Coaching im KO-Plan ohne meine Einwilligung

Begonnen von sarah, 05:53:37 Mo. 18.März 2024

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Onkel Tom

Zitat von: Wanderratte am 17:30:03 Do. 20.Juni 2024Ich befürchte, dass Maßnahmenträger  plötzlich einen Arbeitsvertrag vorlegen könnten aufgrund ihrer Beziehungen, die sie zu bestimmten Arbeitgebern haben.
Darüber mache ich mir Gedanken, wenn es sich auch so kristallisiert, was ich nicht
ausschließen kann.. Das kann man gut via Web a la wer mit wem erforschen.

Zitat von: Wanderratte am 17:30:03 Do. 20.Juni 2024Eine Verhaltensbeurteilung beinhaltet doch immer auch ganzheitliche Aspekte. Oder täusche ich mich da?

Ja und Nein.. Die Beurteilung ob jemand selbständig seine Arbeit macht, pünktlich ist,
Teamfähig ist oder wie es um die Auffasungsgabe und beruflicher Begabung steht, ist nicht
ganzheitlich und stammt aus dem Berufsausbildungswesen, was sich BA/MT von dort zusammen
gesammelt hat..

Analytik und Beurteilungen die das Privatleben des Teilnehmer betreffen, sind ganzheitlich.
Da ist es wohl besser zu Fragen in Bögen ein "keine Angabe" zu schreiben und sich
Privatangelegenheiten nicht vom JC-Coach "abschnüffeln" zu lassen. Nur beim beruflichen
bleiben..

Zitat von: Wanderratte am 17:30:03 Do. 20.Juni 2024Sozialanamnese: Das klingt für mich sehr ganzheitlich. Oder zumindest beinhaltet sie ganzheitliche Aspekte, denke ich.

Der Begriff Sozialanamese kommt aus dem medizinischen Bereich, der noch tiefschürfender
ist,wie das ganzheitliche Gedöns. In Hanover sollen Modell-Maßnahmen laufen, die auch
"Sozialanamesen" machen.. Das wie und warum ist mir noch unbekannt.

Zitat von: Wanderratte am 17:30:03 Do. 20.Juni 2024Das mit dem Zivilrecht ist echt doof. Dann könnte ich juristisch wohl nur allgemein gegen den § 61 SGB 2 vorgehen. Und nicht speziell auf die Beurteilungen, bei denen es um mich geht! Abgesehen davon, dass man sich ja trotzdem noch beim Träger bezüglich der Beurteilungen beschweren könnte.

Hast Du etwas missverstanden.. Wenn eine Beurteilung nicht ok ist, muss man erst den
Maßnahmenträger zur Korrektur bewegen, Notfalls via Zivilgericht. Erst wenn der sich
nachweißlich  weigert, kann dies im Schadensfall (Sanktion) auch über das Sozialgericht
geklärt werden.

Ich hatte damals den Fehler gemacht, den Maßnahmenträger nicht um Korrektur gebeten, weil
es sich anbei um einen besonders pfiffigen handelte. (Nicht internettauglich.)
Auf Grunde dessen wurde meine Forderung nach Korrektur nicht statt gegeben..

Die Aufforderung zur Herausgabe der Beurteilungsunterlagen sollte Zeitnah nach Beendigung
einer Maßnahme/Coahing erfolgen. Nach einem Jahr ist fraglich ob es noch sinnvoll ist
schwarze Flecken aus der Akte raus zu bekommen.

Sowas macht man stickum und setzt "Falsch-Schreiberling" gut vorbereitet auf den Pott.  ;D

Eine Beurteilung selbst, lässt sich nur dann verhindern, wenn eine Maßnahme als nichtig
sprich "Unter Zwang und Drang aufgedückt wurde und diese unfreiwillig angetreten werden
musste.. Doch so ein Fall ist mir in gut 20 Jahren nur einmal begegnet, das dem
Maßnahmenträger es unter Geldstrafe untersagt wurde, die Beurteilung nach § 61 SGB 2
dem JC zukommen zu lassen..

Von dieser Ausnahme her, können Maßnahmenteilehmer die "freiwillig" antreten sind,
eine Beurteilung nicht verbieten.. (Gesetzestext: ".. hat sie zuzulassen."
Es verbleibt also nur noch ein Mitspracherecht, was drin steht..  :(

Falls für dich eine Maßnahme angedacht wird, hier darüber schnacken, was man machen kann.
Tipp Nr.1 ;-)  Unterschreibe nie was sofort ! Einsacken, prüfen und dann mal weiter sehen
was geht und was nicht.  :)

Der Kugelschreiber auf dem JC-Tisch ist wirklich toxisch.. In deiner Hand erst recht ;)

Hast Du gerade einen Coach an der Backe ? Wenn Ja, wie lange schon ?
Lass Dich nicht verhartzen !

Wanderratte

@ Onkel Tom, ganz lieben Dank für Deine sehr ausführliche und informative Antwort!

