Ein weiterer mieser Trick beim Jobcenter Märkischer Kreis

Begonnen von Telekom-Richter, 08:34:44 Do. 10.Juli 2014

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Telekom-Richter


Widersprüche gegen Bescheide des Jobcenters müssen nie begründet werden. Vielmehr gilt der sogenannte Amtsermittlungsgrundsatz der im Zehnten Sozialgesetzbuch (SGB X) geregelt ist
[...]


Kürzlich legte mir ein aufmerksamer Zeitgenosse das beigefügte Schreiben der Widerspruchstelle des Jobcenters MK vor, in dem die Mitarbeiterin sich an die rechtlich unerfahrene Kundin wendet, und diese zur Einreichung von weiteren Unterlagen zum laufenden Widerspruch auffordert:


Sehr geehrte Frau XXX,
Sie erhalten in der Anlage das Schreiben an Ihren Rechtsanwalt zur Kenntnis. Sollten Sie über Unterlagen verfügen, die die Fehlerhaftigkeit des angefochtenen Bescheides belegen, legen Sie diese bitte zur Weiterleitung Ihrem Rechtsanwalt vor oder reichen Sie diese beim Jobcenter ein.
Sie können die Unterlagen auch in einem verschlossenen Briefumschlag, der mit Widerspruchsstelle, beschriftet ist, im Jobcenter abgeben oder in den Hausbriefkasten einwerfen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag



http://www.beispielklagen.de/ifg/2014-07-04_JC_manipuliert_Widerspruchsverfahren.pdf

Das Schreiben an den Anwalt selbst enthielt selbstverständlich keinen Hinweis auf diesen Manipulationsversuch.

Jeder Versuch der Beeinflussung von Kunden am Rechtsanwalt vorbei ist aber eine ganz miese Tour und widerspricht dem Fair Play. Mir sind hier einige Fälle bekannt, in denen auf diese Weise das Vertrauen in den Rechtsanwalt untergraben wurde und die Kunden um hunderte von Euro geprellt wurden.

http://www.lokalkompass.de/iserlohn/ratgeber/ein-weiterer-mieser-trick-beim-jobcenter-maerkischer-kreis-d452461.html

Rudolf Rocker

Fiese Nummer!
Wenn schon ein Rechtsanwalt eingeschaltet ist, sollte man solche Schreiben einfach an den weitrerreichen und sich nicht von solchen Sachen verunsichern lassen.

dejavu

Auseinandersetzungen mit der Arge sind keine "Ritterspiele". Apelle an die Fairnis dürften weitgehend fruchtlos sein.
Leiharbeit und Werkvertragsmißbrauch verbieten! Weg mit dem Dreck!

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