Tumulte im Gerichtssaal

Begonnen von Onkel Tom, 01:29:10 Fr. 05.Februar 2016

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Onkel Tom

Am 02.02.2016 fand auf dem Amtsgericht Hamburg ein Stafverfahen gegen die
erwerbslose Christine K. wegen Beleidigung von Jobcenter-Mitarbeiter statt.

Der Angeklakten Christine K. wurden im Vorfeld trotz vorliegender Krankmeldungen
insgesammt 8 Sanktionen verhängt, die ihr alle Existenzgrundlagen entzogen und
der Verlust ihrer Wohnung, sprich die Obdachlosigkeit drohte.

Der Vorwurf..

Die Angeklagte hat in ihrem Widerspruchschreiben an ihre Jobcenter-Mitarbeiter die
Handlungsweisen von zu jeder Zeit funktionierenden Schreibtischtätern, die ihre
Macht über andere ausnutzen, gleichgestellt.

Als Beispiel hatte die Angeklagte die einstigen KZ-Schergen und die DDR-Mauerschützen
genannt.

Sie legte anbei großen Wert darauf, die betreffenen Jobcenter-Mitarbeiter vor den Folgen
ihres eigenen Handelns zu warnen.


Nun zu Beginn fanden sich ca.25 Unterstützer_innen ein, die das Verfahren mitverfolgen
wollten. Kaum hatten die meisten ein Platz auf dem Stuhl oder auf dem Fußboden vor der
Stuhlreihe gefunden, traten 2 "Unterstützer_innen" in den Verhandlungsbereich hervor
und sorgten um Tumult.

Sie zweifelten die Legitimität des Gericht an, verlangten lautstark die Ausweise der
Richterin und Staatanwältin, die dieser Aufforderung allerdings nicht nachkamen.

Diese beiden eigenwilligen "Unterstützer_innen" führten letztendlich dazu, das der
Tumult 30 Minuten anhielt.

Der Versuch, die 2 "Unterstützer_innen" zur Ruhe zu bringen, scheiterte und
die Richterin ließ den Saal räumen.

Die im Gerichtssaal verbliebenen hatten sich zunächst gedacht, das die
Räumung bereits erledigt sei, da die Richterin nicht mal daran erinnerte.

Das Agieren dieser 2 "Unterstützer_innen" stand weder im Einklang mit der Intention
der Angeklagten, noch der anderen, die ihre Unterstützung durch ihre Anwesenheit
anbieten wollten.

Inzwischen rückten ca. 20 Polizisten an, um den Gerichtssaal zu räumen.
Sie nahmen die Personalien der im Raum verbliebenen auf und erteilte allen für
diesen Tag ein Hausverbot.

Somit musste die Angeklagte das Strafverfahren ganz alleine ausharren.  :(

Sie versuchte in der Verhandlung mit Argumenten eventuelle Missverständnisse
auszuräumen und den von der Gegenseite geladenen Zeugen zu erklären, dass sie
sich durch ihre gegen die Menschenwürde verstoßenden Handlungen letztendlich
selbst schaden.

Doch hielt das Gericht weiter daran fest, das der Handlungsvergleich eine
Beleidigung sei und verurteilte Christine K. zu 40 Tagessätzen.

Nach Ansicht ihrer Unterstützer_innen muss die Hauptverhandlung eigentlich
wiederholt werden, da sie in keiner Weise für einen Rechtsstaat steht.

Zeugen der Angeklagten wurden nicht zugelassen, keine Prozessbeobacher
sowie die Räumung ohne nochmaliger Warnung vor dieser.
Zur Urteilsverkündung wurde trotz Nachfrage eines Gerichtsbediensteten die
Öffentlichkeit nicht in den Saal geholt.

Somit kann die Voreingenommenheit des Gericht nicht mehr ausgeschlossen
werden.

Wie es nun weiter geht, ist derzeit noch ungewiss.
Christine K. möchte jedoch weiter kämpfen.

Fortsetzung folgt..

Edit: wegen Formulierungsfehler korregiert  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

ZitatSie zweifelten die Legitimität des Gericht an, verlangten lautstark die Ausweise der
Richterin und Staatanwältin, die dieser Aufforderung allerdings nicht nachkamen.
Diese Vögel richten scheinbar nicht nur im Internet schaden an! :o

schwarzrot

Zitat von: Rudolf Rocker am 08:51:34 Fr. 05.Februar 2016
Diese Vögel richten scheinbar nicht nur im Internet schaden an! :o

Ja.
Im grunde hat aber (arschloch-)Genosse Mao das damals schon hinreichend klargestellt:
Zitat"Jeder Kommunist muss diese Wahrheit begreifen:
'Die politische Macht kommt aus den Gewehrläufen.' "
- Worte des Vorsitzenden Mao Tsetung, Peking 1967, S.74;
https://de.wikiquote.org/wiki/Mao_Zedong

Aber vermutlich waren die beiden spinner keine kommunisten  ;D, daher lernen sie nun, wer im gericht die 'gewehrläufe' auf seiner seite hat und wer nicht.
Alle anderen bekommen diese lerneinheit leider auch noch mal vorgeführt (und wenn der 'richter' ein spasskeks ist, kann er allen, die den saal nicht verlassen haben noch hausfriedensbruch, misachtung des gerichts und noch einiges mehr anhängen), die personalien haben die netten herren der 20iger staatsschläger-und-gewehreinheit ja vorsoglich aufgenommen.

