Kooperationsplan

Begonnen von misterk, 20:43:11 Sa. 04.November 2023

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misterk

moinsen,

jetzt kommt das amt bei mir angeschissen mit einem einladeschreiben ohne rechtsfolgenbelehrung
wird also wohl zur erstellung eines "Kooperationsplan" sein

(1. termin ohne RFB, bei nichterscheinen nur mit RFB)

ZitatEs wird im Gesetz geregelt, dass die erste Einladung zu einem qualifizierten Beratungsgespräch zur gemeinsamen Erstellung von Potenzialanalyse und Kooperationsplan immer ohne Rechtsfolgenbelehrung erfolgt und dass diese Verfahrensweise beibehalten wird, solange die Leistungsberechtigten ihren Pflichten nachkommen. Wenn der Termin zustande kommt, erfolgen auch Einladungen zu weiteren Gesprächen ohne Rechtsfolgenbelehrung. Erst nach Nichterscheinen ohne wichtigen Grund zu einem Gesprächstermin erfolgt eine Einladung zu einem weiteren Gespräch grundsätzlich mit Rechtsfolgenbelehrung. Dabei soll durch aufsuchende Beratung herausgefunden werden, warum jemand ggf. nicht zur Mitwirkung in der Lage ist.

meine frage ist nun es gibt widersprüchliche aussagen des kooperationsplanes im netz

einerseits heisst es:

ZitatKooperationsplan

Der Kooperationsplan löst schrittweise bis Ende 2023 die formale Eingliederungsvereinbarung ab. Er dient als ,,roter Faden" für die Arbeitssuche und wird in verständlicher Sprache gemeinschaftlich von Jobcenter-Beschäftigten und Bürgergeld-Beziehenden erarbeitet. Der Kooperationsplan enthält keine Rechtsfolgenbelehrung. quelle: bundesregierung de


woanders heisst es:

der kooperationsplan hat eine RFB


hat jemand so einen Kooperationsplan schon hinter sich?

welche mittel hat man um sich gegen diesen zwangsscheiß zu wehren

die können ja reinschreiben was sie wollen ohne unterschrift und bei nichteinhaltung kürzen
deren interne schlcihtungsstelle ist bestimmt auch für den A...
wo bleiben die rechte da war ja die damalige EGV besser mit mitnehmen prüfen streichen klagen !?


danke vorab

Onkel Tom

Zitat von: misterk am 20:43:11 Sa. 04.November 2023woanders heisst es:

der kooperationsplan hat eine RFB

Von woher hast Du diese Info ?

Er bedeutenste Unterschied zwischen einer EGV und einem KO-Plan ist die
EGV ein Vertrag/Vereinbarung und der KO-Plan nur wie ein "Notizzettel"
zwischen ELO und JC, was denn so alles an Intregrationsgedöns in Arbeit
"geplant wurde". Dieses Papier unterliegt keinerlei Gepflogenheiten zum
Vertragsrecht.

Hält sich Elo nicht an Inhalten des KO-Plan, erfolgt eine "Aufforderung
zur Mitwirkung" und die ist wiederum an das SGB verknüpft, wie es bei
der EGV auch war und ermöglicht dann die Sanktion, falls Elo immer noch
nicht spurtet.

Um Einigung zum KO-Plan zu finden, kann man weder Widerspruch einlegen
noch klagen, sondern nur über ein Schlichtungsverfahren "korregieren".
Bei einer Aufforderung zur Mitwirkung geht das Karusell Widerspruch und
Klage erst los.

Zitathat jemand so einen Kooperationsplan schon hinter sich?

Hier offenbar noch nicht, jedoch gibt es dazu viel Info, Aufklärung
und erste Erfahrungen damit im Elo-Forum.org

Schaue doch mal bitte da rein, da es doch etwas komplex ist und deine
Fragen nicht mit 2..3 Sätzen beantwortet werden können..

Schnuppertour in dieser Materie ist im Elo-forum.org besser,weil es
da schon bis in die Feinheiten aufgedröselt wird.
Lass Dich nicht verhartzen !

misterk

alles klar dann schaue ich da mal rein,danke! die widersprüchlichen beschreibungen mit RFB war das ergebnis von google müsste ich raussuchen

Onkel Tom

Es wurde auch darüber "geforscht"
In der Suchmaske des Eloforum entweder "Kooperationsplan" oder "KO-Plan"
eingeben.. Aufklärung ist da nicht in einem Thread allein, sondern
vervollständigt sich dort eher chronologisch..  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

misterk

danke soweit onkel tom,

würde gerne nutzen ziehen aus einem bewerbungsbudget, wäre auch bereit jeden monat 30 bewerbungen an einen arbeitgeber zu senden mit einer gehaltvorstellung von 7000€ wenn mir jede bewerbung mit 5€ vergütet wird

eine rechnung für die umkosten wäre kein problem, und die 150€ mehr pro monat wären hilfreich evtl lässt sich das ja im ko plan vereinbaren

Onkel Tom

Schmunzel.. Wenn dein Compi das halbautomatisiert hinbekommt, jucken 30
Bewerbungen die Nerven eines Elos wenig..

Aber nicht doch, willst Du die Elos in die Pfanne hauen, die es schaffen,
mit 5 Bewerbungsverpflichtungen pro Monat davon kommen ?  ;)

Mache dir ein Plan.. Hast Du kein Plan, gibt es den KO-Plan nach SB-Manier.
Lass Dich nicht verhartzen !

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