Aussicht auf einen Kurs (SAP MM/SD) genehmigt zu bekommen?

Begonnen von Schluepferstuermer, 10:51:12 Mi. 13.Februar 2013

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Schluepferstuermer

Guten Morgen,

Wie ist die Aussicht einen weiteren Kurs (Weiterbildungsgutschein) vom AA zu bekommen?

Ich bin seit Oktober 2012 Arbeitslos und beziehe ALG1.
Im November bekam ich schon einen Kurs für Zoll. Um meine Berufsaussichten weiter zu verbessern, möchte ich einen Kurs/Kurse mit SAP in den Modulen MM und SD.

Ich habe bis 2009 in einer Firma (8 Jahre lang) diese SAP-Kenntnisse zwar praktisch ausgeführt, aber langsam schwinden diese Kenntnisse.
Außerdem, wenn man SAP kennt, ist vieles was SAP auf diese Firma zugeschnitten (oft spezielle Transaktionen, Parameter, Variationen , Masken u.ä.).
Um SAP für die Allgemeinheit (nicht Firmenspezifisch) zu erlernen, ist so ein Kurs von Vorteil für mich.

Um meine Kenntnisse zu bestätigen (Zertifikate - nicht nur Erwähnung im Arbeitszeugnis) wäre es bei einem möglichen Arbeitgeber Vorteilhaft.
Die Arbeitsstrukturen haben sich geändert. Früher hat man die Mitarbeiter angelernt. Heute muß man keine Anlernzeit mehr.
Ich denk gerade an eine Stellenanzeige, in der diese Kenntnisse (Experte) verlangt werden.


Im Moment ist ja noch Geld (AA) da. Da wäre es doch sinnvoll, für sowas einen Bildungsgutschein (Kurse werden vom AA gefördert - Dauer der Kurse jeweils 4 Wochen - gibt auch die gleichen Kurse (mit weniger Inhalt) zu je 1 Woche) zu bekommen, anstatt irgendwann eine Sinnlos-Maßnahme mir zuzuweisen. Kostet auch viel Geld, so eine Maßnahme.


Was ist, wenn mir dieser/diese Kurs/Kurse nicht genehmigt bekomme? Kann ich solche Kurse auch selber finanzieren?
Kann mir da das AA dagegenfunken? Ich denke nur an meine vielen VVs. Aber welche Steine gibt es noch?

Vielen Dank
lg Schlüpferstürmer

Die Massenmedien sind schon lange die 4. Macht im Staat.
Wir haben folglich Legislative, Judikative, Exekutive und Primitive.
"Bild" Euch Eure Meinung
----

Wer die CxU und SPD in ihrer Terrorherrschaft gegen das eigene Volk lobt, lobt ihren braungefärbten Nazicharakter!!

Rudolf Rocker

Das dürfte wohl Verhandlungssache mit Deinem SB sein!
Einen Rechtsanspruch auf Bildungsgutscheine gibt es meines Wissens nicht!

Am besten ist sowas zu bekommen, wenn man eine Firma an der Hand hat, die einen einstellen würde, wenn man so eine Weiterbildung hat.

Schluepferstuermer

Danke

Werde mal die Stellenanzeige ausdrucken (die diese Kenntnisse fordert). Weiß aber, dass ich für diese Stelle nicht in Frage komme.
Es wird ja Expertenwissen bezüglich SAP verlangt.
Mit so einem Kurs gelte ich als Fortgeschritten.

Aber das braucht die SB nicht zu wissen. 
lg Schlüpferstürmer

Die Massenmedien sind schon lange die 4. Macht im Staat.
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Rudolf Rocker

Ich habe schon zweimal versucht eine sinnvolle Weiterbildung zu beantragen.
Beide male hieß es: Nur mit Einstellungszusage eines Arbeitgebers.
Und beide male kam kurz darauf dann eine Einladung zu einer Sinnlosmaßnahme. >:(

rebelflori

hast du versucht die weiterbildung einzuklagen ??? das macht mir gerade nicht so viel hoffnung für mein eigenen versuch  :'( :'( was sinnvolles zu bekommen

