Trotz Krankschreibung zur ARGE! Gesetzesänderung? Ermessenspielraum?

Begonnen von gurke, 20:50:48 Fr. 07.September 2007

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gurke

Hallo,
Ich bräuchte bitte mal paar Meinungen. Die ARGE hat mir eine total krasse Auflage gedrückt, nämlich dass ich trotz Krankheit zu Meldeterminen kommen muß, solange ich noch irgendwie kriechen kann. Das kann und will ich nicht auf mir sitzen lassen und ich bitte euch um eure Mithilfe. Aber ich fange besser von Vorne an:
Ich bin Hartz IV - Bezieherin, war zu meinen letzten drei Meldeterminen ("Einladungen gem. § 59 SGB II") "arbeitsunfähig erkrankt" und habe mich jeweils im Vorfeld ordnungsgemäß mit Entschuldigungsschreiben (ausgefüllte Rückseite der Einladung) und "ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung", also der klassischen Krankmeldung, abgemeldet. Ich war übrigens nicht durchgehend erkrankt, sondern jeweils für einen Zeitraum von 10-20 Tagen, in den jeweils ein Meldetermin fiel (ja, sieht komisch aus, ist aber nun einmal so). Das wurde von der ARGE akzeptiert, brachte mir aber folgendes Schreiben ein - was ich persönlich einen echten Hammer finde:
"Ich darf Sie nun darauf hinweisen, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lediglich eine berufliche Tätigkeit ausschließt. Sie trifft keine objektive Aussage darüber, ob aus gesundheitlichen Gründen ein Meldetermin nicht wahrgenommen werden kann. Dies bedeutet, dass Sie grundsätzlich verpflichtet sind, z.B. Meldetermine bei der betreffenden Stelle wahrzunehmen.
Ohne ein ergänzendes, aussagekräftiges Attest Ihres behandelnden Arztes, aus dem sich ergibt, dass Sie entweder nicht geh- oder reisefähig sind bzw. wegen der Art der Erkrankung nicht an dem vorgesehenen Meldtermin teilnehmen können, kann ich künftig Ihr Fernbleiben nicht mehr akzeptieren. Sie können jedoch der Einfachheit halber auch Ihren behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Der Medizinische Dienst wird sich dann direkt mit Ihrem Arzt in Verbindung setzen und entsprechende Auskünfte einholen.
Sollten Sie also künftig krankgeschrieben werden und z.B einen Meldetermin nicht wahrnehmen, obwohl Ihre Erkrankung ein persönliches Erscheinen zulassen würde, wird Ihr Nichterscheinen als unentschuldigtes Fernbleiben gewertet. Die angekündigten Rechtsfolgen müßten dann eintreten."


In dem Brief, der sich nicht "Bescheid" nennt, wird sich weder auf einen Paragraphen im SGB berufen, noch enthält er eine Rechtsfolgenbelehrung oder einen Hinweis zur Widerspruchsregelung. Dürfen die mir so eine Regelung aufdrücken? Muß ich jetzt bei jeder Darmgrippe mit meinem Arzt feilschen und mir anhören, dass ich mit ner guten Windel sonen Meldetermin bestimmt durchstehen kann? Mit kaputten Knien oder vereitertem Kiefer dort ankriechen? Zahlen die das Taxi?
Und falls Sie mir wirklich so kommen dürfen: Ist diese ziemlich formlose Ankündigung rechtskräftig? So ganz ohne Widerspruchsbelehrung und Berufung auf Rechtsgrundlagen?
Wie soll ich reagieren? Bei der nächsten Erkrankung trotzdem nur die normale Krankmeldung abschicken, die Rechtsfolgen abwarten um dagegen Widerspruch einzulegen und gucken ob sie eine gute Erklärung haben?
Kennt sich da jemand aus?

Bin gespannt auf eure Antworten! Und schonmal vielen Dank für´s Mitgrübeln!

Grüße,
die gurke

P.S.: Martin Behrsing vom Erwerbslosenforum.de sagt, dass die ARGE leider Recht hat und mein Erscheinen verlangen kann. Und ich fürchte, der weiß sehr genau was er sagt, er zitert auch aus den Richtlinien (siehe meine gleichlautende Anfrage im dortigen Forum:
http://www.elo-forum.org/trotz-krankschreibung-zur-arge-neue-gesetzeslage-ermessenspielraum-t16020.html?p=153582#post153582

