Kündigung eines Azubis wegen YouTube-Video wirksam

Begonnen von dagobert, 10:11:54 Di. 11.Juni 2024

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

dagobert

ZitatDas Arbeitsgericht Berlin hat die Probezeitkündigung eines Auszubildenden beim Springer-Konzern für wirksam erachtet. Der Azubi hatte ein Video mit dem Titel »Wie entsteht eine Lüge« über die Berichterstattung seines Arbeitgebers zum Angriff der Hamas auf Israel am 7.10.2023 bei YouTube eingestellt.

Das war der Fall

Der Auszubildende hatte im September 2023 eine Ausbildung zum Mediengestalter im Springer-Konzern begonnen. Nach dem Angriff der Hamas auf Israel am 7.10.2023 bekannte sich der Springer-Konzern eindeutig dazu, zu Israel zu stehen. Der Auszubildende stellte auf der Plattform »Teams« als Profilbild den Text »I don't stand with Israel« ein. Auf YouTube veröffentlichte er unter Verwendung von Bildmaterial seiner Arbeitgeberin ein Video mit dem Titel »Wie entsteht eine Lüge« zur Berichterstattung der Arbeitgeberin über den Angriff der Hamas auf Israel.

Springer bewertete dies als Angriff auf seine Unternehmenswerte und sprach innerhalb der vereinbarten Probezeit zwei fristlose Kündigungen des Ausbildungsverhältnisses gegenüber dem Auszubildenden aus. Der Auszubildende beruft sich auf seine Meinungsfreiheit und ist der Auffassung, dass die Kündigungen gegen das Maßregelungsverbot des § 612a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verstießen.

Das sagt das Gericht

Das Arbeitsgericht hat die erste Kündigung aufgrund einer fehlerhaften Betriebsratsanhörung für unwirksam erachtet, die zweite Kündigung jedoch für wirksam.

Zur Begründung hat es ausgeführt, dass das Ausbildungsverhältnis während der Probezeit jederzeit und ohne Verpflichtung zur Angabe eines Grundes gekündigt werden könne. Die Kündigung stelle auch keine Maßregelung dar, sondern eine berechtigte Wahrnehmung der unternehmerischen Interessen. Die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit rechtfertige das bei YouTube eingestellte Video nicht.

Gegen das Urteil können beide Parteien Berufung bei dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

© bund-verlag.de (ls)

Quelle
Arbeitsgericht Berlin (22.05.2024)
Aktenzeichen 37 Ca 12701/23
PM des Arbeitsgerichts Berlin Nr. 05/24 vom 23.5.2024
https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Kuendigung-eines-Azubis-wegen-YouTube-Video-wirksam~.html
Wie man den Krieg führt, das weiß jedermann; wie man den Frieden führt, das weiß kein Mensch.
Karl May

ManOfConstantSorrow

ZitatSpringer bewertete dies als Angriff auf seine Unternehmenswerte

Wie jetzt? Die Grundlagen des Springerverlags sind doch seit Anbeginn Lügen und Hetze.

Die Begründung des Gerichts ist merkwürdig und unbefriedigend.
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

Nikita

Nunja unterste Instanz des Arbeitsgerichts. Das Urteil lohnt sich nicht ernst zu nehmen. Bin überrascht, dass der Vorsitzende überhaupt eine Begründung liefert und nicht vor aller Augen würfelt.

  • Chefduzen Spendenbutton