Schluepferstuermer


Was ist, wenn mir dieser/diese Kurs/Kurse nicht genehmigt bekomme? Kann ich solche Kurse auch selber finanzieren?
Kann mir da das AA dagegenfunken? Ich denke nur an meine vielen VVs.
Aber welche Steine gibt es noch? Falls es nicht genehmigt wird

Evtl.  Sinnlos-Massnahmen nach 5 Monaten ALG1?
Wäre etwas für die Bild oder FAZ.
lg Schlüpferstürmer

Die Massenmedien sind schon lange die 4. Macht im Staat.
Wir haben folglich Legislative, Judikative, Exekutive und Primitive.
"Bild" Euch Eure Meinung
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Rudolf Rocker

Einklagen geht nicht, weil es keinen Rechtsanspruch auf eine Weiterbildung gibt.
Zumindest ist das mein derzeitiger Wissensstand.
Ich lasse mich natürlich gerne vom Gegenteil überzeugen!


ZitatKann ich solche Kurse auch selber finanzieren?
Kann mir da das AA dagegenfunken?

Hmm, meine Vermutung:
Wenn Du an einer solchen selbstfinanzierten Weiterbildung teilnimmst stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung!
Also kein ALG I mehr!

Ist aber nur eine Vermutung! Kann sein das ich voll danebenliege!

Schluepferstuermer

Ich will dies nicht einlkagen. Da hätte ich sowieso keine Chancen.

An was ich denke, den Kurs selber zu bezahlen.
Wenn ich nicht Arbeitslos gemeldet wäre, müßte ich auch diesen Kurs selber zahlen.
lg Schlüpferstürmer

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Rudolf Rocker


Schluepferstuermer

Zitat von: Rudolf Rocker am 14:52:58 Mi. 13.Februar 2013

Hmm, meine Vermutung:
Wenn Du an einer solchen selbstfinanzierten Weiterbildung teilnimmst stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung!

da wird die SB wahrscheinlich gar nicht mitmachen. Aber das gute für das AA: Ich stehe in keiner Statistik. Das wäre wieder ein Vorteil für dass AA.


Zitat von: Rudolf Rocker am 14:52:58 Mi. 13.Februar 2013
Also kein ALG I mehr!
Ist aber nur eine Vermutung! Kann sein das ich voll danebenliege!

Wenn ich kein ALG1 erhalte, ist dann auch die KV weg? Oder irre ich mich?

Wo kann man sowas in verständlicher Weise nachlesen. Mit Amtsdeutsch kann ich gar nichts anfangen. Verstehe es nicht.

lg Schlüpferstürmer

Die Massenmedien sind schon lange die 4. Macht im Staat.
Wir haben folglich Legislative, Judikative, Exekutive und Primitive.
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schwarzrot

Mal selber ganz lesen, achtung es gilt bei algI das SGBIII (und es hilft nix, gewöhn dir an in solchem falle die gesetze zu lesen, auch wenn das schwer fällt: Weil du die dortigen 'zauberworte' bei deiner argumentation nennen musst, sonst wirds sehr schwer):
Zitat§ 81 SGBIII Grundsatz

(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn
   1.    die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist
,
   2.    die Agentur für Arbeit sie vor Beginn der Teilnahme beraten hat und
   3.    die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.

Als Weiterbildung gilt die Zeit vom ersten Tag bis zum letzten Tag der Maßnahme mit Unterrichtsveranstaltungen, es sei denn, die Maßnahme ist vorzeitig beendet worden.

(2) Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie
   1.    über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine dem Berufsabschluss entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können, oder
   2.    nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist; Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne einen solchen Berufsabschluss, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn eine Berufsausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in ihrer Person liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

...
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/81.html

Vorgehensweise:
-Sich überlegen, ob und was für eine weiterbildung sinn machen würde, argumente sammeln (z.b. stellenanzeigen, die aufzeigen, dass man in seinem bereich, ohne das nichts findet).
-In der weiterbildungsdatenbank der BA einige (zertifizierte!) kurse suchen, sich bei den trägern umsehen, material mitnehmen und dies dem SB vorlegen.
-Ev. eigenet sich ein 'beratungsgespräch' gut dafür, wenn der SB will, dass man eine (sinnlose) EGV mit sinnlos'förderungen'/massnahmen unterschreibt (dann hat man einen 'hebel', weil der SB will ja gerne eine unterschrift).
-Gegenvorschlag machen, dass man gerne unterschreiben würde, aber man nicht verstanden hat, wie diese vom SB vorgeschlagenen (sinnloss)massnahmen einem bei der 'eingliederung in den 1. arbeitsmarkt' helfen sollen und als gegenvorschlag die weiterbildung anführen.
-falls der SB ablehnend ist, dem SB klarmachen, dass man eine etwaige ablehnung schriftlich erklärt haben möchte ('widerspruchsfähiger bescheid').

