LSG: Kein Behindertenparkplatz für Beinamputierten

Begonnen von Troll, 12:51:32 Do. 25.April 2013

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Troll

ZitatKurze Durchsage des Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt: Beinamputation stellt keine "außergewöhnliche Gehbehinderung" dar. Beinamputierte haben daher auch keinen Anspruch auf Behindertenparkplätze.

Wenn ein Oberschenkelamputierter auf Stützen problemlos kurze Strecken zurücklegen könne, dürfe er die besonderen Parkflächen nicht nutzen, hat das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in Halle entschieden.

Tolles Land, in dem wir da wohnen!

Quelle: Fefes Blog

Die Behindertenparkplätze sind höchstwahrscheinlich für solche Richter gedacht.
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Dieter Hildebrandt
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dagobert

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