top und benötigen keinerlei Unterstützung.
Eine schriftliche Anfrage an deinen SB warum er der Meinung ist, das du ein Bewerbungstraining nötig hast, könnte man mal machen.



ZitatDa ich leider wirklich nicht am ersten Tag der Maßnahme kann, würde ich mich erst einmal zwei Wochen krank schreiben lassen und dann zum ersten Tag hingehen und dann werde ich ja weiter sehen.
Oder was meint ihr?
Kann man so machen!
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 22:04:06 Mo. 25.März 2019
Ach ja, wie melde ich mich krank am besten? Muss ich den Träger anrufen sofort und wem muss ich die Krankschreibung schicken? 🤔

Lieben Gruß und einen schönen Abend euch noch.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: MarcoW75 am 08:49:47 Di. 26.März 2019
An den Maßnahmeträger. So du im Krankenhaus liegen solltest, dann lass dich NICHT von irgendwelchen Forderungen nach "Liegendbescheinigungen" oder gar einem Krankenschein aus der Ruhe bringen. Die pure mündliche Meldung, dass du im Krankenhaus liegt, ist ausreichend, wenn sie das bestätigt haben wollen, sollen sie gefälligst im Krankenhaus anrufen.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 08:52:04 Di. 26.März 2019
Ok, also muss ich da anrufen und den Krankenschein dahin schicken!?

Lieben Gruß
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 09:42:52 Di. 26.März 2019
Läuft genauso wie du das bei einer AU beim Arbeitgeber machen würdest.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: götzb am 14:53:59 Di. 26.März 2019
Zitat von: Rudolf Rocker am 08:55:14 Mo. 25.März 2019
Würde ich erst mal nicht unterschreiben.
Erst mal ? :-X
Niemals sollte man so einen Bullshit unterschreiben.
Natürlich auch nicht die Maßnahmeverträge und Datenschutzerklärungen.

Und ev. geforderte Lebensläufe oder Zeugnisse müssen auch nicht beigebracht werden.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 15:18:44 Di. 26.März 2019
Du hast vollkommen recht götzb!
Das "erst mal" kann man aus meinem Satz streichen!
Danke für den Hinweis.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 19:24:12 Di. 26.März 2019
Hey, oh je ihr macht mir ja richtig angst, was ihr für erfahrungen habt mit solchen Trägern. 😥
Aber danke für die ganzen Infos.

Ich habe jetzt auch endlich ein Ziel in Sicht, um endlich wieder arbeiten zu können. Ende Mai haben wir einen neuen Kitaplatz und ab August, kann ich endlich wieder arbeiten gehen.
Was ist, wenn ich eine Firma dazu bekomme, mir einen Arbeitsvertrag zum August zu geben. (bei meiner alten Firma wäre das zb rechtzeitig zum Weihnachtsgeschäft)
Also der Vertrag wäre ja nur zum Schein. Würde mich die Agentur dann in Ruhe lassen. Ich weiß nicht ob ich da irgendwas übersehe und ob das klappen kann!? 🤔

Lieben Gruß
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 19:59:52 Di. 26.März 2019
ZitatAlso der Vertrag wäre ja nur zum Schein. Würde mich die Agentur dann in Ruhe lassen. Ich weiß nicht ob ich da irgendwas übersehe und ob das klappen kann!?
Dann müssten sie dir aber auch einen "Scheinlohn" bezahlen und "Scheinabgaben" an die Sozialversicherungen abführen. ;)
Kann du da nicht eine Halbtags- oder Vierteltagsstelle raushandeln. Selbst wenn du da nur zwei Stunden am Tag arbeitest, können sie die Maßnahme vergessen!
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 20:10:08 Di. 26.März 2019
Ach also auch wenn ich da nur einen Mini Job bekäme, wäre ich damit gerettet vor der Agentur?

