Wie formuliert man eine Bewerbung so dass man eine Absage kriegt?

Begonnen von Scarlett, 15:59:40 Sa. 26.September 2009

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Scarlett

Hi @ all,

es geht um folgendes, meine Betreuerin von der Arge hat mir einen total dämlichen Vermittlungsvorschlag geschickt auf den ich mich nun umgehen bewerben muss...

der Job ist absolut dämlich, mal ganz davon abgesehen dass ich sowieso nicht die geforderten Kenntnisse besitze... ich frage mich warum sie mir das überhaupt schickt, sie kennt mich schließlich lange genug :-)

Jetzt wollte ich mal fragen wie ich die Bewerbung so formulieren kann dass ich von denen auf jeden Fall ne Absage bekomme? Ich hab mal gehört es kommt schonmal nicht schlecht zu erwähnen dass man sich auf Geheiß der Arge bewirbt... was gibt es sonst noch?

Bin dankbar für jeden Hinweis!

PS: bitte nicht falsch verstehen - ich möchte echt gern wieder arbeiten, aber nicht um jeden Preis bei der letzten Abzockfirma!

intoleranzbeiok

wenn Du eh nicht die geforderten Kenntnisse hast - wo ist das Problem?

Einfach tiefstapeln mit seinen beruflichen Kenntnissen, die Auswahl ist eigentlich gross genug für Arbeitgeber
dass man bei nicht erreichter Qualifikation aus der Bewerbung ruck zuck rausfliegt.

es ist wie es ist..........

Scarlett

Das "Problem" das ich darin sehe ist dass es sich um die Versicherungsbranche handelt... und die stellen ja nun wirklich jeden Hansel ein...

matten

moin...
was Versicherungen nicht mögen..wenn es um Außendienst geht
kein Führerschein..kein Auto.. evtl Schulden..das Alter so ab 48 Jahre
keinen Computer solche Dinge..

matten

Wilddieb Stuelpner

Das Problem ist, daß es bereits ein Rechtsurteil gibt, was vorgespiegelte, nicht Ernst gemeinte, fingierte Bewerbungen unter Strafe stellt. Arbeitsagenturen und ARGEn sind danach berechtigt, einen Sperrzeitbescheid von 12 Wochen fürs Alg zu verhängen.

Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 9.12.2003, Aktenzeichen: B 7 AL 106/02 R: zu finden bei der Entscheidungssuche auf der Internetseite des BSGs unter eines oder mehrere Stichworte:

- Ruhen des Arbeitslosenhilfeanspruchs
- Sperrzeit
- Ablehnung des Arbeitsangebots
- Inhalt des Bewerbungsschreibens
- Nichtbewerbung

Derzeit reicht die Enscheidungssuche nur bis ins Jahr 2005 zurück und da das Urteil aus dem Jahr 2003 stammt, ist es über diesen Weg nicht zu finden, aber über http://www.lumrix.de/gesetze/bsg_urteile/bsg_1399.php

Man kann neben einer ganzen Liste eigener positiver Referenzen darauf verweisen, daß die fachliche Qualifikation eines Versicherungs- oder Finanzkaufmann fehlt oder man fragt nach

- dem tariflichem Arbeitsverdienst,
- der Stellenbeschreibung,
- der Eingruppierung in eine Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- ob ein Betriebsrat in der Firma

existiert. Schon hörst Du von der Firma gar nichts mehr oder erhälst eine ablehnende Antwort. Aber hüte Dich entsprechend der Urteilsbegründung über vereitelte Bewerbungen, ausschließlich nur Deine negativen Seiten zu betonen. Dann hat die Arbeitsagentur/ARGE Dich am Kanthaken. Und so leicht muß man es ihr ja nicht machen.

Urteilszitat:

"...  Denn auch wenn man zu seinen Gunsten eine Absendung unterstelle, liege eine Vereitelung des Zustandekommens des Arbeitsverhältnisses vor, weil er den Brief so abgefasst habe, dass ein potenzieller Arbeitgeber von vornherein abgeschreckt worden wäre. Der Kläger weise sogleich in den ersten Absätzen seines Schreibens nur auf negative Aspekte in seiner Person (fehlende Branchenkenntnisse, lange Arbeitslosigkeit, hohes Lebensalter) hin, was völlig unüblich sei. Hinzu komme, dass die Angaben bezüglich der Dauer seiner Arbeitslosigkeit unzutreffend gewesen seien, weil der Kläger erst seit April 1993 arbeitslos gewesen sei und mithin seine Arbeitslosigkeit nicht seit acht, sondern seit vier Jahren bestanden habe. Auf Grund des persönlichen Eindrucks des Klägers sei die Kammer davon überzeugt, dass diesem die Wirkung seines Bewerbungsschreibens auch bewusst gewesen sei. ..."