Über Gegenthesen mit entsprechender Rchtsgrundlage oder lustige Ideen wie ich diesen Quatsch zumindest vorerst umgehen kann, würde ich mich natürlich trotzdem freuen...! Klar, auf die entsprechenden Paragraphen bin ich gespannt, ich tendiere ja dazu, auch die nächste Krankschreibung ohne extra Attest abzuschicken, deren Konsequenzen abzuwarten und dann in den Widerspruch zu gehen. Damit die mir das mal richtig erklären, ausserdem habe ich das hier diskutierte Schreiben ja vielleicht garnicht bekommen oder falsch verstanden.

svp

Hatte ein Kumpel von mir auch bekommen :(
Solange keine Bettlägerigkeit vom Onkel Doc verordnet worden ist hieß es... ab zur ARGE!
Er hatte die auf dem Amt vorher aber um so einige Nerven gebracht hehe

Troll

Der Arzt müßte dies ggf. untersagen, ansonsten wird Dir nichts anderes übrig bleiben als zum Amt zu gehen.
Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

Onkel Tom

Die ARGE stützt sich da auf den § 309 SGB III

In wieweit die Genesung durch einen ARGE-Termin gefährdet ist oder andere BesucherInnen
durch Infektionen gefädet sind, interessiert die ARGE nicht.

Irgend ein Richter beim Sozialgericht hatte wohl einen schlechten Tag gehabt und solches
Vorgehen bereits 1999 legitimiert.

Im § 309 SGB III fehlt leider, das eine AU die Meldepflicht entschuldigt.

Wenn eine Einladung nach § 59 SGB II i.V.m § 309 SGB III ins Haus flattert und nur eine
"Wegeunfähigkeitsbescheinigung" als wichtiger Grund des Fernbleiben anerkannt wird,
kurz zuvor mit Zeugen dort erscheinen und sich darüber beschweren.

Wenn das zudem in HH ist, bitte rechtzeitig bei mir melden ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Ziggy

Tatsächlich ist das ja im Wortsinn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, und sollte nicht davon abhalten, soclhe Termine wahrzunehmen.
Aus meiner Sicht kann ich sagen: Nichtwahrnehmung von Terminen, warum auch immer, bedeutet Streß pur! Ein stressiger Termin ist mir immer noch lieber als dasitzen und warten wie das Kaninchen vor der Schlange. Wenn man Schiß hat, kann man jemanden mitnehmen.
Meine geistige Haltung gegenüber dem Amt ist: "Ich hab keine Angst vor dir. Du solltest aber Angst vor mir haben. Und eines Tages wird das auch so sein!". Wenn du mit so einer Einstellung zur Türe reinkommst, kann dir nicht wrklich viel passieren. Aber das ist nicht jedermanns Sache.
Und ein drittes Mal Absage wegen Krankheit, auch wenn's stimmt, fordert heraus, der SB fühlt sich verarscht und das bedeutet noch mehr Streß.
Ein Scheißhaufen verschwindet nicht durch Ignorieren desselben, im Ggeenteil, der Gestank wird immer schlimmer. Also: Klare Verhältnisse schaffen, wenn's was zu reden gibt, wird geredet, wenn's Schikanen gibt, wird sich gewehrt!
Sie haben keine Macht über dich!

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

gurke

Thanx für eure Antworten!
@ Onkel Tom: Nein, nicht Hamburg, aber Danke.

Grüße
gurke

Wilddieb Stuelpner

Das sehe ich vom Bauchgefühl her völlig anders als Martin Behrsing. Es bleibt völlig unerheblich, ob es sich um eine Arbeitsunfähigkeit (AU) während eines Arbeitsverhältnis oder während der Arbeitslosigkeit handelt. Wer krankgeschrieben ist, steht dem Arbeitsmarkt zur Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung, sondern erst wieder, wenn er die Gesundmeldung der Leistungsabteilung der Arbeitsagentur oder ARGE vorlegt. Es obliegt dem kranken Arbeitslosen seiner freien Entscheidung, ob er die Termine wahrnimmt oder nicht. Auf jeden Fall hat er den ärztlichen Anordnungen durch entsprechendes Verhalten Folge zu leisten, um eine schnelle Genesung herbeizuführen, d.h. ein Antreten zu einer Trainingsmaßnahme, 1-Euro-Job, Leih- und Zeitarbeit, die über so einen Vorladungstermin während der Krankschreibung zumeist die Folge sein wird, ist folglich ausgeschlossen, erst recht bei verordneter Bettruhe oder stationärer Behandlung.