Und die sollen mir ja nur zum August den Vertrag aufsetzen, weil ich bis dahin so oder so irgendwie, irgendwo was zumindest kleines finden werde. Und selbst wenn nicht, würde ich mich nicht mehr bei der Agentur melden, weil ich dann eh nur einen Monat alg1 bekäme und Hartz IV gar nicht erst beantragen / bekommen würde und im schlimmsten Fall, wäre ich ein Monat ohne Geld. Was dann aber nicht so wild ist.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 20:15:32 Di. 26.März 2019
ZitatAch also auch wenn ich da nur einen Mini Job bekäme, wäre ich damit gerettet vor der Agentur?
Nee, vor der Agentur wohl nicht, aber sie können dich dann nicht mehr so ohne weiteres in eine Maßnahme stecken. (Was sie aber vermutlich trotzdem versuchen werden.)

Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Onkel Tom am 08:59:05 Fr. 29.März 2019
Wenn die gelbe Fahne gehisst wird, vom Orginal 2 Kopien anfertigen, 1Kopie mit normaler Post
zum Masnahmenträger, das Orginal zum JC/AfA und auf der 2.Kopie Eingangstempel und Signatur
geben lassen.

Die Fotokopie zum Masnahmenträger ist noch nicht verpflichtend, kann jedoch dazu dienen deren
Seriösität zu prüfen. Im Normalmodus aktzeptieren MTs das erst mal so und schwarze Schafe
schwärzen einen an, das man nicht erschienen sei (und leugnen, eine AU-Bescheinigung erhalten
zu haben)..
Im letzteren Fall hat man einen weiteren Grund, Teilnahme bei dem MT zu verweigern..

Anti-Sanktionsversichert ist man ja schon durch den Einreichungsnachweis der AU beim JC/AFA.

Ein Arbeitsvertrag kann dich nur dann vor dem SB schonen, wenn er nicht später als 2 Monate in
Kraft tritt, beziehungsweise die Stelle angetreten wird.

Teilzeitjobs sind für sowas weniger dienlich.. JC/AFA fährt auch den Film "Dann könntes Du ja
auch 2 Teilzeitjobs nachgehen".. Besser nicht.. Wird dann richtig kompliziert und hast mehr
Generve mit Behörden (Nachweise) etc.

Nun hat dich SB 6 Monate in Ruhe gelassen und hat nicht prüfen wollen, warum deine Bewerbungs-
bemühungen nicht zum Erfolg führten ?

Wenn nein, kommt Löcher in Bauch fragen a la § 14 SGB 1 ganz gut.. Achte darauf, das deine eigene
Mobcenterakte so vollständig ist, das im Nachhinein daraus ein lückenloser Verlauf nachgewiesen
werden kann.. Gerade, wenn mann zum SG muß, ist sowas Gold wert..

;)

Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: MarcoW75 am 19:39:49 Mo. 01.April 2019
Zitat von: Rudolf Rocker am 20:15:32 Di. 26.März 2019
ZitatAch also auch wenn ich da nur einen Mini Job bekäme, wäre ich damit gerettet vor der Agentur?
Nee, vor der Agentur wohl nicht, aber sie können dich dann nicht mehr so ohne weiteres in eine Maßnahme stecken. (Was sie aber vermutlich trotzdem versuchen werden.)


Wobei der Minijob Vorrang hätte, da auf dem 1.Arbeitsmarkt. Will sagen: man müsste für die Ausübung des Minijobs von der Maßnahme freigestellt werden und nur die restliche Zeit zur Maßnahme erscheinen. Oftmals behaupten die MT, dass die Maßnahme absoluten Vorrang hätte und man dafür den Minijob aufgeben müsse, darauf sollte man aber nicht reinfallen. Denn eine Aufgabe des Minijobs ist als Erhöhung der Bedürftigkeit sanktionierbar. Die Maßnahme hätte nur in einem einzigen Fall Vorrang: wenn nachweislich darauf höhere Vermittlungschancen resultieren. Ich habe schon diverse solcher Maßnahmen gemacht...keine einzige davon hat zu einer Erhöhung der Vermittlungschancen geführt.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 20:02:41 Di. 02.April 2019
Hey Leute, danke für die ganzen Tipps. Morgen fängt die Maßnahme an und ich bin seit heute, bis Ende der nächsten Woche erstmal krank geschrieben.
Ich ruf dann morgen den Träger an und sag, dass ich krank geschrieben bin und schicke ihm eine Kopie des Krankenscheins und das original geht an die Agentur (muss ich die eigentlich auch anrufen?)
Und ja, mein SB hat noch nie nach meinen Bemühungen gefragt und nach unserem ersten Gespräch vor 6 Monaten, kam halt auch nie wieder etwas. Meine Bewerbung sind sehr gut und ich habe mir immer Infos gemacht, wo ich mich beworben hätte usw. so dass meine mindestens 4 Aktivitäten im Monat abgesichert sind.

