Wohngeld

Begonnen von Kuddel, 19:25:42 Mi. 08.Mai 2019

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counselor

ZitatNeue Weisungen zum Wohngeldrecht
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Auf der Webseite von Tacheles wurden neue Weisungen zum Wohngeldrecht veröffentlicht. Es handelt sich dabei um ,,Ministerielle Bearbeitungshinweise des Landes NRW zum WoGG", mit Stand: 08.07.2024 (https://t1p.de/rjffw) und um ,,Ministerielle Bearbeitungshinweise des Landes NRW zur Einkommensanrechnung nach dem WoGG" mit Stand: 22.05.2024 (https://t1p.de/vxo9r)
Insbesondere wichtig dürften für die Beratungspraxis die BMWSB – ,,Verwaltungshinweise zur Gewährung von Vorschüssen / Gewährung einer vorläufigen Zahlung/ Finanzielle Notlagen der Antragsteller" unter C. sein. Hier geht es um die Weisungen wie und wie schnell das Wohngeldamt Vorschüsse und vorläufige Leistungen zu erbringen hat. Diese Infos gibt es unter Ziff. C., ab Seite 6 des Dokuments. Download: https://t1p.de/j3w16

Kurzer Beratungshinweis: Solange Wohngeldleistungen nicht zur Auszahlung gebracht werden, ist die Ablehnung von SGB II und SGB XII-Leistungen mit Verweis auf das Wohngeld ohne Ausnahme immer rechtswidrig. Die Jobcenter und Sozialämter habe immer erst einmal Grundsicherungsleistungen zu erbringen, ein Verweis auf vorrangige Leistungen ist unzulässig.

Quelle: Thomé Newsletter
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Zitat80 % mehr Wohngeldhaushalte im Jahr 2023
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Das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Wohngeld-Plus-Gesetz hat einen starken Anstieg der Wohngeld beziehenden Haushalte bewirkt. Laut Destatis bezogen am Jahresende 2023 rund 1,2 Millionen Haushalte in Deutschland Wohngeld. Das bedeutet einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 80%. Neben einer Erweiterung des Empfängerkreises wurde auch die Höhe des Wohngelds nach oben angepasst. Mit der Heizkosten- und der Klimakomponente kamen zusätzlich zwei neue Leistungsbausteine hinzu, die Mehrbelastungen angesichts gestiegener Energiekosten und energieeffizienter Sanierungen abfedern sollen.

Quelle und weitere Infos bei destatis: https://t1p.de/zuu2v

Hinweis: Auf der Webseite von Tacheles wurden neue Weisungen zum Wohngeldrecht veröffentlicht. Es handelt sich dabei um ,,Ministerielle Bearbeitungshinweise des Landes NRW zum WoGG", mit Stand: 08.07.2024 (https://t1p.de/rjffw) und um ,,Ministerielle Bearbeitungshinweise des Landes NRW zur Einkommensanrechnung nach dem WoGG" mit Stand: 22.05.2024 (https://t1p.de/vxo9r)

Insbesondere wichtig dürften für die Beratungspraxis die BMWSB – ,,Verwaltungshinweise zur Gewährung von Vorschüssen / Gewährung einer vorläufigen Zahlung/ Finanzielle Notlagen der Antragsteller" unter C. sein. Hier geht es um die Weisungen wie und wie schnell das Wohngeldamt Vorschüsse und vorläufige Leistungen zu erbringen hat. Diese Infos gibt es unter Ziff. C., ab Seite 6 des Dokuments. Download: https://t1p.de/j3w16

 

& Beratungshinweis: Solange Wohngeldleistungen nicht zur Auszahlung gebracht werden, ist die Ablehnung von SGB II und SGB XII-Leistungen mit Verweis auf das Wohngeld ohne Ausnahme immer rechtswidrig. Die Jobcenter und Sozialämter haben immer erst einmal Grundsicherungsleistungen zu erbringen, ein Verweis auf vorrangige Leistungen ist unzulässig.

