Interessantes Urteil zu Elterngeld-Rückforderungen bei zeitweiligem HarzIV-Bezug

Begonnen von dagobert, 18:16:36 Mi. 14.Mai 2025

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dagobert

ZitatLeitsatz

Führt die endgültige Festsetzung von zunächst vorläufig erbrachten Elterngeldzahlungen rechnerisch zu einem Erstattungsanspruch der Elterngeldstelle, dann ist dieser nach § 42 Abs. 3 SGB I i.V.m. § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB IV zu erlassen, wenn die überhöhten vorläufigen Zahlungen im wirtschaftlichen Ergebnis nicht die betroffenen Eltern, sondern das zeitgleich ergänzende einkommensabhängige Leistungen zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts erbringende Jobcenter begünstigt haben.
LSG Celle-Bremen 2. Senat, Urteil vom 26.März 2025 , Az: L 2 EG 3/23
https://www.juris.de/static/infodienst/autoren/D_NJRE001607979.htm
Wie man den Krieg führt, das weiß jedermann; wie man den Frieden führt, das weiß kein Mensch.
Karl May

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