neue EGV wenn die alte noch gültg ist?

Begonnen von Isnogud, 23:38:30 Do. 10.Februar 2011

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Isnogud

moin zusammen, hab ja damals (Nov.2010) ne EGV unterschrieben und nicht aufgepasst. Eben gesehen, die gilt bis Jan. 2012. Wenn mir ne neue EGV vorgelegt wird, kann ich die dann ablehnen mit den Hinweis: danke ich hab schon?
Meine EGV ist sehr harmlos, nix drin mit 5x bewerben oder so. Ich sollte ne Massnahme machen, hab ich, sowas von Zeitverschwendung, kennt ihr ja alle. Und nu hab ich doch meine Ruhe, hoffe ich zumindest. Oder weiß hier jemand was anderes? Isnogud
wer bei Regen Sonnenmilch kauft, weiß, das der Stuhl ein Baum war.

schwarzrot

Isnogud, du liesst hier doch auch schon etwas länger mit:
Wenn dein SA dir eine neue EGV vorlegt, nimm die in jedem fall erstmal 14(!)tage mit.
Das gibt dir genug zeit, dir die neue anzusehen:

Du bist nicht verpflichtet überhaupt eine EGV zu unterschreiben. Und natürlich musst du keinen (pseudo) vertrag 'kündigen', d.h. eine neue EGV unterzeichnen, wenn deine alte EGV noch gilt. Selbst wenn es eine floskel in der EGV gibt, das 'in beiderseitigem einvernehmen, bei wichtigen änderungen der verhältnisse, eine neue EGV abgeschlossen werden soll'. Weil es existiert eben dann kein 'einvernehmen'.  ;)

In dem fall, fragst du einfach mal nach einer begründung des SA (aber bitte schriftlich!), du könntest bisher nicht nachvollziehen, warum dir vor ablauf der bestehenden EGV eine neue vorgelegt wird. Ev. könntest du auch generell mal schriftlich sein 'integrationskonzept' verlangen, zumal die bisherige massnahme ja dir überhaupt nichts gebracht hat.

Übrigens 'harmlos' sind EGVs generell nicht, mach dir da nix vor. Sonst wäre das amt nicht so wild darauf, dass du so einen mist unterzeichnest.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

b.d.

Na ja, wenn die es richtig machen, können die ihm schon ne neue EGV auch als VA reindrücken, aber die Betonung liegt auf: "wenn die es richtig machen".... ;D

Es gibt tatsächlich ab und zuverhältnismäßig  "harmlose EGV", die ich auch jederzeit unterschreiben würde. Im verschissenen Dschungel der Jobcenter gibt es immer wieder mal "besonders schlaue SB's", die meinen, sie könnten so einen "Vertrag" aus ihrer eigenen Gehirngrütze heraus entwickeln, und was dabei dann rauskommt kann sich ja wohl jeder vorstellen.... ;D  ;D  ;D

hanni reloaded

Jeder EGV-Gefährdete sollte sich in ner ruhigen Minute mal hinsetzen und eine
EGV ausarbeiten, die wirklich für ihn gemacht ist.

Da kann man dann die komplette Bewerbungskostenübernahme reinbasteln, diverse Schnickschnacks, die
man gerne hätte, man kann die kleinen Formulierungsfallen weglassen.
Und man kann die Nichterfüllung beiderseitiger Pflichten so gestalten, daß nicht nur man selber der Depp ist.
Nur für den Fall der Fälle.

Dann ist man vorbereitet und in der Lage, das Ding gegen-zu präsentieren.

Muß man nicht, man kann auch andere Wege gehen, aber es beruhigt ungemein, so
nen Wisch in der Tasche zu haben, just in case.
















Ich bin wohl nicht hilfreich, sorry.
Aber ich bin heute fuuuuuurchtbar geschwätzig

b.d.


Pfiffi

Man kann zusammenfassen, laut einem Gerichtsurteil, hat man kein Recht auf eine bestimmte EGV, aber die Arge soll eine abschließen.
Nun könnte man spitzfindig argumentieren. Aber das ist nicht notwendig, man muss keine EGV unterschreiben, man nimmt sie mit und gut.
Wie dann weitervorzugehen ist, kann man abwarten, ob ein VA kommt der dann kein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist und man hiermit die Möglichkeit der Überprüfung bekommt, soll man dies dann auch machen.
Notfalls bis zum SG.
Das dies alles natürlich schriftlich zu erfolgen hat, dürfte klar sein.
Die §§ sollten auch immer drin stehen, nicht einfach schreiben, will schriftliche Antwort, sondern, nach § 13-15 SGB I und § 33 u. 35 SGB X nehmen sie schriftlich dazu Stellung, das hat folgenden Vorteil, man produziert damit einen sogenannten Vermerk in der Akte, dieser Weg lässt sich also dann in der Akte nachvollziehen, und wenn es wirklich mal darauf ankommt und ihr Einsicht in eure Akte nehmt dann könnt ihr in Ruhe vergleichen, mit Euren Aufzeichnungen, und auch die wenn vorhanden, Disskrepanzen aufzeigen.
Ein wenig mehr Verwaltungsrecht, ich weiß ist trocken, aber warum soll man sie nicht mit ihren eigenen Waffen schlagen (Herrschaftswissen). ;) ;)
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Isnogud

danke euch. Es ist wirklich so, das in der EGV drinsteht, das sie die Bewerbungskosten übernehmen und das sie die Umschulungskosten übernehmen, wenn ich denn einen Arbeitgeber finde, der mich 1. umschult und 2. mich danach auch einstellt. Den such ich grad. Ich hab halt noch 10 Jahre bis zur Rente.
Wenn nicht, dann solls halt nicht sein. Dann bin ich in einem Jahr durch mit ALG1. Auto hab ich nicht, Gold hab ich nicht, TV und Compi hab ich nicht, Lebensversicherung hab ich nicht, Handy hab ich nicht. javascript:void(0);
Isnogud
wer bei Regen Sonnenmilch kauft, weiß, das der Stuhl ein Baum war.

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