BVerfG: Urteilsverkündung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ am Mittwoch, 18. Juli 2018

Begonnen von dagobert, 20:46:13 Mi. 04.Juli 2018

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dagobert

ZitatUrteilsverkündung in Sachen ,,Rundfunkbeitrag" am Mittwoch, 18. Juli 2018, 10.00 Uhr

Pressemitteilung Nr. 54/2018 vom 29. Juni 2018

Aktenzeichen: 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17


Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 16. Mai 2018 (siehe Pressemitteilung Nr. 19/2018 vom 6. April 2018) am

Mittwoch, 18. Juli 2018, um 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-054.html
Wie man den Krieg führt, das weiß jedermann; wie man den Frieden führt, das weiß kein Mensch.
Karl May

tleary

Bleibt im großen und ganzen alles beim alten. Die Erhebung der Gebühr als "Haushaltsabgabe" (= Kopfsteuer!) wurde als rechtmäßig eingestuft. Einzig wird die Gebühr für Zweitwohnungen abgeschafft.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

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