Das ganze ist mit viel überzeugungsarbeit möglich.
In der regel sind die SB in einem 'gespräch' immer ablehnend und erzählen dir was vom pferd, das ändert sich aber, wenn sie das schriftlich formulieren müssen.

Im moment stehen die chancen gut (weil demnächst wahlen und BA/JC haben vor kurzem von der politik auf den deckel bekommen, weil sie haufenweise fördermittel nicht abgerufen haben).

Zu deiner selbstfinanzierten weiterbildung, warum? Schliesslich bist nicht DU daran schuld, dass die wirtschaft nicht mehr ihre AN weiterbildet, sondern dies der steuergemeinschaft/BA/'JC' überlässt und nur noch 'top'leute einstellt, die auslutscht und sobald die nicht mehr auf dem neusten stand sind, fallen lässt!
Falls du doch (so blöd sein solltest) dir das aus eigener tasche zu finanzieren: Muss das abends, oder am wochenende sein, darf nicht mit deiner 'job'suche kollidieren.

Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsgutschein
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

rebelflori

Zitat von: Rudolf Rocker am 14:52:58 Mi. 13.Februar 2013
Einklagen geht nicht, weil es keinen Rechtsanspruch auf eine Weiterbildung gibt.
Zumindest ist das mein derzeitiger Wissensstand.
Ich lasse mich natürlich gerne vom Gegenteil überzeugen!



also bei mir im ablehnung bescheid der umschulung stand nach §16 SGBII in verbindung mit dem §81 Abs.1
also klagen könnte man da gegen  ;) ;) das müsste auch in der ablehung einer weiterbildung stehen
100%  werde ich da gegen klagen !!!
einen rechtsanspruch muss es doch nicht geben oder  ;D ;D ;D
für mich reicht es schon.
das es nur alle paar wochen nur eine stelle in meinen erlernten beruf giebt!!! in hannover
ein vv kriege ich einmal im jahr!! :] :]
und die ausbildung statistik  ist seit dem ich ausgelernt habe 2007 ist um fast 35% eingefallen in deutschland

mehr gründe glaube brauch man nicht um die zu verklagen  ;D ;D

währe mir persönlich auch egal ob ich verliere!!! dann will ich mit 26 jahren rente (das habe auch meiner sb schon gesagt)


Schluepferstuermer

Dumme Frage. Was heißt dies:

"Wer an einer geförderten Bildungsmaßnahme teilnimmt, behält seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Wenn zu Beginn der Maßnahme Anspruch auf 30 Tage Arbeitslosengeld oder weniger besteht, bleibt dieser Anspruch während der Maßnahme eingefroren. Wenn zu Beginn der Maßnahme mehr als 30 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wird pro zwei Tage der Maßnahme der Anspruch um einen Tag vermindert, höchstens jedoch auf 30 Tage reduziert."
gefunden in Deinem Link zu Wiki.

So wie ich das sehe, wird die Dauer der Maßnahme/Kurs geteilt durch 2 genommen und diese Zeit dann zum Arbeitlosenzeit ALG1 dazugerechnet.

Nur komisch, da steht "vermindert"???


Nach meiner Erfahrung, müsste dies doch diese Zeit zum ALG1 dazu kommen.
Ich war im Mai 2009 das 1. Mal arbeitslos. Da ich in meinem erlernten Beruf Elektriker Jahrzehntelang nicht tätig war, sondern jahrelang im Lager, bekam ich eine Prüfungsvorbereitung zur Externenprüfung zur Fachkraft für Lagerlogistik. Dieser Kurs dauerte insgesamt 4 Monate. Normal wäre mein ALG1 im Mai 2010 ausgelaufen. Aber durch den Kurs hatte ich bis Juli 2010 ALG1.