Diese oben von mir genannten Fragen sind erlaubt, lassen aber für den AG den Schluß zu, daß Du gewerkschaftlich organisiert bist und solche Leute wollen die nicht in ihrer Belegschaft haben. Die hassen die Gewerkschaften wie die Pest.

Oder man sucht im Internet nach der Firmenbezeichnung und Adresse im zentralen Bundesregister, im Handelsregisterauszug, in den Nachweislisten der IHK, den örtlichen Gewerberollen - nur nach dem Firmennamen suchen, nichts anderes, sonst wird's kostenpflichtig oder im Internet nach dem Eintrag der Firma in Telefonbüchern oder in der schwarzen Liste der unredlichen Nebenjobs der Verbraucherzentrale Hamburg.

Wenn die Firma nicht im Zentralen Bundesregister, bei der IHK, dem Gewerberegister, in Telefonbüchern nicht oder unter anderer Bezeichnung auftaucht, im Handelsregister eine kurze Firmengeschichte mit ständigen Änderungen, Löschungen usw. auftaucht, bei der schwarzen Liste der unredlichen Nebenjobs der Verbraucherzentrale Hamburg gelistet ist, dann hast Du gute Chancen aus der Nummer schadlos herauszukommen, denn so eine Firma gehört dann mit hoher Wahrscheinlichkeit zum grauen Kapitalmarkt, zum Drückerbereich, der alte Leutchen mit seinen zweifelhaften Produkten belästigt. So eine Vermittlung ist nicht zumutbar.

Kurzum: Eine Arbeit muß zumutbar in den Grenzen des § 121 SGB III (für Alg-I-Bezieher und des § 10 SGB II sein. Für eine Unzumutbarkeit brauchst Du einen driftigen, wichtigen Ablehnungsgrund. Trage über diese Firma soviel Faktenmaterial zusammen wie möglich und dann suche entsprechend der Vorgaben die Dinge raus, die eben einen wichtigen Ablehnungsgrund darstellen können. Stelle diese Ablehnungsgründe schriftlich auf eine Liste und falls eine schriftliche Arbeitsvermittlung von Arbeitsagentur/ARGE dem Ganzen mit Rechtsfolgebelehrung zugrunde liegt, dann formuliere binnen 4 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Bewerbungsaufforderung einen schriftlichen Widerspruch unter Anführung der wichtigen Ablehnungsgründe.

Bevor Du das Widerspruchsschreiben beim Amt ablieferst, lasse diesen Schriebs nochmals von Rechtskundigen einer örtlichen Arbeitsloseninitiative oder einen Fachanwalt für Sozialrecht sichten. Adressen findest Du über das bundesweite Adressverzeichnis von Tacheles e.V. - http://www.my-sozialberatung.de/adressen oder über das Adressverzeichnis der Koordinierungsstelle der gewerkschaftlihen Arbeitsloseninitiativen - http://www.erwerbslos.de/adressen.html

Und noch eins:

Es soll für Bürger der BRD, also auch für Arbeitslose, angeblich die freie Berufswahl gelten - Artikel 12 GG. Dann stellt sich allerdings die Frage, warum der § 10 SGB II gegen diesen Artikel des GG verstößt.

Art 12 Grundgesetz

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

§ 10 SGB II

(1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass

1. er zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,

2. die Ausübung der Arbeit ihm die künftige Ausübung seiner bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt,

3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die Agentur für Arbeit soll in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Träger der Sozialhilfe darauf hinwirken, dass Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,

4. die Ausübung der Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,

5. der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.

(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil

1. sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entspricht, für die er ausgebildet ist oder die er ausgeübt hat,

2. sie im Hinblick auf die Ausbildung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen als geringerwertig anzusehen ist,

3. der Beschäftigungsort vom Wohnort des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder Ausbildungsort,

4. die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen Beschäftigungen des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend.

Also verstoßen Bundesregierung und Bundestag absichtlich gegen die eigene Verfassung, um Arbeitslose zu schinden. Warum soll man dann CDU/CSU/FDP/SPD - also Verfassungsbrecher wählen?

