Widersprüchliche BGH Urteile? Oder was versthe ich da gerade nicht ..kratz kratz

Begonnen von shitux, 20:11:33 Di. 09.August 2016

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shitux



http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-mietkuendigung-durch-das-jobcenter.php
Zitat
08.08.2016

Karlsruhe (jur). Zahlt das Jobcenter direkt an den Vermieter eines Hartz-IV-Beziehers immer wieder unpünktlich die Miete, kann die Kündigung des Mietverhältnisses drohen. Denn ist der Vermieter auf den pünktlichen Erhalt der Miete angewiesen und treffen höhere Mietzahlungen häufig zu spät ein, kann dies einen wichtigen Grund für eine Kündigung darstellen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 29. Juni 2016 (Az.: VIII ZR 173/15). Der Mieter könne damit zur Räumung der Wohnung verpflichtet sein, auch wenn er für die unpünktlichen Mietzahlungen des Jobcenters nichts kann.

Schon überraschend, denn
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/verspaetete-hartz-iv-zahlungen-durch-das-jobcenter-099832.php
Zitat
In einem verhandelten Fall (BGH, Aktenzeichen: VIII ZR 64/09) übernahm das Jobcenter die Mietzahlungen eines Hartz IV-Empfängers. Die Behörde überwies die Miete jedoch nicht wie vertraglich vereinbart zum dritten Werktag eines Monats, sondern regelmäßig ein paar Tage später. Da der Vermieter aber auf die pünktliche Zahlung bestand, kündigte er dem Hartz IV-Bezieher fristlos. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied jedoch zugunsten des Mieters: Die fristlose Kündigung sei nicht rechtmäßig, da die verspätete Mietzahlung kein Verschulden des Hartz IV-Empfängers sei.

Aber wahrscheinlich sind da wieder irgendwelche Nuancen ausschlaggebend die niemand erklären kann und/ oder will ...

Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

Wampel

Ohne jetzt die Urteile komplett gelesen zu haben:
Im oberen Zitat steht "Kündigung", im unteren "fristlose Kündigung".
Könnte bedeuten, dass ein Vermieter in so einem Fall zwar ordentlich, aber eben nicht "fristlos" kündigen darf.

Sunlight

Durch die verspäteten Zahlungen kann ein Mietverhältnis für den Vermieter unzumutbar werden. Wenn er auf die
pünktliche Zahlung der Miete angewiesen ist, weil er seinen Lebensunterhalt damit bestreitet. Wichtig ist dann auch,
ob der Leistungsberechtigte das JC darauf hingewiesen hat, dass die Kündigung droht, wenn weiter verspätet gezahlt wird.

Es wird jetzt immer öfter Vermieterfreundlich geurteilt, leider. Somit wurde vom BGH das alte Urteil
revidiert/präzisiert und eine Kündigung  unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht.

dagobert

Zitat von: shitux am 20:11:33 Di. 09.August 2016Aber wahrscheinlich sind da wieder irgendwelche Nuancen ausschlaggebend die niemand erklären kann und/ oder will ...
Eigentlich müsste man nur lesen, was in dem Urteil steht:
ZitatZudem kann es eine Rolle spielen, ob das Mietverhältnis abgesehen von den unpünktlichen Zahlungen bisher störungsfrei verlaufen ist oder - wie die Klägerin hier in dem Kündigungsschreiben geltend gemacht hat - kurze Zeit vorher bereits eine berechtigte fristlose Kündigung ausgesprochen worden ist, die erst durch eine Zahlung innerhalb der Schonfrist während des Räumungsprozesses unwirksam geworden ist.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=75391&pos=0&anz=1

Wer mit dem anderen Urteil vergleichen möchte:
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII%20ZR%2064%2F09&Suche=VIII%20ZR%2064%2F09
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Jo, und anbei ist das notwendige "Vertrags-Vertrauensverhältnis" von Mieter
zum Vermieter durch "dritte" gestört worden.

Da schaut es schon anders aus, weil Mieter nix dafür kann..

Anders, könnte der Mieter den "dritten" in Haftung ziehen. Beim SB wäre es
die sogenannte Amtshaftung.

Diese dekt dann alle entstandenen Kosten wie Räumung, Zwangsumzug etc.
(im Regelfall) ab.

Aber auch meistens nur dann, wenn Betroffene sich richtig wehren..
Lass Dich nicht verhartzen !

shitux

Zitat
Zudem kann es eine Rolle spielen, ob das Mietverhältnis abgesehen von den unpünktlichen Zahlungen bisher störungsfrei verlaufen ist oder - wie die Klägerin hier in dem Kündigungsschreiben geltend gemacht hat - kurze Zeit vorher bereits eine berechtigte fristlose Kündigung ausgesprochen worden ist, die erst durch eine Zahlung innerhalb der Schonfrist während des Räumungsprozesses unwirksam geworden ist.
Und gerade weil es in der Vergangenheit anscheinend Schwierigkeiten gab und damit dies nicht ( wieder mehr) passiert, darf das JC ja die direkte Mietzahlung übernehmen- lt. Gesetz. #Bzw. der ALG II Berechtigte kann von sich aus das JC beauftragen#
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53659697ea0819d01.php

Wenn jedoch das JC das Verhalten fort führt, obwohl genau dafür die Gesetze geschaffen wurden, eben dies doch für die Zukunft aus zu schliessen. Äh, ja dann .....

Und mal ganz ehrlich: Was ist für ein JC sooo schwierig die Miete rechtzeitig zu überweisen? Geben die die Mietzahlung noch mit der Hand ein?

Is doch alles vorn Ar...  

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