Damals dachte ich leider "das ist es". Damit bekommst Du ganz schnell einen Job.
Bin voll auf Aussagen von  der ZAF reingefallen. Angeworben als Facharbeiter, Arbeiten als Helfer.


Verstehe ich was in dem Text falsch?

lg Schlüpferstürmer

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Schluepferstuermer

Zitat von: schwarzrot am 18:00:34 Mi. 13.Februar 2013
Das ganze ist mit viel überzeugungsarbeit möglich.

Im moment stehen die chancen gut (weil demnächst wahlen und BA/JC haben vor kurzem von der politik auf den deckel bekommen, weil sie haufenweise fördermittel nicht abgerufen haben).

Bei der jetzigen SB muß ich wirklich viel Überzeugungsarbeit leisten.
Jetzt habe ich eine mit Haaren "auf" den Zähnen. Vllt. gesteuert von der Abteilungsleiterin?


Ich will alles mitnehmen, was ich kann. Noch habe ich hohe Chancen darauf.
Je mehr Quali ich habe, umso besser bekomme ich einen guten Job.
lg Schlüpferstürmer

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rebelflori

Zitat von: Schluepferstuermer am 20:37:57 Mi. 13.Februar 2013
Dumme Frage. Was heißt dies:

"Wer an einer geförderten Bildungsmaßnahme teilnimmt, behält seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Wenn zu Beginn der Maßnahme Anspruch auf 30 Tage Arbeitslosengeld oder weniger besteht, bleibt dieser Anspruch während der Maßnahme eingefroren. Wenn zu Beginn der Maßnahme mehr als 30 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wird pro zwei Tage der Maßnahme der Anspruch um einen Tag vermindert, höchstens jedoch auf 30 Tage reduziert."
gefunden in Deinem Link zu Wiki.

So wie ich das sehe, wird die Dauer der Maßnahme/Kurs geteilt durch 2 genommen und diese Zeit dann zum Arbeitlosenzeit ALG1 dazugerechnet.

Nur komisch, da steht "vermindert"???



so  sieht das ungefähr aus!!
beispiel:
alg 1 anspruch 365 tage

wenn jetzt eine maßnahme ein jahr geht

hast du nach der maßnahme noch die hälfte der zeit alg 1 anspruch 182  tage ;)

dagobert

Zitat von: Schluepferstuermer am 20:37:57 Mi. 13.Februar 2013
So wie ich das sehe, wird die Dauer der Maßnahme/Kurs geteilt durch 2 genommen und diese Zeit dann zum Arbeitlosenzeit ALG1 dazugerechnet.

Nur komisch, da steht "vermindert"???
...
Verstehe ich was in dem Text falsch?
Nein, du rechnest nur anders als das AA.  ;)
Deine Rechnung bezieht sich auf die Gesamtzeit des Leistungsbezugs.
Der Gesetzestext wiederum bezieht sich auf den jeweils noch vorhandenen Restanspruch, und der vermindert sich ja mit jedem Tag des Leistungsbezugs.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Schluepferstuermer

OK
Ich ging von meiner Seite aus.
Aber das AA rechnet anders (für mich zu komplex - aber warum einfach,...).
Ich erhielt, dauernd Änderungsberechnungen (die Beschäftigten vom AA müssen ja beschäftigt werden).
lg Schlüpferstürmer

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Rudolf Rocker

Zitat§ 16 SGB II Leistungen zur Eingliederung
(1) Zur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 des Dritten Buches. Sie kann folgende Leistungen des Dritten Kapitels des Dritten Buches erbringen: ...

Und dann meintes Du vermtl. den §81 SGB III?

Zitat§ 81 SGB III Grundsatz
(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn

Also ich sehe hier keinen Rechtsanspruch seitens der BA. Das sind alles Kann-Leistungen.
Das Du gegen einen abgelehnten Bescheid klagen kannst ist normal.
Das ist ja ein Verwaltungsvorgang.

Sobutai

Zitat von: Schluepferstuermer am 10:51:12 Mi. 13.Februar 2013
Guten Morgen,

Wie ist die Aussicht einen weiteren Kurs (Weiterbildungsgutschein) vom AA zu bekommen?

