Behörde darf Arbeitslose nicht ausspähen

Begonnen von hepedidu, 21:33:25 Mi. 07.Dezember 2005

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hepedidu

...und heute ist morgen schon gestern!

Carsten König

ZitatDas Sozialgericht Düsseldorf hat Arbeitsagenturen verboten, Empfänger von Arbeitslosengeld II heimlich auszuspähen. Die Behörde dürfe zur Ermittlung einer so genannten eheähnlichen Lebenspartnerschaft nicht ohne vorige Information und Einverständnis des Betroffenen dessen Nachbarn oder Dritte befragen, hieß es in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (Az.: S 35 AS 343/05 ER).

Gut so!


Carsten König

ZitatOhne Mitwirkung der Betroffenen (hier Herr G und die Antragstellerin) dürfen Sozialdaten nach § 67a Abs 2 Nr. 2 SGB X bei anderen Personen (hier der Hauseigentümerin) nur erhoben werden, wenn dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist (§ 67a Abs. 2 Nr. 2 a) SGB X – was vorliegend nicht ersichtlich ist (insbesondere nicht nach § 51a SGB II)– oder wenn die Aufgaben der Behörde ihrer Art nach eine Erhebung bei anderen Personen erforderlich machen (§ 78a Abs. 2 Nr. 2 b) aa) SGB X ) und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden. Vorliegend ist schon nicht ersichtlich warum die Erhebung der hier erforderlichen Sozialdaten ihrer Art nach nur bei der Vermieterin der Antragstellerin möglich sein soll. Darüber hinaus bestehen nicht nur nicht die vom Gesetz geforderten "Anhaltspunkte" dafür das überwiegende schutzwürdige Interessen der Betroffenen verletzt werden, sondern die Verletzung schutzwürdiger Interessen (hier Mietverhältnis, Gestattung der Untervermietung) wird von dem Ermittler sogar billigend in Kauf genommen. Die Datenerhebung ist somit rechtswidrig. Diese Rechtswidrigkeit wird noch unterstrichen, indem die Antragsgegnerin in der Folge ihrer Unterrichtungspflicht nach § 67a Abs. 5 SGB X nicht nachkommt. Nach Auffassung des Gerichts erfüllt das Verhalten der Antragsgegnerin hier den Bußgeldtatbestand des § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB X (unbefugtes Erheben von nicht allgemein zugänglichen Sozialdaten).

So was kriegen die Nasen beim Amt nicht gebacken...

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