Zitat von: Onkel Tom am 19:57:12 Do. 20.Juni 2024Falls für dich eine Maßnahme angedacht wird, hier darüber schnacken, was man machen kann.
Tipp Nr.1 ;-)  Unterschreibe nie was sofort ! Einsacken, prüfen und dann mal weiter sehen
was geht und was nicht.  :)

Der Kugelschreiber auf dem JC-Tisch ist wirklich toxisch.. In deiner Hand erst recht ;)

Hast Du gerade einen Coach an der Backe ? Wenn Ja, wie lange schon ?


Falls ich eine Maßnahme machen soll, melde ich mich auf jeden Fall sofort. Vielen lieben Dank für Deine Hilfe! Ich weiß das sehr zu schätzen. Das ist nicht selbstverständlich.

Und ja, der Kugelschreiber bleibt am besten gleich zu Hause. Alle wichtigen Infos tippe ich sowieso meist ins Smartphone. Und einen Jobcenter Kugelschreiber fasse ich nicht an.  ;)

Aktuell habe ich glücklicherweise keinen Coach an der Backe. Ich befürchte aber, dass beim nächsten Termin, der vermutlich ca. Mitte Juli ansteht, wieder irgendwas kommt. Auch, weil ich zum 1. Juli zwei Jahre Hartz 4 bzw. Bürgergeld beziehe.

Vor einem Jahr hat mein SB mich schon irgendwie sehr gedrängt. Er wollte sogar zuerst, dass ich an einer mehrwöchigen Gruppenmaßnahme teilnehme. Er meinte, ich benötige eine andere Strategie bzw. andere Strategien, um einen Job zu finden. Was könnte der SB mit ,,einer anderen Strategie" gemeint haben? Diese Frage beschäftigt mich schon das gesamte Jahr.

Ich sagte dem SB, dass mir so ein Bewerbungskurs nichts bringt. Er sagte daraufhin sinngemäß, dass ich das nicht wissen könne, wenn ich es nicht ausprobiere. Und ich sollte doch wenigstens zu einem Info-Gespräch dort hingehen.

Das alles konnte ich glücklicherweise noch abwehren, indem ich ein Einzelcoaching vorschlug. Auch wenn ich keine Lust hatte, dachte ich mir, das geht schon irgendwie. Zu dem Zeitpunkt dachte ich ja noch, dass ich mit dem ersten Coaching einfach nur Pech hatte. Ich hatte die Hoffnung auf eine sehr gute Bewerbungsmappe zu diesem Zeitpunkt noch nicht aufgegeben. Deswegen meine Freiwilligkeit! Dieses Coaching ging dann glücklicherweise nur 2 Wochen (insgesamt 20 Stunden). Hätte ich geahnt, was dort auf mich zukommt, hätte ich daran nicht freiwillig teilgenommen.

Wanderratte

Zitat von: Onkel Tom am 19:57:12 Do. 20.Juni 2024
Zitat von: Wanderratte am 17:30:03 Do. 20.Juni 2024Das mit dem Zivilrecht ist echt doof. Dann könnte ich juristisch wohl nur allgemein gegen den § 61 SGB 2 vorgehen. Und nicht speziell auf die Beurteilungen, bei denen es um mich geht! Abgesehen davon, dass man sich ja trotzdem noch beim Träger bezüglich der Beurteilungen beschweren könnte.

Hast Du etwas missverstanden.. Wenn eine Beurteilung nicht ok ist, muss man erst den
Maßnahmenträger zur Korrektur bewegen, Notfalls via Zivilgericht. Erst wenn der sich
nachweißlich  weigert, kann dies im Schadensfall (Sanktion) auch über das Sozialgericht
geklärt werden.

Sorry, ich hatte mich nicht klar ausgedrückt.

Dass das mit dem Zivilrecht doof ist, bezog ich auf die Kosten, die dann auf mich zukommen. Könnte diesbezüglich eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein?

Onkel Tom

Zitat von: Wanderratte am 01:01:08 Fr. 21.Juni 2024Diese Frage beschäftigt mich schon das gesamte Jahr.

Lass dich von den Tönen nicht kirre machen. SB schlägt eine "andere Strategie" vor
und kennt deine Strategie noch nicht mal ?

Allses Sprüche um dich antrittswillig zu nächsten Sinnlosigkeit verführen zu wollen
und ".. das wissen Sie ja noch nicht, gehen Sie mal hin.." ist aus dem Lexikon
"Wie schuster ich dem Elo eine Maßnahme an.." (alles schwarze Pädagogik)

Wersuche ca 5 Bewerbungen pro Monat zu wuppen. Wichtig dabei ist kein Leerlauf
wie z.B.3 Monate = 0 zu haben und dann hast Du schon mal belegbare Argumennte,
nicht ans Händchien genommen werden zu müssen.

Für SGB-Gedöns lohnt sich eine Rechtschutzversicherung nicht wirklich. Für das
Zivielrecht aber schon. Das Kleingedruckte ist zuvor genaustens zu studieren.
Oft sind darin bestimmte Konstullationen nicht mit versichert.