Sung


Scarlett

Also meine Arge-Betreuerin kennt mich schon ziemlich lange und weiß dementsprechend auch dass ich einen PC, Führerschein und Auto habe... da ich ihr das Bewerbungsschreiben persönlich vorlegen muss kann ich die Sachen also schlecht reinpacken...

naja ich hab das einfach mal kurz und knapp formuliert, außer PC-Kenntnisse gar nix besonderes reingeschrieben... erwähnt dass ich den Hinweis von der Arge habe... und wenn sie daran was zu meckern hat kann mich immer noch doof stellen und sagen ich wußte nicht wie ich das schreiben sollte, immerhin war es der erste Vermittlungsvorschlag - und jetzt haltet euch mal gut fest - in S I E B E N Jahren!!!  :o :o :o

jobless0815

Zitat von: Scarlett am 12:44:49 Di. 29.September 2009
...
und wenn sie daran was zu meckern hat kann mich immer noch doof stellen und sagen ich wußte nicht wie ich das schreiben sollte, immerhin war es der erste Vermittlungsvorschlag - und jetzt haltet euch mal gut fest - in S I E B E N Jahren!!!  :o :o :o

Coole ARGE: eine Bewerbungsaufforderung in 7 Jahren, ist ja wie im Paradies :]

Mach dir keine Sorgen: bei soviel Bewerberaktivität geht der Job vermutlich an dir vorbei... . ;D

Galenit

Lass die Telefonnummer und Emailadresse weg, dann bekommst Du zu 99% keine Antwort.
G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"

jobless0815

Zitat von: Galenit am 10:13:09 Mi. 30.September 2009
Lass die Telefonnummer und Emailadresse weg, dann bekommst Du zu 99% keine Antwort.

Bei Versicherungen/Banken, die Verkäufer suchen, würd ich da nicht drauf wetten.

Scarlett

Ja die Arge ist relativ klein, deshalb gibts auch nicht wirklich Vermittlungsvorschläge - soll man sich da nun drüber freuen oder böse sein, ich weiß es nicht...  ::)

jobless0815

Zitat von: Scarlett am 13:36:16 Mi. 30.September 2009
Ja die Arge ist relativ klein, deshalb gibts auch nicht wirklich Vermittlungsvorschläge - soll man sich da nun drüber freuen oder böse sein, ich weiß es nicht...  ::)

Schreibst du auch selbst Bewerbungen?; hört sich an als würdest du auf deren Erlösung warten, da
kanste aber meist sehr lange warten.

Alex22

@Scarlett
Versicherungsunternehmen sind nach meiner Meinung, staatsfeindlich tätig. Ihre Finanzmacht untergräbt mit anderen kapitalistischen Institutionen die Demokratie.
Dazu schrieb ich schon an anderer Stelle mehr.

Wenn Du arbeiten und von ehrlichem Geld leben willst, dann kannst Du in D kaum einen Arbeitsplatz finden.

Lass Dich zu einem Vorstellungsgespräch einladen und habe einen Sticker von DIE LINKE oder MLPD oder DKP am Jacket.
Nur nichts braunes, sonst haste den Job. ;D

Spätlese

Gerade bei verbindlichen Vermittlungsvorschlägen müssen Bewerbungen FORMELL und vor allem INHALTLICH KORREKT in gebührender Tonlage abgefasst sein. Schon alleine daraus resultiert in der heutigen Zeit, dass sich Arbeitgeber NICHT mit einem peniblen und korrektem Mitarbeiter beschäftigen wollen - DIE haben halt Angst, dass man bei einer eventuellem Einstellung auch innerhalb der Firma überall genau hinschaut und Einzelheiten zur Kenntnis nimmt, die der BIG BOSS lieber nicht preisgeben möchte.

Ich z. B. schrecke nicht davor zurück einen Tariflohn bzw. auskömmliche Vergütung zu erwünschen. Hinsichtlich der Mobilität muss ich auch ganz klar mitteilen, dass mir die ARGE das Altfahrzeug nahm, aber: "Sie stellen doch sicher einen Firmenwagen zur Verfügung?".
Immens wichtig ist auch, dass man im Falle von früheren beruflich bedingten Erkrankungen oder Arbeitsunfällen diese wahrheitsgemäß angibt - DENN WENN MAN DAS NICHT TUT, kann man gegenüber der Berufsgenossenschaft bzw. Krankenkasse sämtliche Ansprüche auf Heilbehandlungen verlieren - WENN MAN OHNE DEN ARBEITGEBER INFORMIERT ZU HABEN in einen kritischen Beruf eingesetzt wird.
Das Ungerechte an der Sache ist halt, dass chronisch Kranke etc. in diesem Lande sowieso keine seriöse sozialversicherungspflichtige Daueranstellung bekommen.
Und besonders bei Versicherungen fragt man im Vorfeld nach einem Muster der zum Arbeitsvertrag gehörenden Provisionsregelung, da man diese selbstverständlich prüfen muss. Denn vom Fixum kann man selbst bei einer seriösen Versicherung nicht überleben, bzw. wird "Aufzufüllender" und bleibt somit Kunde der ARGE.

