Info:Falls es einen interessiert

Begonnen von Planlos, 15:11:59 Mi. 25.August 2010

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Planlos

Weniger Steuern für Leiharbeiter dank Verpflegungsmehraufwand
Leiharbeitnehmer können bei ihrer Steuererklärung in der Regel einen Mehraufwand für die Verpflegung geltend machen. Denn sie verfügen "typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte", heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München. (Az.: VI R 35/08)
"Wir sind die ZAF. Deaktivieren Sie ihren Willen. Ihr Wissen und Handwerklichen Eigenarten werden der unseren hinzugefügt. Widerstand ist zwecklos"

Jürgen2

"Offen ließ der Bundesfinanzhof, ob der Auffassung der Finanzverwaltung zu folgen sei, dass ein Leiharbeitnehmer, der vom Verleiher für die gesamte Dauer seines Dienstverhältnisses dem Entleiher überlassen wird, über eine regelmäßige Arbeitsstätte verfügt. Denn im Streitfall war der Kläger jeweils nur kurzfristig für verschiedene Kunden seines Arbeitgebers tätig."

Schade, das wäre auch noch interessant gewesen.

  • Chefduzen Spendenbutton