Es ist halt alles eine riesen Frechheit, was diese Leute da mit einen abziehen können. 🤬

Viele liebe Grüße an euch alle!!!
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 12:10:24 Mi. 03.April 2019
So, die Zuweisung ist jetzt erstmal hinfällig und ich bekomme eine neue. Bin mal gespannt, wie fix das geht. 🤔

Lieben Gruß
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: tleary am 02:34:00 Di. 14.Mai 2019
Zitat von: Montreal am 12:10:24 Mi. 03.April 2019
So, die Zuweisung ist jetzt erstmal hinfällig und ich bekomme eine neue. Bin mal gespannt, wie fix das geht. 🤔
Scheinbar nicht allzu fix, weil seitdem schon 6 Wochen vergangen sind. - Oder wie ist der Stand der Dinge?
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 07:57:34 Di. 14.Mai 2019
Guten Morgen, ja bis jetzt ist nichts weiter passiert...
Lieben Gruß
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Onkel Tom am 09:46:08 Di. 14.Mai 2019
Naja, das du die orginal AU deinem SB hast zukommen lassen, ist schon mal ganz gut,
damit SB sich im klaren ist, das ein Anhörungsschreiben im sinne des § 24 SGB X
dem Sparwahn des JC kaum noch dienlich ist..
Der Masnahmenträger wird jedenfalls dem JC die Meldung machen, das du nicht
erschienen bist. Solltest Du dazu im Vorfeld eine EGV unterzeichnen und hast es
hoffentlich nicht getan ?.

Durchaus möglich, das du die Masnahme nicht wirklich los bist und diese nach dem
Auslaufen deiner AU nachgehängt wird. Aber sowas wird meistens in einer EGV
fest gehalten..
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Montreal am 12:12:01 Mi. 26.Juni 2019
Hey, nur kurz zur Info für euch. Mein SB schickt mir einmal im Monat eine Zuweisung. (mehr auch nicht) dann melde mich für drei Tage krank und ein paar Wochen später kommt die neue Zuweisung. So geht das jetzt fast drei Monate schon. Mehr macht der Typ auch nicht. Läuft also momentan ganz ok für mich. Und ab August will bzw kann ich dann ja auch wieder arbeiten. 😊

Lieben Gruß
Titel: Zwangsmaßnahme
Beitrag von: Kauz am 19:13:03 So. 30.Juni 2019
Hallo, ich besuche euer Forum schon seit ca.2005,sporadisch.Die Tipps welche Krankheit man wie Simuliert, und wieviel Freizeit die Selektierte dann bringt,sind Genial gewesen.Herzlichen Dank
an die Macher, ich hab dank euch meine 4Tage durch Wochenden beizeiten mit euren Tipps überlebt.Lustig wars einmal-MagenDarm-ich hatte vergessen wos wehtun soll und hab dann beim
abtasten an jeder stelle Aua gejammert.Der Arzt sagte darauf,nun operieren müssen wir wohl nicht.Mir blieb keine andere wahl,Motörhead Konzert am Montag,Afterhour halt.

Bin abgedriftet, mein Anliegen ist folgendes:Bin auf Alg1 seit ca.8 Monaten,bißchen ausspannen,Jobangebote hab ich genug(Cnc-Erodierer),jetzt bin ich zur ner Maßnahme verurteilt worden.
BFZ-Nürnberg-Choachingcenter.Hab mit Vorstellungsgesprächen etc. kein Problem und möchte beim Erstgespräch dann auch mitteilen daß ich keine Lust auf Arbeit hatte und das ganze wenig
Sinn macht.Mein Frage:werden die Aussagen meinerseits,aufgezeichnet,geschrieben und dann ans Amt gesendet.Eine Audioaufnahme davon werde ich machen,will mir halt keine Sperre
abholen.2008 hatte ich auch eine BChoaching auflage,der Träger war die AWO.Stumpfsinn pur,doch zum Glück hab ich schnell gemerkt,daß da Dilettanten,oder und auch Logistikprobleme herrschten.
So bin ich nach 3 Tagen nich mehr hin,nach 11 Wochen haben die bemerkt daß ich nicht da war.Der Grund,ende der Maßnahme,natürlich keine Meldung beim Amt,hätten se erklären müssen,die AWO.
Heut is leider nich mehr so einfach....

