zumutbare Pendelzeiten

Begonnen von Gommer, 13:57:24 Mo. 10.April 2006

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Gommer

Hallo!

Die Firma, bei der ich und eine weitere Kollegin eingesetzt sind, zieht in einen ca 120km entfernten Ort und möchte uns für die Einarbeitung der neuen Kollegen dort behalten. Das Problem hierbei ist jedoch, dass wir, um dorthin überhaupt zu kommen, einfach (also nur Hinfahrt) mind. 2 Stunden unterwegs wären und, wenn es mal später wird, dann von dort nicht einmal mehr ein Bus zum nächsten Bahnhof fährt!

Im Manteltarifvertrag habe ich nichts gefunden, allerdings hat meine Firma auch einen Haustarifvertrag (in dem auch nichts steht).

Ich würde gern wissen, welche Pendelzeiten bei Zeitarbeitsfirmen als "zumutbar" gelten.

Vielen Dank! ?

klaus72

Die zumutbare Tagespendelzeit liegt bei 2,5 Sunden. Hin und Zurück versteht sich.






Irtum / Änderungen vorbehalten, da ich diese offizielle Aussage von der Arbeitagentur im Jahre 2005 erhalten hatte.

Ziggy

Wenn überhaupt (und der Job soweit ok ist), würde ich zusehen, daß ich da während der Woche übernachte und versuche, finanziell zusätzlich was rauszuschlagen. Wenn sie sich darauf nicht einlassen, könnten sie mich am Arsch lecken, und zwar hin und zurück.

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Gommer

Vielen Dank für die Antworten!

Das mit der Pendelzeit vom Arbeitsamt habe ich gehört, ich hatte aber doch irgendwie darauf gehofft, daß sich bei der Zeitarbeit (wegen den Hungerlöhnen) noch was machen läßt.
Das mit dem Übernachten war von mir auch angedacht (wegen Trennungsgeld und ähnlichem), leider ist es nur so, dass die Firma keine Zusagen machen will, wie lange sie uns noch braucht, sprich: ich kann keine Wohnung bzw. Zimmer mieten.

Da hilft also jetzt nur noch eins: wieder suchen!

Wilddieb Stuelpner

Die von klaus72 genannten zumutbaren Tagespendelzeiten werden im SGB III für Alg-I-Bezieher erwähnt, gelten also nicht ausdrücklich für AN.

Es wird durchsichtig, warum sie Euch am neuen Standort brauchen. Einarbeiten der neuen Mannschaft und wenn die fit sind, werdet ihr entlassen. Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehn. Danke für den Stiefeltritt!

Warum die Heuschreckenunternehmen von dannen ziehen auf Kosten der noch steuerzahlenden Bürger wird deutlich an diesen Beiträgen:

Chefduzuen: Wie West- gegen Ostkommunen im vereinten Dt. u. Europa Fördermittel für Unternehmer verschwenden

ARD/WDR, Sendung Monitor Nr. 530 am 17. März 2005: Porsche statt Schlafwagen – Die Subventionen für Unternehmer

ARD/WDR, Sendung Monitor Nr. 544 am 16. März 2006: Teure Abfindungen? Von wegen! Wie Arbeitnehmer ihren Jobabbau mitbezahlen

ARD/WDR, Sendung Monitor Nr. 539 am 13. Oktober 2005: Opel: Stellenabbau auf Kosten der Allgemeinheit?

ARD/WDR, Sendung Monitor Nr. 521 am 22. Juli 2004: Opel-Arbeitsplätze nach Polen: Folgen eines Rüstungsdeals

ARD/WDR, Sendung Monitor Nr. 510 am 9. Oktober 2003: Steuerflucht - Unternehmen kassieren Subventionen und gehen ins Ausland

Gommer

Japp, so sieht es aus.

Ich würde dieses ganze Theater auch schon lange nicht mehr mitmachen, wenn ich nicht zumindest ein Jahr wieder vollhaben müßte um Arbeitslosengeld I zu kriegen (sind im Mai 9 Monate).
Zumal einem bei Einstellung der Zeitarbeitsfirma bereits der weiterlaufende Festvertrag im Unternehmen zugesagt wurde... Nur plötzlich will keiner mehr was davon gewußt haben, und schriftlich gibt es da natürlich auch nichts. Ist aber wahrscheinlich auch anderen hier im Forum bekannt.

Schade um die netten Kollegen dort, die sich dann noch weiter verheizen lassen müssen. Ich bin jetzt schon wieder auf der Suche!

Wilddieb Stuelpner

Ja, man muß sich jede versprochene Kleinigkeit im Arbeitsvertrag schriftlich geben lassen, auch Vereinbarungen zur Pendelei.