Und dass alles nur, weil mal wieder betroffene meinten mit nazivergleichen (ungeschickt und historisch falsch!) um sich schmeissen zu müssen.
(Huhu, 'Cuban'!  ;))

Um es klar zu machen, ich kann verstehen, wenn man nach der X-ten 'sanktion' sauer wird und sich als verfolgter fühlt, aber helfen tut das nicht, wie man mal wieder sieht: Man sollte seinen widerstand gegen das system schlauer organisieren, als den SBs beleidigende briefe zu schreiben, oder meinen die 'organe' des staates durch pseudojuristische tricks, einfach ausser krauft setzen zu können!
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

SirTurbo

Wo siehst Du da eine Beleidigung?^^
Also eine echte - nicht eine die nach Bedarf zurechtdefiniert wird?

schwarzrot

Schade dass es keine zeitmaschine gibt, sonst könnte man erwerbsose die solchen nazirelaltivierungsmist bringen, einfach mal eine woche als studienexkurs als jude/kommie/schwuler/roma oder 'arbeitsscheuer' in einem echten NS-KZ verschreiben.

Nach einer woche würden sie solche fragen wie deine nicht mehr fragen. (wenn sie dann noch leben)  ::)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Zitat von: SirTurbo am 13:27:08 Fr. 05.Februar 2016
Wo siehst Du da eine Beleidigung?^^
Also eine echte - nicht eine die nach Bedarf zurechtdefiniert wird?

Im §130 StGB, insbesondere im Absatz (3)
Zitat(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

Ferenz

Zitat von: SirTurbo am 13:27:08 Fr. 05.Februar 2016
Wo siehst Du da eine Beleidigung?^^
Also eine echte - nicht eine die nach Bedarf zurechtdefiniert wird?

Wegen eines ähnlichen Handlungsvergleichs wurde ein bekanntes Forumsmitglied aus Berlin am 30.4.2016 vom Amtsgericht Berlin zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen von 15 EUR wegen Beleidigung einer Sachbearbeiterin des Wohngeldamts Berlin-Neukölln verurteilt. Der Angeklagte hatte mir das Urteil freundlicherweise als PDF gemailt.

Tatvorwurf waren im wesentlichen vom Angeklagten geäußerte Nazivergleiche und SED-Vergleiche in Bezug auf das vom ihm mehrfach beanstandete Verhalten des Wohngelamtes bei der sehr schleppenden Bearbeitung seiner Wohngeldanträge.

Die Berufungsverhandlung gegen die Verurteilung in der Vorinstanz am 22.7.2015 im Landgericht Berlin/Strafkammer war für den wiederum anwaltlich vertretenen Berufungskläger leider nicht erfolgreich...

Somit sind dem verurteilten Hartz IV-Empfänger bei allem berechtigten & verständlichen Frust über den dauerhaft bestehenden finanziell prekären behördlichen Sachstand seiner Wohngeldangelegenheiten auch erhebliche eigene Rechtsverfolgungskosten (Strafverteidiger) + Gerichtskosten auferlegt worden...

Nach meiner Ansicht ein verdammt schlechtes Geschäft. 

Die sollte Dich mal zum Nachdenken anregen, bevor Du leichtfertig den im oben genannten Hamburger Strafverfahren erhobenen Tatvorwurf bagatellisierst.    

Rudolf Rocker

ZitatWegen eines ähnlichen Handlungsvergleichs wurde ein bekanntes Forumsmitglied aus Berlin am 30.4.2016 vom Amtsgericht Berlin zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen von 15 EUR wegen Beleidigung einer Sachbearbeiterin des Wohngeldamts Berlin-Neukölln verurteilt.
Kannst Du hellsehen? ;D
Vermutlich 30.04.2015?

Ferenz

Hellsehen? Nö aber es sind die Gucklöcher; bei kleiner Schrift haue ich manchmal neben die richtige Taste >>

Richtiger Amtsgerichtstermin des Urteils war der 30.4.2014  


Onkel Tom

Ich finde es auch sehr bedauerlich, das 2 Leute ihre Show ohne Rücksicht auf Verluste
durchgezogen haben, doch nun hier darüber zu diskutieren finde ich genau so unglücklich.
Wir kennen sone "für sich ganz allein Einzelkämpfer_innen" die entsprechende Ortschaften
aufsuchen und für sich Gehör erzwingen wollen.