Schönen Sonntag noch.

Kauz

P.s bin für jeden Tipp dankbar,aber wie sooft spät drann,der Termin is morgen...
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Kuddel am 22:37:28 So. 30.Juni 2019
Jeder sollte die Möglichkeit haben, sich eine Auszeit von der Ausbeutung zu nehmen.
Ich sehe dieses Forum nicht als Dienstleister, sondern als Plattform für den Austausch, um sich gegenseitig zu helfen, den Alltag zu bestehen und sich gegen ungerechte Verhältnisse zu wehren.

Deine Anfrage kommt mir merkwürdig vor.
Wenn dir irgendwelche Tricks geholfen haben sollten, kannst du dich freuen. Aber warum darüber herumlabern? Nee, du machst nicht den Eindruck, als würdest du Hilfe brauchen. Ich glaube dem Geschriebenen nicht.

Audio Mitschnitt? Wenn du seit 2005 immer mal wieder reinschaust, dann solltest du den Hinweis auf einen "Beistand" kennen. Du brauchst einen notwendigen Rat bis morgen??
Klingt nach ziemlichem Stuß und nicht nach jemandem, dem die Idee von solidarischer gegenseitiger Hilfe etwas sagt.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: mousekiller am 07:38:46 Mo. 01.Juli 2019
Audiomitschnitt geht nur mit Genehmigung aller Gesprächspartner, anderenfalls wäre es rechtswidrig und kann mit einer Strafanzeige enden.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: dagobert am 15:13:37 Mo. 01.Juli 2019
Zitat von: mousekiller am 07:38:46 Mo. 01.Juli 2019
Audiomitschnitt geht nur mit Genehmigung aller Gesprächspartner, anderenfalls wäre es rechtswidrig und kann mit einer Strafanzeige enden.
Richtig, und abgesehen davon hat er sich hier im Thread vertan.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Onkel Tom am 12:06:19 Di. 02.Juli 2019
Zitat von: Montreal am 12:12:01 Mi. 26.Juni 2019
Hey, nur kurz zur Info für euch. Mein SB schickt mir einmal im Monat eine Zuweisung. (mehr auch nicht) dann melde mich für drei Tage krank und ein paar Wochen später kommt die neue Zuweisung. So geht das jetzt fast drei Monate schon. Mehr macht der Typ auch nicht. Läuft also momentan ganz ok für mich. Und ab August will bzw kann ich dann ja auch wieder arbeiten. 😊

Lieben Gruß

Oha, bedenke mal die Sauereien bezüglich abverlangens einer "Bettlägerichsbescheinigung" !
Wenn Du schon kein Bock auf Sinnlosigkeiten deines SB hast, dann hisse doch bitte eine länger
andauernde gelbe Fahne.. Langfristige Fähnchien können auch vorübergehend von Beweerbungs-
verpflichtungen befreien..

Deine jetztige Strategie führt zu nix gutem und hast des SB-Verdacht die nächsten 10 Jahre in den
Akten..
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: ManOfConstantSorrow am 20:43:33 Sa. 21.März 2020
ZitatWährend die Arbeitsagenturen und Jobcenter seit gestern bundesweit für den Besucherverkehr geschlossen sind, müssen Teilnehmer einer Maßnahme diese weiterhin besuchen.
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-jobcenter-schicken-menschen-trotz-corona-krise-weiter-in-massnahmen
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: tleary am 22:11:48 Di. 24.März 2020
Ist vermutlich eine gezielte Falschmeldung von "gegen-hartz". Die sind sowieso nicht sonderlich seriös. Einzig die URL lockte mich einst zu denen.

Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Sunlight am 23:53:54 Di. 24.März 2020
Ja, war eine Falschmeldung von - gegen-hartz -. Wer die Nachrichten beobachtet hat,
brauchte dafür auch keine Bestätigung. Kann da leider aus bestimmten Gründen nicht
mehr schreiben, aber kenne den Vorgang.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: götzb am 15:31:12 Fr. 27.März 2020
Sollte es eine gezielt falsche Meldung sein, was gewinnt man in Hannover dabei ?
Da setzt man sich doch nur die eigene Rassel an die Eier...
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: tleary am 22:30:18 Di. 07.April 2020
Vielleicht wollte man etwas Empörung auch in bürgerlichen Kreisen über Hartz-IV und etwas Debatte unter ALG-II-Empfängern in diversen Foren erzeugen. Wobei... zu den Bürgerlichen ist das wohl eh nicht vorgedrungen. Nur im ELO-Forum hab' ich da eine kurze Diskussion darüber gelesen.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Onkel Tom am 09:21:36 Mi. 08.April 2020
Mensch beachte bitte anbei, das diese Info (https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-jobcenter-schicken-menschen-trotz-corona-krise-weiter-in-massnahmen) am 19.03. auf den Stand von 16.03. veröffentlicht wurde.

Schaut man anbei die "Beleganzeige" deren Seite genauer an, ist es möglich, das Maßnahmenteilnehmer_innen
am Montag den 16.03. nach Hause geschickt wurden..

Die Behauptung, das Maßnahmen trotz "Corona-Kriese" weiter laufen ist mit der Beleganzeige eines Maßnahmenträger
meines Erachten nicht belegt und von der Recherchequalität oberfaul, so was genau auf dem Umstellungszeitpunkt zu
erstellen und am Mittwoch den 19.03 wo schon alles bezüglich Einschränkungen umgesetzt wird, im Umlauf zu bringen.

Weiter hat der Schreiberling dies in seiner Ergänzung (siehe unten) korregiert, also das ganze nur noch für die Ablage P
was wert ist.. (Erst rein schreien und dann ergänzen, das alles nur heiße Luft war..(Blöd-kompatibel))

Und wenn man denn Verstöße nachweisen könnte, hat die Medienwelt derzeit ja ganz andere Sorgen..

Noppenkugel und Klopapier..  :P
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: MarcoW75 am 00:14:17 Di. 21.April 2020
Ich stecke momentan auch in einer Maßnahme. Die findet als virtuelles Klassenzimmer statt (auch schon vor Corona), wobei aber der Teilnahmeort aber unterschiedlich ist. D.h. manche machen von daheim aus mit (Rechner stellt der Veranstalter), andere von den Rechnern in den einzelnen Standorten des Veranstalters aus. Wer was machen kann, ist Entscheidungssache des Geldgebers,d.h. der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. Seit Beginn von Corona wurde generell auf Homeoffice-Betrieb umgestellt. Die Teilnahme vom Standort aus ist nur noch für den Fall vorgesehen, dass mal bei jemandem daheim der Internetzugang ausfällt,d.h. die Leute sollen dann zu den Standorten fahren und von dort aus teilnehmen. Unnötig zu erwähnen, dass das schon in "Nicht-Corona-Zeiten" keiner macht, aktuell erst recht nicht.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Onkel Tom am 13:18:51 Di. 21.April 2020
Solange eine Maßnahme "Coronaschutz kompatibel" ist, wie z.B. die "Home-Office-Teilnahme"
und Gewährleistung Abstandsgebot einhalten zu können ?

Ich gehe auch davon aus, das sich derzeit Maßnahmenträger nicht trauen mit Verstößen gegen
C-Schutzmaßnahmen Geld scheffeln zu wollen..
Ein Piep vom Teilnehmer an den Prüfdienst der BA und dann war es das mit der Zulassung..

Betriebstechnich tötlich mittels Überschriften wie z.B. "Maßnahmenträger spielt leichtfertig mit der
Gesundheit ihrer Teilnehmer." öffentlich kritisiert zu werden. (Deren wundesten Stelle..)

Die meisten Maßnahmenträger haben einfach nur dicht gemacht, weil ihnen das zu aufwändig und
teuer ist, ihren Betrieb um zu gestallten. Weiter ein Verlustgeschäft wegen dem Teilungsverhältnis
Dozentin / Anleiterin zu Teilnehmerzahl..

