Termin 4.6.14, Unterstützung wäre gut

Begonnen von KasparHauser, 21:32:57 So. 18.Mai 2014

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KasparHauser

Hier spricht KasparHauser

Am Mittwoch, den 4. Juni, habe ich wieder einen Sammeltermin beim LSG in Potsdam.
Angefangen wird um 11:30Uhr in Saal 2.
Soweit ich es überblicke, ist dies öffentlich.
Wenn jemand Interesse hat, kann er gerne kommen.
Es geht um sehr viele Knackpunkte bei AlcII.
Stromkosten - wieso sind die nicht Teil der KdU, aber die viel weniger wichtigen Heizkosten?
Liegt hier Willkür vor, weil es keiner begründen kann?
Fahrkosten für Schüler.
Schulgeld, weil mein Sohn2 vom Gym geflogen ist nach dem Probehalbjahr. Da blieb nur
eine private Schule im Frühjahr. Jetzt macht es seinen Master.
Regelsatz - und warum wird der von mir benannte Zeuge und Sachverständige, Herr Böker,
nicht gehört?
Kindergeld - bei wem darf es angerechnet werden, wenn ich es bekomme und nicht weiterleite?
Bafög, wieso wird auch der Kreditanteil als Einkommen bewertet, obgleich Kredite,
die zurückgezahlt werden müssen, kein Einkommen sind?

Mich würde ein klein wenig Unterstützung freuen.

Ich verweise bezüglich des neuen Gesetzes auf das meiner Meinung nach sehr
gute und ausgewogene Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 13.2.13, Az L 12 SF 3/12 EK AL.
Es geht um das Überlangeverfahrensbeschleunigungsgesetz, auf das ich mich in vielen Klagen, die
seit Jahren beim SG/LSG liegen, berufe und auch auf Schadenersatz im Sinne des Gesetzes klage.
Da wir meist zu dritt geklagt haben, geht es für die Gerichte um 300Euro pro Monat.
Viele, die hier schreiben, sollten dieses Gesetz anwenden und Schadenersatz anfordern.
Dann gibt es bald eine zeitnahe Rechtssprechung.

Am 4.6. haben wir, meine beiden Söhne und ich, noch einen weiteren Termin.
13Uhr, Saal 1.
KH

KasparHauser

Hier spricht KasparHauser

Ich habe am 4.6. sogar zwei Termine, der zweite beginnt um 13Uhr.

Für beide Termine habe ich die Ausschussdrucksache 17(11)314 vom 18. November 2010
zum Gegenstand des Verfahrens gemacht.

Müssen die Richter sich jetzt damit auseinandersetzen?
Welche Möglichkeiten bieten sich, wenn die sich darüber hinwegsetzen?

Gibt es Unterstützung? Z. B. Politiker oder Medien? Verbände?
Hat da jemand Beziehungen, die hier helfend einspringen könnten?
KH

Rudolf Rocker


KasparHauser

Hier spricht KasparHauser

Ja, mache ich fast immer.

Selbst Fachanwälte für Sozialrecht haben mich abkassiert und dann das Mandat nicht erfüllt.

Einer -ein Herr Z. aus Potsdam - wurde schon von der Anwaltskammer gerügt.
Ein zweites Verfahren läuft.

Hier in Berlin hat eine Anwältin einfach nichts gemacht.
Dann hatte das LSG mich darüber informiert und terminiert.
Die Anwältin kam nicht, meine Beschwerde wurde von der Anwaltskammer
an die Staatsanwaltschaft übergeben, die das Ganze dem Anwaltsgericht
vorlegte. Dieses läßt das Verfahren jetzt seit über zwei Jahren einfach liegen.
Auf meine Beschwen und Anfragen bekomme ich keine Antwort.