Doch möchte ich keinerlei Raum für ihren Kram bieten.
Aus dem Grunde auch mein erster Beitrag. Ich werde also nicht bekannt geben, aus welcher
Ecke sie kamen. Schließlich brüsten sie sich damit, das sie eine Verhandlung unter Öffenlichkeit
gesprengt haben.

Das besagte Widerspruchschreiben habe ich gelesen und wenn die Angeklagte den Handlungs-
vergleich ohne Beispielbenennung gemacht hätte, hätte es wohl auch keine Anzeige gegeben.

Es kommt in solch Schreiben auch immer wieder auf die genaue Wortwahl an.

Ich habe auch schon eine Sachbearbeitung schriftlich verbal angegriffen. Jedoch hielt ich mich
an dem Tenor "Ihr Handeln hat nun dazu geführt.. und empfinde die Folgen  Menschenverachtend."

Danach stellte sich Funkstille und Deeskallationsstrategie beim SB ein. Es reicht meistens damit
aus, dem SB daran zu erinnern, das Ermessensspielräume überschritten wurden.

Ich kann auch nur davon abraten NS-Zeit-Vergleiche oder Drohungen gegen den SB mit ein zu
beziehen.

Ich hoffe, das hiermit Betroffene, die so derbe sanktioniert werden, sich nicht einfach
"verkrimminallisieren" lassen, indem sie ihre Frustgedanken auf Zeilen bringen..

Immer überlesen lassen  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Onkel Tom

Der Strss geht weiter..

Inzwischen haben fast alle einen Strafbefehl bekommen..
Es spielt anbei keine Rolle, wer gestört hat oder nicht. Eingegangene
Äußerungen interressiert die Staatsanwaltschaft wohl auch nicht.

Ich habe den Eindruck, das alle Zuschauer als Mitstreiter einer
Gruppierung diffamiert werden und nun entweder richtig schwer
blechen oder einen Monat in den Knast gehen sollen..

Auch die damals angeklagte hat es schwer und muss in die Berufung
gehen dessen Gerichtstermin wohl zum August seien dürfte.

Fortsetzung folgt..
Lass Dich nicht verhartzen !

HeiBa

Zitat von: Onkel Tom am 01:29:10 Fr. 05.Februar 2016
Die Angeklagte hat in ihrem Widerspruchschreiben an ihre Jobcenter-Mitarbeiter die
Handlungsweisen von zu jeder Zeit funktionierenden Schreibtischtätern, die ihre
Macht über andere ausnutzen, gleichgestellt.

Als Beispiel hatte die Angeklagte die einstigen KZ-Schergen und die DDR-Mauerschützen
genannt.

Abgesehen davon, dass ich persönlich den Vergleich reichlich bescheuert finde, verstehe ich nicht, warum man sich dermaßen offen selbst ans Messer liefert, indem man, auch noch schriftlich, dem JC solche Steilvorlagen bietet, einem juristisch an den Karren zu fahren.

Was mir immer hilft (falls jemand auch mal das Bedürfnis danach haben sollte): Ich schreibe mir bei sowas gerne meine ganze Wut und Verachtung von der Seele mit sämtlichen Beleidigungen und Schimpfwörtern, die mir überhaupt nur einfallen. Dann schlaf ich eine Nacht, schmeiß den Brief weg und schreib nochmal einen vernünftigen. Das hilft mir persönlich immer etwas dabei, nicht irgendwann depressiv zu werden.  :)

Onkel Tom

Böse Briefe zu schreiben und diese nicht versenden, halte ich auch für eine
gute Lösung zu gunsten des eigenen Gemüts. (Adrenalinabbau)

Über Diskrepanzen mit dem Jobcenter kann ich ja auch schon ein Liedchien
singen, führe Federkriege mit denen auf der Ebene "Hiermit kritisiere ich Ihr
Handeln.." Vergleiche lasse ich da besser auch weg, bringt nix..

Gern empfinden SB`s sowas als persönlichen Angriff, zumal sie sowiso
schon mit der Angst leben, mal an den falschen geraten zu können.

Genau so überspitzt hatte sich es im Vorfeld von Christine K. auch entwickelt.
Willkürliche Sanktionswelle, Drehtür bei Sozialgericht und irgendwann zu
viel Druck, der abgelassen werden musste.. Der Hunger tat ihr übrieges.

Ich bin der Meinung, das Christine zu ihren Beschwerdebrief getrieben
wurde.
Unglücklich, das es ihnhaltlich so interpretiert werden kann, das damit
SB`s genau so sind wie Schergen aus der Vergangenheit.
Lass Dich nicht verhartzen !

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