selbständig,aber zu wenig einkommen..hatz4 aufstocken!?

Begonnen von Harry43, 16:35:09 Fr. 10.Juli 2009

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Harry43

grüße an alle...
brauche wieder mal guten tipp..
habe mich die letzten eineinhalb jahre mit meiner selbständigkeit durchgeschlagen...
( selbständiger monteur) kann aber aus gesundheitlichen gründen(herzinfarkte) keine
schweren arbeiten mehr verrichten.auftagslage dadurch auch sehr mau!!!totarbeiten
will ich mich ja wirklich nicht!! wollte vor eineinhalb jahren raus aus h4, und hab mich abgemeldet.
(die haben sich gefreut!!!!!!!!)
ja aber jetzt bin ich ja schon fast nicht mehr in der lage die freiwillige krankenkasse zu bezahlen(212 euronen)
wenn nicht meine lebensgefährtin wäre,wär ich scho wieder auf dem amt gelandet..
meine frage...kann ich mich aufstocken lassen, weiter arbeiten ohne dass die mich wieder in einen
eej drängen wollen. gibts da neue regeln oder so?? und wird denn auch das einkommen von meiner
lebensgefährtin mit eingerechnet. im moment bin ich noch nicht bei ihr in ihrer eigentumswohnung
angemeldet.habe noch wohnsitz im nachbarort. wieder mal ne sch....situation!!!!
danke für eventuelle ratschläge im voraus..
grüße aus bayern      harry

Workless

Wüsste ich jetzt nicht. Anfangs gibts zwar noch Überbrückungsgeld. Danach muss man als Selbstständiger aber selbst klar kommen.
Wäre mir neu, dass Selbstständige dann noch aufstocken können/dürfen.

Alex22

Natürlich können selbstständige Aufstocken.
Besser nichts schreiben als so einen Unsinn!

Also harry hin zur ARGE und Antrag ausfüllen!
Natürlich wirst Du als vermeintlicher Schmarotzer, der nur zu faul ist zu arbeiten alle möglichen und unmöglichen Unterlagen bringen müssen.
Das allein ist schon ein Vollzeitjob. Es ist wichtig, dass Du nachweist mit Deinem Einkommen nicht für Deinen Lebensunterhalt eigenständig und ausreichend aus zukommen.
Bei mir wollten sie sogar die Adressen meiner Kunden wissen. Dass geht aber zu weit. Später kam der Zoll wegen Schwarzarbeit. (Nichts gefunden, da ich schon lange nichts arbeiten konnte.)
Sie finden aber immer irgend etwas. Mir wurde daraufhin die Leistung vollständig versagt.
Besser ist es also, dass Gewerbe abzumelden.
Sie werden Dich sowieso soweit schikanieren, bis Du abmeldest oder auf das Kundenverhältnis "verzichtest".

Viel Glück.
Bin auch in Bayern.


Sozialstaat war gestern. Heute gilt:
(Wer nicht für sich selbst sorgen kann, der soll gehen!)





Workless

ZitatBesser nichts schreiben als so einen Unsinn!
Danke für das Kompliment. Unsinn wäre es gewesen, wenn ich geschrieben hätte, ich weiß, dass Selbstständige nicht aufstocken können. Habe ich aber nicht.

Ganz davon abgesehen frage ich mich, warum eine Firma, die nicht ausreichend Gewinn erbringt (um bspw. KV-Beiträge zu erwirtschaften) als insolvent bezeichnet wird.
Weil jeder Selbstständige zum Aufstocker wird? Glaube ich nicht... :P

Alex22

Zitathabe mich die letzten eineinhalb Jahre mit meiner Selbständigkeit durchgeschlagen...
Eine wirklich große Firma?  ;D

ZitatWäre mir neu, dass Selbstständige dann noch aufstocken können/dürfen.
Sei doch nicht gleich so gekränkt. Dieser Satz ist so zu verstehen:
Selbstständige können nicht aufstocken.

Aber lassen wir es. Ich wollte Dir nicht auf den Fuß treten.
Haben wir uns wohl beide falsch ausgedrückt. Kommt nicht wieder vor.
;D

inline

Zitat von: Alex22Besser ist es also, dass Gewerbe abzumelden.
Sie werden Dich sowieso soweit schikanieren, bis Du abmeldest oder auf das Kundenverhältnis "verzichtest".

Warum das denn? Wenn man es abmeldet, ist man denen doch noch mehr ausgeliefert.