"Was Du schwarz auf weiß besitzt, kannst Du getrost nach Hause tregen!"

Blindes Vertrauen ist fehl am Platze.

Wer in einer nun neu von 3 auf 2 Jahre verkürzten Rahmengrundfrist kein sozialpflichtversicherten Arbeitsverhältnis von mindestens 12 Monaten/52 Wochen nachweisen kann, es kann auch dazwischen unterbrochen sein, dem wird das Alg I verweigert, weil eine der Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt ist.

Wo es vor einigen Vor-Hartz-Jahren noch Umschulungen und Fortbildungen gab, da fing die Trickserei schon an. Da konnte man nach einer Laufzeit der FuU-Maßnahme von mindestens 12 Monaten wieder ins Alg zurück und brauchte keine Alhi beantragen. Also hat man einfach die Laufzeiten unter 12 Monaten gedrückt und schon war der Arbeitslose der Angeschmierte.

Jetzt sind es die 1-Euro-Jobber, deren Tätigkeit nur max. 9 Monate andauert und nichtmal unfallversichert ist.

Gestern am 09.04.2006 gab es eine Diskussionssendung "Chefsache Rogowski" unter dem Titel: "Deutschlands Chancen in Europa" zwischen Michael Rogowski, Günther Verheugen – EU-Kommissar und Anton Börner – Präsident des Verbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels. Man trauerte der Urfassung der Dienstleistungsrichtlinie hinterher, sinierte über Rogowskis Vorschlag bei Betriebswechsel zu einem neuen Unternehmer die Erbschaftssteuer um jährlich 10% zu kürzen

und

Börner jammerte über das schlechte Ansehen der Unternehmer bei der Bevölkerung.

Er erinnerte sich an seine Kinderzeit, daß in den Schulbüchern die Unternehmer als fette Fabrikanten mit paffender Zigarre und einer Peitsche in der Hand dargestellt wurden, die auf die Arbeiter einschlugen. Er ist der Meinung, daß dringend ein besseres Rufbild seiner Klasse eingeführt werden muß, so wie es schon fleißíg die Initiative Neue Soziale Markwirtschaft und die Bertelsmann-Stiftung mit der Kampagne "Du bist Deutschland" versuchen, uns einzuhämmern.

Das ist alles nur Lug und Trug, sieht man deren Bemühen mit Sozial- und Lohndumping die Völker zu schikanieren.

Unternehmensberatungen, die Bertelsmann-Stiftung und Peter Hartz waren maßgeblich die Verursacher für die Einführung von Hartz I bis vorerst IV. Sie diktierten der rot-grünen Regierung ihre Bedingungen wie der Sozialstaat ramponiert werden muß und wie gleichzeitig die Unternehmer sich ihrer Pflichten entledigen können.

Warum wundert sich Börner, der selbst an diesem schlechten Ruf seiner Klasse rumwerkelt und sich Privilegien verschafft?

Jürgen

Hallo!

In Arbeitsverträgen der ZAF sind die Arbeitseinsatzbereiche genannt
(entweder bundesweit oder bestimmtes Gebiet, z.B.x km im Radius von der ZAF).

In Bezug auf die Bezahlung der Fahrtzeiten als Arbeitszeit gibt es bereits ein einschlägiges Urteil des BAG vom 03.09.1997:

http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/sonstige/arbeitsrecht/bag/1690

"..LEITSATZ "1. Reisezeiten, die ein Arbeitnehmer über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus im Interesse des Arbeitgebers aufwendet, hat der Arbeitgeber als Arbeitszeit zu vergüten, wenn das vereinbart oder eine Vergütung "den Umständen nach" zu erwarten ist (§ 612 Abs. 1 BGB).

2. Ist eine Regelung nicht getroffen, sind die Umstände des Einzelfalls maßgeblich. Einen Rechtssatz, daß solche Reisezeiten stets oder regelmäßig zu vergüten seien, gibt es nicht.

3. Bei der Prüfung der Umstände steht dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zu. Es kommt auch eine Vergütung eines Teils der Reisezeiten in Betracht.".."

Eine (meiner Auffassung nach unzumutbare) Regelung dazu befindet sich z.B. im BZA-TV (§ 8.3 MTV-BZA):

http://www.igmetall-zoom.de/PDF/TV/bza_manteltarifvertrag.pdf

Fast keine ZAF in D. zahlt den LAN die Fahrtzeiten (Hin- und Rückfahrten) als Arbeitszeit, obwohl das Urteil des BAG vom 03.09.1997 natürlich auch für ZAF gilt, aber wo kein Kläger, da gibt es halt eben auch keine Angeklagten!

