AGH Lebenslauf

Begonnen von klingelstreich, 22:41:51 So. 12.Oktober 2014

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klingelstreich

Hallo,

ich suche seit Tagen erfolglos eine Seite, die ich vor einiger Zeit gesehen habe. Eine zugewiesene Person sollte beim Träger einen Lebenslauf vorlegen und hat daraufhin ein Schreiben aufgesetzt, in dem Auskunft verlangt wird über die Rechtsgrundlage der Erhebung, den Verwendungszweck der Daten usw. Ich meine nicht die schnell aufffindbare und hut-ziehendst-werte Leistung von dem Menschen, der letztlich das Jobcenter gepfändet hat, weil sie ihn die Leistungen gekürzt haben, da er keinen Lebenslauf vorlegen wollte.

Ich meine, dass das kein PDF, sondern normaler Forentext war, aber mein Googlegeschick hat mich verlassen.

By the way - mein erster Widerspruch ist raus, brauche das für #2, die haben mir einfach die gleiche Maßnahme nochmals übergeholfen...

mousekiller

Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

götzb

Immer dran denken.

Wird man zugeschissen, pardon zugewiesen  ;D in eine Maßnahme, und ein 1€ Schrott ist auch eine Maßnahme gilt das Rechtsverhältnis Jobcenter / Maßnahmeträger, das JC beauftragt den Maßnahmeträger den Arbeitslosen X zu aktivieren. Der Arbeitslose ist hier nur das Element des Vertrages.

Bedeutet: Das Verweigern von jeglichen Unterschriften, Lebensläufen, persönlichen Informationen, kann nicht als Verhinderung
der Teilnahme ausgelegt werden, und ist somit auch nicht sanktionswürdig. Zudem natürlich keine Telefonnummer und Email angeben.

Allerdings, es ist unbedingt der Eindruck zu vermieden, das man die Scheisse nicht will.
So nach dem Motto, ich will ja teilnehmen, aber meine persönlichen Daten gehen niemand was an.

Und die Unterschrift unter einer EGV unbedingt vermeiden.
Sabotage als legitimes Mittel gegen Zwangsarbeit und Niedriglohn.

Rudolf Rocker

ZitatBedeutet: Das Verweigern von jeglichen Unterschriften, Lebensläufen, persönlichen Informationen, kann nicht als Verhinderung
der Teilnahme ausgelegt werden, und ist somit auch nicht sanktionswürdig. Zudem natürlich keine Telefonnummer und Email angeben.

Ja, das kann ich aus eigener Erfahrung genau so bestätigen!

klingelstreich

@alle erste einmal danke fürs feedback

@mousekiller: das war direkt so ein schreiben an den träger, in der art - du willst daten von mir, nach § xyz BDSG sag mir mal, auf welcher rechtsgrundlage, was machst du damit, was hast du schon mitgeteilt bekommen und gespeichert, an wen gibst du das ggf weiter, ...

Hintergrund - soll am ersten Maßnahmetag einen Vertrag unterschreiben und da ich noch krank bin gebeten, mir den Vertrag doch schon mal zukommen zu lassen, um ihn vorab prüfen zu können und nicht aus Überraschung handlungsunfähig zu sein. Gab erst ne Zusage, dann ne Absage (das machen wir schon immer am ersten Tag vor Ort). Ich widerspreche in zwei Richtungen - gegen die JC-Massnahme und gegen die Verhältnisse beim Träger. Dass der Vertrag nicht zugänglich gemacht wird, lässt ja schon an der Seriosität zweifeln, und ich werde das JC hilfsweise auffordern, mir den Schriftsatz zwecks Prüfung zu besorgen, immerhin bin ich ja kraft Zuweisung gezwungen zu kontrahieren (primär habe ich gefordert, den Vertrag in eine zeichnungspflichtige Anweisung zu wandeln).

Beim Träger soll ein Lebenslauf vorgelegt und ein Fragebogen (biste ansteckend, was haste schon gemacht, gib mal Telefon usw) ausgefüllt werden. Ich will die Notwendigkeit und die Rechtsgrundlage der Erhebung von beiden Seiten hören, immerhin helfen die sich ja schon von Sklavenschiff zu Baumwollplantage.

schwarzrot

Zitat von: klingelstreich am 22:44:49 Mo. 13.Oktober 2014
Hintergrund - soll am ersten Maßnahmetag einen Vertrag unterschreiben und da ich noch krank bin gebeten, mir den Vertrag doch schon mal zukommen zu lassen, um ihn vorab prüfen zu können und nicht aus Überraschung handlungsunfähig zu sein. Gab erst ne Zusage, dann ne Absage (das machen wir schon immer am ersten Tag vor Ort). Ich widerspreche in zwei Richtungen - gegen die JC-Massnahme und gegen die Verhältnisse beim Träger. Dass der Vertrag nicht zugänglich gemacht wird, lässt ja schon an der Seriosität zweifeln, und ich werde das JC hilfsweise auffordern, mir den Schriftsatz zwecks Prüfung zu besorgen, immerhin bin ich ja kraft Zuweisung gezwungen zu kontrahieren

Warum so kompliziert?
Wenn du zu dem ganzen verpflichtet wärst, bräuchten sie keinen 'vertrag'. Einen vertrag unterzeichnet man nur, wenn man etwas will!
Du kannst nicht vom jokecenter gezwungen werden, bei denen einen 'vertrag' zu unterzeichnen, du musst legendlich brav zur massnahme erscheinen (und am besten von ihnen etwas schriftlich bekommen, dass du für diese 'massnahme' 'nicht geeignet' bist. Das klappt regelmässig recht gut, wenn du ihren scheiss nicht unterzeichnest).

