Es widerspricht der Lebenserfahrung, eine Flugreise in bar zu bezahlen.

Begonnen von hartz4hilfe-of.de, 02:06:46 Sa. 09.November 2024

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Neues aus der Rubrik "Kann man versuchen, funktioniert aber nicht."

"Die von den Klägern vorgetragene Behauptung, insgesamt rund 55.600 Euro für die Reise nach Mekka ausgegeben zu haben, sei nicht belegt. Es widerspreche der Lebenserfahrung, eine Flugreise mit Kosten von mehr als 5.000 Euro in bar zu bezahlen. Auch fehlten jegliche Angaben zum Zeitpunkt der Reise, die neben Flugtickets und Belegen über Hotelübernachtungen zum Beispiel auch durch Ein- und Ausreisestempel im Reisepass belegbar wären."

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Was sind das eigentlich für Anwälte, die offenkundige Betrüger bis in die zweite Instanz vertreten und keinerlei Beweise für Ihre Antragsbegründungen vorlegen.

dagobert

Wie man den Krieg führt, das weiß jedermann; wie man den Frieden führt, das weiß kein Mensch.
Karl May

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