Erfolg für Heinz Vöhringer beim Bundesarbeitsgericht

Begonnen von Rappelkistenrebell, 13:13:09 Sa. 24.September 2011

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Rappelkistenrebell

Erfolg für Heinz Vöhringer beim Bundesarbeitsgericht
23.09.11 - Der Solikreis gegen Maßregelungen bei Bucyrus/DBT teilt dazu in einer Presseerklärung mit (Auszüge):

Gestern wurde in Erfurt bestätigt: Kollegen mit befristeten Arbeitsverträgen sind nicht einfach der Unternehmerwillkür ausgeliefert. Auch wenn sie dafür bis vor das Bundesarbeitsgericht ziehen müssen. Heinz Vöhringer klagte auf Festeinstellung bei Bucyrus/DBT in Lünen. Er war dort befristet beschäftigt und wurde nach einem kritischen Redebeitrag auf der Betriebsversammlung (welcher der Geschäftsführung so gar nicht gefiel) als einziger, trotz vorheriger (mündlicher) Zusage, nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.

Das Bundesarbeitsgericht betrachtete einen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB ("Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer ... nicht benachteiligen, weil er in zulässiger Weise seine Rechte ausübt") als schlüssig dargelegt. Es folgte damit der Argumentation Heinz Vöhringers und seines Rechtsanwalts Stierlin: "Eine Nichtübernahme kommt rechtlich einer Kündigung wesentlich näher als eine Neueinstellung - hier ist das Maßregelungsverbot anzuwenden." ...

Mit der damaligen Betriebsversammlung ist anscheinend auch bei der Geschäftsführung die Tatsache, dass Heinz Vöhringer Marxist-Leninist ist und er 2005 für die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) zur Bundestagswahl kandidiert hatte, bekannter geworden. Dies weist auch auf die politische Motivation hin, warum sie ihn trotz seiner hervorragenden fachlichen Qualifikation lieber feuerten.

Vor den Türen des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hatte der Solikreis eine kleine Versammlung organisiert, bei der Freunde und Kollegen aus Erfurt und dem Ruhrgebiet Heinz Vöhringer ihre solidarischen Grüße überbrachten. ... Da das Urteil erst gegen späten Abend bekannt gegeben wurde, konnten wir dort noch nicht direkt unseren Erfolg feiern. Das wollen wir am 22. Oktober mit einem Fest machen. ...

Wenn das schriftliche Urteil des Bundesarbeitsgerichtes mit Begründung vorliegt, werden sich auch die nächsten rechtlichen Schritte ergeben. Klar ist, es wird vor dem Landesarbeitsgericht erneut verhandelt werden müssen. ...



hier der volle Wortlaut der Presseerklärung

http://rf-news.de/2011/kw38/erfolg-fuer-heinz-voehringer-beim-bundesarbeitsgericht



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