Macht ein LAN die Bezahlung der Fahrtzeiten während der Beschäftigungszeit geltend, riskiert er damit wahrscheinlich seinen Arbeitsplatz, obwohl es sein gutes Recht ist.

Die GW lassen die Praxis der Nichtzahlung der Fahrtzeiten als Arbeitszeit nicht gerichtlich überprüfen, obwohl das Thema wohl fast jeden LAN in D. betrifft, deren Reisezeiten zum Entleiher nicht unerheblich sind.

Die Fahrtkosten sind natürlich selbstverständlich von Deiner ZAF zu zahlen (§ 670 BGB). Siehe A Nr. 3 im Merkblatt für Leiharbeitnehmer:

http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-08/importierter_inhalt/pdf/merkblatt_leihan.pdf

Zitat: "..3. Als Leiharbeitnehmer haben Sie grundsätzlich
gemäß § 670 BGB Anspruch auf Ersatz von
Aufwendungen
, wie Fahrt-, Übernachtungs-,
Reisenebenkosten, Verpflegungspauschbeträge,
Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung
gegen den Arbeitgeber (Verleiher).
Aufwandsersatz und Reisekosten, die der
Arbeitgeber gewährt oder für Rechnung des
Arbeitgebers getätigt werden, sind steuerfrei und
dürfen nicht mit steuerpflichtigem Arbeitsentgelt
vermischt werden (§ 3 Nr. 13, 16, 50 EStG)..."

In Bezug auf die ZAF Randstad gibt es dazu ein Urteil des LAG Köln vom 15.11.2002:
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/innovativ/ctg1086615672582/1861.html

"..Leitsatz:

Ein Leiharbeitnehmer hat mangels anderweitiger vertraglicher Regelung einen Anspruch auf Erstattung der ihm tatsächlich entstandenen Fahrtkosten, soweit die Reisekosten zu dem Arbeitsort, den der Verleiher ihm zuweist, die für die Reise von der Wohnung zur Geschäftsstelle des Verleihers übersteigen..."

"Das Problem hierbei ist jedoch, dass wir, um dorthin überhaupt zu kommen, einfach (also nur Hinfahrt) mind. 2 Stunden unterwegs wären und, wenn es mal später wird, dann von dort nicht einmal mehr ein Bus zum nächsten Bahnhof fährt!"

An Deiner Stelle würde ich Deiner ZAF die Bus- und Zugfahrpläne vorlegen und auf Grund dessen eine schriftliche Vereinbarung für diesen Einsatz fordern, das ihr dort keine Überstunden machen könnt (wegen der Verkehrsverbindungen), weil ansonsten grundsätzlich Überstunden gefordert werden können (siehe Arbeistsvertrag).

Oder die ZAF kann Euch einen Firmenwagen zur Verfügung stellen oder einen Fahrdienst einsetzen.

Klar ist auf jeden Fall, das die Fahrtkosten von der ZAF zu zahlen sind und diese Kosten von einigen ZAF auch im Überlassungsvertrag an die Entleiher weitergegeben werden, jedoch in einigen Fällen den LAN nicht erstattett werden!

Es soll sogar Überlassungsverträge geben, in denen vom Entleiher für die LAN die Fahrtzeiten bezahlt werden, jedoch die LAN die Fahrtzeiten nie bezahlt bekommen haben (worauf einmal Gewerkschafter achten sollten!!).

Gruß

Jürgen

Gommer

Hallo Jürgen!

Vielen Dank für die ausführliche Antwort, das hilft uns vielleicht tatsächlich weiter. Insbesondere "Es kommt auch eine Vergütung eines Teils der Reisezeiten in Betracht."

Das war von uns auch schon angedacht worden, allerdings ist dies dann ein Glücksspiel, da die Firma Einsätze natürlich "deutschlandweit" im Vertrag hat. Wir werden wohl zusehen, dass wir zumindest einen Teil davon als Überstunden auf das Zeitkonto bekommen können.

Die Fahrtkosten werden ohne Probleme übernommen, wir bekommen eine Nettoauslöse von 20,45Euro, was die Fahrtkosten wohl tatsächlich abdeckt.
Wenn man sich hier im Forum umschaut, geht es uns damit wirklich recht gut...

Danke nochmal an alle für eure Hilfe!

Wilddieb Stuelpner

Vorsicht mit Arbeitszeitkonten. Zumeist sind dort alle geparkten Zeiten und Lohnansprüche einer Verfallsdauer oder des Verfalls der Höhe nach ausgeliefert.