Ich bin seit Oktober 2012 Arbeitslos und beziehe ALG1.
Im November bekam ich schon einen Kurs für Zoll. Um meine Berufsaussichten weiter zu verbessern, möchte ich einen Kurs/Kurse mit SAP in den Modulen MM und SD.

Ich habe bis 2009 in einer Firma (8 Jahre lang) diese SAP-Kenntnisse zwar praktisch ausgeführt, aber langsam schwinden diese Kenntnisse.
Außerdem, wenn man SAP kennt, ist vieles was SAP auf diese Firma zugeschnitten (oft spezielle Transaktionen, Parameter, Variationen , Masken u.ä.).
Um SAP für die Allgemeinheit (nicht Firmenspezifisch) zu erlernen, ist so ein Kurs von Vorteil für mich.

Um meine Kenntnisse zu bestätigen (Zertifikate - nicht nur Erwähnung im Arbeitszeugnis) wäre es bei einem möglichen Arbeitgeber Vorteilhaft.
Die Arbeitsstrukturen haben sich geändert. Früher hat man die Mitarbeiter angelernt. Heute muß man keine Anlernzeit mehr.
Ich denk gerade an eine Stellenanzeige, in der diese Kenntnisse (Experte) verlangt werden.


Im Moment ist ja noch Geld (AA) da. Da wäre es doch sinnvoll, für sowas einen Bildungsgutschein (Kurse werden vom AA gefördert - Dauer der Kurse jeweils 4 Wochen - gibt auch die gleichen Kurse (mit weniger Inhalt) zu je 1 Woche) zu bekommen, anstatt irgendwann eine Sinnlos-Maßnahme mir zuzuweisen. Kostet auch viel Geld, so eine Maßnahme.


Was ist, wenn mir dieser/diese Kurs/Kurse nicht genehmigt bekomme? Kann ich solche Kurse auch selber finanzieren?
Kann mir da das AA dagegenfunken? Ich denke nur an meine vielen VVs. Aber welche Steine gibt es noch?

Vielen Dank

SAP sucht eigentlich immer Mitarbeiter alleine schon für den Telefonsupport und dort verdient man auch gut, wenn dir so etwas liegt dann kann ich dir nur raten, dich mit SAP zb. in Verbindung zu setzen und zu hinterfragen wie sieht es aus wenn ich umschule?
Sofern du von irgendwoher eine Schriftliche zusage erhalten würdest bekommst du auch eine Umschulung bezahlt die ausserhalb der Förderung der Jobcenter liegt!
Zitat / Song Frank Zappa:
What I always say is that politics is the entertainment branch of industry.

Schluepferstuermer

Hallo,

Danke für Deine Antwort, aber diese Aussichten sind für mich äusserst gering.

Ich bin  45Jahre jung. Habe weder eine Kaufmännische noch IT Ausbildung.
So eine Umschulung dauert viele Monate. Wenn ich Prüfung sehr gut bestanden habe,
muß ich mich mit 20-30 Jährigen Gleichstellen. Meist Du, Ich hätte da Chancen?

Hat SAP ein Lager in Nürnberg? Nein
Ich will mit 45J. der Arbeit auch nicht hinterherziehen.

Ich muß reale Chancen suchen. Stellen von Firmen, die neben Anforderungen auch solche SAP-Kenntnisse fordern.

Eine Umschulung evtl. außerhalb einer Förderung vom AA ist so wie Lottospielen.
Gehe mal zu einem Händler und bestell bei ihm, was nicht in seinem Katalog steht.
Dieses wird er vllt. machen, als Gefallen zu Dir. Dienstleistungfreundlichkeit!

Hast Du schonmal dieses Wort von AA gehört? Bestimmt nicht.

lg Schlüpferstürmer

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Schluepferstuermer

Hallo,

Eine Frage hätte ich noch.

Wenn es fast geklärt ist, dass ich einen Kurs bekomme, aber ich dann eine EGV unterschreiben soll.
Ohne unterschrieben EGV gibts keinen Kurs.

Kann zwar mit Paragraphen und aussichtsvolle Stellen argumentieren. Auch wenn ich mich an Ihrem Vorgesetzen mich damit wende.
Am Schluß bleibt die Entscheidung.