Du wohnst doch in Berlin?
Hast du Interesse zu kommen?
KH

Rudolf Rocker

Moin Kaspar,

ich wohne in Niedersachsen, das ist ein bißchen weit weg.
Für solche Fälle wie den Deinen ist es sehr wichtig gut organisiert zu sein; das heißt, sich eine Gruppe zu suchen, in der es Menschen gibt, die ähnliche (oder die gleichen) Erfahrungen gemacht haben.
Das gilt für den Bereich Sozialrecht genauso wie für den Bereich Opfer staatlicher Repression.
In solchen Gruppen bekommt man dann auch Tipps welche AnwältInnen was taugen und welche eher weniger. Du müsstest dann nicht von vorne anfangen und Dir die ganzen Probleme selber erarbeiten sondern könntest auf die Erfahrungen anderer zurückgreifen.

Aber dieses Problem hatten wir ja hier schon mal besprochen! ;)

KasparHauser

Hier spricht KasparHauser

Du übersiehst, daß ich kaum gehen kann.
OK, seit dem April 2013 habe ich einen elektrischen Rollstuhl - aber was nützt der bei dem Wetter?

Hier mein Schreiben an das LSG, ich bitte um Meinungen und Verbreitung.
KH


LSG




Per Telefax




Berlin, 29. Mai 2014




Eilt, da Termin




Sehr geehrte Damen und Herren,

in Vorbereitung des Termins am 4.6.14 möchte ich ein paar Gedanken festhalten.

Das gesamte LSG mit all seinen Richtern hatte in dem gesamten Jahr 2005 keine Bedenken an der Rechtmäßigkeit der HartzIV- Gesetze.
Das gesamte LSG mit all seinen Richtern hatte in dem gesamten Jahr 2006  keine Bedenken an der Rechtmäßigkeit der HartzIV- Gesetze.
Das gesamte LSG mit all seinen Richtern hatte in dem gesamten Jahr 2007 keine Bedenken an der Rechtmäßigkeit der HartzIV- Gesetze.
Das gesamte LSG mit all seinen Richtern hatte in dem gesamten Jahr 2008 keine Bedenken an der Rechtmäßigkeit der HartzIV- Gesetze.
Das gesamte LSG mit all seinen Richtern hatte in dem gesamten Jahr 2009 keine Bedenken an der Rechtmäßigkeit der HartzIV- Gesetze
Das gesamte LSG mit all seinen Richtern hatte in dem gesamten Jahr 2010 keine Bedenken an der Rechtmäßigkeit der HartzIV- Gesetze.
Das gesamte LSG mit all seinen Richtern hatte in dem gesamten Jahr 2011 keine Bedenken an der Rechtmäßigkeit der HartzIV- Gesetze.
Das gesamte LSG mit all seinen Richtern hatte in dem gesamten Jahr 2012 keine Bedenken an der Rechtmäßigkeit der HartzIV- Gesetze.
Das gesamte LSG mit all seinen Richtern hatte in dem gesamten Jahr 2013 keine Bedenken an der Rechtmäßigkeit der HartzIV- Gesetze

Und dies trotz aller Kritik aus der Wissenschaft.

Was sollen wir Bürger von solch einer Rechtssprechung, von solch einer Judikativen, halten?

Ich verweise alleine auf die Bundestagsdrucksache des Herrn Böker, 17(11)314, hier insbesondere auf die Seiten 142ff.

Jedem klar denkenden Menschen muß auffallen, dass es zumindest nach Willkür aussieht, dass die Heizkosten als KdU gelten, die viel wichtigeren Stromkosten aber nicht.

Auch die runden Prozentzahlen für Abzüge für Partner und Kinder von 20 und 40Prozent hätte jeden stutzig machen müssen.

Es geschehe Recht.

Mit freundlichen Grüßen




Rudolf Rocker

ZitatDu übersiehst, daß ich kaum gehen kann.
OK, seit dem April 2013 habe ich einen elektrischen Rollstuhl - aber was nützt der bei dem Wetter?

Also ich kenne Leute, die sitzen im Rolli (nicht mal einen elektrischen) und lassen sich trotzdem nicht davon abbringen, bei Treffen und Aktionen dabei zu sein!
Ich denke, es ist wohl eher eine Sache des Willens!

Aber wenn man lieber alleine bleiben möchte und sich wundert das man einen Prozess nach dem anderen verliert... also da kann ich dann auch nicht mehr helfen!