HAHA - wie bekomme ich noch eine Absage???:
ganz einfach - falls zutreffend: "Ich bin 46 Jahre alt" ... oder "paarundfünfzig" und schon kommt die Absage!

EDIT:
Auch bei Vorstellungs-/Bewerbungsgesprächen vor Ort beim Arbeitgeber ist Disziplin und Überlegung angesagt.
WARUM das?[/b]
Der AG muss eine Rückmeldung an die ARGE machen - nichts Neues soweit.
Neu hingegen ist ein erweitertes Formblatt in dem neben den altbekannten Übereinstimmungen des Fähigkeitenprofils auch andere Dinge abgefragt und an die ARGE rückgeleitet werden können. Z. B. Umgangsformen, Art des Auftretens, Ausdrucksweise, Form und Norm der überreichten Bewerbungsunterlagen usw. - überlegt euch vorher, was ihr da los lasst.
Besonders brisant wird es ...
wenn außer dem einladenden Gesprächspartner (womöglich entgegen den Datenschutzbestimmungen) z. B. noch eine Schreibkraft während des Gespräches im gleichen Büro mit anwesend ist ... da hat der Gesprächspartner womöglich gleich einen Zeugen für euer evtl. "nicht angemessenes" Auftreten ... und schon habt ihr den Tatbestand der oben beschriebenen vereitelten Bewerbung ggf. erfüllt und bekommt die Quittung in Form einer Sanktion ... und: könnt höchstwahrscheinlich nicht das Gegenteil beweisen.
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

jobless0815

Zitat von: Spätlese am 23:28:03 Mi. 30.September 2009

...
Gerade bei verbindlichen Vermittlungsvorschlägen müssen Bewerbungen FORMELL und vor allem INHALTLICH KORREKT in gebührender Tonlage abgefasst
Der AG muss eine Rückmeldung an die ARGE machen - nichts Neues soweit.
Neu hingegen ist ein erweitertes Formblatt in dem neben den altbekannten Übereinstimmungen des Fähigkeitenprofils auch andere Dinge abgefragt und an die ARGE rückgeleitet werden können. Z. B. Umgangsformen, Art des Auftretens, Ausdrucksweise, Form und Norm der überreichten .
...


So detailiert habe ich die Rücksendeformulare des AG an die ARGE/BA nicht in Erinnerung: die die ich gesehen habe,
enthalten so Formulierungen wie:" hat sich vorgestellt/nicht vorgestellt, beworben/nicht beworben, wurde nicht einesetellt weil...(
zu ergänzen durch de AG).

Hats du diese Formulierungen/Punkte  die du oben aufgeführt hast gesehen?

Wilddieb Stuelpner

Zitat von: Spätlese am 23:28:03 Mi. 30.September 2009
... Immens wichtig ist auch, dass man im Falle von früheren beruflich bedingten Erkrankungen oder Arbeitsunfällen diese wahrheitsgemäß angibt - DENN WENN MAN DAS NICHT TUT, kann man gegenüber der Berufsgenossenschaft bzw. Krankenkasse sämtliche Ansprüche auf Heilbehandlungen verlieren - WENN MAN OHNE DEN ARBEITGEBER INFORMIERT ZU HABEN in einen kritischen Beruf eingesetzt wird.
Das Ungerechte an der Sache ist halt, dass chronisch Kranke etc. in diesem Lande sowieso keine seriöse sozialversicherungspflichtige Daueranstellung bekommen. ...

Meist organisieren Versicherungen ihre Geschäfte über Drückerkolonnen am grauen Kapitalmarkt. Also fragt man mal nach dem Tarifvertrag, nach der Stellenbeschreibung, nach dem Eingruppierungsnachweis der Lohn- oder Gehaltsgruppe. Siehe § 99 Betriebsverfassungsgesetz

Zum Thema Gesundheit: Jeder seriöse AG überprüft die gesundheitliche Eignung seines neuen Mitarbeiters, indem er durch einen Betriebsarzt, dem arbeitsmedizinischen Dienst oder durch die Amtsärzte der zuständigen Berufsgenossenschaft eine Einstellungsuntersuchung vornimmt, um zu prüfen, ob man den für die vorgesehene Arbeit typischen Belastungen auch gewachsen ist. In regelmäßigen Abständen ist ein AG auch verpflichtet, die gesundheitliche Eignung und Tauglichkeit seiner Belegschaft durch Reihenuntersuchungen wiederholt festzustellen. Diese Untersuchungen gehen zu Lasten des AG und muß ein AN nicht bezahlen. Sollte der AG mit der Ausrede kommen, man solle sich an einen Arzt privat wenden und derartige Untersuchungen auf eigene Kosten anstellen, dann kann man diesen AG auch als unseriös abhaken. Also kann man auch nachfragen, ob man mit derartigen Fürsorgeleistungen des AG - also Einstellungs-, Reihen- und Tauglichkeitsuntersuchungen - rechnen darf. Wenn nicht, dann erfüllt so ein AG eine seiner wichtigsten Arbeitspflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht und das dürfte ein wichtiger Ablehnungsgrund für einen unzumutbaren Job sein. Ein AG, der mit der Gesundheit seiner Mitarbeiter Schindluder treibt, ist nicht tragbar und gehört ins finstere Mittelalter.