Die Kurse, die sinnvoll sind, haben nur Vollzeit Mo-Fr.
lg Schlüpferstürmer

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"Bild" Euch Eure Meinung
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Codeman

Zitat von: Schluepferstuermer am 13:07:46 So. 17.Februar 2013
Hallo,

Eine Frage hätte ich noch.

Wenn es fast geklärt ist, dass ich einen Kurs bekomme, aber ich dann eine EGV unterschreiben soll.
Ohne unterschrieben EGV gibts keinen Kurs.

Kann zwar mit Paragraphen und aussichtsvolle Stellen argumentieren. Auch wenn ich mich an Ihrem Vorgesetzen mich damit wende.
Am Schluß bleibt die Entscheidung.

Die Kurse, die sinnvoll sind, haben nur Vollzeit Mo-Fr.

Ja und nun ?

Weiterbildungen sind nun mal immer Vollzeit. Von Mo-Fr. Wo ist das Problem ?

Und vor allem....

Was ist deine Frage ? In deinen Beitrag sehe ich keine.... ?  ?(
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

schwarzrot

Yoh.
Zitat von: Schluepferstuermer am 13:07:46 So. 17.Februar 2013
Am Schluß bleibt die Entscheidung.
Die entscheidung kann dir auch hier niemand abnehmen.  ;)
Zitat

Die Kurse, die sinnvoll sind, haben nur Vollzeit Mo-Fr.
Und, wo ist das problem? Solange das Amt das fördert, sollte das doch kein problem sein?

Zum unterschreiben: Theoretisch ist es auch möglich eine weiterbildung ohne EGV zu bekommen (steht ja als paragraf im gesetz), jedoch wird das dann nochmal schwieriger, das musst du dann wahrscheinlich einklagen.

In der regel möchte das 'JC', dass leute, die eine weiterbildung finanziert bekommen, das dann auch durchziehen und nicht 'ohne wichtigen grund' abbrechen und das wird in einer EGV festgehalten (schadenersatz bei vorzeitigem abbruch, 'ohne wichtigen grund').
Andererseits eignet sich so eine EGV dann auch dazu, festzuhalten, dass wärend der weiterbildung, die sinnlosbewerbungen entfallen (du willst dich ja auf die weiterbildung konzentrieren können).
Musst du halt überlegen was du willst und wie hart du dir das erkämpfen kannst.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Schluepferstuermer

Es war eine vorausgreifende Frage.

Was wäre wenn?


Ich glaube zwar nicht, dass es mit einer EGV verbunden wird. Aber es ist für mich sinnvoll, bevor ich in einer solchen Situation stehe, zu wissen, was ich machen soll.

"In der regel möchte das 'JC', dass leute, die eine weiterbildung finanziert bekommen, das dann auch durchziehen und nicht 'ohne wichtigen grund' abbrechen und das wird in einer EGV festgehalten (schadenersatz bei vorzeitigem abbruch, 'ohne wichtigen grund').
Andererseits eignet sich so eine EGV dann auch dazu, festzuhalten, dass wärend der weiterbildung, die sinnlosbewerbungen entfallen (du willst dich ja auf die weiterbildung konzentrieren können)."

Das wäre eigentlich nur Proforma. Es ist ja bekannt, dass ich dies nicht abreche. Dazu braucht es keine EGV. Die EGV wird sich aber nicht nur auf den Kurs konzentrieren.
lg Schlüpferstürmer

Die Massenmedien sind schon lange die 4. Macht im Staat.
Wir haben folglich Legislative, Judikative, Exekutive und Primitive.
"Bild" Euch Eure Meinung
----

Wer die CxU und SPD in ihrer Terrorherrschaft gegen das eigene Volk lobt, lobt ihren braungefärbten Nazicharakter!!

inline

Zitat von: SchluepferstuermerIch bin seit Oktober 2012 Arbeitslos und beziehe ALG1.
Im November bekam ich schon einen Kurs für Zoll. Um meine Berufsaussichten weiter zu verbessern, möchte ich einen Kurs/Kurse mit SAP in den Modulen MM und SD.
Zitat
In der regel möchte das 'JC', dass leute, die eine weiterbildung finanziert bekommen, das dann auch durchziehen und nicht 'ohne wichtigen grund' abbrechen und das wird in einer EGV festgehalten (schadenersatz bei vorzeitigem abbruch, 'ohne wichtigen grund').