Wenn die verbeamteten Knülche partout juristische Haarspalterei betreiben wollen und einen Krankenschein nicht als Arbeitsunfähigkeitsbefreiungsschein ansehen, dann sollten sie in diesem Zusammenhang während der Krankschreibung auch die Formulierung "steht der Arbeitsvermittlung (nicht) zu Verfügung" sich verkneifen. Was sie nunmal in den meisten der Fälle nicht in ein tariflich bezahltes, sv-pflichtversichertes, vertragsgebundenes Dauerarbeitsverhältnis zu vermitteln haben, ist schlichtweg die Realisierung von Straftaten. Und die Realisierung von Straftaten braucht kein Arbeitsloser zu unterstützen. Es ist ein aktiver, per amtlichem, nötigenden Vollzug organisierter Lohndumping und Lohnwucher gemäß § 138 BGB bzw. § 291 StGB mit dem Ziel der Profitmaximierung für unternehmerischer Ausbeutung. Arbeitsagenturen und ARGEn sind Teil der organisierten Kriminalität und des Mafiafilzes in der BRD, mit der Hauptaufgabe die Arbeitslosen zu schikanieren.

flipper

zu weit hergeholt joachim,

kollidiert mit SGB 7 - gesetzliche unfallversicherung, verbietet dir jede tätigkeit auch nur im entferntesten beruflichen zusammenhang bei krankschreibung. mitarbeit mit der arbeitsverwaltung zur stellensuche gehört dazu.

widerspruch dagegen mit SGB 7 hinweis einlegen und zivilrechtliche und SGB 7 haftungsfolgen für einen wegeunfall androhen. die ARGE muss nämlich dann der BG  und der krankenkasse die kosten für unfall erstatten  :]
zwischenbehördlichen krieg durch anzeige gegen die ARGE bei der zuständigen berufsgenossenschaft anfachen  :]  //www.vbg.de für leihsklaven zuständig, für alle andere die der branche.

den quacksalber zum kostenlosen attest unter SGB II/III berufung nötigen und abfaxen ans amt im dringenden fall.

oder hingehen und sich irgenwo im amt verletzen dann kanns losgehen mit dem ärger für die ARGE, darauf achten, dass der arzt das der BG meldet als arbeitsunfall (SGB 7 bussgeldbewehrte verpflichtung), das lässt sich die ned von der ARGE gefallen.

strafantrag gegen die ARGE wegen rechtsbeugung liesse sich ebenso begründen, hätte aber kaum aussicht auf erfolg und wirksamkeit.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Ruby

Mein ex hatte dasselbe Problem mit der Arge. Rief dann an als der Brief kam und sagte nur also mir geht es beschissen ich liege hier und kann mich ned bewegen, sollte der Termin so extrem wichtig sein können sie gern einen Hausbesuch machen. Wie gut ich daran telinehmen kann sehen sie dann.

Ähnlich verfuhr er mit den Einladungen zum MDK. Denn nun mal wirklich, seht das mal so, ok nicht immer sind die die krank sind so heftig krank. Wünsche ich auch keinem. Aber das könnte ja durchaus der Fall sein, was wiederum die Arge nix angeht, sind ja keine Ärzte.

Da können die gar nix machen dagegen. Denn schliesslich ist der generelle Betrugsverdacht gegen jeden Arbeitslosen eine falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) und ebenso ein Brief eine Nötigung (§ 240 StGB).


Ich wurde mal einbestellt in einer krankheitsphase, da bin ich hin und hab dem nur lang und breit einen vorgejammert wie schlecht es mir geht, das Kind mir gegenüber wusste nimmer was tun und es war schnell vorbei.  8)

Ok heute allerdings würde ich nimmer hin gehen, ist einfach Blödsinn.

flipper

was der medizinische dienst der krankenkasse (mdk) in SGB V und krankengeld-zuständigkeit mit dem aamt SGB II/III zuständigkeit zu tun haben soll haben soll versteh ich ned recht?

mdk hab ich auch mal ausgeschlagen *grübel* wie hab ich das begründet? achja laufendes sozialgerichtsverfahren... oder .. wieauchimmer.. ich liefer denen doch kein gegengutachten in ner geschenkpackung  :wallbash>
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

gurke

Ich hatte wieder einen Termin, war wieder erkrankt, und habe wie gewohnt eine ganz normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht...! Das wurde ohne wenn-und-aber akzeptiert, nächster Termin ist in 3 Wochen. Also: Einfach nicht verrückt machen lassen!!
Grüße und Danke für´s Gedanken machen
Gurke

Anjouli

Also wenn es sich gar nicht vermeiden ließe, würde ich hingehen, mir einen Schal um den Hals wickeln und nur einen Zettel abgeben, daß ich aufgrund einer akuten Halsentzündung leider nicht sprechen kann und dann einfach den ganzen Termin lang schweigen ;-)))
Wenn Freiheit wirklich etwas bedeutet, dann vor allen Dingen das Recht, anderen Leuten zu sagen, was sie nicht hören wollen. (George Orwell)

uuups!!!