Zitat(primär habe ich gefordert, den Vertrag in eine zeichnungspflichtige Anweisung zu wandeln).
Wo hast du denn die idee her?
OK,bei ZAF-stellen macht es vielleicht sinn vorher den (arbeits-!)vertrag 'zur prüfung' sehen zu wollen, bei 'massnahmen' ist das anders, einfacher ist aber, den 'vertrag' bei aushändigung einfach einzustecken und zu sagen, 'das darf ich ja erstmal ein paar tage prüfen, oder'?
Wenn das JC tatsächlich den vertrag in eine 'zeichnungspflichtige Anweisung' verwandeln könnte/würde, hättest du ein problem, daher würde ich das auch nicht fordern (sonst heisst das wieder, du hättest das ja so gewollt).

Zitat von: götzb am 13:41:50 Mo. 13.Oktober 2014
Allerdings, es ist unbedingt der Eindruck zu vermieden, das man die Scheisse nicht will.
So nach dem Motto, ich will ja teilnehmen, aber meine persönlichen Daten gehen niemand was an.
Man darf/und sollte durchaus bei SB und massnahmeträger durchblicken lassen, dass man 'den sinn einer massnahme nicht sieht' und diese für 'nicht zielführend' hält, nur fernbleiben geht nicht, bzw. in der massnahme selbst 'gründe für den abbruch' zu liefern.
Eine nichtunterzeichnung eines vertrages/hausordnung, ist keine verweigerung der massnahme.
Wie schon götz schreibt, man ist ja nur subjekt des ganzen, also ist die unterschrift nicht notwendig, wenn alles mit rechten dingen zugehen würde.  ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Das war bei mir auch so!
Die haben sich geweigert mich den "Vertrag" zum prüfen mit nach Hause nehmen zu lassen.
Erst die Geschäftsleitung durfte dann entscheiden, das ich ihn mitnehmen darf.

Da standen dann auch so Brüller drin wie, das ich mich bereit erkläre das Video- und Fotoaufnahmen von mir gemacht werden und diese auch veröffentlicht werden dürfen.
Die haben dann ihrerseits gedroht mir die Fahrtkosten zu verweigern, wenn ich nicht unterschreibe.

Hab mich dann bei der TL des JC beschwert und bin danach nicht mehr bei dieser Maßnahme aufgeschlagen.
Eine Sanktion habe ich nie bekommen!

klingelstreich

Warum so kompliziert? Die komplizieren mir ja mein Leben und meinen noch, von Hilfe zu sein. Mir ist auch klar, dass es schon eigenen Willens bedarf, einen Vertrag einzugehen. Und Träger, JC und ich werden kaum in einen Raum zu sitzen kommen, vielleicht mal mit Vertretungsbefugten im Gesellschaftsþing. Ich soll Geschäftigkeit simulieren, warum also nicht Stimulans für einen Return.

Gewollt hätte ich nur die Pflicht zur Erklärung der Kenntnisnahme. Damit kein Vertrags-Bohei (sagt man das so?), sondern nüchterne Anerkennungspflichtwahrnahme der Spielregeln des zwischen gewerbsmäßigem Ruderbootbesitzer und Kopfhändleramtsperson vereinbarten Grenznutzengeschäfts.

Gesundheitlich kann ich zur Zeit leidend nicht antreten, für ihren Flohmarktstand ist aber nix zu Schade. Also hätte ich gerne die Sitzordnung erfahren, kann ja immer noch im Stehen pinkeln.

Mir wär es auch lieber - und ich ärgere mich über meine Wehwehchen -, gemeinsam am Floß weg von der Insel zu bauen. Es klappt schon so irgendwie bis jetzt allein mit dem Ducken vor den Bumerangs, doch die Werfenden scheinen nicht knapp zu werden. Vielleicht sammle ich jetzt Gründe für meinen eigenen Bonsai, Do des Bushi, oder, naja zumindest nicht für Poesiealbum.

Jedenfalls stiert die Kritik meist in meine Wurstbüchse. Vor Zeiten Erziehungsberechtigte (from a galaxy far, far away) verbreiten Rentenangst, wohl meinende Freunde stuppsen Richtung prekäre Auskommen, dann die häufigen Teilzeitopfer im JC, die an unleidliche Kirchenbesuche erinnern lassen, und am Ende das Gelumpe von Lasten-Trägern, das sich Marx ins Regal stellt und anstauben lässt.

Ich finde diesen blöden, oder vielmehr tollen Schriftsatz nicht. Klar bin ich blauäugig, Kritik bitte immerzu, aber hier Arsch-Abwischen Note 2 plus, also bitte - und das ist nicht bös gemeint, sondern "pro-aktiv" - liebend gerne auch offense-Tipps.

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