Bundesfinanzhof: Ein Erlass von überzahltem Kindergeld scheidet regelmäßig aus,

Begonnen von counselor, 17:39:34 So. 10.November 2024

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counselor

ZitatBundesfinanzhof: Ein Erlass von überzahltem Kindergeld scheidet regelmäßig aus, wenn der Kindergeldberechtigte seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist
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Der BFH hat mit Urteil vom 8. August 2024 – III R 24/22 entschieden, das ein Erlass aus Billigkeitsgründen regelmäßig ausscheidet, wenn der Kindergeldberechtigte seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht nachgekommen ist und kein überwiegendes behördliches Mitverschulden der Familienkasse vorliegt. Die fehlende Weitergabe einer kindergeldrelevanten Information an die Familienkasse seitens der für den Familienzuschlag zuständigen Bezügestelle einer anderen Behörde führt weder zu einer Wissenszurechnung noch zu einem Verschulden der Familienkasse, das zu einem Erlass der Kindergeld-Rückforderung im Billigkeitswege führen könnte.
Mehr Infos: https://t1p.de/zohup

Quelle: Thomé Newsletter
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