Ferenz

Zitat von: KasparHauser am 13:44:44 Do. 29.Mai 2014
Hier spricht KasparHauser......

Das gesamte LSG mit all seinen Richtern hatte in dem gesamten Jahr 2005 keine Bedenken an der Rechtmäßigkeit der HartzIV- Gesetze.
Das gesamte LSG mit all seinen Richtern hatte in dem gesamten Jahr 2006  keine Bedenken an der Rechtmäßigkeit der HartzIV- Gesetze.
Das gesamte LSG mit all seinen Richtern hatte in dem gesamten Jahr 2007 keine Bedenken an der Rechtmäßigkeit der HartzIV- Gesetze.
Das gesamte LSG mit all seinen Richtern hatte in dem gesamten Jahr 2008 keine Bedenken an der Rechtmäßigkeit der HartzIV- Gesetze.
Das gesamte LSG mit all seinen Richtern hatte in dem gesamten Jahr 2009 keine Bedenken an der Rechtmäßigkeit der HartzIV- Gesetze
Das gesamte LSG mit all seinen Richtern hatte in dem gesamten Jahr 2010 keine Bedenken an der Rechtmäßigkeit der HartzIV- Gesetze.
Das gesamte LSG mit all seinen Richtern hatte in dem gesamten Jahr 2011 keine Bedenken an der Rechtmäßigkeit der HartzIV- Gesetze.
Das gesamte LSG mit all seinen Richtern hatte in dem gesamten Jahr 2012 keine Bedenken an der Rechtmäßigkeit der HartzIV- Gesetze.
Das gesamte LSG mit all seinen Richtern hatte in dem gesamten Jahr 2013 keine Bedenken an der Rechtmäßigkeit der HartzIV- Gesetze

Und dies trotz aller Kritik aus der Wissenschaft.

Was sollen wir Bürger von solch einer Rechtssprechung, von solch einer Judikativen, halten?

Ich verweise alleine auf die Bundestagsdrucksache des Herrn Böker, 17(11)314, hier insbesondere auf die Seiten 142ff.

Jedem klar denkenden Menschen muß auffallen, dass es zumindest nach Willkür aussieht, dass die Heizkosten als KdU gelten, die viel wichtigeren Stromkosten aber nicht.

Auch die runden Prozentzahlen für Abzüge für Partner und Kinder von 20 und 40Prozent hätte jeden stutzig machen müssen.

Es geschehe Recht....

Hallo K.H.

...und das wird Dir dann in den kommenden Verhandlungsterminen nach Deiner lärmoyanten Predigt leider auch widerfahren.

Ich ahne es schon: Die beiden Kammern des  LSG werden Deinen hier wiedergegebenen schriftsätzlichen unsinnigen Vortrag übergehen.

Ich werde das Schauspiel dann mal als Öffentlichkeit vor Ort mitverfolgen. Es wird - auch ohne Böker - boes enden.

Amen.
 

KasparHauser

Hier spricht KasparHauser

Dies würde mich sehr freuen, wenn du kommst.

Nun, der Herr Böker hat nicht nur in der Bundestagsdrucksache viele interessante Dinge geschrieben,
die aufzeigen, wie willkürlich die HartzIV-Gesetze sind. Und das Richter dann trotzdem noch meinen, diese
seien verfassungskonform, ging selbst dem Verfassungsgericht zu weit, als das BSG dies 2012 behauptete.

Und es gibt ja noch reichlich Wissenschaftler, die sich diese Gesetzgebung angesehen haben und entsetzt über
die Willkür waren.

Wieso aber sind meine Einlassungen unsinnig? Es trifft doch zu, daß nicht ein LSG-Richter in all den Jahren an der
Verfassungsmäßigkeit der HartzIV-Gesetze zweifelte. Und dies selbst nach dem 9.2.2010 nicht. Und auch nicht, nachdem
das BVerfG das BSG gerügt hatte, als dieses die Regelsätze als mit der Verfassung vereinbar erklärte.