Verlangt außerdem eine insolvenzsicheren Anspruch Eurer dort geparken Stunden

Chefduzen: Aus der Mitgliederzeitschrift ,,Der Grundstein/Der Säemann" der IB Bauen-Agrar-Umwelt, Okt. 2005, S. 31 zum Thema: Insolvenzsicherung von Mehrarbeit/Überstunden auf Arbeitszeitkonten

und vergeßt nicht Eure Überstunden selbst beweissicher zu notieren:

Chefduzen: MDR, Sendung "Hier ab vier", Rubrik "Mit Rat und Tat": Beweispflicht

Jürgen

Hallo!

"Vielen Dank für die ausführliche Antwort, das hilft uns vielleicht tatsächlich weiter."

Das kommt darauf an, wie die ZAF das sieht. Es kann angehen, das sie mürrisch die Fahrtzeiten oder ein Teil davon zahlen (was mich jedoch sehr wundern würde) und dann einen Grund sichen, um Dich zu entlassen, weil Du mit dieser Bezahlung dann für sie zu teuer bist.

"Wir werden wohl zusehen, dass wir zumindest einen Teil davon als Überstunden auf das Zeitkonto bekommen können."

Das würde ich nicht tun, denn das erhöht nur den Stundensatz zur Umgehung des § 615 BGB für die ZAF.

Nach meiner Auffassung sind Zeitkonten in der ZA-Branche auf Grund des § 11, Abs. 4 AÜG nicht rechtens, da LAN im Fall einer einsatzlosen Zeit die selbsterarbeiteten Überstunden dafür abbauen müssen (Freizeitausgleich) und somit das betriebliche Risiko des § 615 BGB von der ZAF an die LAN abgewälzt wird!

Siehe dazu auch:
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/innovativ/ctg1086615541267/1771.html

Auch müssen die Fahrtzeiten mit einem Fahrtenbuch dokumentiert werden.

"Die Fahrtkosten werden ohne Probleme übernommen, wir bekommen eine Nettoauslöse von 20,45Euro, was die Fahrtkosten wohl tatsächlich abdeckt."

Bist Du dir da so sicher?

Zu erstatten sind die tatsächlichen Kosten, also 100 % der Tickets öffentlicher Verkehrsmittel oder 100 % der tatsächlichen Kfz-Kosten (inklusive der monatlich anteiligen Kosten für die Kfz-Versicherung, Kfz-Steuer, Reparaturkosten, TÜV-Gebühren, Wertverlust = AfA, Wartungen, usw.)

Wie hoch sind denn Deine tatsächlichen Kfz-Kosten in Bezug pro Kilometer in einem Zeitraum von 1 Jahr?

Wenn ich allein die Dienstreisekostenpauschale von 0,30 Euro/km ansetze (die nicht alle tatsächlichen Kosten enthält!), dann ergibt sich bei Einsatz eines Privat-Pkw für betriebliche Zwecke folgende Berechnung:

20,45 Euro/Arbeitstag : 0,30 Euro/km = 68,17 km : 2 (Hin- und Rückfahrt) = 34,08 km einfache Entfernung Niederlassung zu Entleiher

Fazit:
Bei Einsatz eines Privat-Pkw und Ansetzung des Dienstreisekostenpauschale dürfte die Entfernung zwischen Niederlassung und Entleiher also nicht mehr als 34 km betragen, wenn eine steuerfreie Auslöse von 20,45 Euro/Arbeitstag gezahlt wird

Wie weit ist Dein jetziger Entleihbetrieb von der Niederlassung der ZAF entfernt?

Du schreibst: "..zieht in einen ca 120km entfernten Ort.."

Berechnung anhand der Entfernung und der Dienstreisekostenpauschale
(Annahme: 120 km einfache Entfernung von der Niederlassung zum Entleiher)

120 km * 2 (Kosten für Hin- und Rückfahrt, siehe Urteil des LAG Köln)= 240 km/Arbeitstag * 0,30 Euro/km = 72 Euro/Arbeitstag * 20 durchschnittliche 20 Arbeitstage/Monat = 1440 Euro/Monat reine steuerfrei Fahrtkostenerstattung

Ich würde an Deiner Stelle alles sorgfältig dokumentieren (Fahrtenbuch führen, sämtliche Quiitungen und Rechnungen der Kfz-Kosten aufbewahren) und dann sofort nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnis schriftlich (mit einer kurzen Frist) diese Kosten einfordern und wenn sie nicht gezahlt werden, dann vor dem Arbeitsgericht einklagen.

Das ist jedoch nur meine persönliche Auffassung.
Was Du machst, musst Du selbst entscheiden.

Gruß

Jürgen

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