Mit CDU/CSU/FDP sind wir auf dem besten Weg dorthin zurück.

Scarlett

Oh man hier hab ich ja anscheinend eine ganze Lawine losgetreten mit meiner einfachen Frage ;D

Irgendjemand fragt in seinem Statement ob ich selber auch Bewerbungen schreibe - sicher mach ich das, ich muss ja schließlich jeden Monat fünf Stück bei der Arge vorlegen  :rolleyes: - und wenn ich mich drauf verlassen würde dass die mich "erlösen" wie so schön formuliert wurde, dann wäre ich  in der Zwischenzeit wahrscheinlich längst schon verrottet  :D

Scarlett

Scheiße, die haben mich grade angerufen, jetzt habe ich doch tatsächlich ein Vorstellungsgespräch bei denen...

was mach ich denn jetzt?!  :o

Ach und noch was, mir ist grade aufgefallen dass bei dem Vorschlag KEINE Rechtsfolgenbelehrung dabei ist... könnte ich den Job also eventuell auch selber ablehnen weil die mich nicht drauf hingewiesen haben dass ich Sanktionen kriege? Kriege ich denn überhaupt welche wenn keine Rechtsfolgebelehrung da drin steht? Die muss doch normalerweise immer dabei sein oder?

jobless0815

Gehe doch hin. Wenn sie dir einen Job im Innendienst anbieten, bei regelmäßigem Gehalt ohne Provionsabhägigkeit...
kannste ja überlegen.

Aber in 1. Linie nur auf Provisonsbasis arbeiten, dann noch Auto bezahlen, da siehst du halt keine Zukunft, du bist auch keine Verkäufernatur.
Punkt. Kannst ja auch telefonisch abklären, dann sparst du dir den Weg. Und da keine Rechtsbehelfsbelehrung da ist, ist
das auch in Orndung . Kann schon sein, das die Sb den bwusst nicht mitgeschikct haben, wenn es ein "Provisionsjob" ist.

Zu Arbeiten auf Provisionsbasis kann dich keiner zwingen.

Welche Versicherung ist es denn? Kannst ja per PN schrieben.

Scarlett

Es ist keinen Innendienst-Job, es ist Außendienst.

Und in der Stellenbeschreibung steht "regelmäßiges Gehalt während der Einarbeitungszeit" - also denke ich mal danach läuft das ganze tatsächlich auf Provisionsbasis. Kann man denn Provisionsgehalt als Grund angeben dass man den Job nicht will?

Allerdings steht in meiner EGV  - habe ich grade nochmal durchgelesen - dass ich Leistungskürzung kriege wenn ich Jobangebote nicht annehme... kann es sein dass deshalb auch keine Rechtsfolgebelehrung mitgeschickt wurde?


Spätlese

Bewirb Dich halt, schildere Deine Kenntnisse zum Thema versicherungen, frage denen Löcher in den Bauch und sage, was Du davon erwartest.

Bei diversen Berufszweigen ist es so:
Z. B. die ersten 6 Monate wird das Monatsgehalt komplett als Fixum bezahlt, Schulungen werden bezahlt - danach gibt es z. B. noch 3 Monate 50% Festgehalt, den Rest musst Du durch Versicherungsverkäufe erbringen, danach z. B. 25% Festgehalt und Du musst noch mehr verkaufen um genügend Provision zu bekommen. Dann gibt es z. B. nur noch Kfz-kosten, Tel. + Internetkosten und Du musst alles komplett durch Verkauf irgendwelcher Produkte verdienen.
Gibt natürlich auch die "schwarzen Schafe", da kriegst Du eine Kurzeinweisung und einen Haufen Altpapier und am dritten Tag wirst Du losgeschickt. Damit scheiterst Du kläglich.

