(Wohl) Keine Sanktion bei Arbeitsangeboten eines Maßnahmeträgers

Begonnen von dagobert, 18:43:10 Mo. 12.Dezember 2016

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dagobert

Zitat3. 1 SG Berlin, Beschluss vom 29.11.2016 - S 171 AS 16066/16 ER

Dazu RA Kay Füßlein aus Berlin


(Wohl) Keine Sanktion bei Arbeitsangeboten eines Maßnahmeträgers

Der Sanktionsmechanismus des § 31 Aba. 1 Nr. 2 SGB 2 setzt voraus, dass dem Hilfebedürftigen eine hinreichend bestimmt bezeichnete Arbeit angeboten wird.

Es ist unzulässig, den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen einer Einrichtung oder einem Arbeitgeber zuweisen und die Auswahl der konkreten Tätigkeit der Leitung der Einrichtung oder dem Arbeitgeber zu überlassen.

Eine Beauftragung durch den Antragsgegners an die private GmbH (Maßnahmenträger) sanktionsbewehrte Arbeitsangebote zu unterbreiten, ist unzulässig.

Quelle und Volltext: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=835 und
http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/wp-content/uploads/2016/12/S171AS16066_16ER.pdf



Rechtstipp: vgl. dazu LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2010 - L 9 AS 685/07 ER
Quelle: Tacheles Rechtsprechungsticker KW 50/2016
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2112/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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