Schreibtischterrorismus bei der Ausländerbehörde

Begonnen von Klabautermann, 20:26:43 Mo. 19.Juli 2004

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Klabautermann

Hallo,

heute will ich Euch meine Erfahrung mit der Ausländerbehörde in Trier schildern, als es
darum ging, für meine mexikanische Ehefrau eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.
Wir lernten uns vor ca. 3 Jahren kennen, als mein Frau hier in Deutschland eine Fortbildung
machte. Als ihr Aufenthalt in Deutschland beendet war, besuchte ich sie in Mexiko. Bei dieser
Gelegenheit beschlossen wir dann in Deutschland zu heiraten. Ein solches Vorhaben
verlangt eine gewisse Planung. Zunächst mußte meine Frau nach Deutschland einreisen. Dies
kann Sie entweder als Touristin oder per Heiratsvisum. Da mir ein Bekannter, der eine
Georgierin geheiratet hat, erzählte, daß man von ihm u. a. Kopien seines Sparbuches
verlangte habe, um nachzuweisen, daß er in der Lage sei, seine Zukünftige während der
beantragten Dauer des Heiratsvisums auch "unterhalten" zu können, erschien es uns ratsam
von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen. Unser Kontostand hätte wohl die Erfolgs-
aussichten eines solchen Unterfangens erheblich gemindert. Blieb also noch die Variante mit
der Einreise als Touristin. Meine Frau fragte extra bei der deutschen Botschaft in Mexiko
nach, ob es zulässig sei, als Touristin nach Deutschland einzureisen, dort zu heiraten und
dann auch dort zu bleiben. Die Antwort der Botschaft fiel positiv aus. Die einzige Bedingung
war, daß wir es innerhalb von 3 Monaten schaffen müssen zu heiraten. Das ist die maximale
zulässige Länge eines Besuchs in Deutschland als Tourist. Und so erkundigte ich mich, als ich
wieder in Deutschland war, bei meinem zuständigen Standesamt nach den erforderlichen
Unterlagen. Normalerweise reicht ein Ehefähigkeitszeugnis und ein Ausweisdokument.  
Allerdings gibt es Staaten, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, und ausgerechnet
Mexiko gehört zu diesen Staaten. Deshalb mußte  meine Frau, gleich nachdem sie in
Deutschland angekommen war, an höchstrichterlicher Stelle eine Befreiung von der Pflicht,
ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen, beantragen. Dazu mußte sie u. a. eine Ledigkeitsbe-
scheinigung, Wohnortbescheinigung und Geburtsurkunde vorlegen. Alle diese Dokumente
 mußten "überbeglaubigt" sein, d h. mit Postille versehen und übersetzt. (Jeder einzelne
Schritt verursacht natürlich Kosten).  Um die Bearbeitungsgebühren für diesen Befreiungs-
antrag berechnen zu können, mußte meine Frau dann beim Standesamt noch einen
Einkommensnachweis abgeben. Glücklicherweise reichte hier das Original ihrer letzten
Gehaltsabrechnung. Wenn man hier mehrere Gehaltsabrechnungen und evtl. Steuerbescheide
samt beglaubigter Übersetzungen verlangt hätte, dann wären die Kosten hierfür schnell ins
Unermeßliche gestiegen. Nach ca. drei Wochen wurde dann der Befreiungsbescheid erteilt,
und wir konnten mit dem Standesamt einen Termin am letzten Tag der dreimonatigen Frist
des visumsfreien Touristenaufenthalts meiner Frau vereinbaren. Soweit ging dann vor dem
Standesamt alles glatt.