Geh mal davon aus, dass je nach Art der Versicherung und Fiananzdienstleistung zwischen 2-15% Provision und ggf. noch eine Abschlussprämie bezahlt wird. Jedenfalls von renommierten Versicherungen und Finanzdienstleistern; die übernehmen genau so die Kosten für einen einfachen Firmenwagen - es ist ja logisch, dass DIE Dich nicht mit einer alten Schrottkarre zum Kunden fahren lassen.
Wie gut Dein AG ist, kann ich nicht sagen. FRAGEN +

rechnen:
Fixum und Dauer werden Sie Dir sagen

verlange eine Provisionsvereinbarung ... die gehört dann in den Vertrag rein (das ist z. B. auch bei Werks- bzw. Handelsvertretern üblich) ... und Du kannst Dir ausrechnen, wenn z. B. 3% die maximale Abschlussprämie bzw. Provision ist, wieviel Du verkaufen musst, bzw. wieviel Umsatz in Form von Abschlüssen und Prämien Du erzielen musst um über die Runden zu kommen. Ich sage mal: 50.000-100.000 Euro pro Monat ... dann hau mal tüchtig rein.

Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

hoessi666

Zitat von: jobless0815 am 15:22:19 Do. 01.Oktober 2009
Zu Arbeiten auf Provisionsbasis kann dich keiner zwingen.

Wäre mir neu...
Gibts da ein Gesetz/Urteil zu?

jobless0815

Zitat von: hoessi666 am 18:34:30 Do. 01.Oktober 2009
Zitat von: jobless0815 am 15:22:19 Do. 01.Oktober 2009
Zu Arbeiten auf Provisionsbasis kann dich keiner zwingen.

Wäre mir neu...
Gibts da ein Gesetz/Urteil zu?

@hoessi (qsarlett hab deine PNerhalten, meine Antwort hier)

Nein. Aber den Versicherungen läuft das so i.d.R:

Du bekommst ein Fixum, das SV-pflichtig ist (@scarlett auch bei der Versicherung die du gennannt hast)
dies wird fats immer nach einem Jahr runtergesetzt, dan hast du Netto zu wenig um davon zu leben,
und müüstest von  der Provsion leben, die ist nicht SV-Pflichtig, da du Handelsverteter nach § 84 HGB bist.

Ich meine, ein Sb  der BA hat mir mal gesagt, das man zu sowas nicht gezwungen werden darf, da du im
Wesentlichen einer Selbständigen Tätigkeit nachgehen würdest und zur Selbständigleit kannst du seitns
BA/ARGE nicht verpflichtet werden, wäre auch systemwidersinnig. Man läuft ja uhc die Gefahr Rentensprüche
aus der GKV zu verlieren, auch hat man dann praktisch keine Ansprüche an die BA an ALG I auch wenn man mehre
Jahre dort gearbeitet hat. Irgendow muss das auch aus dem im Gesetz hervorgehen.

@scarlett

Ich hatte von der Firma auch ne Einladung über die BA bekommen, ohne Rechtsbhelfsbelehrung. Bin aber hingegangen,
das sind meistens Gruppenveranstaltungen: da wird ers ein nettes Filmchen über die Versicherung gezeigt, dann
soll man sich vorstellen vor der Gruppe (Test des Auftretens, Selbstbewusstsein etc.).

Man wurde dann auch gefragt, ob man sich vorstellen könne im Außendienst zu arbeiten, was alle !! verneint haben.
Mein Eindruck war, das die Versicherungsfuzzies auch nicht Lust hatte jemanden auf Teufel komm raus einzustellen, der
Bedenken vor Außendiensttätigkeiten und Selbständigkeit hat. Du bekommst da auch ne Ausbildung, die kostet die
Geld, da wollen die schon Leute, die Erfolg haben und der Typ Verkäufer sind. Sonst rechnet sich das nicht für die.

Ein Mitarbeiter der BA war übrigens die ganze Zeit anwesend!!

Alle sind dann nach Hause gegnagen und das wars`s. Kein Nachharken, keine Sanktion etc..

Es hat schon seinen Grund, das die Einladung ohne Rfb erfolgt. Ich bin trotzdem hin und war
sachlich ehrlich im o.a. Sinne. Ich war mir eben auch sicher, dass es für diese Vertragsform keine Pflicht gibt,
sie anzunhemen.










Scarlett

@ jobless:

echt, so ist das gelaufen? Und das war genau dieselbe Versicherung wie meine, also wie die die ich dir per pm genannt habe? Heftig!

Mal noch ne blöde Frage, falls es doch zum Einzelgespräch kommt, wäre es dann ratsam auf die Frage warum ich mich bei denen bewerbe ehrlich zu Antworten "wegen der Arge" und anzudeuten dass ich den Job gar nicht will, oder soll ich die Arge da besser ganz rauslassen und einfach sagen dass mir das mit dem Fixum nicht passt und sonst noch so ein paar Sachen aus dem Fingern ziehen?

