Einsatz endet, aber kein Urlaub möglich

Begonnen von daniel610, 08:04:53 Fr. 28.September 2007

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daniel610

Hallo,
ich habe erfahren, dass mein Einsatz in einem Monat endet. Darf aber keinen Urlaub nehmen, von dem ich noch reichlich habe, sondern muss bis zum letzten Tag beim Entleiher arbeiten. Geht das überhaupt, ist das Rechtens? Die Begründung war, dass ich gebraucht werde. Und unterschwellig noch, na wenn ich schön brav bin, dann bin ich der erste der auf der Liste steht, welcher wieder eine Beschäftigung bekommt.
Was nun, gute Mine zum bösen Spiel? Es fällt mir aber schwer bis zum letzten Tag zu arbeiten? Ich weiß natürlich auch, dass ich zum Doc gehen kann? Nur bei krankschreibung zahlt mir die ZAF nur einen Minimalbetrag.

Globalloser

oh man wo ist dein problem die feuern dich in einem monat und du hast keinen bock bist zum schluss zu arbeiten wenn du urlaub hast dann mach deinem leihfuzzi klar das du denn jetzt nimmst und fertig ist, kannst dich ja schon gleich mal bei der nächsten leihbude bewerben von dennen gibst ja jede menge
no country for old man

flipper

ZitatOriginal von daniel610
Nur bei krankschreibung zahlt mir die ZAF nur einen Minimalbetrag.

dass ist illegal, die müssen lohnfortzahlung in voller höhe leisten, kannste einklagen.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Woki

Das sehe ich leider ähnlich.
Wenn du tatsächlich gebraucht werden würdest, warum wirst du dann entlassen?
Wenn du tatsächlich so wichtig für den Entleiher bist, warum hast du dann noch keinen festen Arbeitsvertrag bei dem?
Fullquote ist ganz schlechter Stil...  :P

Krokos

ZitatOriginal von flipper
ZitatOriginal von daniel610
Nur bei krankschreibung zahlt mir die ZAF nur einen Minimalbetrag.

dass ist illegal, die müssen lohnfortzahlung in voller höhe leisten, kannste einklagen.

Daniel meint damit, dass er wahrscheinlich dann bspw. kein Fahrtgeld usw. bekommen würde....
Bei den AMP-Tarifverträgen kann das bis zu 25% des Fahrtgeldes sein + Verpfegunspauschale ist dann auch weg...

Leistungszuschläge etc. müsste die Zeitarbeitsfirma zwar auszahlen (13 Wochenregelung ?), aber die wenigsten halten sich daran, wenn man sich dagegen wehrt, fällt irgendwann der Leistungszuschlag als Zusatzvereinbarung der jedes Jahr bspw. neu verlängert wird bei der nächsten nötigen Verlängerung ganz weg (ich denke dass es leider rechtens ist, wenn jemand aber das Gegenteil sagen kann, der Ahnung von der Materie hat wäre ich zumindestns hoch begeistert, weil man dann als Zeitarbeiter nicht mehr erpressbar ist....)

Allerdings wegen den paar Tagen wäre mir das persönlich egal...

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