Deine Maßnahme klingt nach Weiterbildung statt Sinnfrei.. Stimmt das ?

Wenn Sauereien in dieser Hinsicht statt finden, macht es Sinn auf Basis der belegbarkeit Verstöße
an die große Glocke zu hängen.. Holzauge sei wachsam..  ;)
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: dagobert am 13:29:05 Di. 21.April 2020
Zitat von: MarcoW75 am 00:14:17 Di. 21.April 2020D.h. manche machen von daheim aus mit (Rechner stellt der Veranstalter),
Mit dem Rechner allein kommt man nicht online, und der Strom will auch bezahlt sein.
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: MarcoW75 am 10:23:21 Do. 20.August 2020
Zitat von: Onkel Tom am 13:18:51 Di. 21.April 2020
Deine Maßnahme klingt nach Weiterbildung statt Sinnfrei.. Stimmt das ?

Es war auch 'ne Weiterbildung. Aber genau wie bei den vielen Sinnlosmaßnahmen, mit denen die AfA/JC die Kunden beglückt, wurde auch in dieser Maßnahme nicht sonderlich drauf geachtet, dass die Leute einen gewissen gemeinsamen Nenner hatten. Sprich: Blutige Anfänger und Leute,die mehr drauf hatten als der Dozent, wurden zusammengeworfen in der Hoffnung, dass die einen von den anderen lernen können. Ich bin jetzt Mitte 40 und mit diesen Sprüchen wurden wir schon vor 30 Jahren in der Schule gequält...es war aber schon damals nur eine hohle Phrase ohne Wahrheitsgehalt. Zum "voneinander lernen" gehört nach meiner Definition schon ein bißchen mehr,als alle paar Wochen mal einen kleinen Tip von den Profis zu bekommen. Kannst ja mal im Erwerbslosenforum, wo du (und ich) ja auch noch tätig sind, nach dem Erlebnisbericht "WBS Bremen" suchen, wo ich meine Erfahrungen mit meinem Kurs zum Besten gegeben habe. Ich bin der mit dem Javakurs :-D

Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: Onkel Tom am 11:34:15 Do. 20.August 2020
Naja, WBS-Training hat ja zum Glück noch ein besseren Ruf wie all die anderen Erwerbslosenindustriellen,
solange dort eine echte Weiterbildung absolviert wird (mit Prüfungsabschluss).
Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: tleary am 08:27:12 Sa. 20.Februar 2021
Zitat von: dagobert am 13:29:05 Di. 21.April 2020
Mit dem Rechner allein kommt man nicht online, und der Strom will auch bezahlt sein.
Sehe ich auch so. Kein Veranstalter kann einen Teilnehmer zwingen, daß der sich einen Breitbandanschluß zulegt. - Noch dazu auf eigene Kosten! Ich würde mich da komplett querstellen, und dann sehen, wie der reagieren will. Vermutlich Meldung ans JC oder sowas. - Ohne Folgen...

Titel: Re: Zwangsmaßnahme!
Beitrag von: MarcoW75 am 21:55:05 Di. 09.März 2021
Zitat von: tleary am 08:27:12 Sa. 20.Februar 2021
Sehe ich auch so. Kein Veranstalter kann einen Teilnehmer zwingen, daß der sich einen Breitbandanschluß zulegt. - Noch dazu auf eigene Kosten! Ich würde mich da komplett querstellen, und dann sehen, wie der reagieren will. Vermutlich Meldung ans JC oder sowas. - Ohne Folgen...

Ich kann dir zumindest sagen, wie die WBS dann drauf reagiert. Dann verdonnern sie die Leute dazu, doch wieder in den einzelnen Standorten aufzukreuzen und dem Onlineunterricht an den dortigen Rechnern zu folgen...trotz Corona und seiner ganzen Regelungen wie Mindestabstand. Damals bei uns hatten wir einige Teilnehmer, die -aus unterschiedlichen Gründen- nicht von daheim aus teilnehmen konnten..und die saßen dann in den kleinen "Unterrichtskammern" (Zimmer konnte man das nicht wirklich nennen) wie die Hühner auf der Stange. Will sagen: zumindest der WBS ging "Hauptsache Teilnahme,egal wie" über alles.