Boes kann aber auch meine Unterstützung sein, mal sehen.
KH

admin

Ferenz,
spare dir bitte diesen herablassenden Tonfall.

Zitatlärmoyanten Predigt
Zitatunsinnigen Vortrag
ZitatAmen


dagobert

Zitat von: KasparHauser am 23:10:34 Do. 29.Mai 2014
Wieso aber sind meine Einlassungen unsinnig? Es trifft doch zu, daß nicht ein LSG-Richter in all den Jahren an der
Verfassungsmäßigkeit der HartzIV-Gesetze zweifelte. Und dies selbst nach dem 9.2.2010 nicht.
Ein Gesetz für verfassungswidrig erklären ist Sache des Bundesverfassungsgerichts, nicht eines SG oder LSG. Die entscheiden nach "einfachem Recht", also nach dem SGB2. Um das zu Fall zu bringen müsstest du
- entweder durch alle Instanzen klagen, bis du in Karlsruhe angekommen bist.
- oder erreichen, daß das LSG eine Richtervorlage nach Karlsruhe schickt. Das LSG kann das tun, muss es aber nicht. Ob in dieser Hinsicht dein obiger (ziemlich allgemein gehaltener) Schriftsatz hilfreich ist, würde ich bezweifeln.

Zitat von: KasparHauser am 23:10:34 Do. 29.Mai 2014
Und es gibt ja noch reichlich Wissenschaftler, die sich diese Gesetzgebung angesehen haben und entsetzt über die Willkür waren.
Namen, Zitate, Quellenangaben? Konkrete Grundrechtsverstösse? Hinweise auf internationale Vereinbarungen, die mit Hartz4 gebrochen werden? Pflastere die Richter am LSG mit sowas zu, vielleicht erreichst du damit etwas. Wie gesagt, das LSG kann, aber muss nicht. Kommt auch auf die Richter an.
Auf jeden Fall hoffe ich daß du einen guten und engagierten Anwalt an deiner Seite hast.

ZitatUnd auch nicht, nachdem das BVerfG das BSG gerügt hatte, als dieses die Regelsätze als mit der Verfassung vereinbar erklärte.
Hast du da evtl. ne Quelle wo man das nachlesen kann?
Wie man den Krieg führt, das weiß jedermann; wie man den Frieden führt, das weiß kein Mensch.
Karl May

KasparHauser

Hier spricht KasparHauser

Es geht darum, daß die eine LSG-Richterin sich weigert, meinen Zeugen und Sachverständigen, Herrn Böker, zu hören oder ihn
anzuschreiben. Begründet hatte sie es damit, daß das BSG keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der HartzIV-Sätze habe und
sich die Kammer dem anschließt Dagegen habe ich protestiert, denn das BVerfG hat noch nicht entschieden, daß die Sätez
verfassungswidrig sind.

Sieh mal bei Tacheles-Sozialhilfe.de vorbei. Auf deren Leitseite ist einiges genannt. Und sieh dir die Beiträge von Herrn Z und
Mister X an. Die nennen da einiges, z. B. schon falsche Berechnungsmethoden und Willkür an allen Ecken und Enden.

Auch die Ausschussdrucksache 17(11)314 des Herrn Böker ist interessant. Auf S. 142ff faßt er seine Kritik in kurzen
Worten zusammen. So kommt er auf korreckte Regelsätze von 540, 565 und 594 Euro - und dies ohne Willkürliche
Abzüge für Partner und Kinder. Ich hatte die damals vollständig durchgearbeitet.

So sagt er auf S. 175: Es fehlt somit jegliche Legitimation für Leistungs-Kürzungen bei Haushalten  von "Paar ohne Kind".


Die Quelle habe ich mir nicht gespeichert. Es war im Sommer 2012 im Zusammenhang mit dem Geld, welches Asylanten bekommen.
Da sagte das BSG, daß die Regelsätze verfassungskonform seien und dies wurde vom BVerfG gerügt, das "nicht amüsiert" war.

