Postmindestlohn rechtswidrig

Begonnen von Arwing, 22:28:23 Fr. 07.März 2008

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Arwing

Wettbewerber siegen vor Gericht
,,Mindestlohn für Briefträger ist rechtswidrig"
DruckenVersendenVorherige Seite
yiggdeliciouslinkwebnewsdiggwong
Post für den Arbeitsminister: Mindestlohn unzulässig

Post für den Arbeitsminister: Mindestlohn unzulässig

07. März 2008 Die Ausdehnung des Post-Mindestlohns auf die gesamte Briefdienstleistungsbranche ist laut dem Berliner Verwaltungsgericht rechtswidrig. Damit gab das Gericht in einer Freitagabend veröffentlichten Mitteilung der Klage mehrerer Post-Konkurrenten statt. Geklagt hatten Unternehmen der PIN- beziehungsweise TNT-Gruppe sowie der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP), ein Arbeitgeberverband von Konkurrenten der Deutschen Post AG.

Als ,,völlig unverständlich" bezeichnete die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi die Entscheidung. Damit werde der Versuch gestartet, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wertlos zu machen und die Entscheidung des Bundestages auszuhebeln. Bei dem Verfahren ging es um den Tarifvertrag, den der von der Deutschen Post dominierte Arbeitgeberverband Postdienste mit Verdi geschlossen hatte. Er sieht für Briefzusteller einen Mindestlohn von 9,80 Euro (West) und 9,00 Euro (Ost) vor. Demgegenüber sehen Tarifverträge zwischen dem BdKEP beziehungsweise einer weiteren Arbeitgebervereinigung von Postkonkurrenten und der Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) lediglich einen Mindestlohn von 7,50 Euro (West) und 6,50 Euro (Ost) vor.

Das Gericht entschied nun, dass das Bundesarbeitsministerium die Tarifverträge der Postkonkurrenten zu Unrecht nicht beachtet habe. Mit dieser Entscheidung habe der Minister die gesetzliche rmächtigung überschritten, wonach nur Verordnungen für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer zulässig seien. Als Rechtsmittel gegen die Entscheidung ließ das Verwaltungsgericht Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu.

,,Axt an alle Mindestlohnverordnungen gelegt"

Die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis kritisierte das Urteil scharf: ,,Mit Hilfe der Pseudogewerkschaft GNBZ wollen Teile der neuen Briefdienstleister den gesetzlichen Mindestlohn unterlaufen. Und das Verwaltungsgericht Berlin leistet dabei Schützenhilfe, indem es daraus ein Kavaliersdelikt macht", erklärte sie. Das Verwaltungsgericht habe damit ,,die Axt an alle Mindestlohnverordnungen gelegt". Die Gewerkschaft erwarte aber, dass diese Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht keinen Bestand haben werde.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------

Hurra, dass Deutschland weiterhin seine Arbeitnehmer verärgert und diese auch noch so dumm sind und für die Minimallöhne arbeiten :rolleyes:

Quelle
Das aktuelle Geldsystem ist auf die Gewinnmaximierung einer kleinen Elite ausgerichtet, die von der Gemeinschaft der Bürger Europas erbracht werden soll und die politische Elite fungiert als Handlanger.

antonov

ich frag mich was das berliner verwaltungsgericht damit zu tun hat

dafür gibt es doch arbeitsgerichte wo die pin und tnt angestellten klagen können wenn sie der meinung sind das sie zuviel geld bekommen.  :)

Strombolli

ZitatOriginal von Arwing
Hurra, dass Deutschland weiterhin seine Arbeitnehmer verärgert und diese auch noch so dumm sind und für die Minimallöhne arbeiten :rolleyes:

Leute, Mitmenschen, BILD-Zeitungsüberflieger...

tut uns endlich den Gefallen und muckt vermerkbar auf, so kann und darf es nicht weitergehen. Denn je länger wir warten, desto größer der Bums! Und der wird auch für uns Unterdrückte und Ausgebeutete kein Zuckerschlecken!

Die Alternative: Alles Sch***egal - Komasaufen zu Ballermann-Musik und mit noch tiefer stehenden Ausländerinnen wild um sich f*** kann ich nicht akzeptieren.
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

flipper

spuckt GNBZ-vertreter an, wo ihr sie trefft. :kotze>  :aggressiv> :aggressiv> :aggressiv>

zusteller! macht schluss mit diesem menschenschinderpack!
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

plabbo

wer an die Unabhängigkeit der Justiz glaubt, dem ist wirklich nicht zu helfen.
Deutschland statt BRD
Sozialismus statt Kapitalismus
Freiheit statt Repression

antonov


Irrlichtprojektor

ZitatOriginal von antonov
najaaaaaaaaaaaa

da ist ja noch nicht das letzte wort gesprochen

Man nennt so etwas abwechslungsreiche Arbeitsgestaltung! :P

Danke für das Video, Klasse Gewerkschaft da drin ^^    :kotze>


gruß irrlicht

Frogsta

Zitatich frag mich was das berliner verwaltungsgericht damit zu tun hat

dafür gibt es doch arbeitsgerichte wo die pin und tnt angestellten klagen können wenn sie der meinung sind das sie zuviel geld bekommen. smile

Vielleicht verschickt das Gericht über PIN und konsorten?
Oder bekommt Spenden?


Frogsta
MAGNUM 500 ist kein Eis !

Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland

antonov

ZitatDas Gericht entschied nun, dass das Bundesarbeitsministerium die Tarifverträge der Postkonkurrenten zu Unrecht nicht beachtet habe. Mit dieser Entscheidung habe der Minister die gesetzliche rmächtigung überschritten, wonach nur Verordnungen für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer zulässig seien.
also sozusagen ein formaler fehler das der tarifvertrag von der GNBZ nicht beachtet wurde

müsste man die klage mal sehen

weil das verwaltungsgericht ist sicher nicht zuständig für mindestlöhne, denk ich mal

  • Chefduzen Spendenbutton