Alex22

Nein! Ist man nicht.
Lass Dir mal von Aufstockern berichten, die unregelmäßige Einkünfte haben. Es geht so weit, dass sie die Adressen der Kunden haben wollen, um dort zu prüfen, was Dir bezahlt wurde.
Und ein Gewinn- und Verlustrechnung sieht bei der ARGE anders aus als beim FA.
Du kannst gewisse Kosten nicht anbringen, Verluste werden immer als privatvergnügen angesehen und gewinne als Zugewinn angerechnet. Auch wenn es im Gesamtzeitraum ein viel kleinerer Gewinn war.
Die ARGE rechnet gerne in kurzen Zeiträumen mit spekulativen Einnahmen.
Mach denen bloß keine zusätzliche "Mühen".
Schau mal in den Foren oder im Internet unter Selbstständig, unregelmäßiges Einkommen  usw


schwarzrot

Ich kann das von Alex bestätigen. (kundenliste sollte mensch aber nicht rausrücken)
Natürlich hast du als kleiner selbstständiger das recht auf algII, falls du mit deinem lebensunterhalt unter dem algII satz bist.
Ob, mensch dafür besser sein 'gewerbe' abmelden sollte, kann jede(r) selbst entscheiden.
Klar, hast du als selbstständiger mit arge-bezug noch mehr schreibkram als ohne, jedem widerum selbst überlassen, ob mensch das mitmachen möchte.
Teilweise wirst du von manchen in der arge etwas besser behandelt als selbstständiger. Du musst dir zumindest dann nicht gefallen lassen, das du nicht alles versuchst und hast recht gute begründungen, dass die dich nicht zu blödsinnsmassnahmen und 1eus-jobs schicken.

Noch etwas: AlgII-bezug bietet auch eine prima möglichkeit, aus der privaten KK rauszukommen, da bei algII-beziehern versicherungspflicht besteht.
Allerdings gibt es bei den privaten inzwischen auch tarife um die 150eus (sie sind per gesetz dazu gezwungen dies abzubieten). Dass du dann aber auch von den leistungen nichts besseres als gesetzliche leistungen erwarten darfst, ist wohl klar.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Strombolli

Alles das beweist wieder einmal, wie lohnend in Deutschland eine kleine Selbstständigkeit ist. Ich habe das nun schon dreimal durch. Die Wirtschaft ist so dynamisch (wetterwendisch, konjunkturabhängig), dass zumindest ich zu blöd bin, flexibel genug darauf zu reagieren. Man kann sich ja keine Kunden backen. Und mag die Leistung noch so gut sein, wenn ein "Mitbewerber" (ich hasse diesen Begriff) mit deutlich mehr Eigenkapital oder dunklen Geldgebern, Beziehungen und Machenschaften in deiner Region einen vergleichbaren "Laden" aufmacht bist du erschossen. Wenn dann das Finanzamt schon mal auf dich aufmerksam geworden ist, ist eh alles zu spät.

Hole dir dann das was Du verloren hast, mit ALGII und sonstigen Leistungen von diesem, seine Menschen verheizenden Staat zurück. Voraussetzung Du kannst auf einigermassen kleiner Flamme kochen. Aber das grosse Rad drehen, das gelingt in Deutschland nur Leuten mit starken Ellenbogen und ohne Gewissen...

Die Schikanen der KommunalKombi/ARGE denen man als Selbstständiger, der "aufstocken" muß, ausgesetzt ist, rechtfertigt die Abkehr von der Selbstständigkeit. Schau, ich habe Berufsverbot (für eigene selbstständige Tätigkeit) wegen steuerlicher Unzuverlässigkeit.
Abgesehen davon, welche hochkarätige Manager & Politiker dann alle Berufsverbot haben müssten, angesichts der Verschwendungen, Veruntreuungen und Spekulationsfehlschlägen bei der Finanzkrise, sorgen solche Sachverhalte immer weiter dafür, dass ich dieses Wirtschaftssystem und seine Protagonisten verabscheue.

Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

inline

Zitat von: Alex22Nein! Ist man nicht.
Lass Dir mal von Aufstockern berichten, die unregelmäßige Einkünfte haben. Es geht so weit, dass sie die Adressen der Kunden haben wollen, um dort zu prüfen, was Dir bezahlt wurde.
Und ein Gewinn- und Verlustrechnung sieht bei der ARGE anders aus als beim FA.
Du kannst gewisse Kosten nicht anbringen, Verluste werden immer als privatvergnügen angesehen und gewinne als Zugewinn angerechnet. Auch wenn es im Gesamtzeitraum ein viel kleinerer Gewinn war.
Die ARGE rechnet gerne in kurzen Zeiträumen mit spekulativen Einnahmen.
Mach denen bloß keine zusätzliche "Mühen".
Schau mal in den Foren oder im Internet unter Selbstständig, unregelmäßiges Einkommen  usw

Ich kann dazu aus Erfahrung berichten. Bin ja Aufstockerin und Selbstständig - natürlich mit unregemäßigen Einkünften.