Quelle: Thomé Newsletter
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ZitatMietzuschuss vom Staat - 15 Prozent mehr Wohngeld ab 2025 – wer Anspruch hat

Wohngeld ist ein Zuschuss zu Miete oder Wohnkosten von Eigentümern. Ab Jahreswechsel gibt es 15 Prozent mehr. Wir erklären, wer Anspruch hat – mit Wohngeld-Rechner 2025.

Quelle: https://www.test.de/Wohngeld-Anspruch-Berechnung-Antrag-Hoehe-5550229-0/
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Ich habe vor zwei Monaten online einen Antrag auf Erhöhung und Weiterbewilligung meines Wohngeldes gestellt. Bisher kam keine Reaktion von der Wohngeldstelle (nicht einmal eine Aufforderung, Unterlagen nachzureichen). Ich möchte herausfinden, ob der Antrag überhaupt bearbeitet wird, und ob Unterlagen fehlen. Daher habe ich heute eine Sachstandsanfrage gestellt:

ZitatSachstandsanfrage – Wohngeldantrag vom 05.06.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 5.6.2025 online digital einen Antrag auf Wohngeld gestellt (Wohngeldnummer XXX, Vorgangsnummer XXX).

Da ich bisher keine Rückmeldung erhalten habe, bitte ich um Auskunft über den Bearbeitungsstand meines Antrags.

Sollten noch Unterlagen fehlen, reiche ich diese gerne umgehend nach.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Die Stadt Nürnberg ist für übermäßig lange Bearbeitungszeiten von sechs bis neun Monaten für solche Anträge bekannt.
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Da ich bisher noch keine Antwort auf meine schriftliche Sachstandsanfrage habe, habe ich heute über das Portal der Stadt Nürnberg einen Telefontermin zur Abklärung meiner Fragen am 2.9.2025 vereinbart.
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Gerade hat die Wohngeldstelle bei mir angerufen: Mein Antrag befindet sich in abschließender Bearbeitung und der Bescheid wird zeitnah erstellt.

Mir fällt ein Stein vom Herzen, weil der alte Bewilligungsbescheid zum September ausläuft. Es besteht jetzt Hoffnung, dass die Zahlungen nahtlos weitergehen.
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Bisher habe ich noch keinen Bewilligungsbescheid von der Wohngeldstelle erhalten und die Zahlung ist heute auch ausgeblieben. Ich glaube, ich werde mir einen Anwalt nehmen. Leider bietet die Verdi-Gewerkschaft keinen Rechtsschutz für Wohngeldfälle.
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Um etwas Druck auf die Wohngeldstelle aufzubauen, werde ich folgendes Schreiben an das Amt richten:

ZitatErinnerung an den Wohngeldantrag vom 05.06.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 5.6.2025 online digital einen Antrag auf Wohngeld gestellt (Wohngeldnummer XXX, Vorgangsnummer XXX).

Auf meine Sachstandsanfrage vom 4.8.25 haben Sie mir im Telefongespräch vom 28.8.25 mitgeteilt, dass mein Antrag in ,,abschließender Sachbearbeitung" wäre und eine Entscheidung  ,,zeitnah"  erfolgen  werde.

Bisher ist keine Entscheidung ergangen und die Weiterzahlung des Wohngelds am 30.9.25 ist nicht mehr erfolgt.

Ich bitte Sie, bis spätestens 31.10.2025 über den Antrag zu entscheiden. Andernfalls sehe ich mich leider gezwungen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Sollten noch Unterlagen fehlen, reiche ich diese gerne umgehend nach.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Counselor
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BGS

"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

counselor

Danke! Das Schreiben wurde der Wohngeldstelle heute zugestellt. Ich bin gespannt auf die Reaktion des Amtes!
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Der Brief aus #67 zeigt Wirkung. Ich habe heute eine Wohngeldzahlung für Oktober 25 und den Weiterbewilligungsbescheid bis 30.9.2027 erhalten.
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