Ausgebeutete

ich möchte mal darum bitten, das hier keine unwahrheiten verbreitet werden.

wir (mein mann und ich) waren ca. vor 2,5 jahren bei einem  fachanwalt für sozialrecht.
es ging um folgenden fall:

mein mann bekam eine aufforderung sich bei einem "energieversorger für solaranlangen" zu bewerben.
es stellte sich heraus, das es darum ging, salatöl zu verkaufen. dies auf provisionsbasis. satte 0,05 cent
pro liter und weitere 0,02 cent für jeden folgenden liter. eindeutig eine selbständige tötigkeit!!!! - ohne
fixum usw. (desweiteren, was die meisten nicht wissen, fixum ist in der regel ein KREDIT. ein vorschuss
auf zukünftige arbeitsleistung. die zurück gezahlt werden muß, wen das arbeitsverhältniss endet und
man hat das fixum nicht ins VERDIENEN gebracht.)

als mein mann dies ablehnte, folgte die 30% sanktion.

wir kamen nur knapp aus der nummer heraus.
bei uns ist es so, das mein mann 12 jahre lang im versicherungsbereich arbeitete und nach diversen krankheiten
aufhörte. leider sind wir deshalb (er konnte ein jahr überhaupt nicht arbeiten, die kosten liefen aber weiter)
in die schuldenfalle gelaufen, daher hat er jetz einen schufaeintrag. der nicht unerheblich ist.

des weiteren sind wir mit unserer dreijährigen tochter noch ein bisschen mehr geschützt.
fakt ist jedenfalls, MAN MUSS JEDE ARBEIT ANNEHMEN UM DIE BEDÜRFTIGKEIT ZU BEENDEN.
- ausser sexgewerbe.
das sagte uns auch der anwalt. von wegen selbständigkeit kann abgelehnt werden...
auch wenn du dich durch ein FIXUM in schulden stürtzt, kann das verlangt werden!

der punkt der bei uns griff, war die einsicht nach dem anwaltlichen schreiben,
das man eine drei köpfige familie die schon verschuldet ist, nicht in eine
ungewisse zukunft (provisionszahlungen) schicken kann. (dies war aber kein recht,
sondern nur "einsicht" auf das anwaltsschreiben).


Jeder Arbeitsloser, jeder sozial Bedürftigte, jeder Niedrig- und Hungerlohnjobber ist ein Opfer der Regierungsparteien, die Profitpolitik für die Unternehmerclique betreiben, aber nie fürs eigene Volk.

jobless0815

Zitat von: Scarlett am 10:16:26 Fr. 02.Oktober 2009
@ jobless:

echt, so ist das gelaufen? Und das war genau dieselbe Versicherung wie meine, also wie die die ich dir per pm genannt habe? Heftig!

Mal noch ne blöde Frage, falls es doch zum Einzelgespräch kommt, wäre es dann ratsam auf die Frage warum ich mich bei denen bewerbe ehrlich zu Antworten "wegen der Arge" und anzudeuten dass ich den Job gar nicht will, oder soll ich die Arge da besser ganz rauslassen und einfach sagen dass mir das mit dem Fixum nicht passt und sonst noch so ein paar Sachen aus dem Fingern ziehen?



Das mit dem ARGE Argument kann nach hinten los gehen, würd ich nicht machen.

ich weiß nicht, wie das gespräch verläuft: wenn sie dir den Vortritt lassen, würde ich sagen,
das du dir eine Tätigkeit im Außendienstt nicht vorstellen kannst,aber das Gespräch wahrnehmen
wolletst, um zu klären, ob nicht doch im Innendienst eine Möglichkeit des Einsatzes besteht
(woltes dich auch mal persönlich vorstellen etc. blabla).

Dann werde sie dich fragen, warun denn nicht im Außendienst, "Sie werden geschult, erstes jahr Fixum,
gute Verdienstmöglichkeiten blablabla".

Ich persönlich würde dann die ehrliche "Nummer" machen: du siehst dich nicht als Verkaufstalent,
das man in dieser Branche sein muß, um sein Einkommen zu haben. Lass dir dann bestätigen, bzw. frage
ob es so sei, dass es nach einiger Zeit ein Fixum mit Höhe x gibt, und alle anderen Einnahmen per Provsiosn
reinkommen würden: Du wärst noch nie selbständig geswesen (wenn es so ist), du könntest es unmöglich
vorstellen mit ungewissem, unregelmäßigem Einkommen zu leben, abgesehen von den Fixkosten für Auto.
das würde dir sicher schlaflose Nächte bereiten.

