Gerichtskosten für JobCenter - Landes- oder Bundesproblem?

Begonnen von Nick N., 23:51:27 Fr. 16.März 2012

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Nick N.

Weiss jemand darüber Bescheid?


"JOBCENTER SOLLEN FÜR HARTZ-IV-KLAGEN ZAHLEN

12.03.2012

Der Berliner Sozialsenator Mario Czaja (CDU) fordert, dass künftig die Jobcenter die Klagekosten für Hartz IV-Verfahren tragen. Der Grund: In Berlin ist ein neuer Rekordstand für eingereichte Hartz IV-Klagen erreicht worden. Die SPD kann sich mit dem Vorschlag nicht anfreunden. Aufforderungen zum Umzug, Sanktionen, verweigerte Kostenübernahme oder Untätigkeitsklagen: Alle zwölf Minuten geht beim Berliner Sozialgericht eine Klage von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe Beziehern ein. Laut einer vom Sozialgericht veröffentlichten Statistik wurden im letzten Jahr 2011 rund 44.000 Anträge auf Klageerhebung gestellt. Das sind im monatlichen Durchschnitt etwa 3700 Klageanträge. Gut 40.000 Klagen sind noch immer nicht beschieden, weil das Gericht buchstäblich unter den Aktenbergen versinkt.

Hintergrund: Während Institutionen wie die Krankenkassen bei verlorenen Klagen vor den Sozialgerichten die Klagekosten zahlen müssen, sind die Jobcenter hiervor ausgeschlossen."

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/jobcenter-sollen-fuer-hartz-iv-klagen-zahlen-900425.php

Jetzt meine Frage: Wird das überhaupt auf Landesebene entschieden, oder auf Bundesebene?
Satyagraha

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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