Wenn du bei Tacheles danach fragst, wird dir sicherlich jemand die Quelle nennen.
KH


KasparHauser

Hier spricht KasparHauer

Wohnt hier kein Betroffener in Berlin, Potsdam oder Umgebung?
Wie ich wohl klar gemacht habe, geht es um sehr viel -
und wohl auch für viele möglicherweise rückwirkend.

Ich habe durch entsprechende Überprüfungsanträge noch Überprüfungen bis
zurück auf 2005 offen. Überprüfungsantrag ist aus Ende 2009, also alles korrekt.

Und ich habe noch offen, was den an Stromkosten zu den Kdu gehört.
Und Hiezkosten sind klar KdU, Stromkosten nicht?

Da sehe ich eine Willkür. Dies habe ich ja auch schon gesagt.
KH

KasparHauser

Hier spricht KasparHauser

Es waren immerhin vier Interessenten anwesend, aus unterschiedlichen Foren.

Aus meiner Sicht ein Armutszeugnis für alle Foren.
Das Wetter kann nicht das Argument sein, eher Gleichgültigkeit.

Vermutlich habe ich bei bieden Terminen verloren, ist wohl so gewollt.
Ob zu 100% oder weniger, wird sich zeigen.

Ich denke, ich habe mich gut vorbereitet und meinene Standpunkte zu den
einzelenen Themen gut erläutert. Es bleibt halt in der Macht der Richter,
dies auch im Protokoll zu erwähnen. Denn Protokollführer waren bei beiden Terminen nicht
anwesend.

Dies sei als Kurznachricht gedacht:
kh

Ferenz

Du hast Dich in beiden Terminen wacker geschlagen. Bei der Entwirrung der ganzen zusammenhängenden Verfahren L 34 AS 1301/13 und L 19 AS 1678/11  sind mit Hilfe der vorsitzen Richter doch zumindest klar formulierte Klägeranträge zustandegekommen, die beide LSG Senate vermutlich ausreichend begründet abweisen werden.

Die VRnLSG Gorgels des 34. Senats, 11:30 Termin hat ihre Rechtsauffassung doch eindeutig zum Ausdruck gebracht:

" Ein sozialer Herstellungsanspruch ist nicht gegeben. Fehler des Beklagten sind nicht wiedergutzumachen!
Der Wiederherstellungsanspruch nach § 44 SGB X ist kein Schadensersatz. Dieser kann nur gegenüber dem zuständigen Wohngeldamt geltend gemacht werden."

Und somit ist absehbar, daß voraussichtlich beide Berufungen abgewiesen werden. Eine bittere Pille, aber vielleicht ergibt sich noch die Möglichkeit durch Schadensersatzklagen gegen das Wohngeldamt eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu erreichen, sofern nicht alle Fristen dafür abgelaufen sind.
Wäre eine Sache für einen Restitutionsfachanwalt...

PS: Wenn Dir die Protokollierung so wichtig ist, hättest Du bei der Erörterung die Protokollierung entscheidungserheblicher Sachvorträge beantragen müssen. Die Chance wurde leider versäumt.  




KasparHauser

Hier spricht KasparHauser

Ich bin Ferenz sehr dankbar, daß er zu dem Termin gekommen ist.

Ferenz, bezüglich Wohngeld hätte eigentlich schon das SG mich darauf aufmerksam machen müssen,
daß wir das Wohngeldamt als Partei in den Prozeß nehmen. Diesen Hinweis verdanke ich Mister X.

Auf jeden Fall hatte die Richterin beim LSG in diesem Fall nicht recht. Wie wohl bei anderen Dingen auch nicht.

Langsam ist es keine Frage des Rechts mehr, sondern eine Frage der Politik, die klar gegen die unteren Schichten
gerichtet ist.

Recht kann man bei solchen Richtern nicht bekommen. Vor Rechtsbeugung brauchen die ja keine Angst zu haben,
dies wird seit ganz langer Zeit nicht  oder zumindest fast nie verfolgt.

Aus meiner Sicht sollten wir bei den sich verbessernden Wetterbedingungen mal überlegen, ob wir aus diesem Forum heraus
nicht mal ein Treffen in Berlin organisieren.Möglichst in Neukölln.

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