Schönes WE und besser etwas weniger Kopf machen. Spare dir die Energie auf, wenn
aus noch ungelegten Eiern Tatsache wird, wirst Du sie brauchen  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Wanderratte

Zitat von: Onkel Tom am 10:59:36 Fr. 21.Juni 2024
Zitat von: Wanderratte am 01:01:08 Fr. 21.Juni 2024Diese Frage beschäftigt mich schon das gesamte Jahr.

Lass dich von den Tönen nicht kirre machen. SB schlägt eine "andere Strategie" vor
und kennt deine Strategie noch nicht mal ?

Allses Sprüche um dich antrittswillig zu nächsten Sinnlosigkeit verführen zu wollen
und ".. das wissen Sie ja noch nicht, gehen Sie mal hin.." ist aus dem Lexikon
"Wie schuster ich dem Elo eine Maßnahme an.." (alles schwarze Pädagogik)

Wersuche ca 5 Bewerbungen pro Monat zu wuppen. Wichtig dabei ist kein Leerlauf
wie z.B.3 Monate = 0 zu haben und dann hast Du schon mal belegbare Argumennte,
nicht ans Händchien genommen werden zu müssen.

Für SGB-Gedöns lohnt sich eine Rechtschutzversicherung nicht wirklich. Für das
Zivielrecht aber schon. Das Kleingedruckte ist zuvor genaustens zu studieren.
Oft sind darin bestimmte Konstullationen nicht mit versichert.

Schönes WE und besser etwas weniger Kopf machen. Spare dir die Energie auf, wenn
aus noch ungelegten Eiern Tatsache wird, wirst Du sie brauchen  ;)


Dankeschön! Ich wünsche Dir auch ein schönes Wochenende. Vielen lieben Dank für Deine immer sehr guten Tipps! Ich werde sie alle umsetzen.

Ja, ich muss lernen, mir nicht so viele Gedanken zu machen. Das Problem habe ich auch in vielen anderen Bereichen.

Genau, nach meiner Strategie hat der SB nicht gefragt.

Beim nächsten Termin werde ich besser reagieren können.

Mit einer eventuellen Rechtsschutzversicherung werde ich mich näher beschäftigen. Mal schauen, was ich dann mache.

Onkel Tom

Ob sich für sowas überhaupt eine Versicherung lohnt bezweifel ich,
da ja Rechtstreitigkeiten mit Maßnahmenträger äußerst selten ist.
Dann stell dir besser ein "Anwalts-Sparschwein" ins Regal.

In Hamburg läuft das mit Rechtsberatung für Leute ohne Knete etwas
anders (zum Nachteil für Elos) und da hat es sich für mich eher
gelohnt mit Anwalt Anzahlung und ggf. Ratenzahlungen zu vereinbaren.

Letztendlich genau so teuer aber keine Versicherungsbeiträge x Zeit
umsonst verprasst. Versicherung verdient ja bekanntlich mit  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Wanderratte

Das mit dem ,,Anwalts-Sparschwein" ist eine sehr gute Idee. Dann lasse ich das mit der Versicherung doch besser. Ich danke Dir für den Tipp.

An die Zeit und an das verschwendete Geld hatte ich überhaupt nicht gedacht.

Wanderratte

@Onkel Tom,

ich habe ein kleines Update. Einfach, damit Du weißt, dass bis jetzt alles okay ist.

Einen Termin habe ich noch nicht, obwohl ich davon ausging, dass dieser im Juli kommt. Da es am 19. Januar hieß, spätestens in einem halben Jahr.

Der KO-Plan kam bereits Ende Juni. Absolut harmlos, ich soll mich einfach nur bewerben wie bisher. Es war derselbe KO-Plan wie vor einem Jahr. Mit der einzigen Ausnahme, dass von einem Coaching nichts mehr drinsteht.

Schon seltsam, irgendwie! Wer weiß, ich möchte ja nichts unterstellen, aber möglicherweise liest Feind (Coach) mit und geht einer seiner Lieblingsbeschäftigungen nach: Petzen.

Das ist jetzt wohl aber nur die Ruhe vor dem Sturm. Wenn man bedenkt, welcher Mist zukünftig vorgesehen ist.

Irgendwie bin ich sehr froh, dass ich es auch schon bei den letzten beiden Maßnahmen verhindern konnte, in irgendwelchen Mist vermittelt zu werden. Durch mich konnten die jedenfalls keine Zusatzprämie abkassieren. Es hätte für mich sowieso alles nur Abwärtsspirale bedeutet.

Durch ,,chefduzen" habe ich gemerkt, dass es nicht gut ist, sich komplett zurückzuziehen. Wenn der Austausch fehlt, ist es schwierig, zu erkennen, was für mich richtig ist und was ich will. Spätestens in den Maßnahmen wurde ich dann zum Spielball der Interessen anderer. Vor einem Jahr stand ich noch mit allem komplett allein da.

Nochmals vielen lieben Dank für Deine Unterstützung! Ohne Deine Hilfe hätte mich alles extremst belastet. Es war schon grenzwertig mit der ständigen Angst und Panik. Das ist jetzt nicht mehr so.

Obwohl ich selbstverständlich froh bin, keinen Termin zu haben. Keine Ahnung, ob dieses Jahr noch irgendwas kommt. Ich hoffe, nicht.

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