GGfs wede sie dir versuche nahezulegen,e s doch mal zu versuchen, dann musst du konsequents ein,
und das was du gesagt hast betonen.

Das muß der Hauptpunkt der Argumentation sein (die ja stimmt).









jobless0815

Zitat von: Ausgebeutete am 11:27:23 Fr. 02.Oktober 2009
ich möchte mal darum bitten, das hier keine unwahrheiten verbreitet werden.

wir (mein mann und ich) waren ca. vor 2,5 jahren bei einem  fachanwalt für sozialrecht.
es ging um folgenden fall:

mein mann bekam eine aufforderung sich bei einem "energieversorger für solaranlangen" zu bewerben.
es stellte sich heraus, das es darum ging, salatöl zu verkaufen. dies auf provisionsbasis. satte 0,05 cent
pro liter und weitere 0,02 cent für jeden folgenden liter. eindeutig eine selbständige tötigkeit!!!! - ohne
fixum usw. (desweiteren, was die meisten nicht wissen, fixum ist in der regel ein KREDIT. ein vorschuss
auf zukünftige arbeitsleistung. die zurück gezahlt werden muß, wen das arbeitsverhältniss endet und
man hat das fixum nicht ins VERDIENEN gebracht.)

als mein mann dies ablehnte, folgte die 30% sanktion.

wir kamen nur knapp aus der nummer heraus.
bei uns ist es so, das mein mann 12 jahre lang im versicherungsbereich arbeitete und nach diversen krankheiten
aufhörte. leider sind wir deshalb (er konnte ein jahr überhaupt nicht arbeiten, die kosten liefen aber weiter)
in die schuldenfalle gelaufen, daher hat er jetz einen schufaeintrag. der nicht unerheblich ist.

des weiteren sind wir mit unserer dreijährigen tochter noch ein bisschen mehr geschützt.
fakt ist jedenfalls, MAN MUSS JEDE ARBEIT ANNEHMEN UM DIE BEDÜRFTIGKEIT ZU BEENDEN.
- ausser sexgewerbe.
das sagte uns auch der anwalt. von wegen selbständigkeit kann abgelehnt werden...
auch wenn du dich durch ein FIXUM in schulden stürtzt, kann das verlangt werden!

der punkt der bei uns griff, war die einsicht nach dem anwaltlichen schreiben,
das man eine drei köpfige familie die schon verschuldet ist, nicht in eine
ungewisse zukunft (provisionszahlungen) schicken kann. (dies war aber kein recht,
sondern nur "einsicht" auf das anwaltsschreiben).



Ich nehme dein Ergebnis zur Kenntnis und als Anlass das mal genauer zu recherchieren,
ich bin immer noch der Ansicht, das man NICHT zur selbständigen Tätigkeit gezwungen
werden darf.

Fixum ist nur Kredit bei einigen  Firmen, die Ihre Mitarbeiter wirklich ausbeuten wollen, das ist
keineswegs unbedingt die Regel.

Und ich glaube auch nicht, das dier ARGE/BA einen zwingen kann,
, einen Kredit (wenn auch indirekt), wie von dir geschildert aufzunehmen,
um Beschäftigung zu verlangen.

Wer das mit sich ache kässt, daas iste ieander Sache.

Und schlechte Anwälte kenne ich auch genug.

Nicht persönlich nehmen.


Alex22

ARGE zwingt zur selbstständigen Tätigkeit?
Ich kenne es nur, dass die ARGE die Gewerbeabmeldung fordert.
Ausnahme Sexgewerbe? Jede Arbeit?
Ich hätte da einen Job anzubieten........ ;D

Codeman

Sehe es so wie Alex  ;D

Ich suche auch noch ne EEJ-Nacktputze ! Dieser Job wäre sogar zusätzlich,weil er sonst nicht,nicht in diesen Umfang und nicht in absehbarer Zeit erfüllt wird ! Ein Öffentliches Interesse ist auch gegeben,meine Nachbarn sind auch daran interessiert und in dem Augenblick wo sie zuschauen ist es Öffentlich !

Wie hiess nochmal die Stelle in der ARGE wo ich nen EEJ-Bedarf melden kann ?  ;D ;)
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Scarlett

Ich hab halt auch bedenken wenn ich das so formuliere wie jobless sagt, also von wegen "ich kann mir Außendienst nicht vorstellen, ich glaube nicht dass ich das schaffe" und so in der Art, dass die dann in die Begründung für die Arge, welche sie ja gewiß auch abgeben müssen, reinschreiben "wurde nicht eingestellt weil sie den Job nicht haben wollte" und ich dann ne Sanktion kriege...  :O

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