Wenn man stets und ständig AU - Bescheinigungen einreicht, ist es doch kein Wunder, dass unterstellt wird, dass das eine Vermeidungstaktik sei. Wenne keine Eingliederungsvereinbarung hast, wird dir der Vermittler auch weiterhin auf die Ketten gehen. Atteste werden vom Amt bezahlt und zum Ärztlichen Gutachten schicken die dich dann auch nicht. Wenn du so lange AU oder es immer wieder bist, zweifelt man einfach an deiner Erwerbsfähigkeit (das Ding mit den mindestens drei Stunden täglich arbeiten können).
Wie auch immer, es liegt an dir allein, ob du deiner berühmten Mitwirkungspflicht nachkommst....auf jeden Fall liebe Grüße und gute Besserung!

Woki

ZitatSie können jedoch der Einfachheit halber auch Ihren behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbinden.
Davon würde ich aber auf jeden Fall abraten.
Ich bin mir da zwar nicht sicher, könnte mir aber durchaus vorstellen, dass sich die Schweigepflichtentbindung dann "der Einfacheit halber" auch auf weitere Fälle mit deinem Amt bezieht.
Und da stellt sich mir dann die Frage, ob dein Hausarzt zukünftig auch weiterhin ohne ein ausdrückliches Einverständnis befragt werden könnte/würde.
Fullquote ist ganz schlechter Stil...  :P

Kevin-LG

Also Herr Fallmanager.
Edbindung der Schweigepflicht?
Nein ich denke es ist besser, wenn Sie das nicht erfahren!
Glauben Sie mir...Sie würden danach nie wieder mit mir in Verbindung treten wollen.

PS: Bitte waschen Sie sich die Hände, nachdem Sie diesen Brief gelesen haben.
Ich brauche Sie doch noch  :]

BEA51

Kennt jemand von Euch überhaupt die Kosten eines zusätzlichen Attests? Mein Hausarzt hat mir - auf meinen Wunsch - eine derartige Rechnung gestellt für 1/2 jährliches Diabetiker-Attest (Mehrbedarf) .

Stolze 83.- € für 2-seitiges Attest lt. gewünschter Vorlage vom Amt.

Ebenfalls auf meinen Wunsch hat er daraus ein Dauer-Attest gemacht mit der Bemerkung, dass bei meinem chronischen Krankheitsbild weder"halbjährliche noch sonstige Genesung" zu erwarten ist.

Werde das dann beim nächsten Folgeantrag - ab 1.2.08 - vorlegen, bin mal gespannt auf die Reaktion "feix".
GG Neufassung seit Hartz IV: Die Menschenwürde ist sehr belastbar.
Lach niemals über einen Menschen der zurückweicht, es könnte sein, dass er Anlauf nimmt!

Wilddieb Stuelpner

Wenn es sich um ein vom Amt oder einem Versicherungsträger angefordertes Attest oder Gutachten dreht, dann hat der Auftraggeber die Rechnung für das Attest oder Gutachten zu bezahlen und nicht der Patient bzw. Versicherte, ganz nach dem alten Grundsatz:

Wer die Musike bestellt, der hat sie auch zu bezahlen.

Zumeist braucht man so ein Attest oder Gutachten, um bei einer befristet oder vorläufig anerkannten Behinderung, Unfall, Krankheit, Berufskrankheit, Körperschaden etc. für eine Fristverlängerung einen Besserungs- bzw. Verschlechterungsnachweis zu erbringen.

a) Mit dem Besserungsnachweis erlischt die Anerkennung und die daraus resultierenden Leistungen.
b) Mit einem Verschlechterungsnachweis erreicht man eine Fristverlängerung oder Umwandlung in eine dauerhafte Anerkennung und Weitergewährung der Leistungen.

flipper

ZitatOriginal von BEA51
Kennt jemand von Euch überhaupt die Kosten eines zusätzlichen Attests? Mein Hausarzt hat mir - auf meinen Wunsch - eine derartige Rechnung gestellt für 1/2 jährliches Diabetiker-Attest (Mehrbedarf) .

Stolze 83.- € für 2-seitiges Attest lt. gewünschter Vorlage vom Amt.

dein quacksalber verarscht dich. alle SGB II/III bescheinigungen sind grundsätzlich ohne GOÄ-gebühren auszustellen. hat meiner auch gerade wieder und aus ärger über diese dämliche wiederholungspflicht noch 2 krankheiten mehr angekreuzt :D "krieg ich noch mehr staatskohle fürs simulieren?" LOL
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

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