Niemals musste ich Adressen von Kunden bekannt geben, dass würde ich auch niemals machen.
Schließlich muss ich meinen  Kunden ja auch versichern, dass ich mit den Daten vertrauchlich umgehe, dachte ich spontan bei dem Posting
Allerdings wenn ich das mal zurückverfolge, so hat der SB beim Erstantrag über die Kontoauszüge doch einen Namen regestriert.
Darüber wurde sogar ein Protokoll angelegt...

Ist es nun wirklich möglich, dass sich die ARGE dort wegen den Rechnungen erkundigt hat?

Aber letztendlich erfahren die ARGEN ja über das FA, welche Rechnungen dort so eingehen oder auch nicht.
(zumindest wenn der jeweilige Auftraggeber in der gleichen Region angesiedelt ist)
Zitat
Und ein Gewinn- und Verlustrechnung sieht bei der ARGE anders aus als beim FA.
ja das ist wohl wahr  ::) Man muss sogar Anschaffungen ankündigen, nicht nur per EKS, sondern auch wenn sich zwischenzeitlich was ändert- immer schön vorab fragen und dann erst was kaufen...
Auf die Differnzrechnung der ersten Endgüligen EKS warte ich schon fast 6 Monate. Nun kann ich schon in wenigen Wochen die 2. endgültige EKS abgeben.

Troztdem gebe ich das nicht auf. Mittlerweile warten die von der ARGE ja schon ab, weil das  mit der Selbstständigkeit ja vielleicht doch noch was werden kann...

Denn alle erzwungen Maßnahmen habe ich mit unterschiedlichen Methoden (immer individuell)  abgeblockt. Die freiwilligen Tipps habe ich zum Teil angenommen, wie z. B. - Beratung bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft..

Man muss echt konsequent Line zeigen (hat bei mir auch über 1/ 2  bzw. fast 1 Jahr gedauert), dann nehmen  sie die Selbstständigkeit als Thema auch mal ernst.

Was wäre die Alternative:
Jobangebote in ZA  incl. der Rechtsbelehrungen , Sanktionen oder  Kondition zu AMP Tarifen, wo man auch noch aufstocken muss. Wenn die ZAF überhaupt was haben sollten und nicht nur ihr Bewerberpool füllen wollen ;)  Bewerbungsauflagen sowieso. Dann noch  eine Bewerbungsmaßnahme, dann die nächste, evt. mit   Praktika im Supermarkt (z. B. Regale auffüllen). Eine Idee gibt es auch dazu  -  damit man das Arbeiten nicht verlernt  und  letztendlich noch ein 1 € -Job, damit man sich wieder an die Arbeit gewöhnt...  - Hartz 4 Mühle halt.

Das Rad dreht sich, evtl. kommt auch noch Erfahrung mit den Sozialgerichten dazu. Nur meiner Einschätzung nach, werden die RA sich auf nicht wirklich dauerhaft um die zermürbenden  Prozesse, mit meist geringen Sreitwert, reißen.

Zitat von: StrombolliSchau, ich habe Berufsverbot (für eigene selbstständige Tätigkeit) wegen steuerlicher Unzuverlässigkeit.
Abgesehen davon, welche hochkarätige Manager & Politiker dann alle Berufsverbot haben müssten, angesichts der Verschwendungen, Veruntreuungen und Spekulationsfehlschlägen bei der Finanzkrise, sorgen solche Sachverhalte immer weiter dafür, dass ich dieses Wirtschaftssystem und seine Protagonisten verabscheue.

Ich habe mal einen Bericht im TV gesehen. Demzufolge haben die Großaktionäre/verdiener  bzw. Großkapitalisten bei dem FA nach Dienstanweisung ziemliche Narrenfreiheit, damit die nicht mit dem (Rest)Geld abwandern.



Alex22

Zitathabe mich die letzten eineinhalb jahre mit meiner selbständigkeit durchgeschlagen...
( selbständiger monteur) kann aber aus gesundheitlichen gründen(herzinfarkte) keine
schweren arbeiten mehr verrichten.
Inline, auch ich bin gesundheitlich stark angeschlagen. Da fehlen die Nerven. Und wenn man Familie hat ist es auch wieder anders. Immer die jeweilige persönliche Situation beachten und die jeweilige ARGE / Lkr. und die SB.

Dir wünsche ich viel Erfolg

Harry43

danke für euere meinungen!!

es ist richtig,aufstocken wäre durchaus möglich...
natürlich muss ich davon ausgehn dass ich dann aber entsprechend die hosen
runterlassen muss!! mal sehn.....
kann vielleicht doch ab august wieder mehr tun und deshalb auf h4 verzichten!? :D
danke nochmals und grüße aus bavaria!!!!
harry

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