Das Problem war nun, daß wir nach erfolgter Eheschließung für meine Frau eine Aufent-
haltsgenehmigung brauchten. Dazu mußten wir uns zunächst einmal bei der Meldebehörde
anmelden, und zwar mit gemeinsamem Erstwohnsitz. Gibt es keinen gemeinsamen  
Erstwohnsitz kriegt man Schwierigkeiten, weil dann eine Scheinehe unterstellt wird. Genau
hier lag das Problem. Weil ich ein Einzimmer-Studentenappartment bewohnte verweigerte
mir die Firma, die mein Zimmer vermietete, die Zustimmung wegen Überbelegung. Der Firma
selbst war es dabei egal, wie viele Personen sich in dem Appartment aufhielten. Weil aber
dasStudentenwohnheim mit öffentliche Mitteln gebaut worden ist, galten hier gewisse
Belegungsvorschriften, die das Wohnen mit zwei Personen untersagten. Ohne diese
Belegungsvorschriften hätte es keine weiteren Schwierigkeiten gegeben. Glücklicherweise
waren nun meine Eltern in Trier bereit uns aufzunehmen, so daß wir uns pro forma in Trier
anmelden, und uns dann aber die meiste Zeit in Saarbrücken, meinem Studienort aufhalten
konnten.  Das Problem war nun, daß wir uns nicht am Tag unserer Hochzeit, die in
Saarbrücken stattfand in Trier anmelden konnten, sondern erst am nächsten
Tag als die Dreimonatsfrist für den Toristenaufenthalt meiner Frau schon abgelaufen war.
Weil wir uns deswegen Sorgen machten, rief ich ein paar Tage vor unserer Hochzeit in bei
der Ausländerbehörde an, um abzuklären, daß es wegen diesem einen Tag keine
Schwierigkeiten gibt. Wegen der faktischen Unmöglichkeit, die Aufenthaltsgenehmigung für
meine Frau in Trier fristgemäß zu beantragen, hätte die Ausländerbehörde wahrscheinlich
sowieso nichts gegen uns unternehmen können. Wir beschlossen aber mit den Behörden zu
kooperien, um jede Form von Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Die Ausländerbehörden
haben einen relativ breiten Ermessensspielraum, so daß wir die berechtigte Hoffnung hatten
keine weiteren Schwierigkeiten zu bekommen. Was dann geschah, hat uns dann doch
beeindruckt. Am Telefon drohte der Sachbearbeiter in Trier uns ein Strafverfahren wegen
illegaler Einreise an, falls meine Frau beabsichtige nach unserer Hochzeit in Deutschland zu
bleiben. Als Begründung führte er an, daß sie für die Einreise eben ein Heiratsvisum
gebraucht hätte.  Wenn sie von Anfang an vorgehabt hätte, mich zu heiraten und danach in
Deutschland zu bleiben, dann wäre ihr Aufenthalt bis zu unserer Hochzeit eben kein Tou-
ristenaufenthalt. Zur Erinnerung: Um dieses Problem zu vermeiden, hatte meine Frau extra
bei der deutschen Botschaft in Mexiko nachgefragt. Ich fragte dann nach, ob meine Frau
denn nicht noch ein Heiratsvisum für die verbeilbenden vier Tage bis zu unserer Hochzeit
bekommen könnte. Nein, dazu müßte sie zuerst wieder ausreisen. Ein Visum könne sie nur
über die deutsche Botschaft in Mexiko beantragen. Welch ein Schwachsinn ! Meine
Frau hätte also noch  am Tag unserer Hochzeit ausreisen sollen, wahrscheinlich mit dem
Flugticket, was wir rein zufällig zuhause rumliegen haben, um dann von Mexiko aus ein
Visum zu beantragen. So wird man behandelt, wenn Ehe und Famile unter besonderem
staatlichen Schutz stehen - und die Ehefrau die falsche Nationalität hat! Wir wollten das
natürlich nicht mitmachen und gingen gleich zu einer Anwältin. Die konnte die Rechtslage
auf die Schnelle auch nicht hundertprozentig sicher einschätzen, riet uns aber trotzdem, zu
heiraten und die Aufenthaltsgenehmigung in Trier zu beantragen. Was wir dann auch taten.
Als wir dann in Trier auf der Ausländerbehörde ankamen, hatte diese für zwei Tage
geschlossen wegen Weiterbildung der Mitarbeiter (wahrscheinlich in Psychoterrormetho-
den) , wie es hieß.  Dabei hatten wir uns vorher extra noch bei der Stadtverwaltung nach
den Öffnungszeiten erkundigt. Manche Einrichtungen dienen eben mehr der Verarschung
als der sachgerechten Information. Am nächsten Tag hatten wir dann in Saarbrücken einen
Termin bei unserer Anwältin, wobei wir immer noch nicht sicher wußten, was uns am Tag
darauf erwarten würde. Wir behalfen uns dann dadurch, daß wir uns in Trier unter einem
anderem Anfangsbuchstaben anstellten. Meine Frau hat nämlich seitdem einen
Doppelnamen, so daß wir aus den zwei möglichen Anfangsbuchstaben, den auswählten,
der die Aussicht bot, den Sachbearbeiter, mit dem ich telefoniert hatte zu umgehen. So
konnten wir erreichen, daß eine Frau für uns zuständig war. Diese Sachbearbeiterin war
dann immerhin so menschlich, uns keine weiteren Schwierigkeiten zu machen.

Die reinen Bürokratiekosten für die Eheschließung, Namensänderung und Erlangung der
Aufenthaltsgenehmigung betrugen ca. 500 Euro, davon 140 Euro Anwaltskosten sowie
unnötige Fahrkosten nach Trier zur geschlossenen Ausländerbehörde.

Das alles kann passieren, wenn man sich kooperativ verhält. Es ist kaum auszumahlen, wie
man sich hier als Ausländer fühlen muß, wenn tatsächlich irgendetwas schief geht, d. h.
wenn man z. B irgendeine schwachsinnigen Auflage aus Versehen nicht nachkommt. Wie
muß man sich gar als Illegalisierter fühlen?  
   
Viele Grüße.

charity

... diese Geschichten kenn ich noch aus anderen Kanälen, ihr seid damit nicht alleine.



Aber alles gute zur Hochzeit und gute Wünsche, daß eure Liebe lange hält.

 :D

kaefer51

Hallo klabautermann,
ich habe ähnliche Erfahrungen mit der Ausländerbehörde Berlin, hatten 2 mal Besuch von der Polizei, ....
Richtig Zoff mit der Behörde, mussten 2 x klagen, Vorwurf der Scheinheirat uswusw
und alles nur wegen
1. unzutreffenden Aussagen von Polizeibeamten
2. Fehler der Meldebehörde, wegen nicht erfolgter Berichtigung des Namens nach Heirat

also da kann in den nächsten Jahren noch einiges auf dich zukommen...

Ich bin nunmehr bald 9 Jahre mit einer Ukrainerin verheiratet, aber immer noch gibt es hin und wieder Ärger mit den Behörden, weil die unterschiedliche Schreibweise im Pass und in den übrigen Papieren immer wieder zu Schwierigkeiten führt.
mfg
kaefer51

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