Was denn nun ALG I oder II ?
ALG I = AA oder AfA bzw. Agentur für Arbeit
ALG II = JC bzw. Jobcenter

Die EGV (gibt es die auch für ALG I ?) wenn ja einfach entwurf mitnehmen zur Überlegung und dann schauen was man macht.


inline

Zitat von: hanni reloaded EGV gibt es auch im SGB III

nur sind die scheinbar nicht so gefürchtet - weil ohne Sanktionsandrohung ?

Ist es dabei nicht so, wer dabei eine Maßnahme ohne anerkannten Grund abbricht, bekommt eine Sperrfrist von einigen Wochen ?
Bzw. das ist so gesetzlich verankert und nicht Bestandteil der EGV aber was soll ich sagen. Mir ist neu, dass es überhaupt eine EGV im SGB III gibt, vielleicht hat sich das ja auch schon geändert.

Kann es sein, dass sich das SGB III im Laufe der Zeit immer mehr dem SGB II angleicht?

bodenlos

Zitat von: inline am 14:48:57 Mo. 18.Februar 2013
Zitat von: hanni reloaded EGV gibt es auch im SGB III

nur sind die scheinbar nicht so gefürchtet - weil ohne Sanktionsandrohung ?

Im Gegenteil: die Folgen sind erst mal schlimmer, da bei Sperrzeit NUll Einkommen. Man muss sofort ALG II beantragen, dann greifen
alle SGB II Regeln, Vermögen anrechnen, Partnereinkommen usw... Unter Umständen also de facto für Sperrzeit kein ALG I oder ALG II.

Da bist du richtig gear...t.

EGV bei SGB III gibt es schon lange.



ZitatKann es sein, dass sich das SGB III im Laufe der Zeit immer mehr dem SGB II angleicht?

Da gibt es eine klare Tendenz.

Schluepferstuermer

Hallo,

Ich habe ALG1


Eine EGV wird gleich erstellt, wenn Du Dich Arbeitslos meldest. Die ist bei jedem im Profil sichtbar als Pdf.
Was meinst Du, was der/die SB in ihrem PC so alles schreibt?
Diese braucht man nur ausdrucken und mir zur Unterschrift vorlegen.
Bis jetzt wurde es noch nicht gemacht.


In der PDF (EGV) steht bei mir z.B. drin, dass ich 3-4 Bewerbungen in der Woche machen muß.


Ich bin mir fast sicher, wenn ich mich nicht aktiv an einem Ende der Arbeitslosigkeit beteilige, wird mir die EGV unter die Nase gehalten und gefordert sie zu unterschreiben.

Es gab leider schon genug Fälle, in der ein Arbeitsloser schon am 1. Tag eine EGV bekommen und unterschrieben hat.
lg Schlüpferstürmer

Die Massenmedien sind schon lange die 4. Macht im Staat.
Wir haben folglich Legislative, Judikative, Exekutive und Primitive.
"Bild" Euch Eure Meinung
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Wer die CxU und SPD in ihrer Terrorherrschaft gegen das eigene Volk lobt, lobt ihren braungefärbten Nazicharakter!!

Schluepferstuermer

Heute hatte ich einen Anruf von der Bildungsstätte (Kurs). Ich hatte per Email angefragt.

Sie sagte mir, dass ich ein Zertifikat von SAP erhalte.
Damit kann ich die SB überzeugen, diesen Kurs mir zu bewilligen.


Bis jetzt habe ich 3 Stellenanzeigen gesehen, die diese Module verlangen. Aber einmal ist eine ZAF. Die 2 anderen sind Stellen, die höhere Quali (Bachelor) voraussetzen.
Stellen, die allgemeine SAP Voraussetzungen haben, gibt es mehr. Die SB weiß wahrscheinlich nicht, dass es bei SAP gibt. Werde mir mal solche Stellen ausdrucken. Sollte die SB überzeugen. Was meint Ihr?
lg Schlüpferstürmer

Die Massenmedien sind schon lange die 4. Macht im Staat.
Wir haben folglich Legislative, Judikative, Exekutive und Primitive.
"Bild" Euch Eure Meinung
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